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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.229 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:45
Zitat von soomasooma schrieb:Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die psychischen Probleme in Libyen begannen, doäort hat er nach eigener Aussage auch Gewalt erlebt. Der "besonderer Schutzbedarf" setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen:
Das klingt zumindest plausibel und dieser Erklärung könnte ich mich anschließen.
Belassen wir's dabei (von meiner Seite aus).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:50
Zitat von DianiDiani schrieb:Eben. Und wenn das Gericht "auswandern" statt "flüchten" sagte, dann ist auch ganz sicher nicht flüchten gemeint, weil sich die UN-Flüchtlingskommission einer Auswanderung anstatt einer Flucht angenommen hat?
Für eines von beiden gibt es Fakten. Halt dich dochmal dran dann musst du auch keine Flucht aus Somalia erfinden.
Zitat von DianiDiani schrieb:Entweder hat sich das Gericht in einem Wort unklar bzw. zweideutig ausgedrückt, oder das UNHCR wurde bestochen.
Du kannst gerne einen Thread in VT aufmachen aber deine völlig aus der Luft gegriffenen alternativen Lebensumstände dieses Menschen sind völlig substanzlos.
Falls du das Urteil auch gelesen hast wird dir unschwer aufgefallen sein das er auf seinem Weg nach Europa außerhalb von Somalia keine guten Erfahrungen gemacht hat und das dies der Grund ist warum er ausgeflogen wurde ist deutlich wahrscheinlicher, weil sogar die Umstände im Urteil erwähnt sind, als deine erfundene Flucht aus Somalia.
Zitat von DianiDiani schrieb:Eine dritte plausible Möglichkeit sehe ich nicht.
Gemessen an dem hier gezeigten Einfallsreichtum zu den unbelegten Lebensumständen könnte man noch zig andere Alternativen bringen. Wird dann halt nur irgendwann peinlich.
Zitat von soomasooma schrieb:Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die psychischen Probleme in Libyen begannen, dort hat er nach eigener Aussage auch Gewalt erlebt.
Endlich mal jemand der/die mitliest.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 04:03
Ganz einfach: Wer hier das Gastrecht missbraucht kriminell wird sollte ganz schnell außer Landes gebracht werden.
Wenn jemand in Europa Schutz sucht und dann die einheimische Bevölkerung mit Straftaten/Gewalt überzieht hat sein Gastrecht verwirkt.
Jede Regierung die hier nicht durchgreift schafft den Nährboden für vermeintlich einfache Lösungen des Problems.
Ebenso sollte es nicht toleriert werden, wenn Flüchtlinge mit Schutzstatus in den Urlaub in die Staaten fliegen, in denen sie ja laut Asylantrag mit dem Leben bedroht sind.
Ebenso muss verfahren werden, wer seine Herkunft verschleiert, beim Alter betrügt und mehrere Anträge mit verschiedenen Identitäten
stellt.
Wenn es der Gesetzgeber schafft, diesen Missbrauch der Aufenthaltserschleichung bzw. Aufenthaltsbeendigung wirksam durchzusetzen
wächst auch wieder die Bereitschaft der Bevölkerung die wirklich schutzsuchenden Flüchtlinge aufzunehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 05:09
Zitat von soomasooma schrieb:Zudem muss ein so genannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein, das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können.
Demnach ist die Bedingung für Resettlemrnt, dass die Person nicht ins Heimatland zurück kann.

Warum kam er nach D und nicht zurück nach Somalia wenn dort doch alles ok war?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 09:38
Zitat von FlaneurFlaneur schrieb:Ganz einfach: Wer hier das Gastrecht missbraucht kriminell wird sollte ganz schnell außer Landes gebracht werden.
Wenn jemand in Europa Schutz sucht und dann die einheimische Bevölkerung mit Straftaten/Gewalt überzieht hat sein Gastrecht verwirkt.
Jede Regierung die hier nicht durchgreift schafft den Nährboden für vermeintlich einfache Lösungen des Problems.
Ebenso sollte es nicht toleriert werden, wenn Flüchtlinge mit Schutzstatus in den Urlaub in die Staaten fliegen, in denen sie ja laut Asylantrag mit dem Leben bedroht sind.
Ebenso muss verfahren werden, wer seine Herkunft verschleiert, beim Alter betrügt und mehrere Anträge mit verschiedenen Identitäten
stellt.
Wenn es der Gesetzgeber schafft, diesen Missbrauch der Aufenthaltserschleichung bzw. Aufenthaltsbeendigung wirksam durchzusetzen
wächst auch wieder die Bereitschaft der Bevölkerung die wirklich schutzsuchenden Flüchtlinge aufzunehmen.
Es koennte so einfach gerecht sein. Doch es gibt immer wieder Schreihälser fuer die das von dir genannte schon wahr unmenschlich ist.

Selbst zu den Regimes sollten die abgeschoben werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 11:17
Zitat von CoralieCoralie schrieb:Demnach ist die Bedingung für Resettlemrnt, dass die Person nicht ins Heimatland zurück kann.
Warum kam er nach D und nicht zurück nach Somalia wenn dort doch alles ok war?
Es bleibt meiner Meinung nach unklar, auch wenn es gegen dem Sinn des Programmes verstösst...außerdem gibt mir der letzte Satz zu denken:
What is resettlement?

Many refugees cannot go home because of continued conflict, wars and persecution. Many also live in perilous situations or have specific needs that cannot be addressed in the country where they have sought protection. In such circumstances, UNHCR helps resettle refugees to a third country.

Resettlement is the transfer of refugees from an asylum country to another State, that has agreed to admit them and ultimately grant them permanent residence.
Chat GPT Übersetzung:
Was ist Umsiedlung?

Viele Flüchtlinge können aufgrund anhaltender Konflikte, Kriege und Verfolgung nicht in ihre Heimat zurückkehren. Viele leben auch in gefährlichen Situationen oder haben besondere Bedürfnisse, die im Land, in dem sie Schutz gesucht haben, nicht erfüllt werden können. In solchen Fällen hilft das UNHCR dabei, Flüchtlinge in ein Drittland umzusiedeln.

Umsiedlung ist die Überführung von Flüchtlingen aus einem Asylland in einen anderen Staat, der zugestimmt hat, sie aufzunehmen und ihnen schließlich einen dauerhaften Aufenthalt zu gewähren.
Quelle: https://www.unhcr.org/what-we-do/build-better-futures/long-term-solutions/resettlement
Sucht Deutschland Leute die nicht mal diesen Kriterien entsprechen und gewährt ihnen dauerhaften Aufenthalt? Es passt auch nicht zusammen dass er dann in einer Asylunterkunft wohnte...wozu wenn er eingeflogen wurde um bleiben zu können?
Das macht doch alles keinen Sinn.

Das hat mich auch an den Fall erinnert:
Zum dem 34-jährigen Syrer mit niederländischem Pass, der am 3. April ein vierjähriges Mädchen in einem Wangener Supermarkt niedergestochen haben soll, werden neue Details bekannt.
....
Nach SZ-Information kam der 34-Jährige schon 2023 nach Wangen, und zwar zu Besuch bei seiner Schwester, die hier mit ihrer Familie lebt.
....
Wie Schwäbische.de erfuhr, soll der wohnungslose Tatverdächtige in der Obdachlosenunterkunft an der Zeppelinstraße untergebracht gewesen sein. Und er soll weitere Male mit der Polizei in Kontakt gekommen sein. Zu einem „konkreten Wohnort des Beschuldigten“ macht die Staatsanwaltschaft zwar „grundsätzlich keine Angaben“. Sie bestätigt jedoch erneut, dass der 34-Jährige zumindest zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Quelle: https://www.schwaebische.de/regional/allgaeu/wangen/messerattacke-in-wangen-zum-tatverdaechtigen-gibt-es-neue-details-2455836

Warum wohnt ein Niederländer der auf Besuch ist in einer Obdachlosenunterkunft? Check ich nicht.


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13.08.2024 um 11:26
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Sucht Deutschland Leute die nicht mal diesen Kriterien entsprechen und gewährt ihnen dauerhaften Aufenthalt? Es passt auch nicht zusammen dass er dann in einer Asylunterkunft wohnte...wozu wenn er eingeflogen wurde um bleiben zu können?
Das macht doch alles keinen Sinn.
dort wohnte er 1 Jahr
Nach seiner Ankunft in Hannover am 15.10.2018 wurde der Beschuldigte für ca. zwei Wochen im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen. Anschließend wurde er auf den Freistaat Bayern bzw. den Regierungsbezirk N. verteilt und lebte nach Zuweisung durch die Regierung von N. ca. ein Jahr lang in einer Asylbewerberunterkunft in B. Danach wohnte er ca. sechs Monate lang in einem Mitarbeiterzimmer eines Besteckfachhandels in P., bei dem er als Spüler arbeitete. Nachdem das Arbeitsverhältnis im Juli 2020 gekündigt worden war, musste er aus dem Zimmer in P. ausziehen, so dass er in der Folge versuchte, wieder in die Asylbewerberunterkunft in B. zurückzukehren. Da ihm die Rückkehr in die Asylbewerberunterkunft in B. jedoch nicht gestattet wurde und er keinen festen Wohnsitz hatte, wurde er am 27.07.2020 durch die Polizei in die Obdachlosenunterkunft in der B. Straße ... in R. gebracht, in der ihm durch die Stadt R. ein Zimmer zur Verfügung gestellt wurde, das er, unterbrochen durch Haft- und Unterbringungszeiten in anderer Sache, bis zu seiner Inhaftierung in dieser Sache am 19.07.2021 bewohnte.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-44395?hl=true
Die Flüchtlinge werden nach der Einreise für zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, um das Ankommen in Deutschland, z. B. mit Hilfe von so genannten Wegweiserkursen, zu erleichtern. Sie werden anschließend auf die Bundesländer verteilt; dort werden die langfristige Unterbringung und Integration der Menschen organisiert.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/resettlement/resettlement-node.html

vielleicht hilft das weiter.....
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Warum wohnt ein Niederländer der auf Besuch ist in einer Obdachlosenunterkunft? Check ich nicht.
steht doch im link, die Familie hat ihn rausgeworfen, er war obdachlos


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 11:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:steht doch im link, die Familie hat ihn rausgeworfen, er war obdachlos
Machmal habe ich den Eindruck Du willst nur derailen.
Die Frage war nicht warum er obdachlos wurde, das habe ich selbst gelesen und hoffe Dir ist der Unterschied klar, sondern warum er als Besucher in einem Obdachlosenheim wohnte? Können das alle Touristen in Anspruch nehmen?
Hier nochmal!
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Warum wohnt ein Niederländer der auf Besuch ist in einer Obdachlosenunterkunft?

..warum wurde er obdachlos?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 13:35
@Abahatschi
Ich habe Deine Frage korrekt beantwortet. Er ist obdachlos und deshalb lebt er in einer Obdachlosenunterbringung. Wo soll er denn sonst wohnen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.08.2024 um 15:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Er ist obdachlos und deshalb lebt er in einer Obdachlosenunterbringung. Wo soll er denn sonst wohnen?
Wohnung/Haus mieten/kaufen, Hotel, AirB&B, WG oder hätte in die Niederlande zurückkehren können.
Die allermeisten Touristen sind obdachlos bei der Reise in einem fremden Land deswegen kümmern sie sich um ihre Unterbringung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.08.2024 um 13:43
Altes Thema, immer noch keine Lösung. Die wird aber nicht kommen den Faeser sieht sich nicht als zuständig, diesmal ist "der Staat tut nichts" mit Ansage.
Eine RTL-Doku offenbart, dass afghanische Geflüchtete offenbar in großem Stil in ihrer alten Heimat Urlaub machen, obwohl die offiziell als nicht sicheres Herkunftsland gilt. Organisiert werden die Ferientrips demnach von deutschen Reisebüros. Bundesinnenministerin Faeser hält sich für nicht zuständig.
...
Laut Recherchen von RTLextra kommt genau das aber vor, und zwar häufig: Afghanische Geflüchtete schauen in ihrer alten Heimat nach dem Rechten, besuchen dort Verwandte, haben Spaß. Selbst sogenannte Ortskräften sind unter den Reisewilligen – jene ehemaligen Helfer der Bundeswehr, die Deutschland nach der Machtübernahme durch die Taliban aus Afghanistan herausgeholt hatte, weil sie als besonders gefährdet gelten.
Davon berichten afghanische Geflüchtete in einem Recherchegespräch mit RTL-Reporterin Liv von Boetticher: „Viele Afghanen aus Europa gehen aktuell für Urlaub zurück.” Auf TikTok und anderen sozialen Medien finden sich zudem Clips, die von entspannten Tagen in Afghanistan erzählen.
...
Diverse Reisebüros unterstützen laut den RTL-Recherchen die Geflüchteten bei der Planung des illegalen Trips über den Iran nach Afghanistan. Das benötigte Visum – ein sogenanntes „Double-entry Visa“ – besteht dabei aus einem losen Blatt Papier, das nach der Reise problemlos aus dem Reisepass entfernt werden kann. Wer schon einmal versucht hat, seine österreichische Vignette einfach im Geldbeutel aufzubewahren, anstatt sie pickerlfest auf die Windschutzscheibe zu kleben, der ist verblüfft: Ein Visum als Lose-Blatt-Sammlung klingt ganz schön nach Bananenstaat.
Deutschland macht sich mit derlei Possen – wieder einmal – international lächerlich....
Ein nicht sicheres Herkunftsland kann nicht zugleich auch Ferienparadies sein.
Quelle:
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/deutsche-reisebueros-helfen-mit-doku-enthuellt-wie-gefluechtete-in-afghanistan-urlaub-machen-behoerden-schauen-weg_id_260222082.html

Und natürlich werden Abschiebungen nach Afghanistan diskutiert, was da alles nicht geht...keine Ahnung, vielleicht im Reisebüro fragen.


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14.08.2024 um 19:34
Huh, so was ist in der Tat bei jenen die wg. Angabe politischer Gründe und Verfolgung vor den Taliban flüchteten wirklich schwer vermittelbar und ein Unding.

Ich hab auch noch über die Initiative des Soldaten Grotian (Ortskräfte e.V. oder so) damals Geld gespendet um möglichst viele Ortskräfte rauszuholen bzw. hier zu versorgen und fühle mich dann halt später verarscht, wenn die mir nichts dir nichts in die Heimat jetten um da Urlaub zu machen.

Nur auf die bezogen die es betrifft, logischerweise nicht alle Ortskräfte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.08.2024 um 01:33
@Warden
Genau darum geht es. Wenn ich um mein Leben fürchten muss, fahre ich nicht schnell mal heim im Urlaub um nach dem Rechten zu sehen. Das ist ein eklatanter Missbrauch des politischen Asyls.
Dann reisen noch Menschen ein und behaupten noch minderjährig zu sein. Dann müssen teure Gutachten zur Bestimmung des Alters durchgeführt werden.
Noch ein Nebeneffekt: Die Klage vor den Gerichten um das Bleiberecht. Ja klar, in einem Rechtsstaat muss der Rechtsweg offen sein.
Fazit: Es wird durch alle Instanzen geklagt. Natürlich bezahlt der Steuerzahler die gesamten Kosten.
Die Grundgesetzänderung des Artikels 16a (Drittstaatenregelung) verpufft, da, einmal in der BRD angelangt fast keiner mehr abgeschoben wird.
Es wird besteht dringend Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber. Ansonsten läuft man Gefahr die immense Anzahl der Flüchtlinge nicht mehr unterbringen geschweige dem integrieren zu können.


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15.08.2024 um 05:13
@Flaneur
@Warden
Gegen Urlaubsreisen gibt es ein ganz einfaches Mittel: wöchentliche Anwesenheitskontrolle.


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15.08.2024 um 11:24
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Gegen Urlaubsreisen gibt es ein ganz einfaches Mittel: wöchentliche Anwesenheitskontrolle.
gute Idee, wenn da nicht das Problem mit der Kapazität für die Kontrollen wäre 😉

Fazit: unser Sozialsystem kann weiterhin von manchen über Gebühr ausgenutzt werden.
Um dies einzudämmen, sehe ich nur den Weg, niemanden mehr Asylanträge über die Schiene "Selbsteintrittsrecht" stellen zu lassen. Sondern nur noch über "Res..."

Das würde vielleicht auch den Schleusern das Handwerk legen können.
Gerade gestern sah ich wieder einen Bericht über diese Schleuser und wie perfide die vorgehen in ihrer Geldgier.

Warum schafft es unser Staat nicht, diesen Machenschaften endlich Einhalt zu gebieten?
Die Grenzkontrollen nützen mMn nicht viel, die suchen sich dann eben immer wieder andere Schlupflöcher.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.08.2024 um 11:54
https://www.n-tv.de/25156716
Exklusive Recherchen von RTL zeigen, dass viele in Deutschland anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge auf Heimatbesuch fliegen. Dabei hatten sie doch angegeben, von dort wegen Gefahr für Leib und Leben geflüchtet zu sein. Die deutschen Behörden scheinen machtlos, das Innenministerium desinteressiert.
Es ist einfach nur noch sau dreist.
Wir sind echt nur noch ein Geldautomat.
Zitat von WardenWarden schrieb:und Verfolgung vor den Taliban flüchteten wirklich schwer vermittelbar und ein Unding.
Das ist wirklich schwer zu vermitteln.... ich wüsste nicht wie ich diese Dreistigkeit erklären sollte.


Darüber hinaus sind ja auch Taliban geflohen.... die Angst vor Repressalien durch die Amis hatten, sind die jetzt eigentlich noch hier?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.08.2024 um 11:56
Zitat von OptimistOptimist schrieb:gute Idee, wenn da nicht das Problem mit der Kapazität für die Kontrollen wäre 😉
Wegen mir mit Automaten, die würde ich auch bei Bürgergeld für EU Ausländer als angebracht sehen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Warum schafft es unser Staat nicht, diesen Machenschaften endlich Einhalt zu gebieten?
Das kann man so nicht beantworten, es gibt ein Problem in der Reihenfolge:
Wollen
Konzept ausarbeiten
Konzept umsetzen
Konzept kontrollieren
Konzept optimieren (letzte unbedachte Lücken schliessen)

So, da wir noch vor dem Wollen feststecken kann ich Dir nicht beantworten warum man das nicht schafft.
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Es ist einfach nur noch sau dreist.
Gilt für alle Menschen aller Nationen weltweit: wenn man was ausnutzen kann, wird es ausgenutzt.
Daher: blöd ist wer gibt, nicht wer nimmt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.08.2024 um 12:16
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Daher: blöd ist wer gibt, nicht wer nimmt.
Es wird aber auch leicht gemacht.....
Auch Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft übt scharfe Kritik an der Innenministerin: "Die Bundesregierung muss jetzt umgehend ein Gesetz erlassen, solche Visa fest in die Reisepässe einzubringen. Es ist für mich schleierhaft, wie ein Visum, das wie ein Beipackzettel in den Pass gelegt wird, überhaupt eine Gültigkeit entwickeln kann. Wenn Sie nach Österreich fahren und eine Autobahnvignette kaufen müssen, dann müssen Sie die auch an die Windschutzscheibe kleben und nicht einfach nur auf das Armaturenbrett legen."
Quelle:
https://www.n-tv.de/25156716

Das ist einfach nur noch krass...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2024 um 12:26
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Das ist einfach nur noch krass...
Wen diese Hin- und Herreiserei jetzt erst überrascht, dem kann man auch nicht mehr helfen. All das ist nun wirklich schon seit Jahren bekannt. Und es betrifft nicht nur Afghanen oder Syrer, auch viele Ukrainer fahren regelmäßig in die Heimat. Die Busse sind meist ausgebucht:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article239259405/Trotz-Krieg-Tausende-Ukrainerinnen-fahren-pro-Woche-von-Deutschland-ins-Kriegsgebiet.html

Von mir aus können die Herrschaften auch gerne heimreisen - kein Problem. Es muss nur ein Weg gefunden werden, dass sie nicht wiederkommen können. Leider ist diesbezüglich von SPD oder Grünen nichts zu erwarten. Im Gegenteil, dort hat man sogar noch Verständnis:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article167788834/Integrationsbeauftragte-verteidigt-Heimatreisen-von-Fluechtlingen.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.08.2024 um 12:47
Zitat von ReinekeReineke schrieb:s muss nur ein Weg gefunden werden, dass sie nicht wiederkommen können.
Leistungen streichen.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Leider ist diesbezüglich von SPD oder Grünen nichts zu erwarten.
Sowieso nicht. Aber echt überraschend wieviel noch nach oben möglich ist.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Im Gegenteil, dort hat man sogar noch Verständnis:
Eh klar. Bei egal was für Aktionen stattfinden kommt raus es gehört sich so, auch wenn die einfachste Logik sagt dass es Unsinn ist.


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