Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.08.2024 um 16:45sooma schrieb:Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die psychischen Probleme in Libyen begannen, doäort hat er nach eigener Aussage auch Gewalt erlebt. Der "besonderer Schutzbedarf" setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen:Das klingt zumindest plausibel und dieser Erklärung könnte ich mich anschließen.
Belassen wir's dabei (von meiner Seite aus).