Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.01.2024 um 18:03SvenLE schrieb am 04.01.2024:Aus meiner Sicht muss getrennt werden.Sogar das ist zu vereinfacht. Neben Asyl gibt es z.B. noch den subsidiären Schutz. Steht auch im Startpost.
Es gibt Asyl und es gibt Migration. Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Wer aufgrund der Regeln Asyl bekommt und nicht abgelehnt wurde, kann und sollte bei erfolgreicher Integration nach Entfall des Asylgrundes die dauerhafte Bleibeberechtigung
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.Das Thema ist aber gar nicht so einfach trennen. Das ist z.B. bei einigen syrischen Kriegsdienstverweigerern so eine Sache, die gegen ihren "nur" subsidiären Schutz beim EUGh geklagt haben und nun plötzlich Anspruch auf Familiennachzug haben, siehe unten. Auch das wäre wiederum nicht das große Problem gewesen wäre, wenn man vorher ansatzweise abschätzen könnte, wieviele Menschen dann nachkommen.
Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/822440/b13fbc73ba0ddc075406a15d4ff18d7b/WD-3-273-20-pdf-data.pdf
Gelinde gesagt kann man wenig bis gar nichts organisieren, wenn ein ankommender Flüchtling niemanden oder 10 Leute nachholt. Wir reden hier übrigens von über 100.000 Menschen pro Jahr, die deswegen mit Visa zu uns kommen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familiennachzug-visa-100.html