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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 11:47
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Wie kommst du darauf, dass unsere Bevölkerung nicht wächst? Selbstverständlich tut sie das!
Durch Einwanderung, die Geburtenrate selbst ist unter zwei, dh ohne Einwanderung würde die Bevölkerung schrumpfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 11:49
Zitat von cejarcejar schrieb:Aber zurück zum Thema - eventuell haben wir hier Menschen aufgrund Spracherkennung oder ähnlichen zugeordnet, aber das sind keine Belege die Du nutzen kannst um andere Länder dazu zu bringen, Menschen wieder "zurückzunehmen"
Genau das ist die Frage? Wenn sie nach DE ohne Papiere können, warum können sie nicht anderen Ländern ohne Papiere?
Ich merke das Du eine Verantwortung beim deutschen Staat siehst, da bin ich anderer Meinung.
DE hat die Person nach eigenen Maßstäben identifiziert, das Verfahren durchgeführt und die Person wird zur Ausreise aufgefordert, das ist dann ihre gesetzliche Pflicht nach den genossenen Rechten.
Klartext: die Person kann wie sie auch immer möchte dahin reisen wo sie hinmöchte.
Vielleicht soll in allen Ländern die Einreise ohne Dokumente möglich sein, das sollte unsere Regierung mal klar machen.
Wenn man es nur einseitig macht, kann man sich das Asylverfahren doch sparen, drin ist drin und muss nicht ausreisen.
Zitat von cejarcejar schrieb:ausser Du kannst damit Kohle machen.
Eben, das ist doch super, der Staat hat quasi immer die Hälfte bekommen -> Erfolgstory, Migranten retten den maroden Staat :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 11:50
Zitat von cejarcejar schrieb:Rationalheld schrieb:
Wie kommst du darauf, dass unsere Bevölkerung nicht wächst? Selbstverständlich tut sie das!

Durch Einwanderung, die Geburtenrate selbst ist unter zwei, dh ohne Einwanderung würde die Bevölkerung schrumpfen.
Diese Antwort habe ich erwartet. Es ging aber nur um die Frage des Bevölkerungswachstums, nicht um dessen Ursache. (Es wird leider sehr oft aus dem "Deutschland würde schrumpfen" ein "Ein Deutschland schrumpft" gemacht.)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 11:54
@Rationalheld

Das war bis 2015 auch tatsächlich der Fall.


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Diani ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 12:07
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Wie kommst du darauf, dass unsere Bevölkerung nicht wächst? Selbstverständlich tut sie das!
Wenn überhaupt, dann nur durch den positiven Saldo von Migranten (Zuwanderung minus Abwanderung/Abschiebung).
Aber selbst diesen Faktor berücksichtigt, bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Bevölkerung noch wächst. Einer Zuwanderung von ca. 200.000 pro Jahr stehen ca. 400.000 Tode gegenüber.

Hast du irgendeine Quelle, aus der hervorgeht, dass auch 2023 die Bevölkerungsentwicklung positiv war?
Wenn ja, dann verlink sie bitte, interessiert mich sehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 12:19
Zitat von DianiDiani schrieb:Hast du irgendeine Quelle, aus der hervorgeht, dass auch 2023 die Bevölkerungsentwicklung positiv war?
Wenn ja, dann verlink sie bitte, interessiert mich sehr.
"Ende des Jahres 2023 lag die Bevölkerung in Deutschland bei ca. 84,67 Millionen Menschen. Somit stieg die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Millionen Personen an."

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2861/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-deutschlands/


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Diani ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 13:38
@Rationalheld
Danke. ;) Wusste noch gar nicht, dass die Statistik für 2023 schon fertig ist.

Das sieht nicht schlecht aus. Ich freue mich immer, wenn egal durch welche Maßnahmen und Ereignisse die Bevölkerung wächst statt schrumpft. Zumindest bezogen auf den Westen, wo die natürlichen Reproduktionsraten ja weiterhin rückläufig sind.


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10.08.2024 um 15:20
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn sie nach DE ohne Papiere können, warum können sie nicht anderen Ländern ohne Papiere?
Ich merke das Du eine Verantwortung beim deutschen Staat siehst, da bin ich anderer Meinung.
DE hat die Person nach eigenen Maßstäben identifiziert, das Verfahren durchgeführt und die Person wird zur Ausreise aufgefordert, das ist dann ihre gesetzliche Pflicht nach den genossenen Rechten.
Klartext: die Person kann wie sie auch immer möchte dahin reisen wo sie hinmöchte.
Vielleicht soll in allen Ländern die Einreise ohne Dokumente möglich sein, das sollte unsere Regierung mal klar machen.
Wie wahr.
Aber liegt halt daran, dass in D das Selbsteintrittsrecht zur Anwendung kommt.
Andere Länder sind halt nicht so großzügig und gutmütig, das wird wohl der entscheidende Unterschied sein. 😉
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn man es nur einseitig macht, kann man sich das Asylverfahren doch sparen, drin ist drin und muss nicht ausreisen
das kann man sich mMn nicht nur wegen der Einseitigkeit sparen, sondern auch wegen des ganzen bürokratischen Aufwandes bei den Asylverfahren.
Bei den Ukrainern gings auch ohne diesen Aufwand.

Der Effekt ist der Gleiche - die Meisten der Nicht-Ukrainer bleiben hier - ob mit oder ohne Asylverfahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 15:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber liegt halt daran, dass in D das Selbsteintrittsrecht zur Anwendung kommt.
Andere Länder sind halt nicht so großzügig und gutmütig
Ich hätte gerne einen Beleg, dass die angrenzenden Länder NL, B, LUX, F, CH und A diesbezüglich nicht ebenso verfahren wie wir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 18:12
@Optimist
Was hat das Selbsteintrittsrecht nochmal mit Geflüchteten ohne Papiere zu tun? Du verwechselst da wohl was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 22:34
Optimist schrieb:
liegt halt daran, dass in D das Selbsteintrittsrecht zur Anwendung kommt.
Andere Länder sind halt nicht so großzügig und gutmütig
Zitat von DianiDiani schrieb:Ich hätte gerne einen Beleg, dass die angrenzenden Länder NL, B, LUX, F, CH und A diesbezüglich nicht ebenso verfahren wie wir.
ich berichtige mich und drücke es präziser und somit richtiger aus:

Manch andere Länder handhaben das Selbsteintrittsrecht weniger großzügig als D.
Dabei denke ich z.B. an Schweden, wo vor einigen Jahren noch viele Flüchtlinge ankamen, aber inzwischen viel weniger. Darüber wurde hier im Thread schon berichtet und belegt.
In den Niederlanden sind die Zahlen der Ankommenden auch ziemlich gesunken, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Belegen kann ich das nicht, wie gesagt ich schreibe aus der Erinnerung heraus, was ich in diesem Thread so las.
Oder nehmen wir z.B. Ungarn, die kaum jemanden aufnehmen.

Was deine genannten Länder betrifft - kannst du denn deinerseits belegen, dass die das Selbsteintrittsrecht genauso handhaben wie D?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was hat das Selbsteintrittsrecht nochmal mit Geflüchteten ohne Papiere zu tun? Du verwechselst da wohl was.
könnte sein, dass ich mich da vergaloppiert hatte, ja.

Ändert jedoch nichts daran, dass D das Selbsteintrittsrecht großzügig handhabt.
Und ich halte es für falsch, dass es auch für diejenigen gilt, die sich nicht ausweisen können oder nicht wenigstens irgendwie anderweitig zweifelsfrei ihre Herkunft belegen können oder wollen - z.B. mittels Handydaten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 22:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was deine genannten Länder betrifft - kannst du denn deinerseits belegen, dass die das Selbsteintrittsrecht genauso handhaben wie D?
Beweislastumkehr?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:könnte sein, dass ich mich da vergaloppiert hatte, ja.
zum wiederholten Male, denn offenbar hast Du immer noch nicht verstanden, was es mit dem Selbsteintrittsrecht so auf sich hat.......
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ändert jedoch nichts daran, dass D das Selbsteintrittsrecht großzügig handhabt.
ist das so? Belege doch mal bitte....oder zitiere doch einfach, wenn dies in diesem thread schon belegt wurde
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und ich halte es für falsch, dass es auch für diejenigen gilt, die sich nicht ausweisen können oder nicht wenigstens irgendwie anderweitig zweifelsfrei ihre Herkunft belegen können oder wollen - z.B. mittels Handydaten.
ja, auch zum wiederholten Male.....dass man nicht grundsätzlich voraussetzen kann, dass jede geflüchtete Person sich ausweisen kann oder Belege erbringen kann wurde Dir - unter anderem von mir - anhand von tatsächlichen Belegen mehrfach aufgezeigt.


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Diani ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 23:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was deine genannten Länder betrifft - kannst du denn deinerseits belegen, dass die das Selbsteintrittsrecht genauso handhaben wie D?
Beweislastumkehr? Du kannst es also nicht belegen. Vielen Dank. Genau das wollte ich wissen.
Also wieder mal emotionale Baucheinschäzungen statt Fakten. Glaubwürdigkeit? ^^


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.08.2024 um 23:05
@Tussinelda
hast du diesen Teil überlesen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:oder nicht wenigstens irgendwie anderweitig zweifelsfrei ihre Herkunft belegen können oder wollen - z.B. mittels Handydaten.
Oder bezweifelst du, dass die meisten Flüchtlinge die in D ankamen Handys bei sich hatten/haben?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Belege doch mal bitte....oder zitiere doch einfach, wenn dies in diesem thread schon belegt wurde
ich schrieb dazu schon:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Belegen kann ich das nicht, wie gesagt ich schreibe aus der Erinnerung heraus, was ich in diesem Thread so las.
Es ist alles meine Erinnerung aus dem Thread - die entsprechenden Stellen werden sich auch über die Suchfunktion sicherlich schwer finden lassen. Ich meine, dass die Zahlen in Schweden drastisch zurück gingen und dies im Grunde mit dem Selbsteintrittsrecht zu tun hat, lässt sich schwer finden.

Ich räume ein, dass es ein Irrtum sein könnte, dass es mit dem Selbsteintrittsrecht zu tun hatte - das war jedoch in meinen Augen eine naheliegende Schlussfolgerung für den Rückgang.

Da ich das also nun nicht belegen kann, nehme ich meine Aussagen bezüglich des Selbsteintrittsrechtes hiermit zurück.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 05:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich räume ein, dass es ein Irrtum sein könnte, dass es mit dem Selbsteintrittsrecht zu tun hatte - das war jedoch in meinen Augen eine naheliegende Schlussfolgerung für den Rückgang.
Ganz schön viele Irrtümer in so wenigen Beiträgen, aber wenigstens siehst du deine Fehler ein. Leider entstehen so Gerüchte und noch mehr Hass wird geschürt.


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11.08.2024 um 07:09
@Optimist
@Diani
@Tussinelda
Warum so kompliziert?
Dieses nicht einklagbare "Recht" ist eigentlich die Erlaubnis/Einverständnis für syrische Flüchtlinge und Flüchtlinge aus Griechenland als Ausnahme von Dublin III ihr Asylverfahren/Schutzersuchen in Deutschland zu stellen.
Das befreit die Betroffenen nicht von der Mitwirkungspflicht an der Identitätfeststellung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 07:15
Ich habe mir das Urteil des Patienten (Diskussion im Migrantengewalt) angeschaut, die Geschichte ist voll von Vorkommnissen, aber das ist mir zusätzlich im Auge gesprungen:
1
Der Beschuldigte wurde nach eigenen Angaben am ... 2000 in Mogadischu in Somalia geboren. Er ist somalischer Staatsangehöriger, ledig und hat keine Kinder. Der Beschuldigte wuchs als jüngstes Kind mit neun Geschwistern, sechs älteren Brüdern und drei älteren Schwestern, bei seinen Eltern in Somalia auf. Die Eltern des Beschuldigten sind ca. 60 Jahre alt. Der Vater des Beschuldigten arbeitete als Viehhändler. Die Mutter des Beschuldigten arbeitete als Verkäuferin. Die Eltern und die Geschwister des Beschuldigten leben in Somalia.
2
Der Beschuldigte erlebte in Somalia nach eigenen Angaben eine normale Kindheit. Er hatte in seiner Kindheit keine Gewalterfahrungen gemacht oder Kriegserlebnisse gehabt. Die Familie lebte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
3
Im Jahr 2016 fasste der Beschuldigte den Entschluss, nach Europa auszuwandern. Er reiste mit dem Bus von Somalia aus durch Äthiopien in den Sudan, wo er ca. vier Monate lang blieb. Vom Sudan aus reiste er nach Libyen, wo er ca. ein Jahr lang in einem Lager untergebracht war und nach eigenen Angaben geschlagen wurde; nach der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 7.000 $, den seine Eltern über Western Union überwiesen hatten, wurde er aus dem Lager entlassen. Nach der Entlassung aus dem Lager versuchte er, mit einem Boot über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, wurde jedoch auf der Fahrt von Soldaten aufgehalten und zurück nach Libyen und anschließend nach Niger gebracht. In Niger war er ca. ein Jahr lang in einem Lager untergebracht. Dort erhielt er unter Vermittlung des UNHCR am 09.10.2018 im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage und wurde mit dem Flugzeug am 15.10.2018 nach Deutschland gebracht.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-44395?hl=true

Wieso werden ganz normale Auswanderer vom UNHCR über "Schutzsuchenden" nach Deutschland gebracht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 07:18
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das befreit die Betroffenen nicht von der Mitwirkungspflicht an der Identitätfeststellung.
schrieb das irgendwer? Ich zumindest nicht.


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Diani ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 11:12
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dieses nicht einklagbare "Recht" ist eigentlich die Erlaubnis/Einverständnis für syrische Flüchtlinge und Flüchtlinge aus Griechenland als Ausnahme von Dublin III ihr Asylverfahren/Schutzersuchen in Deutschland zu stellen.
Ebenso wie in
Zitat von DianiDiani schrieb:NL, B, LUX, F, CH und A
Und hatte eben auch gezeigt, dass Österreich pro Kopf 5x so viele Geflüchtete aufgenommen hat wie DE.
Könnte es sei, dass Österreich für Flüchtende attraktiver ist als Deutschland? Die schöne Landschaft, teilweise Mittelmeerklima (Kärnten, der schöne Wörthersee)?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 11:32
Zitat von DianiDiani schrieb:Und hatte eben auch gezeigt, dass Österreich pro Kopf 5x so viele Geflüchtete aufgenommen hat wie DE.
aufgenommen HAT --> bis wann war das denn und wie ist es heutzutage? Ich bezweifle nämlich, dass es immer noch 5x mehr sind..
Aber vielleicht kannst du mir zeigen, dass mein Zweifel unbegründet ist.

Was ich damit eigentlich nur sagen wollte: mit der Vergangenheit zu argumentieren bringt für die Gegenwart nicht allzu viel.


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