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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.229 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 12:10
Zitat von OptimistOptimist schrieb:aufgenommen HAT --> bis wann war das denn und wie ist es heutzutage?
Die Statistik war von 2022. Neuere Zahlen liegen offenbar noch nicht vor. Warum sollte es 2023 wesentlich anders geworden sein? Sicherlich hätte man darüber in den Medien gelesen/gehört, wenn's so wär.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich bezweifle nämlich, dass es immer noch 5x mehr sind..
Das kannst du gerne tun. Du hast eh immer deine eigene Wahrheit, die mit der realen nicht allzu oft kompatibel zu sein scheint.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber vielleicht kannst du mir zeigen, dass mein Zweifel unbegründet ist.
s.o. Repititionszirkus ist langweilig.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:mit der Vergangenheit zu argumentieren bringt für die Gegenwart nicht allzu viel.
Na wenn das so ist, dann solltest du zeigen, das sich Österreich in seiner Aufnahmebereitschaft seit 2022 grundlegend geändert hat. Bin stets lernbereit und meine Ansicht an neue Realitäten anzupassen, sofern es objektiv nachprüfbare sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 13:45
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso werden ganz normale Auswanderer vom UNHCR über "Schutzsuchenden" nach Deutschland gebracht?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Beschuldigte erlebte in Somalia nach eigenen Angaben eine normale Kindheit. Er hatte in seiner Kindheit keine Gewalterfahrungen gemacht oder Kriegserlebnisse gehabt. Die Familie lebte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
3
Im Jahr 2016 fasste der Beschuldigte den Entschluss, nach Europa auszuwandern
Kein Asylgrund erkennbar.
Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.
Quelle: https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/3-wer-bekommt-asyl/voraussetzungen-asyl-fluechtlingsanerkennung/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 14:46
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso werden ganz normale Auswanderer vom UNHCR über "Schutzsuchenden" nach Deutschland gebracht?
das ist - aus dem Blickwinkel des Asylrechts - wirklich absolut nicht nachvollziehbar.
Aber wie heißt es immer so schön? Deutschland braucht jedes Jahr soundsoviel Zuwanderung (damit es nicht ausstirbt 😃) ... nun ja, ich denk mir jetzt mein Teil 😉
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Kein Asylgrund erkennbar.
macht doch nichts 😉 Wie sagte Merkel damals so schön - sinngemäß? Jetzt sind sie einmal hier...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 15:28
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das ist - aus dem Blickwinkel des Asylrechts - wirklich absolut nicht nachvollziehbar.
Deutschland nimmt schon immer
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen von sich aus auf. Nach seiner traumatischen Odyssee und angesichts der Tatsache, dass er aus Somalia kommt, war er es offenbar wert, als anzuerkennender Flüchtling im Rahmen dieser humanitären Maßnahmen in die Bundesrepublik ausgeflogen zu werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wie heißt es immer so schön? Deutschland braucht jedes Jahr soundsoviel Zuwanderung (damit es nicht ausstirbt 😃) ... nun ja, ich denk mir jetzt mein Teil 😉
Dein Zynismus ist, wo er gegen andere Menschen geht, bisweilen ziemlich abstoßend

Das betrifft auch deine Antwort auf @behind_eyes unzutreffende Bemerkung, es hätte bei seiner Eineise kein Asylgrund vorgelegen. Einer, der wegen Verfolgung aus dem Bürgerkriegsland Somalia kommt, hat extrem hohe Aussichten, als Asylberechtigter anerkannt zu werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:macht doch nichts 😉 Wie sagte Merkel damals so schön - sinngemäß? Jetzt sind sie einmal hier...
Das ist unterste Schublade.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 15:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wie heißt es immer so schön? Deutschland braucht jedes Jahr soundsoviel Zuwanderung (damit es nicht ausstirbt 😃) ... nun ja, ich denk mir jetzt mein Teil 😉
Zitat von OptimistOptimist schrieb:macht doch nichts 😉 Wie sagte Merkel damals so schön - sinngemäß? Jetzt sind sie einmal hier...
Diese Gehässigkeit ist bemerkenswert.
Hast du gegebenenfalls sehr persönliche negative Erfahrungen mit Menschen mit Migrationshintergrund gemacht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 15:46
Zitat von mchomermchomer schrieb:Hast du gegebenenfalls sehr persönliche negative Erfahrungen mit Menschen mit Migrationshintergrund gemacht?
wie gesagt, hatte ich im vorherigem Post noch nachträglich angefügt:
Der zitierte Beitrag von Optimist wurde gelöscht. Begründung: Wenn Du Hinweise auf einen ausgeschlossenen User hast, sind diese der Verwaltung mitzuteilen. In einem Thread haben derartige Anspielungen keinen Platz
Sämtliche Kritik meinerseits richtet sich absolut nicht gegen die hier ankommenden Menschen, sondern NUR gegen die Politik.
Zitat von mchomermchomer schrieb:Diese Gehässigkeit ist bemerkenswert.
was ist daran gehässig, wenn ich Merkels damalige Asylpolitik auf ironische Weise anprangere (hoffe doch, Ironie ist erlaubt, machen andere user auch).
Merkel und alle anderen Entscheider in den oberen Ebenen müssen und mussten nie mit den Folgen ihrer Politik so ganz persönlich klar kommen - so wie Manche in manch überlasteten Kommunen.
Hoffe es sind die einen oder anderen Brandbriefe mancher Bürgermeister bekannt (damit ich das nicht belegen muss)?


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11.08.2024 um 15:51
Zitat von DianiDiani schrieb:Einer, der wegen Verfolgung aus dem Bürgerkriegsland Somalia kommt, hat extrem hohe Aussichten, als Asylberechtigter anerkannt zu werden.
Die Vita bzw die Umstände seines Lebens in Somalia wurden im Urteil hinreichend umrissen und hier gepostet, nichts deutet darauf hin das er verfolgt wurde.
Es sei denn man deklariert jeden der aus Somalia kommt als Asylberechtigt. Da ist mir aber nichts bekannt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die Vita bzw die Umstände seines Lebens in Somalia wurden im Urteil hinreichend umrissen und hier gepostet, nichts deutet darauf hin das er verfolgt wurde.
Es sei denn man deklariert jeden der aus Somalia kommt als Asylberechtigt. Da ist mir aber nichts bekannt.
Sehe ich ganz genauso.
Der zitierte Beitrag von Diani wurde gelöscht. Begründung: Chat
hattest denn dieses Post gar nicht gelesen?: Beitrag von Abahatschi (Seite 2.652)
Da ging es ganz klar hervor, dass er in Somalia nicht verfolgt worden war.

Dass er dann trotzdem nach Europa wollte und auf dieser Reise dann einiges durchzustehen hatte, steht ja auf einem ganz anderem Blatt und hat nicht so sehr viel mit unserem Asylrecht zu tun.
Fakt bleibt, dass er in seiner Heimat nicht verfolgt worden war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die Vita bzw die Umstände seines Lebens in Somalia wurden im Urteil hinreichend umrissen und hier gepostet, nichts deutet darauf hin das er verfolgt wurde.
Aber auch nicht, dass er nicht verfolgt wurde. Dass seine Eltern für somalische Verhältnisse wohlhabend waren, heißt nicht, dass er kein Problem mit dem für seinen Bereich zuständigen Warlord (von Regierung kann man ja nicht sprechen) hatte.
Und da er auf Kosten der Bundesregierung im Rahmen des UNHCR-Programms ausgeflogen wurde, ist für mich ein Anzeichen dafür, dass er offenbar doch einige Schwierigkeiten in Somalia gehabt hatte und daher wenn nicht asyl-, dann zumindest schutzberechtigt war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:05
Zitat von DianiDiani schrieb:Aber auch nicht, dass er nicht verfolgt wurde
wir hatten uns gerade überschnitten, schau mal hier: Beitrag von Optimist (Seite 2.653)

Wenn er in Somalia Verfolgung erlebt hätte oder es so empfunden hätte, hätten die es in dem Bericht sicher auch mit erwähnt bzw er selbst darüber gesprochen.

Der Bericht gibt aber solche Indizien nicht her - aus Abahatschis Link:
Der Beschuldigte erlebte in Somalia nach eigenen Angaben eine normale Kindheit. Er hatte in seiner Kindheit keine Gewalterfahrungen gemacht oder Kriegserlebnisse gehabt
...
Im Jahr 2016 fasste der Beschuldigte den Entschluss, nach Europa auszuwandern
es war also ein normaler Auswanderer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:08
Zitat von DianiDiani schrieb:Und da er auf Kosten der Bundesregierung im Rahmen des UNHCR-Programms ausgeflogen wurde, ist für mich ein Anzeichen dafür, dass er offenbar doch einige Schwierigkeiten in Somalia gehabt hatte
Er wurde aus Somalia ausgeflogen?
Zitat von DianiDiani schrieb:Aber auch nicht, dass er nicht verfolgt wurde
Jep, dort steht auch nicht das er Millionär ist, gut möglich das er einer ist.
Haste schon Recht. Weiter so.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn er in Somalia Verfolgung erlebt hätte oder es so empfunden hätte, hätten die es in dem Bericht sicher auch mit erwähnt bzw er selbst darüber gesprochen.
Völlig normal das man sowas mglws strafrelevante, strafmildernde Umstände einfach weglässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Im Jahr 2016 fasste der Beschuldigte den Entschluss, nach Europa auszuwandern
es war also ein normaler Auswanderer
Und wenn in dem Artikel gestanden hätte "....zu flüchten" wäre das ein signifikanter Unterschied?
Vielleicht war ja flüchten gemeint, denn ein einfacher Auswanderer kriegt keinen im Rahmen der UN-Flüchtlingskommission von der Bundesrepublik gespendeten Flug, oder?


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11.08.2024 um 16:15
Zitat von DianiDiani schrieb:Und wenn in dem Artikel gestanden hätte "....zu flüchten" wäre das ein signifikanter Unterschied?
na sicher.
Du scheinst nun unbedingt konstruieren zu wollen, dass er einen Asylgrund hatte.

Dann wäre ich mal gespannt, wie du das ironische Argument von @behind_eyes dazu bewertest?:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn er in Somalia Verfolgung erlebt hätte oder es so empfunden hätte, hätten die es in dem Bericht sicher auch mit erwähnt bzw er selbst darüber gesprochen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Völlig normal das man sowas mglws strafrelevante, strafmildernde Umstände einfach weglässt
völlig haltlos oder wie?
Zitat von DianiDiani schrieb:Vielleicht war ja flüchten gemeint
klar, man kann sich alles so hinbiegen wie man möchte.
Aus Somalia ist er nicht geflohen, das gibt der Bericht eindeutig her.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:17
@Diani
Zitat von DianiDiani schrieb:Und da er auf Kosten der Bundesregierung im Rahmen des UNHCR-Programms ausgeflogen wurde, ist für mich ein Anzeichen dafür, dass er offenbar doch einige Schwierigkeiten in Somalia gehabt hatte und daher wenn nicht asyl-, dann zumindest schutzberechtigt war.
Er wurde aus dem Niger ausgeflogen, steht doch auch im Urteil:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-44395?hl=true
Im Jahr 2016 fasste der Beschuldigte den Entschluss, nach Europa auszuwandern. Er reiste mit dem Bus von Somalia aus durch Äthiopien in den Sudan, wo er ca. vier Monate lang blieb. Vom Sudan aus reiste er nach Libyen, wo er ca. ein Jahr lang in einem Lager untergebracht war und nach eigenen Angaben geschlagen wurde; nach der Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 7.000 $, den seine Eltern über Western Union überwiesen hatten, wurde er aus dem Lager entlassen. Nach der Entlassung aus dem Lager versuchte er, mit einem Boot über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, wurde jedoch auf der Fahrt von Soldaten aufgehalten und zurück nach Libyen und anschließend nach Niger gebracht. In Niger war er ca. ein Jahr lang in einem Lager untergebracht. Dort erhielt er unter Vermittlung des UNHCR am 09.10.2018 im Rahmen des Programms zur „Neuansiedlung von Schutzsuchenden“ (sog. Resettlement) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Aufnahmezusage und wurde mit dem Flugzeug am 15.10.2018 nach Deutschland gebracht.
In Somalia will er laut Urteil und eigener Aussage noch keine Schwierigkeiten gehabt haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diani schrieb:
Vielleicht war ja flüchten gemeint
klar, man kann sich alles so hinbiegen wie man möchte.
Aus Somalia ist er nicht geflohen, das gibt der Bericht eindeutig her.
Aha, das weißt du also. Dann solltest du dich bei der UN-Flüchtlingskommission, die den Flug gesponsert hat, melden und sagen, dass es ja gar keine Flucht war, sondern Auswanderung. :troll:
Zitat von soomasooma schrieb:Er wurde aus dem Niger ausgeflogen, steht doch auch im Urteil:
Das ist klar, aber bei der Bewertung des Status geht es um das Land, aus dem er ursächlich geflohen ist bzw. das er ursächlich verlassen hat. In Niger befand(en) sich damals nur Zwischenlager, weil das Land vorübergehend ziemlich Westen-freundlich war und man dort vor Verfolgung geschützt war. Nach dem Putsch vor 2 Jahren ist es auch dort inzwischen wieder ganz anders. Inzwischen scheint (zumindest für das UK) Uganda diese Funktion übernommen zu haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:34
Zitat von DianiDiani schrieb:Und wenn in dem Artikel gestanden hätte "....zu flüchten" wäre das ein signifikanter Unterschied?
Es ist kein Artikel sondern ein Strafprozess-Urteil.
Und ja, irgendwie gibt es Auswanderer und Flüchtende.. Glaub das ist auch der Grund warum es für jede dieser Tätigkeiten einen unterschiedlichen Begriff gibt.
Oder sind für die Kriegsflüchtlinge Auswanderer?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:40
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es ist kein Artikel sondern ein Strafprozess-Urteil.
Und ja, irgendwie gibt es Auswanderer und Flüchtende.
Eben. Und wenn das Gericht "auswandern" statt "flüchten" sagte, dann ist auch ganz sicher nicht flüchten gemeint, weil sich die UN-Flüchtlingskommission einer Auswanderung anstatt einer Flucht angenommen hat?
Entweder hat sich das Gericht in einem Wort unklar bzw. zweideutig ausgedrückt, oder das UNHCR wurde bestochen.
Was mag wohl wahrscheinlicher sein?
Eine dritte plausible Möglichkeit sehe ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.08.2024 um 16:43
@Diani
Zitat von DianiDiani schrieb:Das ist klar, aber bei der Bewertung des Status geht es um das Land, aus dem er ursächlich geflohen ist bzw. das er ursächlich verlassen hat.
Es muss nicht zwingend um eine Verfolgungssituation in Somalia gegangen sein. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die psychischen Probleme in Libyen begannen, dort hat er nach eigener Aussage auch Gewalt erlebt. Der "besonderer Schutzbedarf" setzt sich aus unterschiedlichen Kriterien zusammen:
Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument. Der Begriff bedeutet Neuansiedlung. Ziel des Resettlements ist es, besonders schutzbedürftigen Menschen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme im Wege von Resettlement ist, dass die Personen durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. Zudem muss ein so genannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein, das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können. Aufgenommen werden Personen mit besonderem Schutzbedarf z.B. aufgrund von Folter- und Gewalterfahrung, eines medizinischen Bedarfs oder einer drohenden Inhaftierung im Erstzufluchtsstaat.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/resettlement/resettlement-node.html


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