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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 18:16
@sacredheart
ich wäre dafür, dass die Klage-Möglichkeiten generell eingeschränkt werden.
Denn jeder der hier an kommt, war schon in einem Drittland nicht mehr in Gefahr.

Wenn also die Gesetze dahingehend geändert würden, wüssten Asylbewerber was auf sie zu käme und somit würde dieser Pullfaktor (in meinen Augen ist das ganz einfach einer) wegfallen.
Gibts in anderen Ländern eigentlich auch die gleichen Klagemöglichkeiten bzw. Instanzen wenn ein Antrag abgelehnt worden war? Falls nicht, wieso macht dann D wieder mal eine Ausnahme und wundert sich dass D u.a. dadurch attraktiver wird?

Wer in einem anderen EU-Staat, durch den er kam, keinen Asylantrag stellen möchte, sollte sich mMn halt nicht erhoffen können, dass er in Deutschland dann viel bessere Chancen geboten bekommt, doch noch irgendwie ein Bleiberecht durch Klagemöglichkeiten zu erwirken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 19:34
Vielleicht erfahren jene die wirklich Schutz suchen und benötigen jetzt endlich Gerechtigkeit:
"Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin. Wer sich nicht auf Schutzgründe berufen könne und keine Bleibeperspektive habe, müsse gehen. "Wir müssen mehr und schneller abschieben."
weiter:
Scholz sieht den Sozialstaat in Gefahr, wenn die Zuwanderung unbegrenzt bleibt. "Wer eine unbegrenzte Zuwanderung will, muss so ehrlich sein und sagen, dass wir dann unseren Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, nicht aufrechterhalten könnten." Die Regierung trage Verantwortung dafür, "dass unser Gemeinwesen funktioniert". Dazu gehöre auch "eine gewisse Härte". Eine Begrenzung der Zuwanderung mache "uns nicht zu Unmenschen", unterstrich der Kanzler.
Hart aber fair:
Es gebe Geflüchtete, die Anspruch auf Asyl hätten, etwa weil sie politisch verfolgt würden - und davon unabhängig sei Deutschland auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen.Andererseits heiße das aber: "Wer weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe gehört, kann nicht bei uns bleiben." Scholz betonte: "Deshalb begrenzen wir die irreguläre Migration nach Deutschland - es kommen zu viele."
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/scholz-abschiebungen-100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 20:53
@fischersfritzi
https://www.prozesskostenfinanzierung.de/gerichtskostenvorschuss/#:~:text=Handelt%20es%20sich%20um%20einen,der%20Gerichtskostenvorschuss%20damit%20483%20Euro

Hier folgt der Nachweis auf Deine Frage:
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Dafür bräuchte es eigentlich einen Beleg.
Mir so nicht bekannt
Hatte ich eigentlich für Allgemeinwissen gehalten.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das hatte ich doch bereits geschrieben. Das schließt alle diejenigen aus, die nicht in der Lage sind dieses Geld aufzubringen.
Das heisst, es ist Deine Meinung, dass der Staat auch für offensichtlich unbegründete Asylklagen die Kosten trägt?

Denn das würde ich nicht wollen und würde eine VKH Prüfung für nötig halten, wie sie auch bei nicht zahlungsfähigen Klägern in anderen Angelegenheiten Usus ist.

Wenn zB jemand in D eine Asylklage anstrebt, obwohl er in Frankreich bereits einen Schutzstatus hat, ist die Klage von Vorneherein sinnlos und müsste dann entweder vom Kläger finanziert werden oder eben gar nicht.

Das ist ähnlich, wie wenn zB ein SGB II Empfänger gegen das Amt klagen möchte, um einen Ferrari zu bekommen. In dem Fall würde auch der VKH Antrag abgelehnt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 21:14
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn zB jemand in D eine Asylklage anstrebt, obwohl er in Frankreich bereits einen Schutzstatus hat, ist die Klage von Vorneherein sinnlos und müsste dann entweder vom Kläger finanziert werden oder eben gar nicht.
dann ist der Asylantrag in Deutschland an sich schon nicht zulässig.....wieso sollte es dann überhaupt die Möglichkeit geben, zu klagen?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und der Link von @Tussinelda zeigt doch auf, dass man durchaus andenken könnte, hier Vorkasse geltend zu machen, wenn viele Antragsteller hinterher untertauchen. Wenn man Antragsteller im Nachgang nicht mehr auffinden kann, dürfte Vorkasse, begrenzt auf aussichtsarme Fälle, naheliegen.

Ansonsten den Steuerzahler mangels Untertauchmöglichkeit zur Kasse zu bitten, ist doch eher armselig.
es ist auch ein bisschen blöd, wenn jemand kein Asyl bekommt, klagt, trotzdem keins bekommt und dann hier bleiben muss, weil er ja noch Gerichtskosten zahlen soll, findest Du nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 21:18
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Hatte ich eigentlich für Allgemeinwissen gehalten.
Dann hast du dich eben geirrt.
Dein Wissen scheint sich aus Erfahrung mit Unterhaltstiteln zu speisen. Das ist eben eine Erfahrung, auf die nicht jede:r zurückgreifen kann.
Habe ich jetzt also etwas dazugelernt.

Deinem Link ist allerdings auch zu entnehmen, dass diejenigen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen PKH bzw VKH beantragen können. Das wird entsprechend dann auch gelten, wenn man deinem Vorschlag folgt und eine Vorauszahlung fordert.
Insofern hat man entschieden mehr Aufwand ohne dass man nennenswerte Vorteile hat. Im Grunde drehen wir uns im Kreis, denn das war ursprünglich der Grund, warum diese Verfahren nicht mit Kosten belegt werden. Und genau das wurde hier auch schon besprochen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das heisst, es ist Deine Meinung, dass der Staat auch für offensichtlich unbegründete Asylklagen die Kosten trägt?
Deine Schlussfolgerungen sind gerade zu abenteuerlich.
Nein das ist nicht meine Meinung und wenn du die aus meinen Texten raus liest, dann solltest Du zukünftig entweder meine Texte einfach überhaupt nicht mehr lesen, oder an deinem Textverständnis arbeiten.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:eine VKH Prüfung für nötig halten, wie sie auch bei nicht zahlungsfähigen Klägern in anderen Angelegenheiten Usus ist.
Verursacht ein enormen Aufwand ohne dass am Ende viel dabei rumkommt. Siehe oben
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist ähnlich, wie wenn zB ein SGB II Empfänger gegen das Amt klagen möchte, um einen Ferrari zu bekommen
Nein das ist überhaupt nicht ähnlich.
Es ist ja schön, dass du mit Bildern arbeitest, um zu verdeutlichen worum es dir geht. Aber vielleicht gelingt es Dir dann zumindest passende Bilder beizusteuern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 21:23
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:So leicht ist es eben nicht.
Das würde all diejenigen ausschließen, die nicht über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügen.
Wo ist hier eigentlich das Problem? Ist doch nachvollziehbar, dass man sich in einem kapitalistischen System Vorteile erkaufen kann.
Mich würde interessieren wie du es begründest, dass deutsche Steuerzahler dafür aufkommen müssen, dass Menschen, die hier nie einen Beitrag zum System geleistet haben, von diesem Asylsystem massiv zur Kasse gebeten werden? Empfindest du das als gerecht? Bezieht sich auf die rechtliche Lage, aber auch auf die Asylpolitik im Allgemeinen.


@behind_eyes
Das sind mal sehr deutliche Worte von Scholz. Ich bin gespannt ob auch Taten folgen werden und wie die Grünen darauf reagieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 21:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist auch ein bisschen blöd, wenn jemand kein Asyl bekommt, klagt, trotzdem keins bekommt und dann hier bleiben muss, weil er ja noch Gerichtskosten zahlen soll, findest Du nicht?
@Tussinelda

Das wäre dann ja gar nicht möglich.

Entweder jemand stellt einen Antrag bei Gericht, der nicht aussichtslos ist, dann zahlt wie bisher der Staat oder jemand stellt einen grundsätzlich unbegründeten Antrag, dann muss er selbst in Form von Vorkasse zahlen. Dann tritt das von Dir Geschilderte gar nicht auf.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Verursacht ein enormen Aufwand ohne das am Ende viel dabei rumkommt. Siehe oben
VKH Prüfungen sind in anderen Rechtsgebieten Gang und Gäbe. Sie haben keinen besonders hohen Aufwand, ganz im Gegenteil, weil sie helfen, unbegründete Klagen im Vorfeld zu vermeiden.

Das wäre bei Asylklagen nicht anders. Wenn die aussichtslosen Verfahren vorab mittels VKH aussortiert würden, könnten die im Grundsatz begründeten Klagen unabhängig von ihrem Ausgang sogar schneller bearbeitet werden.

Und nein, ich hatte nie ein Verfahren bzgl Unterhalt vor einem Gericht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 21:32
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Wo ist hier eigentlich das Problem
Sollte selbsterklärend sein, wo das Problem liegt, wenn es Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen verwehrt wird, vor Gericht für ihre Rechte zu streiten.
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Ist doch nachvollziehbar, dass man sich in einem kapitalistischen System Vorteile erkaufen kann.
Bedeutet aber nicht das es richtig ist
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:dass deutsche Steuerzahler dafür aufkommen müssen
Ich trage als Steuerzahlerin eine Menge Dinge mit, die ich bedeutend beschissener finde, als asylsuchenden Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte vor Gericht zu erstreiten.
Ich muss das auch nicht begründen, da ich nicht für die Verteilung der Steuergelder zuständig bin. Wende dich doch an die entsprechenden Personen oder tut das was Du vermutlich sowieso tust, wähle die Partei, die deine Interessen vertritt und sich für eine andere Verteilung der Steuergelder einsetzt.
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:auf die Asylpolitik im Allgemeinen.
Ich habe durchaus Kritik an der aktuellen Asylpolitik. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass wir hier in einen wirklich konstruktiven Dialog kommen könnten.


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20.10.2023 um 21:33
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:jemand stellt einen grundsätzlich unbegründeten Antrag,
Grundsätzlich unbegründete Anträge werden gar nicht erst angenommen.
Das entwickelt sich hier zu einer Scheindiskussion.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und nein, ich hatte nie ein Verfahren bzgl Unterhalt vor einem Gericht.
Ok, entschuldige bitte, das war unnötig.


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20.10.2023 um 21:33
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Das sind mal sehr deutliche Worte von Scholz. Ich bin gespannt ob auch Taten folgen werden und wie die Grünen darauf reagieren.
Bis jetzt ist er ja nicht dafür bekannt tatkräftig zu sein.
Ich gehe davon aus, falls er es wirklich durchziehen lässt, das die Koalition zerbricht.


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20.10.2023 um 21:34
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Entweder jemand stellt einen Antrag bei Gericht, der nicht aussichtslos ist, dann zahlt wie bisher der Staat oder jemand stellt einen grundsätzlich unbegründeten Antrag, dann muss er selbst in Form von Vorkasse zahlen. Dann tritt das von Dir Geschilderte gar nicht auf.
natürlich würde das auftreten, denn die Vorkasse kann ja dann nicht schon alle Kosten beinhalten, so ist es ja sonst auch nicht bei Vorkasse. Es ist ja nur ein Anteil der Kosten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 22:03
@sacredheart
und nicht zu vergessen:
§7 AsylbLG
Von Leistungsberechtigten kann wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach diesem Gesetz Sicherheit verlangt werden, soweit Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 vorhanden ist. Die Anordnung der Sicherheitsleistung kann ohne vorherige Vollstreckungsandrohung im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__7a.html

aber das ist ja sicherlich bekannt, man setzt sich ja mit den vorhandenen Gesetzen auseinander, bevor man Änderungen will.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 22:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Von Leistungsberechtigten kann wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach diesem Gesetz Sicherheit verlangt werden, soweit Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 vorhanden ist. Die Anordnung der Sicherheitsleistung kann ohne vorherige Vollstreckungsandrohung im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgen.
Ich wäre hier für eine Gesetzesänderung:
streiche "kann"
setze "wird"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.10.2023 um 08:33
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich wäre hier für eine Gesetzesänderung:
streiche "kann"
setze "wird"
es geht da um den Ermessensspielraum, wenn man aber denn § 7 liest, dann ist es konkreter
(1) Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__7.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.10.2023 um 17:05
Das teuerste an dem Asylwesen, und das kann man momentan sehr gut beobachten, ist, der Preis den jüdische Bürger in diesem Land bezahlen.

Die sich verstecken müssen, die nicht zeigen sollen dass sie Juden sind, die ihre Kinder lieber nicht in die Schule geschickt haben aus Angst vor Übergriffen, die zusehen müssen, wie ihre Institutionen von der Polizei geschützt werden müssen......

Und nein diese Angst resultiert nicht daraus, dass irgendein Bauer vor 658 Jahren in seinem Rucksack einen antisemitischen Zettel den angeblich sein Bruder erstellt hat spazieren getragen hat und sich heute nicht mehr erinnern kann, was er gestern zu Mittag gehabt hat.

Diese Angst resultiert auch nicht daraus, dass irgendwelche FPÖler in ihrem Hinterzimmer ein abscheuliches Liederbuch aufliegen haben und das witzig finden.

Diese Angst resultiert daraus, dass in den weltoffenen tollen Plätzchen wie Berlin und Co. Araber leben, die ihr ganzes Leben lang Judenhass eingeimpft bekommen haben. Aber nicht von Höcke, sondern von Daddy, Onkel, Mummy, Bruder, Imam, oder sonst irgendeinem Medizinmann der auf irgendeinem Bullshit Sender aus Fernost den man mit der Satschüssel reinbekommt, seine judenfeindliche Scheisse unter die Leute bringt.

Das ist der Preis. Billiger wäre es, all dieses unintegrierbare Gesindel so schnell es geht dahin zu bringen, wo sie aufgrund ihrer Geisteshaltung hingehören, dafür aber für jede Person 3 ins Land holen, am besten Frauen aus Afghanistan die gerade wieder islamgerecht schulfrei haben.

Und diese 3 Frauen die wir pro Judenhasser ins Land holen, die sollen so schlechte Zähne haben, dass jede von ihnen Kronen und Implantate um 30 000 Euro benötigt. Und der geben wir dann die versprochenen Porsches und Geldsäcke die so mancher sich erträumt.

Und das alles wäre noch immer billiger als das was wir jetzt tun. Nämlich unseren jüdischen Mitmenschen den Preis zahlen lassen, für unsere Unfähigkeit, Leute ins Land zu lassen, die auch wertemässig rein passen.

Und wenn jetzt wieder mit Kultur und Werte und was ist das alles und was soll das sein kommt, ich antworte eh nicht, aber ich kann eine Antwort vorweg nehmen.

Das was momentan auf den Straßen abgeht, das was viele unserer tollen Mitbürger aus Fern-und Nahost aufführen, das ist es nicht. Das fängt bei der Unfähigkeit an, die Hamas zu verurteilen (oder in den Mund zu nehmen) und endet beim Bejubeln von bestialischem Mord an Frauen und Kindern.

Wobei.... vielleicht endet es noch schlimmer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2023 um 20:14
Personen ist die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen“
Rumms! In Wirklichkeit darf Deutschland die Migranten an der Grenze zurückweisen. „Der Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass Personen die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dazu gehören alle EU-Staaten und die Schweiz“, sagt Papier.
Quelle: https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/einreise-ist-zu-verweigern-verfassungsrechtler-zerlegt-faeser-und-das-untaugliche-asyl-system/ar-AA1kyd1L?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=bbac09cb7d2b4439b5811a49f2cf6214&ei=15
Das Fazit des Verfassungsrechtlers: „Deutschland ist also ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben. Man hat nun Grenzkontrollen eingeführt. Doch was nutzen die, wenn sie nicht zu Zurückweisungen führen?“

Eine Frage, die sich angesichts der Zahlen nicht nur der Verfassungsrechtler stellt, sondern auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung
Quelle: https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/einreise-ist-zu-verweigern-verfassungsrechtler-zerlegt-faeser-und-das-untaugliche-asyl-system/ar-AA1kyd1L?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=bbac09cb7d2b4439b5811a49f2cf6214&ei=15

So einfach wäre es, wenn man dem ehemaligen Vorsitzenden des BVerfG folgen würde und nicht unseren ideologisch verblendeten Regierungsdarstellern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2023 um 20:23
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:So einfach wäre es, wenn man dem ehemaligen Vorsitzenden des BVerfG folgen würde und nicht unseren ideologisch verblendeten Regierungsdarstellern.
nee, so einfach isses nicht, es ist auch nicht das erste und ganz sicher nicht das letzte Mal, dass dies behauptet wird.
Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann
Quelle: https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/#:~:text=Im%20Art.,der%20EGMR%20in%20Fall%20N.D.

Beitrag von Tussinelda (Seite 1.778)

Beitrag von Tussinelda (Seite 2.470)


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27.11.2023 um 20:39
@Tussinelda

Ich denke schon, dass der ehemalige Vorsitzende des BVerG sich ganz gut mit der Verfassung auskennt. Es war ja schließlich geradezu sein Beruf.

Vielleicht kennt er sich sogar besser mit der Verfassung aus als Du, nur mal als Idee in den Raum gestellt.

Und jeder, der die Grenze nach Deutschland überquert kommt aus einem sicheren Drittstadt. Ob der vorher mal irgendwann angeblich woanders war, spielt dafür keine Rolle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2023 um 21:08
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich denke schon, dass der ehemalige Vorsitzende des BVerG sich ganz gut mit der Verfassung auskennt.
dem habe ich auch nicht widersprochen, es ist allerdings nicht mehr sein Beruf seit 2010.......
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Vielleicht kennt er sich sogar besser mit der Verfassung aus als Du, nur mal als Idee in den Raum gestellt.
hat was genau mit irgendwas zu tun?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und jeder, der die Grenze nach Deutschland überquert kommt aus einem sicheren Drittstadt. Ob der vorher mal irgendwann angeblich woanders war, spielt dafür keine Rolle.
ja doch, alles spielt eine Rolle, siehe oben im post, da kannste ja auch auf die entsprechenden links klicken, das erklärt dann vieles ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.11.2023 um 21:34
@Tussinelda
@sacredheart
Das Recht ist sehr flexibel auslegebar und es kommt offensichtlich darauf an, welchen Richter man fragt. Mit den derzeitigen Verfassungsrichtern ist eine direkte Zurückweisung an der Grenze offenbar nicht umsetzbar. Aber prinzipiell geht das natürlich schon, machen ja auch viele Länder, und ich bin zuversichtlich, dass sich auch die Ansichten unter den Richtern wieder ändern werden, bzw. einfach neue berufen werden.


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