Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
20.10.2023 um 18:16@sacredheart
ich wäre dafür, dass die Klage-Möglichkeiten generell eingeschränkt werden.
Denn jeder der hier an kommt, war schon in einem Drittland nicht mehr in Gefahr.
Wenn also die Gesetze dahingehend geändert würden, wüssten Asylbewerber was auf sie zu käme und somit würde dieser Pullfaktor (in meinen Augen ist das ganz einfach einer) wegfallen.
Gibts in anderen Ländern eigentlich auch die gleichen Klagemöglichkeiten bzw. Instanzen wenn ein Antrag abgelehnt worden war? Falls nicht, wieso macht dann D wieder mal eine Ausnahme und wundert sich dass D u.a. dadurch attraktiver wird?
Wer in einem anderen EU-Staat, durch den er kam, keinen Asylantrag stellen möchte, sollte sich mMn halt nicht erhoffen können, dass er in Deutschland dann viel bessere Chancen geboten bekommt, doch noch irgendwie ein Bleiberecht durch Klagemöglichkeiten zu erwirken.
ich wäre dafür, dass die Klage-Möglichkeiten generell eingeschränkt werden.
Denn jeder der hier an kommt, war schon in einem Drittland nicht mehr in Gefahr.
Wenn also die Gesetze dahingehend geändert würden, wüssten Asylbewerber was auf sie zu käme und somit würde dieser Pullfaktor (in meinen Augen ist das ganz einfach einer) wegfallen.
Gibts in anderen Ländern eigentlich auch die gleichen Klagemöglichkeiten bzw. Instanzen wenn ein Antrag abgelehnt worden war? Falls nicht, wieso macht dann D wieder mal eine Ausnahme und wundert sich dass D u.a. dadurch attraktiver wird?
Wer in einem anderen EU-Staat, durch den er kam, keinen Asylantrag stellen möchte, sollte sich mMn halt nicht erhoffen können, dass er in Deutschland dann viel bessere Chancen geboten bekommt, doch noch irgendwie ein Bleiberecht durch Klagemöglichkeiten zu erwirken.