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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 15:55
Zitat von RealoRealo schrieb:Das Erstarken kommt aus einem selbstreferentiellen Hysteriesierungsprpzess der Ausländerfeinde in den sozialen Medien ("anschwellender Bocksgesang"), der so laut und unüberhörbar ist, dass er von den Medien aufgegriffen, reproduziert und weiter bestärkt wird (Berichte über Gewaltkriminaliäts praktisch ausschließlich nur noch auf Flüchtlinge bezogen), also eine self fulfilling prophecy im Sinne von Pegida, AfD & Co. herstellt, denn de facto haben wir rein zahlenmäßig längst kein Flüchtlingsproblem, das liegt jetzt schon 3 Jahre zurück, und selbst die Wirtschaft brummt wie eh und je. "Besorgte Bürger" entstehen nicht durch die Flüchtlinge, sondern durch den anschwellenden Bocksgesang, der die latente Ausländerfeindlichkeit in eine manifeste umwandelt (die meisten Flüchtlinge sind kriminell und gewaltaffin, go with the flow, mit der Herde laufen).
Ich mache es kurz - Du schreibst arroganten Quatsch (ohne Prio):
- Keine Wohnraum- und Infrastrukturprobleme?
- keine Armut?
- einen echt sozialen Staat?
- Wirtschaft brummt? Da bin ich mal gespannt wenn es mal um -3% stolpert
- funktionierende Asylpolitik, intern und auf der EU Ebene?
- "reiche" Einwohner im EU Vergleich?
- sichere Rente?
- niedrige Staatsquoten?
- Innovationstandort?
- was kommt nach "das Auto"? was exportiert man dann?
usw.


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19.06.2018 um 16:21
Zitat von lawinelawine schrieb:Auf Rang vier folgt mit 58.650 Asylsuchenden Griechenland. Auch wenn die deutsche Zahl damit zwar einen Rückgang von rund 70 Prozent gegenüber 2016 darstellt, erscheint die Klage von Griechenland und Italien, von Europa völlig allein gelassen zu werden mit dem Andrang Migranten, in einem anderen Licht.
Griechenland hat 11 Mio. Einwohner, Deutschland fast 8x so viel; Griechenland hat aber > 1/4 so viele Flüchtlinge aufgenommen wie Deutschland, mit anderen Worten: doppelt so viele Flüchtlinge bezogen auf die Bevölkerung wie Deutschland. Das sollte man berücksichtigen, dann erscheint die griechische Klage in einem anderen Licht.
Zitat von lawinelawine schrieb:dieser Beitrag ist auch als Faktencheck hinsichtlich des polemischen Beitrages von @Realo
baden gegangen, wie immer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 16:49
Zitat von RealoRealo schrieb:lawine schrieb:Auf Rang vier folgt mit 58.650 Asylsuchenden Griechenland. Auch wenn die deutsche Zahl damit zwar einen Rückgang von rund 70 Prozent gegenüber 2016 darstellt, erscheint die Klage von Griechenland und Italien, von Europa völlig allein gelassen zu werden mit dem Andrang Migranten, in einem anderen Licht. Griechenland hat 11 Mio. Einwohner, Deutschland fast 8x so viel; Griechenland hat aber > 1/4 so viele Flüchtlinge aufgenommen wie Deutschland, mit anderen Worten: doppelt so viele Flüchtlinge bezogen auf die Bevölkerung wie Deutschland. Das sollte man berücksichtigen, dann erscheint die griechische Klage in einem anderen Licht.lawine schrieb:dieser Beitrag ist auch als Faktencheck hinsichtlich des polemischen Beitrages von @Realobaden gegangen, wie immer.
Bedenke
In Griechenland waren Anfang August 2017, nach griechischen Angaben, mehr als 62.000 Geflüchtete registriert, die meist in Flüchtlingslagern lebten.[349] Trotz offiziell weiter gestiegener Zuwanderung nach Griechenland stellten Journalisten im Oktober 2017 fest, dass das UNHCR in Griechenland nur 44.000 Personen versorgte. Aus EU Kreisen sei bekannt, dass Griechenland falsche Angaben zur Zahl der Migranten im eigenen Land mache und so über das Ausmaß der verbotenen Abwanderung von Flüchtlingen in andere EU Länder hinwegtäusche.
Wikipedia: Flüchtlingskrise in Europa ab 2015#Griechenland

Also bis August 2017 gab es dort gerade mal 44.000 zu versorgende Flüchtlinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 17:10
Zitat von kingarikingari schrieb:und so über das Ausmaß der verbotenen Abwanderung von Flüchtlingen in andere EU Länder hinwegtäusche.
Und warum sind sie abgewandert? Weil sie nicht genug Versorgung bekamen und den katastrophalen Zuständen in den griechischen Flüchtlingslagern - der Spiegel berichtete darüber seit dem Türkeideal laufend - entrinnen wollten. Da also nicht bekannt ist, auf welche Länder sich die Abgehauenen wie verteilten, erübrigt sich auch der (noch unausgesprochene aber zu erwartende) Spruch, die seien alle nach Deutschland weitergelaufen. Es heißt also nicht, dass nicht mehr als 60.000 Flüchtlinge in GR waren, sondern dass 1/3 davon weitergezogen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 17:17
@eckhart
Das wird mit Sicherheit daran liegen,
dass die bisher in der Gesellschaft verstreut lebenden Freunde des Faschismus sich in einer Partei + mehreren Kleinparteien und Bewegungen konzentrieren!
Dann erklär mir warum dann, weil es ja so viele Freunde des Faschismus gibt, wieso dann eine NPD nicht soweit gekommen ist wie die AfD.


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19.06.2018 um 17:21
Da muss ich dann mit deinem Avatar antworten: Use it

Du müsstest mal die AfD etwas genauer analysieren, ich kann zwischen Höcke und Goebbels nur schwer einen Unterschied erkennen. Und Höcke ist bei der AfD nicht irgendwer. Aber das gehört in den AfD-Thread.


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19.06.2018 um 17:24
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:wieso dann eine NPD nicht soweit gekommen ist wie die AfD.
liegt daran, dass die NPD offen sagt, was sie will, während sich die AfD davor hütet! @Grenox
Und die nächste Frage beantworte ich Dir nur,wenn Du sie im Rechtsextremismus/oder/AfD-Thread stellst.
Ende OT!


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19.06.2018 um 17:34
Ich verstehe auch nicht, warum die Raute des Grauens so rumzickt wegen Herrn Seehofer, denn er fordert ja eigentlich nur geltendes Recht anzuwenden.
Nehmen wir mal seine Forderung, bereits Abgeschobene nicht wieder einreisen zu lassen. Da lesen wir doch im Aufenthaltsgesetz
§ 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden (Einreise- und Aufenthaltsverbot).
(2) Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist von Amts wegen zu befristen. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Im Falle der Ausweisung ist die Frist gemeinsam mit der Ausweisungsverfügung festzusetzen. Ansonsten soll die Frist mit der Abschiebungsandrohung, spätestens aber bei der Ab- oder Zurückschiebung festgesetzt werden. Die Befristung kann zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer Bedingung versehen werden, insbesondere einer nachweislichen Straf- oder Drogenfreiheit. Tritt die Bedingung bis zum Ablauf der Frist nicht ein, gilt eine von Amts wegen zusammen mit der Befristung nach Satz 5 angeordnete längere Befristung.
(3) Über die Länge der Frist wird nach Ermessen entschieden. Sie darf fünf Jahre nur überschreiten, wenn der Ausländer auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Diese Frist soll zehn Jahre nicht überschreiten.
Für mich ist es nur skandalös, dass das nicht mehr eingehalten wird.

Und das merkelsche raunzen nach 14 Tagen für eine europäische Lösung ist lächerlich, denn die wandelnde Raute sucht seit Jahren nach einer europäischen Lösung aber sie hat dabei die europäischen Länder weiter auseinander gebracht, als sie je waren.

Und man sollte beachten das
Juristisch ist Seehofer im Recht

Innenminister Seehofers Idee, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, ist verfassungskonform.

In der Debatte um die Absicht des Bundesinnenministers, Flüchtlinge, die in einem anderen zur EU gehörenden Land einen Aufnahmeantrag gestellt haben, zurückzuweisen, werden ständig juristische und politische Argumente vermischt.

Juristisch ist die von Horst Seehofer geplante Zurückweisung unmittelbar an der Grenze, das heißt die Nichtgenehmigung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, verfassungskonform. Nach Art.16 a, Absatz 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Nach Art.16 a, Absatz 2 des Grundgesetzes kann sich darauf nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Es ist einfach die Verfassungslage
https://www.tagesspiegel.de/politik/asyl-masterplan-juristisch-ist-seehofer-im-recht/22700206.html

Aber beim Thema Grundgesetz sieht die Grauenraute es sicherlich so wie Pofalle und so würde die Wandelraute sicherlich sagen, wenn sie auf die verfassungsmäßigkeit angesprochen werden würde
Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 17:41
@eckhart
liegt daran, dass die NPD offen sagt, was sie will, während sich die AfD davor hütet!
ja gut, was ist das jetzt hier deine persönliche Meinung...
Das Parteien nicht offen sagen was sie wirklich wollen (obwohl bei der Merkel weiß man ja was die will) kennen wir doch schon, das wäre ja jetzt nichts neues.
Was die AfD sagt ist das was die Partei wiederspiegel und nicht eine persönliche Meinung die du hast. Das gilt für alle Parteien.
Noch kann man den Leuten ja nicht in den Kopf schauen obwohl sich das die Moral und Werte Instanzen wohl auch noch wünschen würden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 17:46
Die AfD ist hier nicht das Thema, geht dafür bitte in den entsprechenden Thread.


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19.06.2018 um 18:39
@kingari
tja, nur vergisst der ehemalige Innensenator von Berlin leider das Dublin Abkommen. Ich hatte es schon verlinkt. Wahrscheinlich muss ich das noch gefühlte 200mal, damit es vielleicht auch mal gelesen wird.

Es ist übrigens absolut unterirdisch, Personen nicht bei ihrem Namen oder Titel zu nennen. Aber das weißt Du ja selbst und zeigt nur auf, welch Kindergartenmanier hier herrscht. Und dann soll man irgendwelche posts ernst nehmen :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 18:50
@Tussinelda

Ne, das hat er nicht vergessen
Auch Europarecht steht nicht entgegen. Nach Art.31 Abs.8 der Richtlinie 32/2013/EU kann ein Prüfungsverfahren an der Grenze, also vor der Einreise durchgeführt werden. Auf Grund der nationalen deutschen Vorschriften ist bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat der Antrag auf Asyl offensichtlich unbegründet.
Werden die Verfahrensvorschriften der Richtlinie 32/2013/EU eingehalten, hätte der Mitgliedstaat, hier die Bundesrepublik Deutschland nach Art.3, Absatz 5 der Richtlinie 604/2013/EU, sogar das Recht, den Antragsteller in einen sicheren Drittstaat zurückzuweisen. Erst recht gilt das für die Zurückweisung an der Grenze zu einem EU-Mitgliedstaat.
Der Zurückweisung an der Grenze im Rahmen von Grenzkontrollen steht auch nicht das Schengener Abkommen entgegen. Nach Art.23, Absatz 1, Satz 1 der Verordnung (EG) 562/2006 kann ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit an seinen Binnengrenzen Grenzkontrollen einführen. Bei rund 78.000 Asylanträgen seit Anfang 2018 liegt eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung vor.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 18:57
@Tussinelda

Du vergisst wohl eher dass das Dublin Verfahren nur für bestimmte Gruppen infrage kommt. Wenn einer hier sein Verfahren hatte und abgeschoben wurde, dann hatte er nach Dublin sein Verfahren hier und es wurde für unrechtmäßig befunden, also wurde er abgeschoben. Und genau dann tritt das Recht ein, dass dem Abgeschobenen ein Wiedereinreiseverbot aufgebürdet wird.


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19.06.2018 um 18:59
@kingari
na offenbar doch :D
Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.
https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/

und jetzt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 19:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und jetzt?
Dies gilt nicht bei den, von mir benannten, Gruppen, die hier bereits ihr Verfahren hatten und abgeschoben werden. Dein Zitat bezieht sich auf den Erstantrag und nicht auf den Versuch der Wiedereinreise.
Für bereits rechtskräftig abgeschobene Personen besteht ein Einreiseverbot und das einzuhalten fordert Herr Seehofer


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19.06.2018 um 19:07
Zitat von RealoRealo schrieb:Und warum sind sie abgewandert? Weil sie nicht genug Versorgung bekamen und den katastrophalen Zuständen in den griechischen Flüchtlingslagern
Und das berechtigt zu Asyl in DE weil? In den Gesetzen steht nichts.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 19:12
Besonders hervorzuheben finde ich Seehofers Forderung die sachlichen Leistungen auf bis zu 36 Monate auszudehnen, denn das würde den finanziellen Anreiz zur Weiterreise nach Deutschland mindern. Das kann ich nur befürworten, denn auch mit Sachleistungen ist ihr Lebensbedarf gedeckt und die Sicherheit gewährleistet


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 19:21
@kingari
na sowas, es geht doch darum:
In der Debatte um die Absicht des Bundesinnenministers, Flüchtlinge, die in einem anderen zur EU gehörenden Land einen Aufnahmeantrag gestellt haben, zurückzuweisen, werden ständig juristische und politische Argumente vermischt.........
Das Grundgesetz geht mit dem Ausschluss des Asylrechts damit weiter als Seehofers Masterplan. Jeder Drittstaatsangehörige, der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist, kann sich auf das Grundrecht auf Asyl nicht berufen. Das würde sogar auch diejenigen betreffen, die in einem Mitgliedstaat der EU noch keinen Antrag auf Asyl gestellt haben.Auch Europarecht steht nicht entgegen. Nach Art.31 Abs.8 der Richtlinie 32/2013/EU kann ein Prüfungsverfahren an der Grenze, also vor der Einreise durchgeführt werden. Auf Grund der nationalen deutschen Vorschriften ist bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat der Antrag auf Asyl offensichtlich unbegründet.
oder haste den von Dir geposteten link nicht gelesen? Und meinen offenbar auch nicht.....


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19.06.2018 um 19:21
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und das berechtigt zu Asyl in DE weil? In den Gesetzen steht nichts.
Es ging nur darum, dass 1/3 der Flüchtlinge in GR abgehauen sind und man nicht weiß, in welchen Mengen in welche Länder. Dass das wieder mit Deutschland von den Rechten kommen würde, hatte ich im gleichen (Beitrag in Klammern) auch gleich vorweg prognostiziert. Hättest du das auch gelesen, hättest du dir deinen Spruch also sparen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.06.2018 um 19:25
@Tussinelda

Dass das Dublin Abkommen nur die Zuständigkeit regelt, scheint dir und anderen entgangen zu sein. Wenn wir, als Deutschland, nun die Zuständigkeit annehmen, obwohl wir es nicht müssten weil es eine Kann-Regelung ist, dann ist die Entscheidung dennoch verbindlich. Wenn unsere Gerichte also rechtskräftig entscheiden dass jemand abgeschoben werden muss, dann hat er abgeschoben zu werden und auf eine Abschiebung erfolgt ein Einreiseverbot.
Du scheinst sehr wenig Ahnung zu haben, und solltest dich daher ein wenig mehr einlesen als nur mal eben schnell Wiki zu bedienen.


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