Ich verstehe auch nicht, warum die Raute des Grauens so rumzickt wegen Herrn Seehofer, denn er fordert ja eigentlich nur geltendes Recht anzuwenden.
Nehmen wir mal seine Forderung, bereits Abgeschobene nicht wieder einreisen zu lassen. Da lesen wir doch im Aufenthaltsgesetz
§ 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot
(1) Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf weder erneut in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten, noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden (Einreise- und Aufenthaltsverbot).
(2) Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist von Amts wegen zu befristen. Die Frist beginnt mit der Ausreise. Im Falle der Ausweisung ist die Frist gemeinsam mit der Ausweisungsverfügung festzusetzen. Ansonsten soll die Frist mit der Abschiebungsandrohung, spätestens aber bei der Ab- oder Zurückschiebung festgesetzt werden. Die Befristung kann zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer Bedingung versehen werden, insbesondere einer nachweislichen Straf- oder Drogenfreiheit. Tritt die Bedingung bis zum Ablauf der Frist nicht ein, gilt eine von Amts wegen zusammen mit der Befristung nach Satz 5 angeordnete längere Befristung.
(3) Über die Länge der Frist wird nach Ermessen entschieden. Sie darf fünf Jahre nur überschreiten, wenn der Ausländer auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen worden ist oder wenn von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Diese Frist soll zehn Jahre nicht überschreiten.
Für mich ist es nur skandalös, dass das nicht mehr eingehalten wird.
Und das merkelsche raunzen nach 14 Tagen für eine europäische Lösung ist lächerlich, denn die wandelnde Raute sucht seit Jahren nach einer europäischen Lösung aber sie hat dabei die europäischen Länder weiter auseinander gebracht, als sie je waren.
Und man sollte beachten das
Juristisch ist Seehofer im Recht
Innenminister Seehofers Idee, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, ist verfassungskonform.
In der Debatte um die Absicht des Bundesinnenministers, Flüchtlinge, die in einem anderen zur EU gehörenden Land einen Aufnahmeantrag gestellt haben, zurückzuweisen, werden ständig juristische und politische Argumente vermischt.
Juristisch ist die von Horst Seehofer geplante Zurückweisung unmittelbar an der Grenze, das heißt die Nichtgenehmigung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, verfassungskonform. Nach Art.16 a, Absatz 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Nach Art.16 a, Absatz 2 des Grundgesetzes kann sich darauf nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Es ist einfach die Verfassungslage
https://www.tagesspiegel.de/politik/asyl-masterplan-juristisch-ist-seehofer-im-recht/22700206.htmlAber beim Thema Grundgesetz sieht die Grauenraute es sicherlich so wie Pofalle und so würde die Wandelraute sicherlich sagen, wenn sie auf die verfassungsmäßigkeit angesprochen werden würde
Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe