Tussinelda schrieb:die Gesetze studiere ich schon eine Weil
Dafür scheinst du aber sehr ungelesen, wenn du schon Dublin-Verfahren durchwischst. Naja, manchmal geht es halt nicht so mit dem lesen und verstehen.
Also meine Empfehlung: Nochmals die Gesetze studieren und dann auch begreifen.
Denn (Achtung Wiederholung) bei Dublin geht es nur um die Zuständigkeit und nicht, wie du, trotz deines Studiums der Gesetze
;) , hier weismachen wolltest um die generelle Zuständigkeit.
Wenn wir also, obwohl wir es nicht zwangsweise hätten müssen, das Verfahren an uns nehmen und dann rechtskräftig entscheiden, dann können und sollten wir auf jeden Fall ausweisen und diese Ausweisung hat ein Wiedereinreiseverbot in sich. Da kannst du japsen du jammern wie du willst... es bleibt rechtlich so wie es ist. Und genau darauf verweist Herr Seehofer.