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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.05.2018 um 18:18@neugierchen
Man weiß doch, dass der Heroinschmuggler Iraner war (der Artikel ist ja schon älter). Der durfte nicht ausgewiesen werden, weil ihm im Iran für den Drogenschmuggel die Todesstrafe gedroht hätte.
Wir haben uns als Gesellschaft, die Grund- und Menschenrechte hochhält, nunmal bewusst für ihre Geltung entschieden.
Wir betrachten als Gesellschaft die Todesstrafe als unzivilisiert, nicht mehr zeitgemäß, unmenschlich. Daher werden wir niemanden der Todesstrafe ausliefern.
So einen Luxus, in Häkchen, können und sollten wir uns als moderne, zivilisierte Gesellschaft leisten, meine ich.
Wegen mir kann der Mann gerne lange hinter Gittern landen, in Deutschland, denn Heroin ist kein Brausepulver, sondern eine stark abhängig machende Droge, die oft mit Elend und schweren Verbrechen in Verbindung steht.
Was die Identitätsfeststellung angeht bei Menschen, deren Herkunft ungeklärt ist, muss man auch die Verhältnisse und Güter abwägen.
Vielleicht hast du deinen Beitrag auch ironisch gemeint oder so, ich weiß es nicht.
Aber klar ist natürlich, dass Zahnbohrungen oder ähnliche Verfahren Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Menschen sind.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein äußerst hohes Gut.
Ein Gut, das man auch nicht leichtfertig aufgeben oder mit einer staatlichen Notwendigkeit aufheben/einschränken sollte.
Denn eine Notwendigkeit von staatlicher Seite kann immer leicht konstruiert werden.
Auch in anderen Dingen.
Ich könnte innerhalb kürzester Zeit ein schönes, gutklingendes und überzeugendes Schriftstück verfassen, warum es notwendig und gut und richtig ist, jedem Bürger Deutschlands einen von staatlicher Seite lokalisierbaren Peilsender zu implantieren.
Terrorbekämpfung, Sicherheit, Bürokratieabbau, Mobile Payment...geht alles.
Ich vermute mal, du würdest das trotzdem ablehnen als Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit.
Wie gravierend ist denn überhaupt das Problem ungeklärter Herkunft?
Ist es so gravierdend, dass schwere Eingriffe in Grundrechte als Mensch - nicht Bürgerrechte - gerechtfertigt sind?
Sehen wir mal, hier ein Artikel von 2016:
https://www.morgenpost.de/politik/inland/article207918301/Herkunft-vieler-Asylbewerber-in-Deutschland-ungeklaert.html
Nur 1,7 Prozent der Asylbewerber hat eine ungeklärte Herkunft
Nach Angaben des BAMF blieb von den insgesamt 73.000 Flüchtlingen, die im Juni einen Asylantrag gestellt haben, bei 1200 die Herkunft ungeklärt; das waren 1,7 Prozent. Im ganzen ersten halben Jahr waren es 3,1 Prozent oder 12.000 Asylbewerber, deren Herkunft unklar blieb. Versuchen die Experten des BAMF die tatsächliche Herkunft zu ermitteln, verlängert dies das Asylverfahren.
Und das sind vorläufige Unklarheiten, d.h. beispielsweise der Antragssteller sagt einfach nur:,,Ich bin Ali aus Falludscha und werde vom IS verfolgt", aber Ali aus Falludscha kann kein Wort Arabisch oder Kurdisch, beides irakische Amtssprachen.
Dann wird ermittelt und man bekommt durch Gespräche mit Personen in seinem Umfeld und gefundene Papiere und auf welchem Wege auch immer raus: der Mann heißt eigentlich Ismatullah Kapoor, spricht Paschtu als seine Muttersprache und kommt in Wahrheit aus Afghanistan.
,,Ungeklärte Herkunft" ist kein Dauerzustand.
Ich konnte leider nichts darüber finden, bei wievielen Leuten die Herkunft dauerhaft ungeklärt bleibt und die deshalb nicht ausgewiesen werden können. Denn wenn nur die Papiere nicht von den Heimatländern rübergeschoben werden, ist das ja was anderes, als wirklich ungeklärte Herkunft.
In jedem Fall kann man sehen, dass eine dauerhafte ungeklärte Herkunft nur bei einem geringen Anteil an Asylbewerbern vorliegt.
Ich habe nicht den Eindruck, dass ein so geringer Anteil staatsbedrohend ist, weshalb man zu drastischen Mitteln der Identitätsfeststellung greifen müsste. Also Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit.
Man weiß doch, dass der Heroinschmuggler Iraner war (der Artikel ist ja schon älter). Der durfte nicht ausgewiesen werden, weil ihm im Iran für den Drogenschmuggel die Todesstrafe gedroht hätte.
Wir haben uns als Gesellschaft, die Grund- und Menschenrechte hochhält, nunmal bewusst für ihre Geltung entschieden.
Wir betrachten als Gesellschaft die Todesstrafe als unzivilisiert, nicht mehr zeitgemäß, unmenschlich. Daher werden wir niemanden der Todesstrafe ausliefern.
So einen Luxus, in Häkchen, können und sollten wir uns als moderne, zivilisierte Gesellschaft leisten, meine ich.
Wegen mir kann der Mann gerne lange hinter Gittern landen, in Deutschland, denn Heroin ist kein Brausepulver, sondern eine stark abhängig machende Droge, die oft mit Elend und schweren Verbrechen in Verbindung steht.
Was die Identitätsfeststellung angeht bei Menschen, deren Herkunft ungeklärt ist, muss man auch die Verhältnisse und Güter abwägen.
Vielleicht hast du deinen Beitrag auch ironisch gemeint oder so, ich weiß es nicht.
Aber klar ist natürlich, dass Zahnbohrungen oder ähnliche Verfahren Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Menschen sind.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein äußerst hohes Gut.
Ein Gut, das man auch nicht leichtfertig aufgeben oder mit einer staatlichen Notwendigkeit aufheben/einschränken sollte.
Denn eine Notwendigkeit von staatlicher Seite kann immer leicht konstruiert werden.
Auch in anderen Dingen.
Ich könnte innerhalb kürzester Zeit ein schönes, gutklingendes und überzeugendes Schriftstück verfassen, warum es notwendig und gut und richtig ist, jedem Bürger Deutschlands einen von staatlicher Seite lokalisierbaren Peilsender zu implantieren.
Terrorbekämpfung, Sicherheit, Bürokratieabbau, Mobile Payment...geht alles.
Ich vermute mal, du würdest das trotzdem ablehnen als Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit.
Wie gravierend ist denn überhaupt das Problem ungeklärter Herkunft?
Ist es so gravierdend, dass schwere Eingriffe in Grundrechte als Mensch - nicht Bürgerrechte - gerechtfertigt sind?
Sehen wir mal, hier ein Artikel von 2016:
https://www.morgenpost.de/politik/inland/article207918301/Herkunft-vieler-Asylbewerber-in-Deutschland-ungeklaert.html
Nur 1,7 Prozent der Asylbewerber hat eine ungeklärte Herkunft
Nach Angaben des BAMF blieb von den insgesamt 73.000 Flüchtlingen, die im Juni einen Asylantrag gestellt haben, bei 1200 die Herkunft ungeklärt; das waren 1,7 Prozent. Im ganzen ersten halben Jahr waren es 3,1 Prozent oder 12.000 Asylbewerber, deren Herkunft unklar blieb. Versuchen die Experten des BAMF die tatsächliche Herkunft zu ermitteln, verlängert dies das Asylverfahren.
Und das sind vorläufige Unklarheiten, d.h. beispielsweise der Antragssteller sagt einfach nur:,,Ich bin Ali aus Falludscha und werde vom IS verfolgt", aber Ali aus Falludscha kann kein Wort Arabisch oder Kurdisch, beides irakische Amtssprachen.
Dann wird ermittelt und man bekommt durch Gespräche mit Personen in seinem Umfeld und gefundene Papiere und auf welchem Wege auch immer raus: der Mann heißt eigentlich Ismatullah Kapoor, spricht Paschtu als seine Muttersprache und kommt in Wahrheit aus Afghanistan.
,,Ungeklärte Herkunft" ist kein Dauerzustand.
Ich konnte leider nichts darüber finden, bei wievielen Leuten die Herkunft dauerhaft ungeklärt bleibt und die deshalb nicht ausgewiesen werden können. Denn wenn nur die Papiere nicht von den Heimatländern rübergeschoben werden, ist das ja was anderes, als wirklich ungeklärte Herkunft.
In jedem Fall kann man sehen, dass eine dauerhafte ungeklärte Herkunft nur bei einem geringen Anteil an Asylbewerbern vorliegt.
Ich habe nicht den Eindruck, dass ein so geringer Anteil staatsbedrohend ist, weshalb man zu drastischen Mitteln der Identitätsfeststellung greifen müsste. Also Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit.