Tussinelda schrieb:neugierchen schrieb:
Schließlich wurden unter Schröder und Kohl fast alle Unberechtigten abgeschoben.
Scheinbar gab es schon vor 20 Jahren ähnliche Probleme wie heute:
Spiegel vom 28.07.1997:
"Doch der populistische Ruf des niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder "Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: Raus und zwar schnell" scheitert an den Tücken des internationalen Rechts:
Ist die Nationalität des Ausländers nicht feststellbar oder die Herkunft in seinen Papieren gefälscht, muß ihn kein Land aufnehmen.Vor allem Kriminelle machen sich die Wirrnisse zwischen Straf- und Ausländerrecht zunutze. So steht ein junger Mann aus Afrika bei der Hamburger Justiz im Verdacht, ein ausgebuffter Rauschgifthändler zu sein - in einem Haftbefehl vom Anfang dieses Monats ist von mehr als 500 Drogendelikten die Rede. Probleme gibt es freilich mit der Frage, woher der Dealer kommt.
Bei seiner Einreise 1994 hat der Afrikaner behauptet, er sei 16 Jahre alt und stamme aus Liberia. Inzwischen glaubt die Polizei, es mit einem 27jährigen Gambier zu tun zu haben. Bleibt das Herkunftsland unbestimmt, kann er auch nach einem Gerichtsurteil nicht ausgewiesen werden.
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Daß manche Länder auf straffällig gewordene Bürger nicht viel Wert legen, zeigt das Beispiel Vietnam. Die Regierung in Hanoi setzt auch bei geklärter Identität vor jede Abschiebung ein diffiziles bürokratisches Verfahren, das sich oft Jahre hinschleppt.
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Im März 1994 beteiligte sich der Mann an einer Autobahnblockade der verbotenen Kurdenpartei PKK. Das Landgericht Limburg verurteilte ihn deshalb im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Deshalb muß, so ein weiteres Gerichtsurteil, ein erneuter Asylantrag des Kurden geprüft werden.
Schließlich sei der Mann durch sein Bekenntnis zur PKK in der Türkei möglicherweise gefährdet, eine Abschiebung kommt während des laufenden Verfahrens nicht in Frage....
Auch die markigen Bayern sind in solchen Fällen machtlos. Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl tönt zwar: "Wir brauchen kurze Prozesse und rasche Abschiebungen."
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Doch dürfen die Bayern etwa einen Iraner, der in München zu langjähriger Haft verurteilt wurde, weil er 45 Kilo Heroin nach Deutschland geschmuggelt hatte, nicht ausweisen. Der Grund: Im Iran droht dem Drogenschmuggler die Todesstrafe."http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8751678.htmlProbleme scheinen heute ähnlich zu sein. Unterschied: Es betrifft viel mehr, die nicht abgeschoben werden.