Lindström schrieb:Warum nimmt Deutschland überhaupt Menschen auf, die ohne Ausweis kommen?
Ich hatte es ausgeführt, der Staat handelt eigentlich illegal wenn er das macht, die Frage ist warum die Justiz hier untätig ist.
Es geht so los:
§3 Aufenthaltsgesetz - grundsätzlich braucht man Pässe:
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__3.htmlUnd eigentlich gibt es Strafen, die ja unsere Behörden anscheinend nicht aussprechen, ich habe zumindest nicht gehört dass einer der seinen Pass versteckt hat oder sich illegal aufhält bzw. nicht der Ausreiseaufforderung folgt bestraft wurde:
§95 Aufenthaltsgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist,
b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und
c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.htmlAber was ist die Ausnahme in §3 Abs.2? Eine Selbstverpflichtung die illegale Einreise nicht zu bestrafen -> Die Flüchtlingskonvention, §31:
Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder
Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet
kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und
die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort
aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und
Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt
rechtfertigen.
Quelle:
https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf...nur dass die Mehrheit nicht
unmittelbar aus einem gefährlichen Gebiet kommen....daher ist es mir echt unklar warum es die Behörden machen und warum keine Kontrollinstitutionen dagegen vorgehen.
Lindström schrieb:Aber mal davon abgesehen, ganz generell, wenn ich in Afghanistan, Irak, Libanon oder sonst wo in Armut und ohne Zukunft leben müsste, würde ich alles machen, um nach Deutschland zu kommen.
Dagegen spricht zuerst mal nichts, unklar ist warum dann paar hier nicht partizipieren wollen oder noch schlimmer das Leben hier als unsittlich betrachten...von Attentaten und andere furchtbare Verbrechen gar nicht zu sprechen.
Meiner Meinung nach muss es auch nicht direkt in Sozialsystem gehen, man könnte sich den Zugang auch erwirtschaften...seine Solidarität könnte man dann auch zeigen wenn man etwas mehr Steuern oder Krankenkassen Beiträgen zahlt.
Lindström schrieb:Kein Mensch der Welt kann sich sein Geburtsland aussuchen.
Richtig. Aber die Einheimische Bevölkerung die das Ganze finanzieren und mit den Folgen leben muss haben es sich und für andere auch nicht ausgesucht.