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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2024 um 21:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:In der Gesamtbetrachtung ist kommt dieser Punkt von "böse Behörden erkennen Diplome nicht" und die Frage/Anmerkungen ist absolut berechtigt...:was sollen die Anerkennen wenn 95% keine Dokumente dabei haben?
ach, 95%? Von allen Geflüchteten? Das wage ich zu bezweifeln. Außerdem ging es nicht um Diplome, sondern um die Anerkennung von Ausbildungen von Menschen, die hier arbeiten dürfen, wollen aber nicht in ihrem Beruf können, aber das nur nebenbei


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2024 um 21:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, 95%? Von allen Geflüchteten? Das wage ich zu bezweifeln.
Und jetzt, kommt jetzt deine Zahl oder...?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sondern um die Anerkennung von Ausbildungen von Menschen, die hier arbeiten dürfen, wollen aber nicht in ihrem Beruf können, aber das nur nebenbei
Dazu:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Yepp, immer wenn die Fakten unangenehm sind, wird um Kleinigkeiten seitenweise "argumentiert".



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2024 um 22:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem ging es nicht um Diplome, sondern um die Anerkennung von Ausbildungen von Menschen, die hier arbeiten dürfen, wollen aber nicht in ihrem Beruf können, aber das nur nebenbei
Na ja, aber im medizinischen Sektor finde ich das schon zwingend. Wenn wir uns auf die Aussagen in dem Artikel beziehen, dann sind zig Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt.
Das Landesamt verlangt einen Nachweis für ein sogenanntes praktisches Jahr. Ein Jahr praktische Tätigkeit gehört zum Medizinstudium in Deutschland dazu. In der Ukraine gibt es das aber nicht.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/gefluechtete-mediziner-aerzte-100.html

Wenn also ein praktisches Jahr Voraussetzung ist und es nicht absolviert wurde - dann ist es schlicht und ergreifend nicht existent. Auch die Sprachanforderungen haben ihre Berechtigungen.
Wenn die Anforderungen deutschen Standards nicht standhalten, dann ist das nun mal so. Du kannst nicht von angehenden Medizinern in Deutschland verlangen, dass sie selbst diese Stationen durchlaufen müssen und bei geflüchteten Fachkräften darüber hinwegsehen.
Es sind ja auch versicherungstechnisch wichtige Umstände.

Wenn z.B. so ein Arzt der dt. Sprache nicht mächtig ist, weiß ich als Patient doch gar nicht, ob er mein Beschwerdebild überhaupt richtig verstanden hat, um eine richtige Diagostik vorzunehmen. Mich zu behandeln. Wer wollte denn dafür geradestehen?

In bestimmten Bereichen finde ich die strengen und harten Anforderungen absolut richtig. Das hat in diesen Fällen auch absolut nichts mit Diskriminierung zu tun. Das zumindest ist meine Meinung zum besprochenen Punkt. 'Wenn man die Anforderungen nicht erfüllt, kann man noch so viel arbeiten wollen und grundsätzlich dürfen - aber eben nicht in besagtem Beruf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2024 um 22:23
Zitat von InterestedInterested schrieb:In bestimmten Bereichen finde ich die strengen und harten Anforderungen absolut richtig.
Richtig, senkt man die Anforderungen senkt man das Ergebnis und das sollte man in den von dir angesprochenen Sektoren tunlichst vermeiden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2024 um 23:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist schlicht eine Feststellung, dass aus einem Diplom die Herkunft hervorgehen kann.
Unter dem Vorbehalt, das dieses ausländische Diplom nicht gefälscht ist.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 08:13
Zitat von InterestedInterested schrieb:Na ja, aber im medizinischen Sektor finde ich das schon zwingend. Wenn wir uns auf die Aussagen in dem Artikel beziehen, dann sind zig Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt.
und wo schrieb ich jetzt, dass dies nicht so sein sollte? Darum ging es doch gar nicht bei dem, was ich kritisierte. Nochmal, ich kritisiere solche Aussagen:
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Immer wieder spannend, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist Ausweispapiere mitzubringen, aber das Diplom dabei ist und dann von den bösen Behörden nicht anerkannt wird.
und zwar denTeil, wo behauptet wird, die Menschen hätten keine Ausweispapiere aber ihre Diplome dabei.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und jetzt, kommt jetzt deine Zahl oder...?
Du solltest belegen, dass 95% aller Geflüchteten keine haben, nicht umgekehrt! Man schmeisst nicht Zahlen in den Raum und belegt sie nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 08:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und zwar denTeil, wo behauptet wird, die Menschen hätten keine Ausweispapiere aber ihre Diplome dabei.
Es ist soooo sinnbildlich für die aktuelle politische Diskussionskultur, dass selbst nach drei glasklaren Erläuterungen noch immer falsch interpretiert wird. Man weiß nicht so recht, ob das Absicht oder einfach Inkompetenz ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 09:02
Wir reden hier so oft und intensiv über die Pässe und Papiere.

Ich habe für mich den Eindruck, dass wenn die Zahlen und Aussagen stimmen, und da glaube ich jetzt auch der Polizei, das im überwiegenden Teil der Identitätsverschleierung der Grund vorliegt, das man genau weiß, ohne Papiere hat man bessere Chancen aus Asyl. Toller Schachtelsatz.

Ergo muss ich annehmen, das die die Ihre Papiere zerstören, wohl nicht aus Gefahrengebieten kommen? Wenn doch macht das zerstören oder entsorgen überhaupt keine sinn und ist eher kontraproduktiv.

Das ist natürlich ein pauschale Annahme, aber ich halte diese für plausibel, denn warum sollte man, wenn man vor Krieg und Terror flieht und Schutz sucht, dabei sogar das Glück hatte, seinen Pass zu retten, vor den Schergen und den Bomben, diese Pässe dann mutwillig "entsorgen"?

Es entsteht der Eindruck, der der den Pass mutwillig entsorgt, habe etwas zu verbergen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 09:56
@gagitsch
Es ist einfacher -> wer Papiere hat und grundsätzlich Anspruch auf Asyl/subsidären Schutz hat, muss seine Papiere nicht zerstören/verstecken.
Wer weiss dass er keinen Anspruch hat und so verfährt ist ein Betrüger, an der wohlwollenden Gesellschaft und anderen Schutzbedürftigten.

Daher: der Identitätsnachweis müsste allein beim Antragsteller liegen. Ich möchte dran erinnern dass eine Einreise ohne Papieren eigentlich nicht möglich ist, der Staat hält hier das Gesetz nicht ein, hält sich angeblich der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch da hält es der Staat nicht ein.

Es liegt am Bürger der sich im Klein Klein drangsalieren lässt, aber es dem Staat durchgehen lässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 09:58
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist einfacher -> wer Papiere hat und grundsätzlich Anspruch auf Asyl/subsidären Schutz hat, muss seine Papiere nicht zerstören/verstecken.
Das sehe ich auch so.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wer weiss dass er keinen Anspruch hat und so verfährt ist ein Betrüger, an der wohlwollenden Gesellschaft und anderen Schutzbedürftigten.
Das kann man so sehen und wird wohl höchstwahrscheinlich so sein, denn plausibel wäre es sonst nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 12:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wo schrieb ich jetzt, dass dies nicht so sein sollte? Darum ging es doch gar nicht bei dem, was ich kritisierte.
Ich habe explizit zitiert und mich explizit darauf bezogen. Du kannst ja nicht jedem antworten, dass es darum ja gar nicht ging. Schon gar nicht, wenn meine Antwort sich auch auf genau den Part deines Zitates bezieht.
Wenn ihr andere Unstimmigkeiten habt, bin ich da außen vor und das ist dann mit dem User zu klären. Ich habe meinen Standpunkt klargemacht und konkret erklärt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 19:38
@Interested
was ich schrieb:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, 95%? Von allen Geflüchteten? Das wage ich zu bezweifeln. Außerdem ging es nicht um Diplome, sondern um die Anerkennung von Ausbildungen von Menschen, die hier arbeiten dürfen, wollen aber nicht in ihrem Beruf können, aber das nur nebenbei
Deine Antwort
Zitat von InterestedInterested schrieb:Na ja, aber im medizinischen Sektor finde ich das schon zwingend. Wenn wir uns auf die Aussagen in dem Artikel beziehen, dann sind zig Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt.
:ask:
kein Zusammenhang zu dem, was ich schrieb, denn ich äußere gar keine Meinung, die Anerkennung von Ausbildungen betreffend.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.09.2024 um 21:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kein Zusammenhang zu dem, was ich schrieb, denn ich äußere gar keine Meinung, die Anerkennung von Ausbildungen betreffend.
@Tussinelda
What? Du schreibst,
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem ging es nicht um Diplome, sondern um die Anerkennung von Ausbildungen von Menschen, die hier arbeiten dürfen, wollen aber nicht in ihrem Beruf können, aber das nur nebenbei
Und genau darauf beziehe ich mich. Und erkläre meine Sicht darauf. Da nun keinen Zusammenhang erkennen zu wollen...ist nun ja, speziell. :'D Einmal ist es die Zahl, dann die Fake Diplome. Auf das alles beziehe ich mich überhaupt nicht. Es wird alles davon geben. Ersponnene Diplome, falsche, verschleierte Herkunft, echte Diplome, echte Herkunft usw.

Mein Punkt bezieht sich auf die Aberkennung von Ausbildungen. Wenn diese deutschen Standards nicht genügen. Das lege ich auch klar dar. Und wenn du die dt. Sprache jetzt nicht verstehen willst, wie soll ein Arzt ohne ausreichende Deutschkenntnisse behandeln?
Vermisch also nicht die Dinge, die du selber schreibst, um dann jede Antwort auf dein Geschriebenes abzuwatschen. Würfel nicht so viele Dinge durcheinander oder drück dich klarer aus.
An meiner Antwort auf deine Aussage gibt es nichts auszusetzen. Und meine Antwort mag sich auf (d)ein Zitat beziehen - die Antwort ist aber allgemein zu verstehen. Also mach kein unnötiges Duett daraus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 16:36
Ja, der Staat funktioniert...immer besser:
Asylverfahren dauern im Schnitt gut acht Monate – länger als im Vorjahr
Über Asylanträge soll möglichst schnell entschieden werden, aber zuletzt waren die Verfahren langsamer als 2023. Auch »beschleunigte Verfahren« für Bewerber etwa aus dem Westbalkan klappten oft nicht fristgerecht.
...
Die Asylverfahren in Deutschland sind im Vergleich zum Vorjahr langsamer geworden. Ein entsprechendes Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dauerte im laufenden Jahr 2024 durchschnittlich 8,2 Monate. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkenabgeordneten Clara Bünger hervor, aus der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert. Im Jahr 2023 dauerten die Verfahren im Schnitt noch 6,8 Monate.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/migration-asylverfahren-dauern-im-schnitt-gut-acht-monate-laenger-als-im-vorjahr-a-af97b76d-cb13-4a95-83d1-3be8eca818ca
Ist ja nur 20% länger...Konsequenzen wird es natürlich nicht geben, ist ja nur Steuergeld.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 19:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bei den Geflüchteten ohne Papiere gibt es keinen Nachweis, also auch kein Diplom.
Warum nimmt Deutschland überhaupt Menschen auf, die ohne Ausweis kommen?

Aber mal davon abgesehen, ganz generell, wenn ich in Afghanistan, Irak, Libanon oder sonst wo in Armut und ohne Zukunft leben müsste, würde ich alles machen, um nach Deutschland zu kommen.

Kein Mensch der Welt kann sich sein Geburtsland aussuchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 19:15
Zitat von LindströmLindström schrieb:Warum nimmt Deutschland überhaupt Menschen auf, die ohne Ausweis kommen?
Die Würde des Menschen und so.

Wenn ich mir eine afghanische Frau vorstelle, die ja inzwischen komplett entmenschlicht werden, wie soll die bitte an Papiere kommen?

Wenn man einen Reisepass hat, wenn man unabhängig ist, wenn man nicht in Armut und Terror lebt, dann kann man sich viel besser auf den Fluchtweg machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 19:15
Deutschland nimmt die auf wegen Art. 16a GG und wegen der Genfer Flüchtlingskonvention. Das weiß man doch…


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 19:19
Zitat von LindströmLindström schrieb:Warum nimmt Deutschland überhaupt Menschen auf, die ohne Ausweis kommen?
Es könnte ja sein, das z. Bsp. Regimegegnern die Papiere abgenommen werden um ihnen die Flucht und den Asylstatus zu erschweren. Vielleicht schmeißen die schon zu Hause alles weg, dadurch erhoffen sich Flüchtlinge weniger Ärger und Schikane, wenn sie z.Bsp. in einem Bürgerkriegs- oder Kriegsgebiet von feindlichen Truppen überprüft werden. Das ist wohl das theor. Konstrukt dazu, in wie vielen Fällen das wirklich so ist...?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 20:03
Zitat von LindströmLindström schrieb:Warum nimmt Deutschland überhaupt Menschen auf, die ohne Ausweis kommen?
Ich hatte es ausgeführt, der Staat handelt eigentlich illegal wenn er das macht, die Frage ist warum die Justiz hier untätig ist.
Es geht so los:
§3 Aufenthaltsgesetz - grundsätzlich braucht man Pässe:
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__3.html

Und eigentlich gibt es Strafen, die ja unsere Behörden anscheinend nicht aussprechen, ich habe zumindest nicht gehört dass einer der seinen Pass versteckt hat oder sich illegal aufhält bzw. nicht der Ausreiseaufforderung folgt bestraft wurde:
§95 Aufenthaltsgesetz
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,
2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, wenn
a) er vollziehbar ausreisepflichtig ist,
b) ihm eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und
c) dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.html

Aber was ist die Ausnahme in §3 Abs.2? Eine Selbstverpflichtung die illegale Einreise nicht zu bestrafen -> Die Flüchtlingskonvention, §31:
Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder
Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet
kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und
die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort
aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und
Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt
rechtfertigen.
Quelle: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/03/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf

...nur dass die Mehrheit nicht unmittelbar aus einem gefährlichen Gebiet kommen....daher ist es mir echt unklar warum es die Behörden machen und warum keine Kontrollinstitutionen dagegen vorgehen.
Zitat von LindströmLindström schrieb:Aber mal davon abgesehen, ganz generell, wenn ich in Afghanistan, Irak, Libanon oder sonst wo in Armut und ohne Zukunft leben müsste, würde ich alles machen, um nach Deutschland zu kommen.
Dagegen spricht zuerst mal nichts, unklar ist warum dann paar hier nicht partizipieren wollen oder noch schlimmer das Leben hier als unsittlich betrachten...von Attentaten und andere furchtbare Verbrechen gar nicht zu sprechen.
Meiner Meinung nach muss es auch nicht direkt in Sozialsystem gehen, man könnte sich den Zugang auch erwirtschaften...seine Solidarität könnte man dann auch zeigen wenn man etwas mehr Steuern oder Krankenkassen Beiträgen zahlt.
Zitat von LindströmLindström schrieb:Kein Mensch der Welt kann sich sein Geburtsland aussuchen.
Richtig. Aber die Einheimische Bevölkerung die das Ganze finanzieren und mit den Folgen leben muss haben es sich und für andere auch nicht ausgesucht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 22:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Meiner Meinung nach muss es auch nicht direkt in Sozialsystem gehen, man könnte sich den Zugang auch erwirtschaften...seine Solidarität könnte man dann auch zeigen wenn man etwas mehr Steuern oder Krankenkassen Beiträgen zahlt.
So lange es viele "Bio Deutsche" gibt, die hier im Land selbst nicht arbeiten (wollen) und lieber Bürgergeld beziehen, darf man das bei Gästen doch nicht verlangen! Und es kann mir keiner sagen, dass die Millionen Arbeitslose alle krank sind...
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Wenn ich mir eine afghanische Frau vorstelle, die ja inzwischen komplett entmenschlicht werden, wie soll die bitte an Papiere kommen?
Aber dann sollte Deutschland fairerweise alle Frauen, die unterdrückt werden, aufnehmen und nicht nur die, die sich die Flucht auch leisten können.

Die Ärmsten der Armen haben doch gar keine finanziellen Mittel bzw. gute Gesundheit, um sich auf den langen und beschwerlichen Weg nach Europa zu machen.

Deshalb tun mir die zurück geblieben Menschen leid.


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