Tussinelda schrieb:Fand ja auch so gut wie jeder gut, auch Du, wenn ich mich recht entsinne. Waren ja Frauen und Kinder und ist ja auch besser, wenn die gleich arbeiten können usw.
ja und ich finde es nach wie vor gut und richtig.
Umsonst hatte die Politik sicherlich auch nicht diese Regelung getroffen.
Deshalb finde ich eben - als Konsequenz daraus - dass es in der Asylpolitik (und nicht nur da) nicht immer den Anspruch einer Gleichbehandlung geben kann, da müssen manche Gruppen wohl oder übel mit Abstrichen leben.
Tussinelda schrieb:Geflüchtete erster und zweiter Klasse.....und ob das so richtig wäre. Das liegt aber eben am Massenzustrom...
geht nun mal nicht anders, wie wir feststellten.
Und da also die Ukrainer den anderen Flüchtlingen gegenüber schon bevorteilt sind, wäre es - wenn eine Bezahlkarte
mit Einschränkungen flächendeckend eingeführt würde - mMn am Ende nur gerecht, wenn dies dann auch für die Ukrainer zuträfe.
Ansonsten wären diese ja dann noch einmal mehr den Anderen gegenüber bevorteilt.
Dieser Gedanke kam mir deshalb:
Tussinelda schrieb:deshalb haben diese Geflüchteten eben auch eine Sonderstellung, ...
Die Bezahlkarte beträfe also ukrainische Geflüchtete nicht, aber da wurde ja hier gefordert, dass die auch eine Bezahlkarte bekommen sollen, obwohl sie den Bürgergeldempfängern gleichgestellt sind.
wie gesagt, wenn die anderen Flüchtlinge eine Bezahlkarte mit Beschränkungen bekämen, dann wäre es ungerecht, wenn dies bei den Ukrainern anders gehandhabt würde.