Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 22:46
Zitat von LindströmLindström schrieb:So lange es viele "Bio Deutsche" gibt, die hier im Land selbst nicht arbeiten (wollen) und lieber Bürgergeld beziehen, darf man das bei Gästen doch nicht verlangen!
Doch natürlich darf man das, ich verlange das auch von den Bio Deutschen...außerdem haben die Familien dieser Bio Deutschen genug einbezahlt, dieser Wohlstand ist nicht vom Himmel gefallen. Ich finde man kann ruhig Respekt! davor zeigen.
Es spricht überhaupt nichts dagegen nach DE auch ohne Asylanspruch zu kommen um zu arbeiten bzw. selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2024 um 23:58
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es spricht überhaupt nichts dagegen nach DE auch ohne Asylanspruch zu kommen um zu arbeiten
Ohne Asylanspruch kommen die Leute ja nicht rein


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 00:07
Zitat von parabolparabol schrieb:Ohne Asylanspruch kommen die Leute ja nicht rein
Arbeitsvisum. Wird aber imo nicht gut genutzt.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 00:32
Zitat von parabolparabol schrieb:Ohne Asylanspruch kommen die Leute ja nicht rein
Das ist Quatsch. In meinem Arbeitsumfeld gibt es so viele Inder, Chinesen und Afrikaner…sind alle ohne Asylrecht, dafür mit einem Arbeitsvertrag eingewandert.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 00:40
Die AfD sorgt dafür, dass wir denken, alles würde sich nur noch
um Flüchtlinge/Ausländer/Asylanten drehen. Wir brauchen keine neue
Asylgesetzgebung sondern endlich mal ein Gesetz gegen die AfD.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 07:58
Zitat von MorumottoMorumotto schrieb:Wir brauchen keine neue
Asylgesetzgebung sondern endlich mal ein Gesetz gegen die AfD.
das ist ein anderes Thema. Und nur weil das auch ein Thema ist, braucht man doch das Ander - das Asylrecht - nicht aus den Augen lassen. Also kein "entweder/oder", sondern ein "sowohl als auch".

Denn so wie das Asylrecht gehandhabt und z.T. von vielen Asyl-Unberechtigten missbraucht wird sorgt es nun mal für soziale Spannungen in der Gesellschaft. Deshalb muss es mMn entweder besser umgesetzt oder an manchen stellen geändert werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es spricht überhaupt nichts dagegen nach DE auch ohne Asylanspruch zu kommen um zu arbeiten bzw. selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen
ganz genau.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 10:14
Zitat von MorumottoMorumotto schrieb:Die AfD sorgt dafür, dass wir denken, alles würde sich nur noch
um Flüchtlinge/Ausländer/Asylanten drehen.
Du bist selbst schuld wenn Du ihnen zuhörst.
Zitat von MorumottoMorumotto schrieb:Wir brauchen keine neue
Asylgesetzgebung sondern endlich mal ein Gesetz gegen die AfD.
Gegen Parteien wie die AfD gibt es Gesetze, rate mal warum sie nicht greifen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 10:16
Zitat von AtroxAtrox schrieb:In meinem Arbeitsumfeld gibt es so viele Inder, Chinesen und Afrikaner…sind alle ohne Asylrecht, dafür mit einem Arbeitsvertrag eingewandert.
Du meinst, die Pakistaner, Inder, Nigerianer, die in der Essenslieferbranche (Wolt, Liefrerando) arbeiten, denen hat man nach Nigeria, Pakistan Arbeitsverträge zugeschickt und so sind sie nach Deutschland gekommen?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 10:16
Ob es eine gesetzliche Regelung gegen die AfD gibt ist doch die Gretchenfrage. Wäre das klar zu bejahen, wäre sie schon längst verboten.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 10:47
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Das ist Quatsch. In meinem Arbeitsumfeld gibt es so viele Inder, Chinesen und Afrikaner…sind alle ohne Asylrecht, dafür mit einem Arbeitsvertrag eingewandert.
Ich verstehe leider immernoch nicht warum sich keine Verbindung zwischen dem Asylverfahren und der Deckung des Fachkräftemangels zumindest in einigen Berufen herstellen lässt. Asyl wird aus humanitären Gründen vergeben, aber ein Anspruch speziell in Deutschland das Asylverfahren zu durchlaufen lässt sich daraus nicht ableiten.

Wäre es nicht denkbar eine Liste von Berufsfeldern zu erstellen, die aufgrund eines erheblichen Mangels an Arbeitskräften von vorrangigem gesellschaftlichen Interesse sind und in denen eine schnelle Einarbeitung von Personen möglich ist und die Sprache keine größere Rolle spielt?

Speziell in diese Berufen könnten dann Menschen, beispielsweise dann nach einer dreimonatigen Orientierungsphase eine Beschäftigung aufnehmen, da eine höhere Qualifikation nicht erforderlich ist spielt der persönliche Abschluss oder die Anerkennung von Berufserfahrung erstmal keine Rolle.
Sie müssen diese Beschäftigung solange ausüben bis ihr Asylverfahren durchlaufen wurde. Besteht Anspruch auf Asyl müssen sie dennoch insgesamt mindestens 3 Jahren in diesem Berufen arbeiten. Parallel kann ein Anerkennungsverfahren für den eigentlichen Bildungsabschluss durchlaufen werden, in dem der Asylsuchende dann auch bei positiver Bescheinigung nach Abschluss der 3 Jahre offiziell arbeiten darf.

Sollte dieses Vorgehen seitens des Asylbewerbers abgelehnt werden oder sich größere mehrmonatige Unterbrechungen ohne Tätigkeit ergeben, wird das Asylverfahren in dem Land fortgeführt aus dem die Person eingereist ist. Liegt kein Abschluss vor, kann alternativ eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland absolviert werden.

Kann das Land, über das der Asylsuchende eingereist ist nicht festgestellt werden, wird dieses (z.B. per EU-Verteilerschlüssel) festgelegt. Das bedeutet einerseits Sicherheit für den Asylsuchenden und anderseits sorgt die Bringschuld dafür, dass nicht der Eindruck entsteht dass ein Asylantrag in Deutschland nicht automatisch bedingungslose Vollversorgung bedeutet.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 10:56
Zitat von parabolparabol schrieb:Du meinst, die Pakistaner, Inder, Nigerianer, die in der Essenslieferbranche (Wolt, Liefrerando) arbeiten, denen hat man nach Nigeria, Pakistan Arbeitsverträge zugeschickt und so sind sie nach Deutschland gekommen?
Nein. Ich meine qualifizierte Zuwanderer, die zum Beispiel studiert haben und sich hier weiter qualifizieren.
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Ich verstehe leider immernoch nicht warum sich keine Verbindung zwischen dem Asylverfahren und der Deckung des Fachkräftemangels zumindest in einigen Berufen herstellen lässt.
Weil das Asylsystem kein Werkzeug sein sollte um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, sondern eine Schutzvorrichtung für die Menschen sein soll, die zuhause verfolgt werden. Und das halte ich auch für richtig.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 11:04
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Weil das Asylsystem kein Werkzeug sein sollte um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, sondern eine Schutzvorrichtung für die Menschen sein soll, die zuhause verfolgt werden. Und das halte ich auch für richtig.
Und dieser Schutz ist nur Ländern mit gutem Sozialsystem möglich? Schließen sich Asyl und das Fordern von kurzfristige Integration in den Arbeitsmarkt aus?
Aus diesem Grund meinte ich ja, wer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen kann, soll dann alterantiv sein Asylverfahren in dem Land durchlaufen, aus dem er eingereist ist. Das wäre sogar Nach Dublin 3 eigentlich vorgesehen. Mein Vorschlag ist eigentlich eher ein faires Angebot, die Regelungen zur Arbeitserlaubnis für genau diese Personen auszuhelbeln aber mit der o.g. Bedingung, erstmal für 3 Jahre allgemein dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 11:13
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Ich meine qualifizierte Zuwanderer, die zum Beispiel studiert haben und sich hier weiter qualifizieren.
Für die Blaue Karte EU braucht man 4700 Brutto im Monat (für einige Berufe reichen 3700 Brutto). Die Leute, die weniger verdienen, gelten anscheinend als "unqualifiziert".


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 11:26
Zitat von parabolparabol schrieb:Für die Blaue Karte EU braucht man 4700 Brutto im Monat (für einige Berufe reichen 3700 Brutto). Die Leute, die weniger verdienen, gelten anscheinend als "unqualifiziert".
Die Blue Card als Instrument zur Einwanderung wird aber auch nur marginal genutzt. Kein Wunder. Wenn man hochqualifiziert ist, ist die Einwanderung in ein Hochsteuerland nicht wirklich sinnvoll.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2024 um 11:31
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Aus diesem Grund meinte ich ja, wer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen kann, soll dann alterantiv sein Asylverfahren in dem Land durchlaufen, aus dem er eingereist ist. Das wäre sogar Nach Dublin 3 eigentlich vorgesehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein EU-Staat so ein Cherry picking mitmachen würde


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2024 um 08:53
Zitat von InterestedInterested schrieb:Mein Punkt bezieht sich auf die Aberkennung von Ausbildungen. Wenn diese deutschen Standards nicht genügen.
Das ist ein Problem, vor allen wenn man über Fachkräftemangel spricht.

Ich sehe das so, in vielen Berufen reicht die Fähigkeiten der Menschen durchaus aus, aber der Deutsche Gesetzgeber hat halt ein System des Misstrauens zu Fähigkeiten anderer erschaffen. Es wurde sicher nicht abgesprochen, dass eine Krankenschwester oder ein Arzt oder eine Pflegekraft diese Beruf gelernt und ausgeführt hat, aber wenn der "Deutsche" keine Siegel oder Stempel auf einem Formular hat ist er genetisch wohl veranlagt diese nicht anzuerkennen ;)

Das Thema habe ich ja auch schon mal angesprochen, weiß nur nicht ob hier oder in einem andere Thread.

Wer hier arbeiten will und eine Ausbildung hat die unserem Fachkräftemangel mildert, der sollte nicht durch überpotenzierte Kontrollverfahren belästigt werden und abgeschreckt werden.

Ich bin der Meinung, dass inhaltlich in andere Länder exakt genauso gut gearbeitet wird, die Sprache ist die einzige wichtige Hürde und die Bürokratie.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2024 um 09:14
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bin der Meinung, dass inhaltlich in andere Länder exakt genauso gut gearbeitet wird, die Sprache ist die einzige wichtige Hürde und die Bürokratie.
Das sehe ich anders. Guckt man sich die deutsche jahrelange m medizinische Ausbildung an; ich hab meine Zweifel, dass das in Syrien oder Afghanistan gleiche Standards gelten.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es wurde sicher nicht abgesprochen, dass eine Krankenschwester oder ein Arzt oder eine Pflegekraft diese Beruf gelernt und ausgeführt hat, aber wenn der "Deutsche" keine Siegel oder Stempel auf einem Formular hat ist er genetisch wohl veranlagt diese nicht anzuerkennen ;)
Willst du ernsthaft Leute in Deutschland als Arzt arbeiten lassen, die keine Approbation vorweisen können? Ich nicht.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2024 um 09:51
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es wurde sicher nicht abgesprochen, dass eine Krankenschwester oder ein Arzt oder eine Pflegekraft diese Beruf gelernt und ausgeführt hat, aber wenn der "Deutsche" keine Siegel oder Stempel auf einem Formular hat ist er genetisch wohl veranlagt diese nicht anzuerkennen ;)
Hier muss ich entschieden widersprechen -> das stimmt nicht, sonst könnte in DE jeder nur als das arbeiten als was er eine Prüfung abgelegt hat.
Der Schlüssel dazu ist einfach: es mindestens gleichwertig sein. In dem Fall von Ausbildungen geht der Weg über den AG bzw. Vorgesetzten als AG Vertreter, der stellt ein, der beauftragt den MA.
Du darfst jeden einstellen und in einer beliebigen Position arbeiten lassen, Du übernimmst nur die Verantwortung....ihr müsst nicht mal Norm arbeiten, ihr müsst nur nachweisen dass es mindestens gleichwertig ist.
Bei Sachschäden deiner oder durch deine MA haftest Du finanziell, bei Personenschäden muss Du vor Gericht beweisen dass dein MA auch ohne Stempel und Ausbildung mindestens gleichwertig gearbeitet hat....wenn nicht, nimm schon mal Tasche und Kosmetik mit, Du wanderst aus dem Gerichtssaal direkt in Knast, verabschiede Dich von deiner Familie und dein Haus, das wird eh verwertet um die Schäden zu bezahlen.
Ich habe es jahrelang als Sachkundiger mitgemacht, bei Personenschäden kommt die Polizei, rechts vorne sitzt der Staatsanwalt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wer hier arbeiten will und eine Ausbildung hat die unserem Fachkräftemangel mildert, der sollte nicht durch überpotenzierte Kontrollverfahren belästigt werden und abgeschreckt werden.
Das ist kein Problem, einfach direkt die gleiche Prüfung ablegen, man arbeitet in Ausland doch genauso gut und man besteht auf der Stelle, wenn für die Aufgabe Sprache nicht relevant ist, von mir aus in der Muttersprache...wir reden hier also von max. 2-3 Tagen Aufwand.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2024 um 10:37
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das sehe ich anders. Guckt man sich die deutsche jahrelange m medizinische Ausbildung an; ich hab meine Zweifel, dass das in Syrien oder Afghanistan gleiche Standards gelten.
Das kannst du so sehen, musst es aber nicht. Medizin ist grundsätzlich überall gleich, es sei denn du bist auch der Meinung, dass Syrer und Afghanen eine andere Anatomie besitzen.

Ich meine, dir Recht geben zu können, wenn es um Ausstattung geht, da ist Deutschland sicher auf einem anderen Level, aber wenn ein Syrischer Orthopäde sich hier bewirbt und diese Fachkenntnis nachweisen kann, dann ist er auf dem gleichen Level eines jeden Arztes der Welt.

Ausnahme, und da verstehe ich dich, sind Spezialisten die sich dann aber wirklich spezialisiert haben in kleine Nischen.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Willst du ernsthaft Leute in Deutschland als Arzt arbeiten lassen, die keine Approbation vorweisen können? Ich nicht.
Nein das will ich auch nicht, da gebe ich dir Recht. Aber wenn ein Arzt aus Russland kommt oder Aus Thailand oder Grönland oder Togo, hat er in seinem Gebiet das selbe zu leisten um überhaupt Arzt zu werden. Es wäre sicher zu Diskutieren was du oder Ihr als Standard ansetzt? Ausstattung, Wissen, Erfahrung, Sprache? Hier wird es sicher Unterschiede geben und alles wird nicht der Gleichen Abstufung unterliegen in der Bewertung.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hier muss ich entschieden widersprechen -> das stimmt nicht, sonst könnte in DE jeder nur als das arbeiten als was er eine Prüfung abgelegt hat.
Der Schlüssel dazu ist einfach: es mindestens gleichwertig sein.
Das ist nicht mal ein Wiederspruch zu meiner Aussage, denn du sprichst ja die Wertigkeit an. Und wie meine Beantwortung des Vorredners zeigt wird gewertet und oft abgewertet.

ein Beispiel: wir haben in der Nachbarstadt ein Syrischen Augenarzt seit 3 Jahren. Der Typ wird immer wenn ich was von Ihm höre in höchsten Tönen gelobt. Hier geht es also nicht um unterschiedlichen Standards, denn Medizin ist überall gleich, Unterschied ist nur die Augenfarbe.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist kein Problem, einfach direkt die gleiche Prüfung ablegen, man arbeitet in Ausland doch genauso gut und man besteht auf der Stelle,
Da ist das bürokratische System aber nicht so einfach. Es gibt tatsächlich keine Anerkenntnis diverser Diplome und Abschlüsse aus vielen Ländern. Auch in der Pflege, auch Beim Arzt, bei der Pädagogik usw usw Da der Deutsche oft denkt, so mein Gefühl, nur seine Prüfung ist super, lässt er anderes zu selten zu.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2024 um 11:53
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da ist das bürokratische System aber nicht so einfach.
Richtig! Wenn jemand meint, es wäre doch alles eingerichtet, so dass interessierte und qualifizierte Personen aus dem Ausland zu uns kommen und arbeiten könnten, dann hat er sich mit dem Sachverhalt nicht wirklich beschäftigt oder er relativiert ihn aus politischen Gründen.

Das sogenannte "Arbeitsvisum" ist ein Witz. Die Leute, die sich dafür qlalifizieren würden, gehen ohnehin in die USA und diejenigen, die gerne kommen und arbeiten würden, können unmöglich diese Hürden nehmen.

Ich habe einmal mitverfolgt, wie eine Schweizerin, mit abgeschlossener Pflegeausbildung und Medizinstudium Monate brauchte, bis sie immerhin den Befähigungsnachweis erhielt, hier als Krankenpflegerin zu arbeiten...

...gleichzeitig schließen hier Bäckereien und Metzgereien, weil sie keine Angstellten für den Verkauf finden können.

Hausgemachte Probleme!


1x zitiertmelden