Zunächst mal zur gerne 1000x wiederholten Fiktion:
Tussinelda schrieb:Europa Recht steht über nationalem Recht.
Faktencheck:
Das Verhältnis zwischen EU-Recht und Grundgesetz kann bis auf den heutigen Tag als nicht eindeutig geklärt bezeichnet werden. Obwohl das europ. Recht prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht genießt (auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht), steht es nicht »über« dem Grundgesetz. Zwischen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der europ. Gemeinschaftsrechtsordnung besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis.
Quelle:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177026/grundgesetz-und-eu-rechtNur sagten sämtliche von Dir zitierten Chartas und Verordnungen auch rein gar nichts darüber aus, dass der Staat, in den der Asylbewerber gelangt, dafür zuständig sei, die Identität zu klären. Weiterhin gilt auch keineswegs, dass jeder Mensch einfach nur das Wort Asyl aussprechen muss, um wo er will, dauerhaft alimentiert zu werden. Es wird an Bedingungen geknüpft wie 'politische Verfolgung'. Eine solche kann aber niemand glaubhaft machen, der noch nicht mal seine Herkunft nachweisen kann oder diese immer mal wieder variiert.
Da steht auch nirgends, dass sich jeder grundsätzlich Berechtigte einfach ein Land auf der Welt aussuchen kann. Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen automatischen Anspruch auf Asyl.