Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.07.2019 um 00:28Tussinelda schrieb:vom Ausgangspunkt. Wenn das als Beispiel Libyen ist, wird es schwierig.Libyen ist nicht unter den topten der Herkunftsländer von Asylbewebern in D.
im gesamten Jahr 2018 kamen gerade mal 867 Menschen aus Libyen, um in D Asyl zu erbitten. (EU-weit waren es 5.391)
in Deutschland wurden nicht mal ein Viertel der Asylanträge positiv beschieden!
und nun noch etwas, was das vorherrschende Bild bestimmt stört:
Libyen ist eines der nicht wenigen Länder, in das nicht nur Flüchtlinge einwandern. Allein im Jahr 2018 gab es 5.391 Asylanträge, die für Bürger aus Libyen in fremden Ländern gestellt wurden. Am erfolgreichsten waren hierbei die Anträge in Australien und in Irland.das gescholtene Australien wird hier hervorgehoben.
aber aus Libyen gehen nicht nur Asylbewerber weg, es ziehen auch zahlreiche Asylbewerber Libyen als Land für ihren Asylantrag in Betracht:
16.245 taten dies und stellten einen Asylantrag in Libyen.
vermutlich reisten viele dieser Menschen weiter, aber immerhin wurden 953 Asylanträge bewilligt (Quote: 98,5 %, der Rest hat sich vermutlich durch andere Gründe als Asyl in Libyen erledigt)
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Libyen/fluechtlinge.php
schauen wir uns nun den Ausgangspunkt von Nr 3 unter den top ten Ländern der aktuellen , deutschen Asylbewerberstatistik an:
dieses LAnd liegt auf dem afrikansichen Kontinent, 6.354 Erstanträge auf Asyl wurden im 1. HJ von Asylbewerbern aus Nigeria gestellt (in D wohlgemerkt)
die GEAMTschutzquote (Asyl GG, Flüchtling GFK, subsidärer Schutz und Abschiebehindernis/ Duldung) liegt bei gerade einmal 6,8 %.
die inzwischen mehrfach verlinkte Seite des BamF dazu:
man kann anhand der verlinkten Quellen mit Fug und Recht sagen, dass der Ausgangspunkt der Flucht/Migration NICHT überwiegend Libyen sein kann sondern andere Länder dafür in Frage kommen.
an diesen Ausgangspunkt sind die Menschen (so verstehe ich Christian Lindner) nach Möglichkeit, so sie keine Flüchtlinge nach GG 6b + GFK sind, zurückzubringen. Und zwar, bevor sie in Deutschland integriert sind und hier schon 15 Jahre gelebt haben und möglichst sogar schon, bevor sie illegal in einen italienischen Hafen gebracht werden.