@sacredheart ich bin mir nicht sicher ob du oder ich mit dem Selbsteintrittsrecht etwas falsch siehst? Ich zeige mal meine Sichtweise dazu auf.
sacredheart schrieb:Ein Selbsteintrittsrecht ist aber immer noch keine Selbsteintrittspflicht. Von daher geben unsere Gesetze keineswegs vor, dass die derzeit geübte Praxis alternativlos ist, ganz im Gegenteil.
Das stimmt schon.
Aber dieses Selbsteintritts-Recht das haben doch die Flüchtlinge. Sie haben natürlich nicht die Pflicht, selbst einzutreten, da hast du Recht, aber sie sind berechtigt, dies zu tun.
Darum gehts doch beim Selbsteintrittsrecht, denke ich zumindest?
Die Pflicht der Asylgewährung hat Deutschland aufgrund seiner bestehenden Gesetze deutlich übererfüllt, auch im Vergleich zu anderen Ländern.
Das sehe ich genauso. Aber wie gesagt, die Flüchtlinge haben das Recht, an die deutsche Grenze zu kommen, zu sagen, sie wollen Asyl und dann selbst-einzutreten.
sacredheart schrieb:Mit anderen Worten: Ein Selbsteintrittsrecht verpflichtet zu gar nichts, es - wie der Name schon vermuten lässt - berechtigt zu etwas.
Ja, es berechtigt die Flüchtlinge. Und da es dieses Gesetz gibt, kann der Staat nichts machen, er muss sie eintreten lassen.
sacredheart schrieb:Das bedeutet, Deutschland könnte jederzeit anders handeln, ohne irgendeine Gesetz oder irgendeine Richtlinie zu verletzen. ....
Deutschland müsste dieses Gesetz abschaffen mMn.
sacredheart schrieb:Weiterhin kann man auch geteilter Meinung darüber sein, ob es sinnvoll ist, zum Vorteil anderer EU Länder, dieses Recht dauerhaft in dieser Größenordnung wahrzunehmen.
Es gibt für Deutschland sicher keinen Vorteil, aber das Recht besteht und die Flüchtlinge dürfen - aufgrund dieses Rechtes -
eintreten (und zwar
selbst ;) )
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@Tussinelda sacredheart schrieb:Nach dem GG aber dann, wenn sie nicht aus einem sichereren Drittstaat zu uns gelangen. Das tun aber praktisch alle. Insofern wird schon mal ein Aspekt des GG regelhaft übergangen.
Tussinelda schrieb:nein. Denn dann wirkt ja das Selbsteintrittsrecht.
So, der Knackpunkt ist also das Selbsteintrittsrecht. Und dieses lässt sich nicht abschaffen (gemäß des Threadthemas)?