Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
06.05.2019 um 18:53@the_unforgiven
ich verstehe eins nicht, weshalb es die Rechsprechung so kompliziert macht?
Könnte man das ganze nicht so ungefähr handhaben:
Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Bei allen Anderen - also Migranten und nicht anerkannte Asylbewerber - wird eine Doppelehe rechtlich nicht anerkannt, sie müssen sich für eine Frau entscheiden.
Wenn beide Frauen schon hier sind, macht das nichts, dann wird die nicht anerkannte Frau rechtlich wie eine Fremde gestellt, welche hier Asyl beantragt hatte und bekommt die gleichen Leistungen wie jeder andere Asylbewerber. Natürlich kann sie mit den anderen Beiden trotzdem weiterhin zusammen leben, aber eben nur wie eine Freundin der Familie.
Mein Gedanke ist also - um es auf den Punkt zu bringen - wer keinen Asylgrund hat ist nicht gezwungen, in ein Land zu gehen, wo seine Doppelehe nicht anerkannt wird. Wenn er es dennoch tut, muss er sich den rechtlichen Gegebenheiten hier beugen. Ausnahmen also nur bei denjenigen welche politisch verfolgt sind oder Kriegsflüchtlinge.
Wo wäre das Problem für solch eine Lösung bzw. wo mache ich einen Gedankenfehler?
ich verstehe eins nicht, weshalb es die Rechsprechung so kompliziert macht?
Könnte man das ganze nicht so ungefähr handhaben:
Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Bei allen Anderen - also Migranten und nicht anerkannte Asylbewerber - wird eine Doppelehe rechtlich nicht anerkannt, sie müssen sich für eine Frau entscheiden.
Wenn beide Frauen schon hier sind, macht das nichts, dann wird die nicht anerkannte Frau rechtlich wie eine Fremde gestellt, welche hier Asyl beantragt hatte und bekommt die gleichen Leistungen wie jeder andere Asylbewerber. Natürlich kann sie mit den anderen Beiden trotzdem weiterhin zusammen leben, aber eben nur wie eine Freundin der Familie.
Mein Gedanke ist also - um es auf den Punkt zu bringen - wer keinen Asylgrund hat ist nicht gezwungen, in ein Land zu gehen, wo seine Doppelehe nicht anerkannt wird. Wenn er es dennoch tut, muss er sich den rechtlichen Gegebenheiten hier beugen. Ausnahmen also nur bei denjenigen welche politisch verfolgt sind oder Kriegsflüchtlinge.
Wo wäre das Problem für solch eine Lösung bzw. wo mache ich einen Gedankenfehler?