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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 18:53
@the_unforgiven
ich verstehe eins nicht, weshalb es die Rechsprechung so kompliziert macht?

Könnte man das ganze nicht so ungefähr handhaben:
Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Bei allen Anderen - also Migranten und nicht anerkannte Asylbewerber - wird eine Doppelehe rechtlich nicht anerkannt, sie müssen sich für eine Frau entscheiden.
Wenn beide Frauen schon hier sind, macht das nichts, dann wird die nicht anerkannte Frau rechtlich wie eine Fremde gestellt, welche hier Asyl beantragt hatte und bekommt die gleichen Leistungen wie jeder andere Asylbewerber. Natürlich kann sie mit den anderen Beiden trotzdem weiterhin zusammen leben, aber eben nur wie eine Freundin der Familie.

Mein Gedanke ist also - um es auf den Punkt zu bringen - wer keinen Asylgrund hat ist nicht gezwungen, in ein Land zu gehen, wo seine Doppelehe nicht anerkannt wird. Wenn er es dennoch tut, muss er sich den rechtlichen Gegebenheiten hier beugen. Ausnahmen also nur bei denjenigen welche politisch verfolgt sind oder Kriegsflüchtlinge.


Wo wäre das Problem für solch eine Lösung bzw. wo mache ich einen Gedankenfehler?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:07
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich verstehe eins nicht, weshalb es die Rechsprechung so kompliziert macht?
weil am Anfang links alle nehmen will wie sie sind und am Ende der BGH EUGH zu entscheiden hat ob monogame Ehe in deutschland unabdingbar ist.
Letzteres wurde soviel ich weiß verneint.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
und neue schließen?
und wenn sie deutsche werden wollen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn beide Frauen schon hier sind, macht das nichts, dann wird die nicht anerkannte Frau rechtlich wie eine Fremde gestellt, welche hier Asyl beantragt hatte und bekommt die gleichen Leistungen wie jeder andere Asylbewerber. Natürlich kann sie mit den anderen Beiden trotzdem weiterhin zusammen leben, aber eben nur wie eine Freundin der Familie.
Die Frau wäre nicht abgesichert wie eine Ehefrau, könnte nicht entscheiden und Auskünfte verlangen in Krankenhäusern erben,....
Kann sich also vermutlich einklagen.
Und bzgl. Nachzug wenn sie nicht berechtigt ist
und wenn kein Asylgrund vorlag?
Und wenn sie minderjährig ist, ist dann Ihr (nicht als ehelich anerkannter) Mann der Erziehungsberechtigte?
Dar er als "Freund der Familie" wie Du ihn einstufen würdest mit der 14 jährigen sex haben und Kinder bekommen?
Mann sitzt mit Geld und Frau1 im Ausland und seine Frau2-x mit Kindern sitzt in Afghanistan mittellos fest?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo wäre das Problem für solch eine Lösung bzw. wo mache ich einen Gedankenfehler?
in der Praxis wirds komplex siehe oben.
Außerdem müsste man Religionspraxis und Staaten die nicht unseren Werten entsprechen und daher ihren Bürgern Asylgründe liefern selbstbewusst nicht anerkennen.
Damit haben manche kein Problem, manche wollen das Gegenteil und die gerichte kippen Gesetze von beiden seiten regelmäßig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Könnte man das ganze nicht so ungefähr handhaben:
Nein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Nein. So kann jeder behaupten er hätte vier und holt sie per Nachzug....samt 8fachen Schwiegereltern.

Die Regel ist einfach: Deutschland, ein Mann, eine Frau, alles andere ist strafbar (daher sofortige Scheidung). Oder stellen wir jetzt den Koran über das Gesetz? Und das selektiv?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Das ist nicht dein ernst oder?
Hmmm dürfen "die die schon immer hier leben" dann auch mehrere Ehefrauen haben?
Sonst wärs ja unfair oder?

Und umgekehrt... darf ich als Frau dann auch mehrere Ehemänner haben?

Schöner Gedanke....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das habe ich nicht geschrieben, zitiere mal bitte richtig. Danke.
Du bist für die Links die Du postest verantwortlich, auch wenn Du den Inhalt nicht geschrieben hast, unterstützt es deine Aussagen. Aber bitte, Link von @Tussinelda gepostet:
https://www.nordbayern.de/region/zwei-frauen-13-kinder-mehrfach-ehe-darf-fortgesetzt-werden-1.7369834


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:und neue schließen?
nein.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:und wenn sie deutsche werden wollen?
dann erst recht nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn beide Frauen schon hier sind, macht das nichts, dann wird die nicht anerkannte Frau rechtlich wie eine Fremde gestellt, welche hier Asyl beantragt hatte und bekommt die gleichen Leistungen wie jeder andere Asylbewerber. Natürlich kann sie mit den anderen Beiden trotzdem weiterhin zusammen leben, aber eben nur wie eine Freundin der Familie.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Die Frau wäre nicht abgesichert wie eine Ehefrau, könnte nicht entscheiden und Auskünfte verlangen in Krankenhäusern erben,....Kann sich also vermutlich einklagen.
Das könnte doch eine fremde Frau oder eine tatsächliche Freundin der Familie auch nicht?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Und bzgl. Nachzug wenn sie nicht berechtigt ist und wenn kein Asylgrund vorlag?
Nein, sie müsste als fremde Asylbewerberin kommen, wie andere - die nicht verheiratet sind - auch.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Und wenn sie minderjährig ist, ist dann Ihr (nicht als ehelich anerkannter) Mann der Erziehungsberechtigte?
Minderjährige haben doch meistens Eltern, die für sie verantwortlich gemacht werden könnten? Der Mann darf jedenfalls nicht der Erziehungsberechtigte werden.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Dar er als "Freund der Familie" wie Du ihn einstufen würdest mit der 14 jährigen sex haben und Kinder bekommen?
nein natürlich keinesfalls.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Mann sitzt mit Geld und Frau1 im Ausland und seine Frau2-x mit Kindern sitzt in Afghanistan mittellos fest?
Da muss der Mann zurück zu ihr (wenn er nicht anerkannt wurde und kein Schw... ist) - so hart wie es auch klingt.
Wie gesagt, wer anerkannt wurde, der darf ja nach meinem Modell seine Doppelehe fortführen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Anerkannte Asylbewerber dürfen ihre Mehrfachehe hier fortführen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nein. So kann jeder behaupten er hätte vier und holt sie per Nachzug....samt 8fachen Schwiegereltern.
Die Regel ist einfach: Deutschland, ein Mann, eine Frau, alles andere ist strafbar (daher sofortige Scheidung). Oder stellen wir jetzt den Koran über das Gesetz? Und das selektiv?
Da hast du eigentlich auch wieder recht.
Bin jetzt ganz schön im Zwiespalt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:29
Zitat von Spürnase62Spürnase62 schrieb:Hmmm dürfen "die die schon immer hier leben" dann auch mehrere Ehefrauen haben?
Sonst wärs ja unfair oder?
nein wie oben dargestellt weder unter 16 jährige noch mehrere,
Btw. in den Fällen die ich kenne wäre Monogamie ein Segen, da moderne viele Frauen auch viele Häuser wollen UND viele Pantoffel haben das kann schon in den Ruin treiben ;)

Man kann nicht so einfach von 0 auf 100 umswitchen (Asyl Fluchtgrund Land incl. Gesetze und Kultur -> EU) ABER die Einbürgerung wäre dann doch ein perfekter Zeitpunkt, von daher schon gut eingängig gemacht wenn auch nicht haltbar.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das könnte doch eine fremde Frau oder eine tatsächliche Freundin der Familie auch nicht?
Sie ist aber vor Flucht Frau2 gewesen und kann sich die Rechte der Frau1? einklagen bzw. stünden die ihr zu könnte man meinen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nein, sie müsste als fremde Asylbewerberin kommen, wie andere - die nicht verheiratet sind - auch.
Und wie entscheidet man welche Ehe die gültige ist?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Minderjährige haben doch meistens Eltern, die für sie verantwortlich gemacht werden könnten? Der Mann darf jedenfalls nicht der Erziehungsberechtigte werden.
Einerseits sollen oft minderjährige auf oder vor der Flucht verheiratet werden um sie vor Vergewaltigung zu schützen (sic) andererseits haben Kinder auch mal keine Eltern mehr... und wenn keine Ehe wie kann der dann für die unmündige über Sie und ihre Kinder z.B. bestimmen in welches Land sie wollen?
Nicht so einfach, oder?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:the_unforgiven schrieb:
Dar er als "Freund der Familie" wie Du ihn einstufen würdest mit der 14 jährigen sex haben und Kinder bekommen?

nein natürlich keinesfalls.
leider sind Wir mit der Auffassung bisschen antiquiert oder zu rechts doer hab den Text falsch verstanden ... ein hartes nein lese ich da auf jeden Fall nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:the_unforgiven schrieb:
Mann sitzt mit Geld und Frau1 im Ausland und seine Frau2-x mit Kindern sitzt in Afghanistan mittellos fest?

Da muss der Mann zurück zu ihr (wenn er nicht anerkannt wurde und kein Schw... ist) - so hart wie es auch klingt.
Wie gesagt, wer anerkannt wurde, der darf ja nach meinem Modell seine Doppelehe fortführen.
müsste, aber man kann ihn nicht zwingen wies aussieht.
Vor allem wenn jemand wegen Verfolgung unter Alias einreist was ja nur legitim sein kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 19:38
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Und wie entscheidet man welche Ehe die gültige ist?
das kann nur per Losverfahren geschehen oder welche Frau zuerst geheiratet wurde (ältere Rechte).
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Einerseits sollen oft minderjährige auf oder vor der Flucht verheiratet werden um sie vor Vergewaltigung zu schützen
Den Punkt verstehe ich nicht, wieso eine Heirat (ist doch nur eine rechtliche Sache, ein Stück Papier) vor Vergewaltigung schützen soll?
Liegt es nicht allein in der Verantwortung der Begleitpersonen ein Kind zu schützen so gut wie sie können, ganz egal in welcher Beziehung sie zu dem Kind stehen?

Aus dieser Überlegung heraus kann ich dann auch das nicht nachvollziehen:
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:andererseits haben Kinder auch mal keine Eltern mehr... und wenn keine Ehe wie kann der dann für die unmündige über Sie und ihre Kinder z.B. bestimmen in welches Land sie wollen?
Jede Begleitperson kann sich eines Kindes so annehmen, dass alles möglichst zum Besten des Kindes geschieht.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Darf er als "Freund der Familie" wie Du ihn einstufen würdest mit der 14 jährigen sex haben und Kinder bekommen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein natürlich keinesfalls.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:leider sind Wir mit der Auffassung bisschen antiquiert oder zu rechts doer hab den Text falsch verstanden ... ein hartes nein lese ich da auf jeden Fall nicht.
wie hart brauchst du das "nein" noch? ;) Mein "keinesfalls" war jedenfalls sehr hart gemeint.

PS: hab dich evtl. missverstanden, du hattest vermutlich den Gesetzestext gemeint und nicht mein "nein"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:28
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das kann nur per Losverfahren geschehen
:D

Ich würde gerne noch mehr dazu schreiben aber dieser Vorschlag als solcher ... :D

Schnick schnack schnuck auf der Behörde. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Schnick schnack schnuck auf der Behörde. :D
Nein, nicht auf der Behörde, das müssen die Betroffenen untereinander ausmachen (der Behörde könnte es ja egal sein, wer gewählt wird, wozu sollte sie sich also einmischen?).

So lustig finde ich das also gar nicht, denn irgendwie müsste es - wenn man eine solche Entscheidung (dass nur eine Ehefrau anerkannt wird) in Erwägung zieht - ja gehandhabt werden.

Hier in D gilt nun mal nur die Mono-Ehe, weshalb sollten dann also so viele Ausnahmen geduldet werden? Diese Ausnahmen würde ich eben wirklich nur Verfolgten zugestehen und nicht jedem der nach D migrieren möchte.

Corky würde es noch strenger machen wollen und das kann ich auch gut verstehen diese Position:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:So kann jeder behaupten er hätte vier und holt sie per Nachzug....samt 8fachen Schwiegereltern.
Die Regel ist einfach: Deutschland, ein Mann, eine Frau, alles andere ist strafbar (daher sofortige Scheidung). Oder stellen wir jetzt den Koran über das Gesetz? Und das selektiv?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:35
@Abahatschi
Der link war von @the_unforgiven
Und nicht von mir, ich habe mich nur darauf bezogen. Nicht aufgepasst?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Corky würde es noch strenger machen wollen und das kann ich auch gut verstehen diese Position:
Nee. Corky will in erster Linie es nur gleich für alle haben. Das wollen doch alle:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nicht aufgepasst?
Was möchtest Du nochmal? Ist der Link in deinem Post oder nicht?
Beitrag von Tussinelda (Seite 2.205)
Und übrigens ich habe aufgepasst: nur Fragen, falsch verstehen, Beispiele von @lawine nicht passend, jetzt passen Dir Zitate aus deinem Post nicht. Ich denke Dir passt das Thema nicht, mir auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:48
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nee. Corky will in erster Linie es nur gleich für alle haben.
Ach so, du willst also auch mehrere Frauen. Sag das doch gleich. ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:50
Es ist wohl unübersehbar dass die Asylgesetzgebung angepasst werden muss, könnte man meinen.

Es wäre aber auch schon viel erreicht, wenn man erstml die bestehende Gesetzgebung durchsetzen würde. Das heißt natürlich konsequenter Schutz der EU-Außengrenzen sowie Festlegen von "Flüchtlingen" auf das erste sichere Land, dass sie auf ihrer "Flucht" erreichen - also im Regelfall nicht Deuschland.

Schließlich wären auf jeden Fall sämtliche Anreize, finanzieller und anderer Art, abschaffen, die Menschen dazu verleiten nach Deutschland zu kommen und dort zu verweilen.

Darüberhinaus müssten natürlich Gesetzesverstöße von "Flüchtlingen" mit der ganzen Härte des Gesetztes bestraft werden und es darf keinen Migrantenbonus vor Gericht geben.

Ich verurteile jeder Gewalt schärfstens und befürworte eine friedliche Verständigung zwischen den Völkern dieser Erde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 20:58
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ach so, du willst also auch mehrere Frauen. Sag das doch gleich. ;)
Witzig Du bist - wenn ich das wollte, müsste ich Mehrfachehe in allen Kombinationen, auch Frau Männer, Mann Männer, Frau Frauen verlangen...die 2 hoch 70 Kombinationen darfst Du schreiben.
Gut, das Elementare: Gesetze einhalten, auch wenn Du dagegen bist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 21:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Witzig Du bist - wenn ich das wollte, müsste ich Mehrfachehe in allen Kombinationen, auch Frau Männer, Mann Männer, Frau Frauen verlangen...die 2 hoch 70 Kombinationen darfst Du schreiben.
Gut, das Elementare: Gesetze einhalten, auch wenn Du dagegen bist.
Was ich noch versuche zu verstehe, bist du ein Befürworter der Vielehe nach islamischem Vorbild?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 21:12
Zitat von gentuliogentulio schrieb:bist du ein Befürworter der Vielehe nach islamischem Vorbild?
Nein. Der Islam ist auch kein Vorbild für mich.
Des Weiteren lehne ich alle religiösen "Regel" oder Regelwerke, in diesem Fall der Quran, die über Gesetze gehoben werden. Ich bin auch dagegen das einfache Behörden Gesetze außer Kraft setzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:12
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Die Bedarfsgemeinschaft wird größer, die Mittel mehr und man kann sich von mehr Personal bedienen lassen...
nein, die Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzgebung wird nicht größer.

bei einem Paar (1+1) erhält jeder Teil 90% des Regelsatzes
eine Situation, in der 1 Mann plus 3 Frauen vorliegt, sieht dann H IV mäßig so aus:

Der Mann und Ehefrau 1 bilden eine Bedarfsgemeinschaft; bekommen beide je 90% vom Regelsatz.
Frau 2 und Frau 3 gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, sie bekommen daher jede 100% vom Regelsatz.
so wird die Mehrehe finanziell sogar noch aufgewertet, obwohl sie offiziell nicht existiert. ich finde das sehr cool
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Mehrehen und Kinderehen sind in Deutschland nicht anerkannt/verboten ;)
sie existieren schlichtweg und es ist denen, die sie schließen u/o führen, s***egal, ob sie das legal, illegal oder geduldet tun.

du kannst mir aber gerne Beispiele nennen, wo hunderte von Kinderehen anulliert/nicht anerkannt/verboten wurden.
ich kenne kein aktuelles Beispiel


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.05.2019 um 23:49
Zitat von lawinelawine schrieb:sieht dann H IV mäßig so aus
Eine äußerst ungünstige Kurzform, aber ich glaube das hattest du schon mal gebracht, nur damals ohne Leerzeichen, kann das sein?

Wenn schon abkürzen, dann könnte man doch einfach Alg II schreiben.


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