Optimist schrieb:Den Punkt verstehe ich nicht, wieso eine Heirat (ist doch nur eine rechtliche Sache, ein Stück Papier) vor Vergewaltigung schützen soll?
wurde hier bestimmt auch schon bis zum erbrechen durchdiskutiert muß so ein "ehre" scheiß sein oder eine art Kuhhandel...
Man bedenke im Ehrbegriff ist bereits das zusammen übernachten (in getrennten Zimmern) Ehrverlust für die Frau.
allzu häufig waren minderjährige Mädchen vor der Flucht verheiratet worden, um sie nicht „schutzlos“ auf den Weg zu schicken.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article178615088/Verheiratete-Minderjaehrige-Regierung-weiss-nicht-wie-viele-Kinderehen-es-gibt.htmlDer Ehrverlust wird übrigens auch als Grund dafür aufgeführt weshalb man Ehen nicht einfach für ungültig erklären können soll:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159540659/Warum-schuetzt-Maas-eher-Maenner-als-Kinderbraeute.html damit sie an der Seite ihres Ehemanns vor sexueller Gewalt besser geschützt seien. Der Ehepartner wird demnach weniger als Bedrohung für das Mädchen gesehen als etwa Schlepper. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, warnt deshalb vor einem Pauschalverbot ohne Ausnahmen. Das sei zwar „gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“.
Eine Argumentation, der auch die Grünen etwas abgewinnen können. Ihre Partei sei zwar gegen Ehen von Minderjährigen, sagt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner. Das Gesetz dürfe aber nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. „Es muss Härtefallregelungen und Ausnahmen geben, damit in jedem Fall die Entscheidung dem Kindeswohl entspricht.“ In einigen Fällen könne die Auflösung der Ehe nicht dienlich sein – etwa, wenn schon ein Kind geboren wurde, gibt Brantner zu bedenken. „Die Aufhebung hätte dann bei Rückkehr der Mutter fatale Konsequenzen: Nicht eheliche Kinder könnten für sie in der Heimat Ächtung bedeuten.“
Ok also eine in D geschlossene kinderehe gibt weil sie in D nicht anerkannt würde Probleme bei Rückkehr für den Nachwuchs.
nun das war teils nach teils vor dem Gesetz...
nun heute wie siehts heute aus??
So:
lawine schrieb:sie existieren schlichtweg und es ist denen, die sie schließen u/o führen, s***egal, ob sie das legal, illegal oder geduldet tun.
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Doch ob es auch wirklich greift, kann zumindest bezweifelt werden. Denn eine systematische Erfassung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger findet seitens der Bundesregierung nicht statt. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die WELT vorliegt.
Auf die Frage, wie viele Ehen von hier lebenden Migranten bislang für unwirksam erklärt wurden, antwortet das federführende Justizministerium lediglich: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in wie vielen Fällen nach dem 21. Juli 2017 im Ausland eine Ehe unter Beteiligung einer unter 16 Jahre alten Person geschlossen worden ist.“
Zu im Ausland geschlossenen Ehen von über 16-Jährigen, die in Deutschland vor Gericht behandelt wurden, liegen der Regierung „über die in Fachpublikationen veröffentlichten oder erwähnten Entscheidungen hinaus keine statistischen Angaben vor“. Auch über Schülerinnen und Schüler, die während eines Ferienaufenthalts im Ausland verheiratet wurden, sind der Bundesregierung „keine Zahlen bekannt“.
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„Das Gesetz gegen Kinderehen wurde verabschiedet, um einen Missstand zu beheben. Nun kommt heraus, dass die Bundesregierung gar nichts unternimmt, um zu prüfen, ob es auch greift. Ihr liegen keinerlei Zahlen vor“
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Wie aus der Anfrage weiter hervorgeht, werden Fälle von im Ausland geschlossenen Kinderehen vor allem bei den Asylanhörungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekannt.
Die leitens weiter aber die LÄNDER erfassen nichts.
Bone02943 schrieb:Ach so, du willst also auch mehrere Frauen. Sag das doch gleich. ;)
der teufel gibt dem menschen was er will oder... jeder erschafft sich seine hölle selbst
;)lawine schrieb:nein, die Bedarfsgemeinschaft nach Sozialgesetzgebung wird nicht größer.
Danke für die info.
Jetzt noch als Mann den Frauen 2,3 und 4 jeweils ein Zimmer der Wohnung zu 75% der Miete untervermieten
Vegas, Baby!
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175410527/Hartz-IV-Kinder-und-Vielehen-werden-nicht-mehr-anerkannt.htmlAuch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse, so die Bundesagentur. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber nicht befürchten. Den Angaben zufolge wird eine nicht als Partnerin anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viertfrau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.