gentulio schrieb:Die Zeit des billigen Geldes wird nicht ewig währen. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
mal sehen. irgendwo auf der Welt gibt es auch Zinsverbot, hörte ich mal. So sicher wie das Amen in der Kirche ist es also nicht, dass die Zeit des billigen Geldes (nullzinspolitik) nicht seeehhhr lange währt.
Tussinelda schrieb:Das Eingehen der Doppelehe in Deutschland wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, nicht aber die Fortführung einer Zweitehe, die in einem Staat geschlossen wurde, in dem dies erlaubt ist. Wird die zweite Ehe in Deutschland geschlossen, machen sich beide strafbar – sofern der neue Ehepartner von der ersten Ehe wusste.
du bist dir bewusst, dass du von einer zivilien Ehe sprichst? die religiöse Eheschließung mit 1, 2, 3 oder 4 Frauen ist vom zivilen Eherecht überhaupt nicht betroffen.
Das Voraustrauungsverbot wurde 2009 abgeschafft. bis zum Ende dieses Voraustrauungsverbotes galt, dass vor einer religiösen Eheschließung eine zivilrechtl Ehe bestanden haben musste. Das ist nun anders.
aber zurück zum Thema Asyl:
da wir sehr viel Migration aus islamisch geprägten Ländern haben, kommt hier auch das islamische Zivilrecht, sprich sharia-recht, an.
es ist nur recht und billig in der deutschen REchtssprechung darauf zu drängen, dass bei Einbürgerung (!) keine Kinderehen und Vielehen , die nach dt Recht veerboten sind, bestehen.
Wer seine Kultur aus der alten Heimat (oder der Heimat der Vorfahren) weiterhin pflegen will im Gastland wird das vermutlich immer tun. Dann aber bitte mit der Konsequenz, dass man mit dieser archaischen Rechtsauffassung kein deutscher Staatsbürger (mit allen bürgerlichen Rechten, wie zB aktives und passives Wahlrecht!) werden kann.