Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
29.04.2019 um 17:25the_unforgiven schrieb:Aktuell ist doch konkret die Rede von den 300 mutmaßlichen die nach über 5 Jahren aufflogen wegen "Falscher Angaben zu ihrer identität".
the_unforgiven schrieb:Geht es um "wer ist mein Onkel" ok, aber wenn das Ergebnis eine falsche alternsmäßige einordnungDas Alter wird eher eine untergeordnete Rolle spielen, der Eingebürgerte ist schließlich seit min. 8 Jahren ständig im Inland.
Interessant wirds bei der Herkunft (richtige Staatsangehörigkeit).
Hier sind wir dann bei der arglistigen Täuschung, danach kann gem. § 35 StAG die Einbürgerung zurückgenommen werden.
Die Rücknahme ist hier eine Ermessensentscheidung, die in der Regel jedoch auch vollzogen wird. Das Ermessen ist zwar nicht auf null reduziert, da noch immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist.
In der Regel überwiegt das öffentliche Interesse an einer Rücknahme, eine Ausnahme könnte sein, wenn der Betroffene nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft verlöre sondern z.B. auch die Zulassung als Arzt.
Wenn du die Identität also auch mit der Herkunft und nicht nur (wie ich fälschlicherweise weiter oben) verknüpfst, ist die Falschangabe hierüber durchaus ein Grund, die Einbürgerung zurückzunehmen.