Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
30.04.2019 um 20:50Tussinelda schrieb:Nee, es geht darum, wie schwierig es sein kann falsche Papiere richtig zu stellenWieder ein Argument falsche Papiere nicht zu beantragen.
Lügen auf Antrag ->große Probleme.
Realo schrieb:e) ... dass die Person in ein Kriegsland zurückgeschickt wird, aus dem es vor dem Krieg geflohen ist, weil es die deutschen Behören wider alle Evidenz für "sicher" erklären: Afghanistan.zumindest nis 2015 -und wir reden ja von Flüchtlingen die bereits vor 5 und mehr Jahren herkamen- spielte das wohl noch keine Rolle:
Die bisherige Praxis gegenüber Afghanen in Deutschland kam faktisch einem Abschiebestopp gleich. Die Innenminister der Länder hatten sich darauf geeinigt, diejenigen, die nicht als schutzbedürftig anerkannt wurden, nur nach umfassenden Einzelprüfungen zurückzuschicken. Wie oft das in einem Jahr vorkam, ließ sich an den Fingern abzählen.https://www.zeit.de/politik/ausland/2015-10/abschiebung-fluechtlinge-afghanistan-sicherheitslage
Nach 2015 eingereiste Albaner kann man gerne nach Einzelfallprüfung von meinem Beispiel ausschließen.
Ich kann das failure by Design genauso wenig ausstehjen wie Pauschal zahlendreherei auf kosten anderer die hilfsbedürftig wären.
Aber wo ich ungesehen den einen was in den Hintern blase muß ich als Politiker eben andere zu unrecht leiden lassen wenn ich damit auffliege oder mir die Kohle der deuscthen ausgeht. Das eine ist die Folge des anderen.
Realo schrieb:Ich glaube mal gelesen zu haben, dass de größte Teil der Leute, die (angeblich) hier ohne Pass ankommen, Afghanen sind, die sich als Syrer ausgeben.von solchen Fällen und Effekten rede ich:
Eriträer als Sudaner
Im Prozess legt M. in den meisten Punkten, die ihm die Anklage vorwirft, ein Geständnis ab, sein Verteidiger verliest es. Vor vielen Jahren floh M. demnach aus Eritrea, sein Vater war in den Kriegswirren gestorben. M. lebte in Ägypten, in Libyen, überquerte im Schlauchboot das Mittelmeer. Ende November 2014 kam er nach Deutschland.https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sozialbetrug-amtsgericht-hannover-verurteilt-fluechtling-zu-haftstrafe-a-1134973.html
Mehrere Tippgeber
Schon da habe er einen falschen Namen bei der Behörde genannt, habe gesagt, er komme aus dem Sudan. Weil er angeblich Angst hatte, mit seiner wahren Identität abgeschoben zu werden. Nach etwa einem halben Jahr, so zeigt sich vor Gericht, begann er zu betrügen. Mehrere andere Flüchtlinge hätten ihn auf das Schlupfloch aufmerksam gemacht und gesagt, sie nutzten es auch, sagt er.
Damals waren in Deutschland die Behörden stark überlastet. Es reichte, dass M. einen Namen nannte und erklärte, er wolle Asyl beantragen. "Man hat es ihm nicht gerade schwer gemacht", sagt Verteidiger Nitz. Erst im Juli 2016 habe sein Mandant erstmals Fingerabdrücke abgeben müssen - mehr als eineinhalb Jahre nach seiner Ankunft.
Der Verteidiger plädiert wie der Staatsanwalt dafür, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung auszusetzen. M. sei Ersttäter, geständig, man müsse seine Fluchtgeschichte berücksichtigen. Die wichtigste Lehre für M. im Leben sei "zu überleben", jede Möglichkeit zu nutzen, sich durchzuwursteln.
M. sei mit dem Ziel nach Deutschland gekommen zu arbeiten - doch das sei ihm nicht erlaubt gewesen. Ihm habe die Perspektive gefehlt. Das ergaunerte Geld habe er ausgegeben, für Kleidung, Nahrung, vor allem für Alkohol. "Ich bereue, was ich getan habe", sagt M. in seinem Schlusswort, ganz leise, der Dolmetscher übersetzt.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article171078726/Falscher-Syrer-aus-Untersuchungshaft-entlassen.html
Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.https://www.welt.de/politik/deutschland/article165917296/Ukrainische-Familie-klagt-trotz-Asylbetrugs-auf-Anerkennung.html
Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentliches Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltungsgericht Münster ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.“nun, alles Ordnungswiedrigkeiten, halb so schlimm.