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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 20:50
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nee, es geht darum, wie schwierig es sein kann falsche Papiere richtig zu stellen
Wieder ein Argument falsche Papiere nicht zu beantragen.
Lügen auf Antrag ->große Probleme.
Zitat von RealoRealo schrieb:e) ... dass die Person in ein Kriegsland zurückgeschickt wird, aus dem es vor dem Krieg geflohen ist, weil es die deutschen Behören wider alle Evidenz für "sicher" erklären: Afghanistan.
zumindest nis 2015 -und wir reden ja von Flüchtlingen die bereits vor 5 und mehr Jahren herkamen- spielte das wohl noch keine Rolle:
Die bisherige Praxis gegenüber Afghanen in Deutschland kam faktisch einem Abschiebestopp gleich. Die Innenminister der Länder hatten sich darauf geeinigt, diejenigen, die nicht als schutzbedürftig anerkannt wurden, nur nach umfassenden Einzelprüfungen zurückzuschicken. Wie oft das in einem Jahr vorkam, ließ sich an den Fingern abzählen.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2015-10/abschiebung-fluechtlinge-afghanistan-sicherheitslage

Nach 2015 eingereiste Albaner kann man gerne nach Einzelfallprüfung von meinem Beispiel ausschließen.
Ich kann das failure by Design genauso wenig ausstehjen wie Pauschal zahlendreherei auf kosten anderer die hilfsbedürftig wären.

Aber wo ich ungesehen den einen was in den Hintern blase muß ich als Politiker eben andere zu unrecht leiden lassen wenn ich damit auffliege oder mir die Kohle der deuscthen ausgeht. Das eine ist die Folge des anderen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich glaube mal gelesen zu haben, dass de größte Teil der Leute, die (angeblich) hier ohne Pass ankommen, Afghanen sind, die sich als Syrer ausgeben.
von solchen Fällen und Effekten rede ich:

Eriträer als Sudaner
Im Prozess legt M. in den meisten Punkten, die ihm die Anklage vorwirft, ein Geständnis ab, sein Verteidiger verliest es. Vor vielen Jahren floh M. demnach aus Eritrea, sein Vater war in den Kriegswirren gestorben. M. lebte in Ägypten, in Libyen, überquerte im Schlauchboot das Mittelmeer. Ende November 2014 kam er nach Deutschland.

Mehrere Tippgeber

Schon da habe er einen falschen Namen bei der Behörde genannt, habe gesagt, er komme aus dem Sudan. Weil er angeblich Angst hatte, mit seiner wahren Identität abgeschoben zu werden. Nach etwa einem halben Jahr, so zeigt sich vor Gericht, begann er zu betrügen. Mehrere andere Flüchtlinge hätten ihn auf das Schlupfloch aufmerksam gemacht und gesagt, sie nutzten es auch, sagt er.

Damals waren in Deutschland die Behörden stark überlastet. Es reichte, dass M. einen Namen nannte und erklärte, er wolle Asyl beantragen. "Man hat es ihm nicht gerade schwer gemacht", sagt Verteidiger Nitz. Erst im Juli 2016 habe sein Mandant erstmals Fingerabdrücke abgeben müssen - mehr als eineinhalb Jahre nach seiner Ankunft.

Der Verteidiger plädiert wie der Staatsanwalt dafür, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung auszusetzen. M. sei Ersttäter, geständig, man müsse seine Fluchtgeschichte berücksichtigen. Die wichtigste Lehre für M. im Leben sei "zu überleben", jede Möglichkeit zu nutzen, sich durchzuwursteln.

M. sei mit dem Ziel nach Deutschland gekommen zu arbeiten - doch das sei ihm nicht erlaubt gewesen. Ihm habe die Perspektive gefehlt. Das ergaunerte Geld habe er ausgegeben, für Kleidung, Nahrung, vor allem für Alkohol. "Ich bereue, was ich getan habe", sagt M. in seinem Schlusswort, ganz leise, der Dolmetscher übersetzt.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/sozialbetrug-amtsgericht-hannover-verurteilt-fluechtling-zu-haftstrafe-a-1134973.html

https://www.welt.de/politik/deutschland/article171078726/Falscher-Syrer-aus-Untersuchungshaft-entlassen.html
Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article165917296/Ukrainische-Familie-klagt-trotz-Asylbetrugs-auf-Anerkennung.html
Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentliches Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltungsgericht Münster ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.“
nun, alles Ordnungswiedrigkeiten, halb so schlimm.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 22:20
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:...auch der Berechtigten
Wenn es nach wissenschaftlichen Ansichten geht (z.B. Völkerrechtler), wären sie Berechtigte, denn dann müsste Afghanistan wieder als unsicheres Herkunftsland gelten. Der Krieg hat sic gerade wieder nach Kabul verlegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 22:57
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn es nach wissenschaftlichen Ansichten geht (z.B. Völkerrechtler), wären sie Berechtigte, denn dann müsste Afghanistan wieder als unsicheres Herkunftsland gelten.
2 Juristen, 3 Meinungen, sagt man nicht ohne Grund. Eine eindeutige Ansicht, etwa die Ansicht aller Völkerrechtlicher gibt es nicht.
Zitat von RealoRealo schrieb:Der Krieg hat sic gerade wieder nach Kabul verlegt.
Und wenn das so ist, kann es trotzdem sichere Zufluchtsorte in Afghanistan oder in Nachbarländern geben. Eine Notwendigkeit bis nach Deutschland zu flüchten besteht nicht. Allerhöchstens für geheimdienstlich Verfolgte, usw.

Manche sagen man sollte nur noch für politische Aktivisten und andere Spezialfälle von Verfolgung Asyl gewähren. Aber wirklich politisch Verfolgte wie Snowden, Assange oder andere bekommen ja kein Asyl. Da sieht man schon dass das alles geheuchelt ist


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 23:06
Zitat von gentuliogentulio schrieb:kann es trotzdem sichere Zufluchtsorte in Afghanistan oder in Nachbarländern geben.
Nein, kann es nicht, und warum nicht, wurden vor einigen hundert Seiten hier extrem breit diskutiert und daran hat sich auch nichts geändert. Die fronten sind noch wirrer als die in Frankreich im 1. Weltkrieg. Aber du als Hellseher weiß sicher, in welche Richtung sie weiter zieht und wann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 23:57
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Wieder ein Argument falsche Papiere nicht zu beantragen.
Lügen auf Antrag ->große Probleme.
Du hast echt ein massives Verständnisproblem. Noch mal ganz simpel: falsche Papiere im Heimatland damit man flüchten kann. In Deutschland will man die Angaben richtig stellen=problematisch, es wird einem nicht geglaubt. Also nix mit Beantragung falscher Papiere, sondern es wird nicht geglaubt, dass die Angaben in den Papieren, mit denen man kam, falsch sind. Einfach genug?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 00:04
@Tussinelda

Das Land, welches einen angeblich staatlich verfolgt, stellt einem also behördlich falsche Papiere aus, damit man ausreisen kann? Steile These


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01.05.2019 um 00:09
@_Alekto_
les doch bitte nach, bevor Du vollkommen unqualifizierte posts abgibst ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 05:18
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn es nach wissenschaftlichen Ansichten geht (z.B. Völkerrechtler), wären sie Berechtigte, denn dann müsste Afghanistan wieder als unsicheres Herkunftsland gelten. Der Krieg hat sic gerade wieder nach Kabul verlegt.
Dazu weiß ich zu wenig aber Asyl soll Leib und Leben retten, so lange also eine reale Bedrohung nachzuweisen ist ok.
Ich bin dafür jedes Leben zu retten das man retten kann.
Um möglichst schnell die Plätze und Mittel hierzu frei zu machen möge man diejenigen deren Herkunftsland wieder sicher ist bitten diese Plätze und Mittel in dieser EU freizugeben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du hast echt ein massives Verständnisproblem. Noch mal ganz simpel: falsche Papiere im Heimatland damit man flüchten kann. In Deutschland will man die Angaben richtig stellen=problematisch, es wird einem nicht geglaubt.
klar, da:
Damit steht das Jugendamt vor einer heiklen Aufgabe: Es kommt vor, dass sich Erwachsene als jünger ausgeben. Denn minderjährige Flüchtlinge sind bessergestellt als volljährige – deswegen sind sie auch teurer, die Unterbringung und Versorgung kostet pro Monat zwischen 3000 und 4000 Euro.
Also worum gehts in deinem Beispiel:
Zoya hat nun einen neuen Pass von der afghanischen Botschaft bekommen und eingereicht;
zwei Tage nach Zoyas Termin in der Ausländerbehörde, schreibt das Landesjugendamt an Maria Wegener: Zoya werde wieder ins Jugendhilfesystem aufgenommen
so what?

Hier geht es um eine Identitätsveränderung. Jemand wird plötzlich als Kind behandelt, mit diesen zusammengesteckt.

Da Asyl bedeutet LEBEN zu retten und es um viel geht ist es eher zweitrangig wenn das Verfahren für die Kunden zeitaufwändig ist, so wie viele deutsche mit Ämtern und Jobcentern kämpfen und dort viel Zeit verbringen müssen und alles belegen.
Ämter sind manchmal scheiße und unmenschlich langsam, hey sie lernt gerade unsere Kultur kennen!
Selbst Bei einer einfachen Urlaubsreise kommt man an manch einer Grenze ohne Ersatzausweis nicht weiter.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sondern es wird nicht geglaubt, dass die Angaben in den Papieren, mit denen man kam, falsch sind. Einfach genug?
klar, wer einmal lügt... wie gesagt erklär mir wozu man zwingend einen falschen Ausweis braucht bei Asylantrag ABER später den falschen deutschen Pass berichtigen lassen kann um Urkunden aus der Heimat zu beantragen.

Als minderjährige und dank härtefallregelung würde die Dame falls sie die Daten nicht hätte korrigieren lassen auch bei längerer Verjährungsfrist keinerlei Probleme bekommen.
Sie hatte da sie sich nicht jünger machte ja auch keinen Status vorteil sondern sogar Nachteil.

Gibt es eine 5 Jahres Verjährung oder weniger Strafverfolgung als bei Steuerhinterziehung so kommt das der ukrainischen Syrerfamilie und dem multi ID Eriträer aus meinem Beispiel zu gute.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 06:15
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Als minderjährige und dank härtefallregelung würde die Dame falls sie die Daten nicht hätte korrigieren lassen auch bei längerer Verjährungsfrist keinerlei Probleme bekommen.Sie hatte da sie sich nicht jünger hte ja auch keinen Status vorteil sondern sogar Nachteil.Gibt es eine 5 Jahres Verjährung oder weniger Strafverfolgung als bei Steuerhinterziehung so kommt das der ukrainischen Syrerfamilie und dem multi ID Eriträer aus meinem Beispiel zu gute.
Na da hat die Betrügerin aber Pech, dass man ihr auf die Schliche ihres Betruges kommen kann und das es für sie rechtlich verbindende Konsequenzen haben kann... Eine Runde Bedauern für alle...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 08:56
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:klar, wer einmal lügt... wie gesagt erklär mir wozu man zwingend einen falschen Ausweis braucht bei Asylantrag ABER später den falschen deutschen Pass berichtigen lassen kann um Urkunden aus der Heimat zu beantragen.
Dein Textverständnis ist so selektiv, dass es echt schwierig ist, mit Dir zu kommunizieren. Sie hat nicht gelogen. Ihr wurde nicht geglaubt, dass ist ein Unterschied, den sogar Du verstehen könntest, so Du wolltest.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Als minderjährige und dank härtefallregelung würde die Dame falls sie die Daten nicht hätte korrigieren lassen auch bei längerer Verjährungsfrist keinerlei Probleme bekommen.
das behauptest Du einfach mal so, Du hast sicher Belege?
Außerdem geht es nicht darum, dass sie Probleme bekommen könnte, sie hatte ja schon Probleme, weil ihr nicht geglaubt wurde. Wie gesagt, es ging darum, dass es nicht immer einfach ist, etwas richtig zu stellen, DAS habe ich nur aufgezeigt. Warum das sofort diesen Beissreflex auslöst, weißt wohl nur Du.
Zitat von _Alekto__Alekto_ schrieb:Na da hat die Betrügerin aber Pech, dass man ihr auf die Schliche ihres Betruges kommen kann und das es für sie rechtlich verbindende Konsequenzen haben kann... Eine Runde Bedauern für alle...
und auch nix kapiert......aber Hauptsache druff auf "die Ausländer"........echt widerlich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und auch nix kapiert......aber Hauptsache druff auf "die Ausländer"........echt widerlich
Ich sage es mal so
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dein Textverständnis ist so selektiv, dass es echt schwierig ist, mit Dir zu kommunizieren.
Aber trotz dieser Schwierigkeitenbleibe ich um dich bemüht, denn der Versuch Kritik auf allen ebenen stets als Fremdenfeindlichkeit darstehen zu lassen, ist nun wirklich erbärmlich. Betrug ist Betrug und die Intention ist mir völlig egal. Du kannst es dir gerne weiter zurecht biegen, aber für mich gilt der tatbestand.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:38
@_Alekto_
welcher Tatbestand? Ohne falschen Pass nicht flüchten zu können? Also lieber da bleiben, in Gefahr sein, nicht flüchten, weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann? Lächerlich!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann?
Am aufnehmenden Staat und dessen Bevölkerung die dann Asyl gewährt.
Ich bleibe dabei, spätestens innerhalb der EU kann man den Behörden reinen Wein einschenken. Bei der Herkunft ebenso wie beim Alter
und den Fluchtgründen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:51
@Tussinelda

Deiner rührseligen Story der sich älter machenden Frau stehen auch ausreichend Fälle gegenüber in dem ältere Männer als Jugendliche durchgehen. Fehler also in beide Richtungen.
Man kann sich also einen gefälschten Pass besorgen aber sieht sich außer Stande den echten mitzunehmen um seine Identität nachzuweisen? Das nenne ich dann mal persönliches Pech, in dem man auch mit den Folgen zu leben hat. Nuun wird sie eben als Erwachsene behandelt, was sie aber nicht weiter stören sollte, denn immerhin genießen auch Erwachsene den Schutz vor Verfolgung im Heimatland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:52
@Gwyddion
dem aufnehmenden Staat hat sie doch die Wahrheit gesagt. Liest hier irgendwer tatsächlich mit oder spuckt hier jeder nur mal eben rein?
Zitat von _Alekto__Alekto_ schrieb:Deiner rührseligen Story der sich älter machenden Frau stehen auch ausreichend Fälle gegenüber in dem ältere Männer als Jugendliche durchgehen. Fehler also in beide Richtungen.
Man kann sich also einen gefälschten Pass besorgen aber sieht sich außer Stande den echten mitzunehmen um seine Identität nachzuweisen? Das nenne ich dann mal persönliches Pech, in dem man auch mit den Folgen zu leben hat. Nuun wird sie eben als Erwachsene behandelt, was sie aber nicht weiter stören sollte, denn immerhin genießen auch Erwachsene den Schutz vor Verfolgung im Heimatland.
ja klar, so stellt man sich Zuhause vorm PC die Flucht vor. Wie kann man so naiv sein und gleichzeitig so bösartig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 11:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dem aufnehmenden Staat hat sie doch die Wahrheit gesagt.
Gut. Ich dachte es dreht sich bei Deinem Post um die Gesamtsituation der falschen Identitäten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:oder spuckt hier jeder nur mal eben rein?
Hm.... ja ich spucke auch gerne mal hinein. Auch wenn ich das nicht derartig pöbelig bezeichnen würde.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 12:20
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Gut. Ich dachte
Hm.... ja ich spucke auch gerne mal hinein.
Dann kann man sich vorher aber wenigstens so weit informieren, dass man sicher ist dass man weiß worüber man schreibt.

Bei den anderen beiden Mitdiskutanten unterstelle ich da eher Unwohlwollenheit, ums mal sanft auszudrücken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 12:22
Zitat von RealoRealo schrieb:Dann kann man sich vorher aber wenigstens so weit informieren,
Schreibe meinen Fault ins Klassenbuch ;)

Nope.. ich hatte den Text einfach falsch interpretiert. Kann vorkommen.


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01.05.2019 um 12:26
Zitat von _Alekto__Alekto_ schrieb:Man kann sich also einen gefälschten Pass besorgen aber sieht sich außer Stande den echten mitzunehmen um seine Identität nachzuweisen?
ich vermute, ihren richtigen Pass konnte sie nicht mitnehmen, da evtl. die Gefahr bestünde - dass diesen jemand (noch vor der europäischen Grenze) entdecken könnte und ihr dann abnimmt, bzw. dann der ganze Betrug auffliegt, noch bevor sie im Zielland ist?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 12:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:bzw. dann der ganze Betrug auffliegt
Was für ein Betrug? Am Kriegsland? Oder in anderen Fällen am politischen Verfolgerstaat?
Und warum sollte der "Betrogene" nur den richtigen Pass einbehalten und nicht den falschen?


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