Tussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
klar, wer einmal lügt... wie gesagt erklär mir wozu man zwingend einen falschen Ausweis braucht bei Asylantrag ABER später den falschen deutschen Pass berichtigen lassen kann um Urkunden aus der Heimat zu beantragen.
Dein Textverständnis ist so selektiv, dass es echt schwierig ist, mit Dir zu kommunizieren. Sie hat nicht gelogen. Ihr wurde nicht geglaubt, dass ist ein Unterschied, den sogar Du verstehen könntest, so Du wolltest.
Und das ist auch gut so.
Ihr wurde nicht geglaubt, es wurde geprüft, sie hats belegt, gut ist. Innerhalb von 3 Wochen.
Ich sehe da keinerlei negativum auch für sie nicht. Oder sollte man alles ungeprüft glauben?
Tussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Als minderjährige und dank härtefallregelung würde die Dame falls sie die Daten nicht hätte korrigieren lassen auch bei längerer Verjährungsfrist keinerlei Probleme bekommen.
das behauptest Du einfach mal so, Du hast sicher Belege?
Ja, da Wir hier über Angaben reden die von den Antragstellern gemacht wurden.
SIE hat keine falschen Angaben gemacht zu keiner Zeit sondern im Fluchtland einen falschen Pass benutzt.
Beim Asylantrag in EU wurde, so wurde zumindest im Artikel kolporiert, korrekte Angaben verwendet.
Weiterhin wurden Einzelfallprüfungen in den bisherigen Artikeln stets erwähnt und sollte der besoondere Schutz minderjähriger im Strafrecht wie asylgesetzen Dir ja auch nicht fremd sein.
Tussinelda schrieb:Außerdem geht es nicht darum, dass sie Probleme bekommen könnte, sie hatte ja schon Probleme, weil ihr nicht geglaubt wurde. Wie gesagt, es ging darum, dass es nicht immer einfach ist, etwas richtig zu stellen, DAS habe ich nur aufgezeigt.
3 Wochen, in der Zeit bekommst Du in D nichtmal einen Ausweis. Da von "nicht einfach" zu reden finde ich absurd.
Deutsche Ämter glauben mir als deutschen auch nichts, verliere ich alle meine Papiere werden die ebenfalls geprüft bevor ich eine neue Identität bekomme.
Tussinelda schrieb:welcher Tatbestand? Ohne falschen Pass nicht flüchten zu können? Also lieber da bleiben, in Gefahr sein, nicht flüchten, weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann? Lächerlich!
Bis man EU erreicht, und zwar den allerersten EU Staat oder deren Einrichtungen.
Dann ist man objektiv betrachtet in Sicherheit.
Sie hat in EU
nicht geloigen oder falsche Papiere benutzt.
Dieser Fall is somit nicht zutreffend auf das Thema und sie ist so wie in dem Artikel dargestellt moralisch mit einer blütenweißen weste gesegnet.
Gwyddion schrieb:Tussinelda schrieb:
weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann?
Am aufnehmenden Staat und dessen Bevölkerung die dann Asyl gewährt.
Ich bleibe dabei, spätestens innerhalb der EU kann man den Behörden reinen Wein einschenken. Bei der Herkunft ebenso wie beim Alter
und den Fluchtgründen.
Korrekt. In diesem Beispiel hat Afghanistan den duetschen gemeldet welcher flacshe Pass zum fingerabdruck benutzt wurde udn daher die deustschen erstmal das Alter nach oben korrigiert bis der korrekte Pass beigebracht wurde wieder aus Afghanistan.
Da man ja Vergünstigungen und besser einstufungen und Leistungen ja erstmal belegen muß meiner Meinung nach ein völlig korrekter vorgang.
Die Bearbeitungszeit für eine Passprüfung auf Echtheit und Entscheidung von 3 Wochen erscheint mir rekordverdächtig schnell.
Wie man da meckern kann verstehe ich nicht viellkeicht muß man da den Anis oder den Hassein K fragen.
Realo schrieb:Ich regte mich vielmehr darüber auf, in dem Zusammenhang, wo es um Flucht aus einem Kriegs- oder Unrechtsstaat geht, von Betrug zu sprechen.
Wie gesagt sofern man niemandem unterwegs Leid zufügt oder bestiehlt, in EU bei der Wahrheit bleibt ist alles im grünen bereich.
Denke die meißten haben das Beispiel eben nicht richtig gelesen.
Albanien... wie ist das denn mit Syrien und Irak, die seien langsam wieder mal sicher heißt es. Ich ahne aber daß das wieder so eine zahlenschieberei ist.