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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 14:15
Zitat von RealoRealo schrieb:Pakistan, von wo aus die Taliban operieren und mit Waffen versorgt werden. Oder Gottesstaat Iran. Oder Schlachtstaat Turkmenistan.
Sischa, sischa. :D
Auf jeden Fall alle Länder für die keine Reisewarnung besteht. Reisewarnungen, die nur für Teile eines Landes gelten, zählen nicht. Da kommen also mehrere Nachbarländer in Betracht. Ansonsten die nächstgelegenen Länder. Auf keinen Fall Deutschland.
Zitat von RealoRealo schrieb:Ja, wenn Ideologie die Wirklichkeit umbaut, ist natürlich die Ideologie wirklicher als die Wirklichkeit.
Kommt die nicht eher die in die Quere? Und du merkst es nicht mal.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 14:23
Zitat von gentuliogentulio schrieb:Reisewarnungen, die nur für Teile eines Landes gelten, zählen nicht.
hahahaha
Zitat von gentuliogentulio schrieb:Da kommen also mehrere Nachbarländer in Betracht.
Da es rundum von Afghanistan keine Demokratie gibt, sondern selbst eher Flüchtlinge, eignet sich deine Vorstellung als mit der Realität kompatibel eher weniger. Man spricht ja auch "vom Regen in die Traufe". Iran hat zwar ebenso wie die Türkei viele Flüchtlinge aufgenommen, von einem Rechtsstaat kann man da aber noch weniger sprechen als von der Türkei. Wer nicht pariert oder das Pech hat schwul zu sein, baumelt am Ende auch schnell mal an einem Baum, ach nein, dazu benutzt man ja jetzt Lastkräne.

Aber immer interessant zu erfahren, wie hoch der Humanitätsspiegel meiner lieben Mitmenschen gerade steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 15:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
klar, wer einmal lügt... wie gesagt erklär mir wozu man zwingend einen falschen Ausweis braucht bei Asylantrag ABER später den falschen deutschen Pass berichtigen lassen kann um Urkunden aus der Heimat zu beantragen.

Dein Textverständnis ist so selektiv, dass es echt schwierig ist, mit Dir zu kommunizieren. Sie hat nicht gelogen. Ihr wurde nicht geglaubt, dass ist ein Unterschied, den sogar Du verstehen könntest, so Du wolltest.
Und das ist auch gut so.
Ihr wurde nicht geglaubt, es wurde geprüft, sie hats belegt, gut ist. Innerhalb von 3 Wochen.
Ich sehe da keinerlei negativum auch für sie nicht. Oder sollte man alles ungeprüft glauben?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Als minderjährige und dank härtefallregelung würde die Dame falls sie die Daten nicht hätte korrigieren lassen auch bei längerer Verjährungsfrist keinerlei Probleme bekommen.

das behauptest Du einfach mal so, Du hast sicher Belege?
Ja, da Wir hier über Angaben reden die von den Antragstellern gemacht wurden.
SIE hat keine falschen Angaben gemacht zu keiner Zeit sondern im Fluchtland einen falschen Pass benutzt.
Beim Asylantrag in EU wurde, so wurde zumindest im Artikel kolporiert, korrekte Angaben verwendet.

Weiterhin wurden Einzelfallprüfungen in den bisherigen Artikeln stets erwähnt und sollte der besoondere Schutz minderjähriger im Strafrecht wie asylgesetzen Dir ja auch nicht fremd sein.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem geht es nicht darum, dass sie Probleme bekommen könnte, sie hatte ja schon Probleme, weil ihr nicht geglaubt wurde. Wie gesagt, es ging darum, dass es nicht immer einfach ist, etwas richtig zu stellen, DAS habe ich nur aufgezeigt.
3 Wochen, in der Zeit bekommst Du in D nichtmal einen Ausweis. Da von "nicht einfach" zu reden finde ich absurd.
Deutsche Ämter glauben mir als deutschen auch nichts, verliere ich alle meine Papiere werden die ebenfalls geprüft bevor ich eine neue Identität bekomme.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welcher Tatbestand? Ohne falschen Pass nicht flüchten zu können? Also lieber da bleiben, in Gefahr sein, nicht flüchten, weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann? Lächerlich!
Bis man EU erreicht, und zwar den allerersten EU Staat oder deren Einrichtungen.
Dann ist man objektiv betrachtet in Sicherheit.
Sie hat in EU nicht geloigen oder falsche Papiere benutzt.

Dieser Fall is somit nicht zutreffend auf das Thema und sie ist so wie in dem Artikel dargestellt moralisch mit einer blütenweißen weste gesegnet.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Tussinelda schrieb:
weil es sonst "Betrug" ist? An wem denn bitte schön? An dem Land, in dem diese Jugendliche nicht gefahrlos leben kann?

Am aufnehmenden Staat und dessen Bevölkerung die dann Asyl gewährt.
Ich bleibe dabei, spätestens innerhalb der EU kann man den Behörden reinen Wein einschenken. Bei der Herkunft ebenso wie beim Alter
und den Fluchtgründen.
Korrekt. In diesem Beispiel hat Afghanistan den duetschen gemeldet welcher flacshe Pass zum fingerabdruck benutzt wurde udn daher die deustschen erstmal das Alter nach oben korrigiert bis der korrekte Pass beigebracht wurde wieder aus Afghanistan.

Da man ja Vergünstigungen und besser einstufungen und Leistungen ja erstmal belegen muß meiner Meinung nach ein völlig korrekter vorgang.

Die Bearbeitungszeit für eine Passprüfung auf Echtheit und Entscheidung von 3 Wochen erscheint mir rekordverdächtig schnell.
Wie man da meckern kann verstehe ich nicht viellkeicht muß man da den Anis oder den Hassein K fragen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich regte mich vielmehr darüber auf, in dem Zusammenhang, wo es um Flucht aus einem Kriegs- oder Unrechtsstaat geht, von Betrug zu sprechen.
Wie gesagt sofern man niemandem unterwegs Leid zufügt oder bestiehlt, in EU bei der Wahrheit bleibt ist alles im grünen bereich.
Denke die meißten haben das Beispiel eben nicht richtig gelesen.

Albanien... wie ist das denn mit Syrien und Irak, die seien langsam wieder mal sicher heißt es. Ich ahne aber daß das wieder so eine zahlenschieberei ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 15:12
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:wie ist das denn mit Syrien und Irak, die seien langsam wieder mal sicher heißt es. Ich ahne aber daß das wieder so eine zahlenschieberei ist.
Irak lässt sich tatsächlich wieder diskutieren, Syrien und Afghanistan nicht.

Ich weiß allerdings nicht, wie das aktuelle Regime im Irak ist und kenne nicht die aktuelle Menschenrechtslage dort.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 15:29
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Wie Deutschland zum Beispiel.
Den Atlas, auf dem Afghanistan ein Nachbarland von Deutschland ist, muss man aber erst erfinden.

Das müssen die alternativen Fakten sein von denen alle reden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 16:22
Zitat von RealoRealo schrieb:Noch einmal: Wir haben einen Notwehrparagrafen, der Strafe ausschließt.
Sowas gibts eben nur in einem Rechtsstaat.
was willst du denn mit dem Notwehrparagrafen, den du offensichtlich nicht zitieren magst, im Asylrecht? Sollte es zu Notwehrhandlungen (straffreien) kommen, muss davor eine Angriffssituation vorhanden sein.
Meinst du jetzt, der Rechtsstaat /Seine Bürger/seine Organe würden sich gegenüber Asylbewerbern so verhalten, dass es gerechtfertigte Notwehrsituationen auslöst?
Zitat von RealoRealo schrieb:Wo du den Notwehrparagrafen im Strafrecht findest, musst du selber suchen. Ich bin nicht dein Erklärbär.
ziemlich dreist. DU bist in der Beweispflicht, den Sachverhalt des Notwehrrechtes zu erklären und zu belegen. u.a. indem du den Notwehrparagrafen zitierst und zeigst wo/wie er angewandt werden sollte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 16:25
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:gentulio schrieb:
Wenn es nicht in Afghanistan sicher ist, dann in einem der Nachbarländer.

Wie Deutschland zum Beispiel.
autsch.

dass Deutschland und Afghanistan Nachbarländer mit einer gemeinsamen Grenze wären, hast du wo gelernt?
in der Waldorfschule oder in der Baumschule?


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01.05.2019 um 16:35
Jesus-facepalm


@lawine
@insideman


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01.05.2019 um 16:39
Zitat von lawinelawine schrieb:was willst du denn mit dem Notwehrparagrafen, den du offensichtlich nicht zitieren magst, im Asylrecht? Sollte es zu Notwehrhandlungen (straffreien) kommen, muss davor eine Angriffssituation vorhanden sein.
Die Angriffssituation ist eine strukturelle (Krieg, Verfolgung), also der Grund für die Anerkennung von Asyl. Dazu muss kein akuter Verfolgungsdruck herrschen und das Haus des Flüchtlings muss auch nicht zerbombt worden sein. Notwehr ist die aktive Abwendung von und Befreiung aus einer Not(situation).
Zitat von lawinelawine schrieb:Meinst du jetzt, der Rechtsstaat /Seine Bürger/seine Organe würden sich gegenüber Asylbewerbern so verhalten, dass es gerechtfertigte Notwehrsituationen auslöst?
Ich weiß nicht was die Frage in diesem Zusammenhang soll. Ausgehend von dem diskutierten Fall könnte es aber sein, dass der Geflüchtete in ein Dilemma kommt, dass ihm die deutschen Behörden nicht glauben, weil er seine wahre Identität erst nach Jahren rausrückt, möglicherweise auch, weil er sich mit der echten Identität von Häschern aus dem eigenen Volk hier im Land (z.B. vom afghanischen Geheimdienst) verfolgt und nicht mehr sicher gefühlt hätte und daher die falsche Identität erst mal beibehalten musste.

Es ging mir aber eher darum, @Optimists Betrugsvorwurf scharf zurückzuweisen.
Zitat von lawinelawine schrieb:ziemlich dreist
Mit gewissen hartnäckigen einseitigen Usern geht es manchmal nicht anders. Man sagt ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber auch nicht vor "dreisten" Zurückweisen katastrophaler Behauptungen. Wer hier lebt und nicht weiß, was Notwehr ist und worauf sie sich erstreckt, sollte nciht weiter solche maßlosen Behauptungen aufstellen, Flüchtlinge mit falschen Identitäten seien durchweg Betrüger (und damit eingeschlossen auch die jüdischen Flüchtlingen, die falsche Idenitäten brauchten, um überhaupt das Land rechtzeitig verlassen zu können). Da muss man sich dann Sprüche vorhalten lassen wie "Betrug ist Betrug" und fragt sich, wo nur die Bildung und der Humanismus geblieben ist, der aber immer behauptet wird, wenn es darum geht islamische Kulturen zu kritisieren bzw. runter zu machen.

@peekaboo

rofl. Wenn alles versagt, bleibt einem nur noch der Humor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 16:42
@peekaboo

Erzähl lieber wie es gemeint war, denn du bist kein User dem dieser Satz als beißende Ironie ausgelegt werden kann.


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01.05.2019 um 17:02
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Angriffssituation ist eine strukturelle (Krieg, Verfolgung), also der Grund für die Anerkennung von Asyl.
also gilt das Asylrecht.
nix mit Notwehr.
Der Notwehrparagraf stammt aus dem Strafgesetzbuch.
GEltungsbereich des deutschen Strafgesetzbuches dürfte wohl kaum bis Afghanistan und für afghanische Bürger in Afganistan reichen (ich kann mich täuschen, neuerdings sind Deutschland und Afganistan ja sogar schon Nachbarländer. Armes Polen oder was sonst noch dazwischen liegt. Aber so war der Deutsche schon immer)
Zitat von RealoRealo schrieb:dass der Geflüchtete in ein Dilemma kommt, dass ihm die deutschen Behörden nicht glauben, weil er seine wahre Identität erst nach Jahren rausrückt, möglicherweise auch, weil er sich mit der echten Identität von Häschern aus dem eigenen Volk hier im Land (z.B. vom afghanischen Geheimdienst) verfolgt und nicht mehr sicher gefühlt hätte und daher die falsche Identität erst mal beibehalten musste.
hat mit Notwehr nix zu tun.
Außer der/die Beamte der den gefakten PAss entdeckt, greift den Asylbewerber körperlich an. Diesen Angriff dürfte der Asylbewerber abwehren - und könnte sich dabei auf Notwehr berufen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wer hier lebt und nicht weiß, was Notwehr ist und worauf sie sich erstreckt, sollte nicht weiter solche maßlosen Behauptungen aufstellen,
jo, damit ist eigentlich alles gesagt.


das Asylrecht und den Notwehrparagrafen aus dem Strafrecht sinnvoll miteinander zu verknüpfen wird eh nix, wenn man die GEsetze nicht kennt oder wenigstens den TEil zitieren kann, von dem man annimmt, er könnte hier greifen ;)


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01.05.2019 um 17:06
In Nachbarländern von Afghanistan sind afghanische Flüchtlinge und Migranten genauso ,,unbeliebt", wie in Deutschland.
Sie werden in Pakistan oder Iran gerne aufgrund ihrer Lage als billigste Arbeitskräfte ausgenutzt. Was sollen sie schon tun? Sie halten sich ja illegal im Land auf, man kann leicht damit drohen, sie wieder abzuschieben. Die Polizei in diesen Ländern und die Geheimdienste sind auch alles andere, als zimperlich.
Erst prügeln, foltern oder schießen, dann fragen, lautet das Motto oft.

Pakistan ist zudem eine absolute Hochburg des muslimischen Extremismus und Terrorismus. Radikalislamische Gruppen veranstalten da ganz offen Aufstände, wenn sie etwas ,,unislamisch" finden.

,,Sichere Nachbarländer" hat Afghanistan nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 17:31
Zitat von RealoRealo schrieb:Irak lässt sich tatsächlich wieder diskutieren, Syrien und Afghanistan nicht.
dachte ich es mir schon dann wird Syrien "afghanistanII"
Irak klingt auch irgendwie.. ich weiß nicht ob ich an Wunderheilungen glauben soll auch wenn es denen zu wüsnchen wäre.
Zitat von RealoRealo schrieb:Betrug ist Betrug
Im Kontext eines Umfeldes wie der EU.
Realo schrieb (Beitrag gelöscht):lawine schrieb:
also gilt das Asylrecht.
nix mit Notwehr.

Doch. Um überhaupt in den Genuss des Asyls kommen zu können.
Von mir aus belügen oder stechen Flüchlinge alles an abschaum ab der ihr leben real bedroht auf dem Weg ZUR EU, aber ab erreichen der EU endet jedweder Gefährdung.
gentulio schrieb (Beitrag gelöscht):Realo schrieb:
Endlich mal wieder ein kleines Juwel Wahrheit gefunden unter den ganzen Seiten Müll, die ich heute verschlingen musste.

Wie gesagt, das ist kein Grund nach Deutschland zu kommen. Besser wäre ein nähergelegenes Land. Keine so lange beschwerliche Reise auf der so viele Gefahren lauern.
Man muß es schon akzeptieren wenn es keine Alternativen außer EU gibt. EU nicht nur deutschland.
Erschreckend ist es schon daß das bedeutet daß um die EU rum nur menschenverachtende Scheiße ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 17:34
Realo schrieb (Beitrag gelöscht):Darf ich bitte wenigstens am Feiertag nicht kotzen müssen?
wenn Du keine Notwehr haben willst wieso beharrst du auf das RECHT sie auszuüben?
Darf man sich in einer lebensbedrohlichen Situation nicht verhältnismäßig wehren?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:der ihr leben real bedroht



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2019 um 17:34
@Realo

Ich sehe dein Schweigen als Bestätigung.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Man muß es schon akzeptieren wenn es keine Alternativen außer EU gibt. EU nicht nur deutschland.
Und Europa ist nicht nur die EU. Dass außerhalb der EU keine Alternativen gäbe, ist Unsinn. Um die Ecke von Afghanistan ist Indien, größte Demokratie der Erde. Andere Leute machen Urlaub dort. Kann also so schlimm nicht sein.


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