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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 18:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, ich bin nicht damit einverstanden, dass die Abzuschiebenden mit unnötiger Härte behandelt werden.
Wir reden ausschließlkich um die BEhandlung IN der Abschiebehaft, körperliche Härte korrekt?
Über beamte die mutnmaßlich Gewalt anwenden ohne sie zum schutz vor leib und leben oder ohne daß sie nötig gewesen wäre die Einrichtung am laufen und den INsassen an kooperieren zu halten. Korrekt?

Das ist doch ein Einzelfall, kann man nicht verallgemeinern.

Spaß beiseite:
natürlcih -falls man wirklich nicht angemessen arbeitet in der Einrichtung EINSCHLIEßlich Qualitätsmanagement welches die Einhaltung sicherstellt muß das Konsequenzen haben.
Hört sich an wie ein eher privater dienst?
Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.
Andererseits sollte man auch überlegen ob die Behandlung von strafgefangenen da besser aussieht bzw. schlechter sein darf!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 19:11
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Hört sich an wie ein eher privater dienst?
hast Du irgendwas gelesen, was hier verlinkt wurde?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 19:40
Gewisse Beiträge kann man sich echt nicht geben. Niemandem sollte grundlos schaden zugefügt werden. Jedoch sollte es legitim sein, gewalt anzuwenden, wenn sich die Personen weigern, ganz einfach. Oder aber, einige forumsmitglieder nehmen diese Personen einfach bei sich auf....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 19:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hast Du irgendwas gelesen, was hier verlinkt wurde?
Ja, den verlinkten Artikel habe ich mehrfach gelesen, insbesoindere einige Sätze deren genauer Kontext mir wichtig war um deren Bedeutung exakt zu erfassen.
Sollte ich Infos zur Personalie der diese schweren Vorwürfe gemacht werden übersehen haben sei es Herkunft, Ausbildung oder Arbeitsverhälntnis in der Einrichtung in Eichstätt so tut mir das leid und könntest Du mir gerne helfen das wäre effektiver.

Ansonsten muß ich halt selbst recherchieren
-wie die Personalie dort aussieht
-welchem Dienst exakt der Vorwurf gemacht wurde
und raten
-welchen Aspekt Du bei deinen Ziaten meintest.
.
Zitat von DomRepLoveDomRepLove schrieb:Niemandem sollte grundlos schaden zugefügt werden
und alle die dem zuwider handeln "unschädlich" gemacht werden und bestraft. Ich hoffe doch daß bei diesen Vorwürfen eine juristische Aufarbeitung folgt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 20:45
Ich hätte gerne was drüber erfahren, ob es Beweise für diese besondere und angeblich unnötige Härte bei Abschiebungen gibt.
Oder ob das lediglich auf Aussagen von einigen Ausreisepflichtigen basiert, die logischerweise nicht gut auf die ausführenden Polizisten und den dt. Staat zu sprechen sind.

Beweise müssen schon vorliegen, bloße Behauptungen reichen nicht.

Thema Ankündigung der Abschiebung: es ist schon skurril, dass der Staat lange im Vorraus ankündigen soll, wann die Ausweisung erfolgt.
Der Staat hat ein Interesse daran, dass die Maßnahme erfolgreich durchgeführt wird.
Kündigt er sie lange im Voraus an, ist die Chance groß, dass der Betreffende verschwindet oder sich haufenweise Unterstützer finden, welche die Ausweisung verhindern wollen.

Man ruft doch auch keinen Dieb oder Drogendealer an und sagt:,,Du wir kommen übermorgen so um 10 vorbei und nehmen dich fest, alles klar? Passt dir das? Wäre cool, wenn du die Beweismittel schon mal bereitlegen könntest, tschüss!“


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 20:56
Zitat von KcKc schrieb:Beweise müssen schon vorliegen, bloße Behauptungen reichen nicht.
ja das ist das Problem. Sie können teilweise gefoltert worden sein ("den Hoden pressen"), aber wie sollen sie das beweisen? Und ohne Beweis keine Bestrafung der Betreffenden.

So einfach, so banal, so furchtbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:06
Zitat von RealoRealo schrieb:Und ohne Beweis keine Bestrafung der Betreffenden.
dann sollten ganz schnell Bodycams flächendeckend eingeführt werden - das ist mein Ernst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:07
@Realo

Es ist kein perfektes Prinzip, aber ein Grundprinzip jedes Rechtsstaats. Nur Verurteilungen aufgrund von Beweisen.
Eine bloße Behauptung genügt aus guten Gründen nicht, auch in anderen Zusammenhängen.

Merkwürdig finde ich es, dass ein Anti-Folter-Kommitee auch anführt, Abzuschiebende müssten (lange?) im Voraus informiert werden. Das ist doch Quatsch.
Die Polizei ruft auch keinen mit Haftbefehl Gesuchten an und sagt ihm, dass sie ihn nächste Woche Dienstag um 8 abholen. Warum? Weil er sonst zu 99,9% flieht.
Wenn jemand ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen hat, abgelehnt wurde, das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und er nicht freiwillig ausgereist ist, DANN erst wird eine Abschiebung durchgeführt. Und muss auch durchgeführt werden, sonst kann man gleich auf Asylverfahren verzichten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:19
Dann bleibt die Frage ob nicht vorher informieren Folter ist.
Zitat von RealoRealo schrieb:Sie können teilweise gefoltert worden sein
Und weil Zweifel bestehen, gehen wir schon mal davon aus...dass sie gefoltert wurden.
Im Zweifel für den Angeklagten = Beamten kann wohl nicht gelten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:20
Machtmissbrauch ist ja durch die Sutiation ebenfalls in gefängnissen eine Gefahr.
Gibt es dort Mechanismen die wirkssamer sind dagegen oder PResonal das höhreen Anforderungen entspricht als bei Abschiebeeinrichtungen?
Zitat von KcKc schrieb:Wenn jemand ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen hat, abgelehnt wurde, das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und er nicht freiwillig ausgereist ist, DANN erst wird eine Abschiebung durchgeführt
Aspekte zur Abschiebegefängnis:
Es sind abgelehnte Asylbewerber, die demnächst abgeschoben werden sollen und bei denen die Behörden den Verdacht haben, dass sie vor der Ausreise untertauchen könnten. Etwa, weil sie wiederholt ihren Wohnort gewechselt haben, ohne die Behörden zu informieren, oder weil sie ihre Reisedokumente vernichtet haben. Diese Menschen bringt Bayern in Eichstätt unter, bundesweit gibt es eine Handvoll weiterer Abschiebegefängnisse.
https://www.focus.de/politik/deutschland/abgelehnte-asylbewerber-anwohner-hoeren-schreie-das-passiert-im-bayerischem-abschiebegefaengnis-eichstaett_id_8125973.html

hier gibt es scheinbar ständig eine Qualitätskontrolle bei der Anwälte die Einhaltung der REgeln vor Gericht regelmäßig in einzelfällen klären lässt und laut eigener Aussage oft gewinnt.
Demnach kann man davon ausgehen daß hier nicht jeder landet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:50
@Tussinelda
Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, erklärte das CPT in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.
hast du ein Problem mit dem, was in dem Bericht steht?
ich zitiere daraus:
Die einschlägigen Gesetzesbestimmungen sehen vor, dass die Absicht, einen aus-ländischen Staatsangehörigen abzuschieben, unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise schriftlich mitzuteilen ist (Abschiebungsandrohung), einschließlich einer Belehrung darüber, welche Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung gegeben sind. Nach Ablauf dieser Frist darf der Termin der Abschiebung der Person nicht angekündigt werden.
es wird den abgelehnten Asylbewerbern rechtzeitig mitgeteilt, dass sie bis Stichtag x Zeit haben, Deutschland freiwillig zu verlassen (damit umgehen sie u.a.) eine Einreisesperre.
Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen.
Damit wissen sie bereits, dass ihr Aufenthalt ein Ende hat. die Mitteilung enthält auch die Information, dass bei nicht erfolgter freiwilliger Ausreise eine Abschiebung droht/durchgeführt wird.
das ist Klartext und sollte von jedem halbwegs vernunftbegabtem Menschen verstanden werden.
Die Menschen können sich also darauf einstellen, dass sie das Land verlassen müssen.

was steht nun in dem Bericht, was der von dir verlinkte Spiegel NICHT aufgreift?
das hier zum Beispiel:
Im Verlauf der Abschiebungsmaßnahme wurden keine Vorwürfe der absichtlichen Misshandlung von Rückzuführenden durch begleitende Polizeibeamte an den CPT herangetragen. Im Gegenteil wurde die Maßnahme gut vorbereitet und professionell durchgeführt. ....

Die Zusammenarbeit seitens der deutschen Behörden, insbesondere der Bundespolizei und
der Bayerischen Staatlichen Polizei war hervorragend. Die Delegation hatte Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung, die sie besuchen wollte, u. a. die (Abschiebungs-hafteinrichtung), zu den Transportfahrzeugen und zu dem für die Abschiebung
gecharterten Flugzeug. Vollständiger Zugang wurde der Delegation auch zu den für ihre Aufgabe erforderlichen Informationen gewährt, einschließlich vertraulicher operativer und medizinischer Informationen. Ferner konnte sie mit Rückzuführenden vertraulich sprechen.
...

Eingangs möchte der CPT klarstellen, dass während der Abschiebungsmaßnahme keine
Vorwürfe der absichtlichen Misshandlung von Rückzuführenden durch die Begleitbeamten der Landespolizeien oder der Bundespolizei an die Delegation herangetragen wurden. Im Gegenteil wurde die Maßnahme gut vorbereitet und professionell durchgeführt. Insbesondere begrüßte die Delegation die Bemühungen der meisten Begleitkräfte der Bundespolizei, sich während der gesamten Maßnahme den Rückzuführenden gegenüber zugewandt zu verhalten.
...

Die Delegation nahm positiv zur Kenntnis, dass alle Begleitbeamten während der esam-ten Abschiebungsmaßnahme professionell und respektvoll mit den ihnen zugewiesenen Rückzuführenden umgingen. Sie blieben ständig mit ihnen im Gespräch und versuchten, sie während der Wartezeit zu beruhigen. Wenn nötig, griffen sie schnell ein, wobei sie zunächst versuchten, die Situation zu deeskalieren. Der CPT begrüßt, dass der Schwerpunkt auf dynamische Sicherheit gelegt wird.
...
Die interne Anweisung der Bundespolizei enthält detaillierte Bestimmungen zur Anwendung von Gewalt und Zwangsmitteln. Insbesondere erfolgt die Anwendung von Zwangs-maßnahmen ausschließlich auf der Grundlage einer individuellen Risikobewertung und des Verhaltens des Rückzuführenden. Darüber hinaus ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bei Abschiebungsmaßnahmen können die folgenden Zwangsmittel zum Einsatz kommen:
Hand-und Fußfesseln aus Stahl, Plastik oder Klettband, Festhaltegurt („Body Cuff“) und Kopf-
und Beißschutz; die letzten drei Zwangsmittel dürfen nur von speziell ausgebildeten Polizeibeamten angewendet werden, wobei genaue Anweisungen zu befolgen sind. Jede Anwendung von Gewalt oder Zwangsmitteln wird dokumentiert. Darüber hinaus sind Waffen (also Schusswaffen, Tränengas, Schlagstöcke) gemäß einer anderen internen Anweisung sowie der Dienstanweisung für diese Rückführungsmaßnahme verboten.
Dieser Ansatz steht mit den von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
(FRONTEX) vereinbarten Zwangsmaßnahmen im Einklang, wie sie im Umsetzungsplan und dessen AnhangI („Operational Overview“) genannt sind.
http://docs.dpaq.de/14814-cpt-bericht.pdf


bitte erläutere uns allen, wo du nach Kenntnisnahme des Berichtes dringenden Handlungsbedarf zur Änderung im Asyrecht siehst


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:57
Zitat von lawinelawine schrieb:Damit wissen sie bereits, dass ihr Aufenthalt ein Ende hat.
nunja, außer jemand der das nicht wahr haben will und sieht daß es oft Tricks gibt erzählt ihnen regelmäßig was anderes...
Zitat von lawinelawine schrieb:was steht nun in dem Bericht, was der von dir verlinkte Spiegel NICHT aufgreift?
ok danke jetzt gesehen hab anfangs docs.dpag nicht als legitm/sicher angesehen und bin daher nicht dahin gefolgt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.05.2019 um 21:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Art und Weise der Zwangsmaßnahmen sind das Problem, also für Dich ja nicht, aber eben fürs CPT.
der Bericht hat da wenig Kritik geäußert. Einzig die Maßnahme des "Hodenquetschens" zur Berühigung eines renitenden Passagiers und kurzzeitigen Druck gegen seinen Hals wurde festgestellt und bemängelt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welches Gesetz sagt nochmal, dass man Abzuschiebende schlecht behandelt?
wieso sprichst du verallgemeinernd und in Mehrzahl von "schlechter Behandlung von Abzuschiebenden"?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:a, mit Maßnahmen, aber offenbar nicht mit solchen, wie den kritisierten. Man darf (zum Glück) Menschen nicht einfach so behandeln, wie man gerade Bock hat
richtig, darf man nicht und wurde von der Kommission auch nicht beobachtet.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich bin nicht damit einverstanden, dass die Abzuschiebenden mit unnötiger Härte behandelt werden.
ich bin nicht damit einverstanden, dass Abzuschiebende derart renitend auftreten, dass mehrere bestens ausgebildete Polizisten an ire körperlichen und dienstrechtl Grenzen gebracht werden - weil die MÜSSEN in Ausübung ihres Dienstes für die Sicherheit ALLER sorgen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hast Du irgendwas gelesen, was hier verlinkt wurde?
bevor du mich dsa auch fragst:
ja.
gelesen und verstanden
Zitat von KcKc schrieb:Oder ob das lediglich auf Aussagen von einigen Ausreisepflichtigen basiert, die logischerweise nicht gut auf die ausführenden Polizisten und den dt. Staat zu sprechen sind.
der Bericht hatte keinerlei Klagen/Beschwerden von Abzuschiebenden auf dem beobachteten Flug zu bemängeln.
siehe Zitat


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 02:53
Zitat von lawinelawine schrieb:bitte erläutere uns allen, wo du nach Kenntnisnahme des Berichtes dringenden Handlungsbedarf zur Änderung im Asyrecht siehst
wieso sollte ich? ich schrieb nichts davon, dass das Asylgesetz zu ändern sei. Ich schrieb:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Menschenwürdiges Abschieben muss wohl noch geübt werden.
von daher ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, was DU von mir willst. Aber das kennen wir ja schon.
Zitat von lawinelawine schrieb:hast du ein Problem mit dem, was in dem Bericht steht?
auch das nicht, ich bin sehr froh, dass es solche Berichte gibt, sonst würde man ja nicht wissen, was da so passiert, vor allem könnten bestimmte Vorgehensweisen dann nicht vermieden/verbessert werden. Deshalb ist dieser Bericht wichtig und nützlich.
Zitat von lawinelawine schrieb:der Bericht hat da wenig Kritik geäußert. Einzig die Maßnahme des "Hodenquetschens" zur Berühigung eines renitenden Passagiers und kurzzeitigen Druck gegen seinen Hals wurde festgestellt und bemängelt.
ja, einzig......reicht ja offenbar nicht, oder wie darf ich das verstehen?
Hier aus dem Bericht:
. Im Verlauf dieses Eingriffs beobachtete die Delegation, dass der Rückzuführende
Atemschwierigkeiten bekam und noch mehr in Erregung geriet, als der erste Begleitbeamte des
Backup-Teams den Arm um seinen Hals legte, da der dort ausgeübte Druck zu einer
vorübergehenden Atemwegsbehinderung führte. Der CPT ist der Auffassung, dass bei jeglicher
Anwendung von Gewalt verhindert werden muss, dass bei der betroffenen Person ein
Erstickungsgefühl entsteht. Wie aus den einschlägigen internen Anweisungen der Bundespolizei
hervorgeht, dürfen begleitende Beamte keine Kontrolltechniken anwenden, bei der die
Atemfähigkeit einer Person eingeschränkt wird.
Darüber hinaus beobachtete die Delegation, dass der Rückzuführende jedes Mal, als der
sechste Begleitbeamte Druck auf seine Genitalien ausübte, physische Reaktionen zeigte und noch
mehr in Erregung geriet. Der CPT erkennt an, dass es oftmals schwierig sein kann, eine
Abschiebungsanordnung gegen einen ausländischen Staatsangehörigen zu vollziehen, der
entschlossen ist, auf dem Hoheitsgebiet eines Staates zu bleiben. Die begleitenden Beamten müssen
bisweilen sicherlich Gewalt und Zwangsmittel anwenden, um die Abschiebung wirksam
durchzuführen. Allerdings sollte diese Gewalt nicht über das absolut notwendige Maß hinausgehen.
Eine Person durch Drücken der Genitalien zu misshandeln, was eindeutig darauf abzielt, durch
Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen, ist unverhältnismäßig und
unangemessen. Dies umso mehr, als die Person von sechs Begleitbeamten fixiert wurde.
Der CPT empfiehlt, dass die deutschen Behörden sofort Maßnahmen ergreifen, um
die Anwendung dieser beiden Techniken durch begleitende Beamte der Bundespolizei zu
unterbinden.
Zitat von lawinelawine schrieb:richtig, darf man nicht und wurde von der Kommission auch nicht beobachtet.
es wurde beobachtet, dass Maßnahmen ergriffen wurden, die nicht den internen Anweisungen entsprechen, also wurde ja wohl nach eigenem Ermessen gehandelt oder wie würdest Du das dann bezeichnen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 04:37
Kennt ihr eigentlich diese Seite https://w2eu.info auf der detailliert beschrieben wird wie man unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften nach Deutschland einreist, seinen Aufenthalt dort verlängert und sich einer Abschiebung widersetzt? Übrigens genau durch solche Techniken, die dann umgekehrt erfordern, dass Abschiebebeauftragte
Zitat von lawinelawine schrieb:Gewalt und Zwangsmittel anwenden, um die Abschiebung wirksam
durchzuführen.
Was hält ihr davon?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 09:49
Zitat von DomRepLoveDomRepLove schrieb:sollte grundlos schaden zugefügt werden. Jedoch sollte es legitim sein, gewalt anzuwenden, wenn sich die Personen weigern, ganz einfach. Oder aber, einige forumsmitglieder nehmen diese Personen einfach bei sich auf....
Das heisst, wenn einem Entführer entlockt werden soll, wo er das Opfer versteckt hat, das sich möglicherweise in Lebensgefahr befindet, ist sogar die Androhung von Gewalt strafbar und erst recht die Ausübung.
Sträubt sich jemand gegen eine Abschiebung, wird die Ausübung von Gewalt hingenommen und von manchen sogar gefordert.

Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 10:03
Zitat von FFFF schrieb:Das heisst, wenn einem Entführer entlockt werden soll, wo er das Opfer versteckt hat, das sich möglicherweise in Lebensgefahr befindet, ist sogar die Androhung von Gewalt strafbar und erst recht die Ausübung.
das kann man nun richtig finden oder auch falsch.
Es geht um ein Menschenleben, aber der Entführer (Verbrecher) soll geschützt werden? Bei ihm geht es nicht um sein Leben, sondern möglicherweise um Schmerzen.
Was wiegt mehr, Leben oder Schmerzen?

Dies nur mal nebenbei, weil ich finde, diese Situation kann man gar nicht mit der Abschiebesituation vergleichen.

Natürlich darf bei der Abschiebung nicht gefoltert werden, aber etwas härter anfassen, wenn Einer z.B. die Polizei bedroht oder bespuckt, würde ich für moralisch legitim halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 10:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso sollte ich? ich schrieb nichts davon, dass das Asylgesetz zu ändern sei. I
weil es das threadthema ist.

Beschreibungen von Abschiebungen (oder was auch immer) ohne Bezug zum Thema würdest du bei jedem anderen als off topic kritisieren.
also frage ich dich , welchen Bezug du mit dem von dir verlinkte Artikel zur Asylgesetzgebung herstellen möchtest.
was soll deiner Meinung nach in der Asylgesetzgebung/Abschiebung vom Gesetzgeber verändert werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 10:51
Zitat von FFFF schrieb:Wo bleibt da die
Lösung? Person X weigert sich, was tun?

Wenn Dir die aktuelle Methode nicht gefällt, so sehr dass Du Entführungen bemühen muss, sage doch wie es gehen soll. Hilf doch den Abgeschobenen, schreibe wie es ohne Gewalt geht.
Mach den Unterschied, "so nicht" kann jeder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 10:52
@lawine
:D

es würde schon reichen, wenn die Gesetze, Richtlinien eingehalten würden. Ich schreibe hier von Anfang an, dass ich keine Änderungen für nötig befinde. Ich kann aber sehr wohl darauf aufmerksam machen, wo es in der UMSETZUNG hapert. Weshalb nix am Gesetz/der Richtlinie zwangsläufig geändert werden muss, außerdem ist das Threadthema eine Frage, die ich mit NEIN beantworte und trotzdem schreibe ich hier immer wieder, dass die Gesetze auch angewandt und umgesetzt werden müssen. Nur eben richtig und nicht nach eigenem Ermessen. Und dazu gibt es eben Beispiele.


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