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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 11:07
Zitat von KcKc schrieb:Merkwürdig finde ich es, dass ein Anti-Folter-Kommitee auch anführt, Abzuschiebende müssten (lange?) im Voraus informiert werden. Das ist doch Quatsch.
Die Polizei ruft auch keinen mit Haftbefehl Gesuchten an und sagt ihm, dass sie ihn nächste Woche Dienstag um 8 abholen. Warum? Weil er sonst zu 99,9% flieht.
danke. da sprichst du aus, was vermutlich Millionen von Menschen denken.
Zur Durchsetzung des Rechtes gehört, es durchzusetzen. (logisch, aber nicht für alle)
Es gibt zahlreiche rechtsstaatl. Möglichkeiten, das Asylbegehren zu betreiben.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu gewähren, indem man die anstehende Abschiebung dem erfolglosen Asylbewerber (und seinen Unterstützern) möglichst langfristig ankündigt.
Ohnehin findet nur ein Bruchteil der geplanten Ausschaffungen statt, weil noch immer Asylbewerber untertauchen.
In Deutschland scheitert fast jede zweite Abschiebung. Das geht nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" aus einer internen Auswertung der Bundespolizei hervor. Demnach seien bis Ende Mai rund 12.800 von fast 23.900 Rückführungen gescheitert. Bei etwa 11.500 Abschiebungen hätten die Beamten die Betroffenen zum angekündigten Termin nicht an ihrem Meldeort angetroffen. Häufig seien die Personen dauerhaft untergetaucht.


https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/jede-zweite-abschiebung-asylbewerber-scheitert-laut-zeitung-100.html (Archiv-Version vom 17.07.2018)

auch interessant und müsste man genauso diskutieren wie die unzulässige Gewaltanwendung der Polizei in Einzelfällen, ist das hier:
In mehr als 500 Fällen sei die Abschiebung wegen Widerstands abgebrochen worden, das seien über 200 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2017. In 150 Fällen habe der Pilot sich geweigert, die betroffene Person mitzunehmen.
ebenfalls
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/jede-zweite-abschiebung-asylbewerber-scheitert-laut-zeitung-100.html (Archiv-Version vom 17.07.2018)

man kann leider kein GEsetz erlassen, dass Menschen zu kooperativ(er)en Wesen machen würde.
Von daher wird es in Einzelfällen wohl auch zu unangemessener Behandlung von abzuschiebenden Strafgefangenen und Asylbewerbern kommen.
ich heiße das nicht für gut, kann aber aus den Umständen heraus verstehen, dass es dazu in Einzelfällen kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 14:13
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Lösung? Person X weigert sich, was tun?
Dank lawine habe ich den Köder nicht geschluckt und das PDF trotz der merkwürdigen verlinkung mal sehr gründlich gelesen.

@Tussinelda
wenn man einen Text zitieren will dann hat man bitte zumindest auf Nachfrage Textstellen auf die man sich bezieht zu zitieren.
Oder auf den deep link hinzuweisen der unter anderen im kurzen, FALSCH zusammengefassten Pressetext versteckt ist.

Es geht also drum daß zu wenig ausgebildete spezialkräfte "sich meldeten" (zu wenig ist relativ zu sehen, bei den ganzen Ärzten Psychologen, Betreuern, ... muss man denke ich als normal denkender Mensch von einer Personalschlacht reden).
Daher wurden aus 2 anderen Bereichen Kräfte zur Verstärkung untergemischt.

Und bei einer scheint es üblich eier zu kneifen.
Das sollte eigentlich der haupt aufhänger sein daß es Abteilungen gibt wo anscheinend einzelne eierquetscher arbeiten..

So nun haben sich nach der ganzen Prozedur die ständig den Zustand der Personen zu erfassen und darauf mildernd zu reagieren im Sinn hat 2 gewehrt, einer wurde letztlich den Empfängern tragend zugestellt.

Der andere drehte durch als er sich hinsetzen sollte IM Flugzeug.
Dies besagte "atem unterdrücken" war so wie man liest nicht explizit alsd Technik angewendet sondern 3 die hinter dem Platz waren haben geholfen einen BEIßSCHUTZ anzulegen. Dabei wurde von hinten beim Mund aufziehen die Nase gedrückt.

Die anderen Schritte (die keine wirkung zeigten) waren btw.mit sicherheit auch nicht schmerzlos, es wurde 15 minuten auf den Oberschenkeln und Knied des x Flüchtlings gekniet! Er bekam eine ganze Bandbreite von zeug angelegt aber es half nichts.

DANACH kam der Eierquetschende Kollege und musste schockiert feststellen daß man damit niemanden beruhigen kann....

Wenn DU das PDF mal liest kannst Du gerne die Textstellen zitieren und Wir diskutieren gerne über die Punkte weiter.


@FF
Es ging nicht darum IM Flugzeug die Abschiebung durchzusetzen sondern offensichtlich die Kontrolle zu behalten aus sicherheitsgründen.
Er rastete IM Flugzeug aus auf der taktisch sehr schlechten Position auf den Stühlen.
Einen völlig unkontrollierbaren Menschen in einem Flugzeuig frei laufen zu lassen ist keine Option.

Sedieren darf man offensichtlich nicht, in solch eine Notsituation wäre dies wohl die schonendere Version.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich schreibe hier von Anfang an, dass ich keine Änderungen für nötig befinde. Ich kann aber sehr wohl darauf aufmerksam machen, wo es in der UMSETZUNG hapert.
Ich halte sehr wohl drastische Änderungen für nötig.

Offensichtlich sind Flugzeug und Hilfsmittel völlig ungeeignet, eine Gefahr für alle die an der Prozedur beteiligt sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 16:45
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Dank lawine habe ich den Köder nicht geschluckt und das PDF trotz der merkwürdigen verlinkung mal sehr gründlich gelesen.
was ist los? Köder? Kannst Du mal die Unterstellungen unterlassen?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:wenn man einen Text zitieren will dann hat man bitte zumindest auf Nachfrage Textstellen auf die man sich bezieht zu zitieren.
Oder auf den deep link hinzuweisen der unter anderen im kurzen, FALSCH zusammengefassten Pressetext versteckt ist.
ich habe den Artikel verlinkt, in dem geht es um den Bericht, der IM Artikel ganz offensichtlich verlinkt ist. Wenn DU das nicht erkennen kannst, dann mache das nicht zu meinem Problem. Hättest Du meinen link gelesen, wäre Dir dies aufgefallen, ich habe mich auch ausdrücklich auf den Bericht bezogen. Also bitte, halte mal den Ball flach. Es ist normal, dass in einem link der weiterführende link zu finden ist, wenn Du dem nicht traust und es deswegen nicht anklickst, dann liegt das an Dir und hat mit mir nix zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:was ist los? Köder? Kannst Du mal die Unterstellungen unterlassen?
Es wurden keine Texte zitiert, der eigentliche Link nicht gepostet aber auf Details vom PDF verwiesen auf Nachfrage.
Wenns kein Köder ist ist es doch das Irrenhaus der Römer auf jeden fall keine diskussion.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe den Artikel verlinkt, in dem geht es um den Bericht, der IM Artikel ganz offensichtlich verlinkt ist.
Eine Quelle ist ein Link, vielelicht auch ein Hinweis "da drin ist ein PDF verlinkt".
Statt mich darauf hinzuweisen kam ein "hast Du irgendwas gelesen, was hier verlinkt wurde?"

und, was wurde da unten nun verlinkt?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:the_unforgiven schrieb:
Hört sich an wie ein eher privater dienst?

hast Du irgendwas gelesen, was hier verlinkt wurde?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Menschenwürdiges Abschieben muss wohl noch geübt werden.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat-kritisiert-deutschland-bericht-des-anti-folter-komite...

Bericht des Anti-Folter-Komitees
Europarat kritisiert deutsche Abschiebepraxis
Das Anti-Folter-Komitee des Europarats war bei einer Abschiebung von Flüchtlingen aus München nach Kabul dabei - und hat in einem Bericht zahlreiche Mängel aufgelistet. Die Bundesregierung verteidigt sich.
Ok nun mit flachem Ball, was würdest du an dem Vorgang im PDF ändern um "menschenwürdig abzuschieben"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:45
quote=Optimist id=24981969]Natürlich darf bei der Abschiebung nicht gefoltert werden, aber etwas härter anfassen, wenn Einer z.B. die Polizei bedroht oder bespuckt, würde ich für moralisch legitim halten.[/quote]
Die Beamten sollten geschult sein, keine unangemessenen Mittel anzuwenden.
Z. B. dass jemand auf die Idee kommt, die Hoden zu quetschen würde irgend jemanden "beruhigen" ... oder irgend eine andere Gewaltanwendung.
Dafür braucht man eine Ausbildung, nicht nur Dienstanweisungen und einen Schnellkurs.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das kann man nun richtig finden oder auch falsch.
Das Grundgesetz hat die Frage bereits eindeutig geklärt und sollte ein Polizist das anders beurteilen, muss er die Konsequenzen tragen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn Dir die aktuelle Methode nicht gefällt, so sehr dass Du Entführungen bemühen muss, sage doch wie es gehen soll. Hilf doch den Abgeschobenen, schreibe wie es ohne Gewalt geht.
Mach den Unterschied, "so nicht" kann jeder.
Ich hänge doch sehr an der Gewaltenteilung und glaube, dass Polizist oder Vollzugsbeamter ein Ausbildungsbetrieb ist, bei dem man unter anderem lernen soll, mit möglichst wenig Gewalt auszukommen.
Da das auch in unseren Gefängnissen relativ gut funktioniert, denke ich, dass es bessere Mittel geben wird, als Menschen in Todesangst zu versetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:47
Zitat von FFFF schrieb:Ich hänge doch sehr an der Gewaltenteilung und glaube, dass Polizist oder Vollzugsbeamter ein Ausbildungsbetrieb ist, bei dem man unter anderem lernen soll, mit möglichst wenig Gewalt auszukommen.
100% deine Meinung.
Zitat von FFFF schrieb:denke ich, dass es bessere Mittel geben wird
Danach hatte ich gefragt: Du bist im Flugzeug, die Person fängt an zu randalieren..:
Möchtest Du nicht schreiben wie es besser geht, was man in dem Moment tun soll?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Danach hatte ich gefragt: Du bist im Flugzeug, die Person fängt an zu randalieren..:
Möchtest Du nicht schreiben wie es besser geht, was man in dem Moment tun soll?
Ich bin Profi anderen Dingen, nicht im Umgang mit panischen/aggressiven Menschen in Flugzeugen. Daher mein Hinweis auf die nötige Ausbildung. Wenn ich eine Antwort darauf hätte, bräuchte es keine Ausbildung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:53
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Sedieren darf man offensichtlich nicht, in solch eine Notsituation wäre dies wohl die schonendere Version.
da gibts also schon mal einen Punkt, wo man mMn das Asylgesetz ändern könnte - wenn es um Abschiebung geht.

Ich verstehe eigentlich auch gar nicht so richtig, weshalb mehrere Polizeikräfte mit einem Abzuschiebenden nicht fertig werden? Hatte doch hier etwas davon gelesen, dass einer wie ne Art gefesselt wurde... reicht das nicht, damit er dann nicht mehr randalieren kann? Wie kann es dann noch zu Beißattacken und was weiß ich kommen?
Zitat von FFFF schrieb:Das Grundgesetz hat die Frage bereits eindeutig geklärt
naja, für mich ist es schon eigenartig, dass man Täter demnach besser schützt als Opfer. Aber ist ja OT, also hake ich das ab.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 19:54
Zitat von FFFF schrieb:Ich bin Profi anderen Dingen, nicht im Umgang mit panischen/aggressiven Menschen in Flugzeugen.
Na dann, Du solltest andere Profis nicht in ihrem Tun kritisieren wenn Du es nicht besser weisst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:da gibts also schon mal einen Punkt, wo man mMn das Asylgesetz ändern könnte - wenn es um Abschiebung geht.
Dies wurde dargestellt daß der Pilot bestimmt im Flugzeug.
Es läge alsoi am Arzt, der war alelrdings CHIRURG.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich verstehe eigentlich auch gar nicht so richtig, weshalb mehrere Polizeikräfte mit einem Abzuschiebenden nicht fertig werden? Hatte doch hier etwas davon gelesen, dass einer wie ne Art gefesselt wurde... reicht das nicht, damit er dann nicht mehr randalieren kann? Wie kann es dann noch zu Beißattacken und was weiß ich kommen?
Die engen Sitzreihen... in einer Transall oder einem Frahcter mit wenigen Sitzen wäre das anders gelaufen vermute ich.
Daher sage ich ja ungeeignetes Werkzeug.

btw. wurden die so oft wie möglich und das ist vorschrift entfesselt.
Die anderen die brav waren saßen ungefesselt am Fenster mit 1 beamten daneben.
Lies das PDF eine wahre material und EPrsonalschlacht wie ich sagte.

Und ziemlich viele Wartezeiten. Also optimal ist anders.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:06
@Optimist
Wer ist denn Täter und wer Opfer? Also nach Deiner Theorie?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Na dann, Du solltest andere Profis nicht in ihrem Tun kritisieren wenn Du es nicht besser weisst.
Du meinst wenn ein Profi die Hoden quetscht oder Atmung behindert, dann wird das schon in Ordnung gehen?
Da hast Du das mit der Gewaltenteilung nicht verstanden... auch die ausführenden Organe unterliegen der Kontrolle durch den Staat. Sie können nicht nach eigenem Ermessen handeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:07
Zitat von FFFF schrieb:Du meinst wenn ein Profi die Hoden quetscht oder Atmung behindert, dann wird das schon in Ordnung gehen?
auf keinen fall.
Aber bitte beschreibe doch mal den Vorgang den Du zitierst oder zitier ihn aus der quelle..


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10.05.2019 um 20:10
@the _unforgiven

Der Vorgang wurde schon zitiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:12
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wer ist denn Täter und wer Opfer?
darum ging es (hast du den Thread nicht verfolgen können?):
Zitat von DomRepLoveDomRepLove schrieb:sollte grundlos schaden zugefügt werden. Jedoch sollte es legitim sein, gewalt anzuwenden, wenn sich die Personen weigern, ganz einfach. Oder aber, einige forumsmitglieder nehmen diese Personen einfach bei sich auf....
Zitat von FFFF schrieb:Das heisst, wenn einem Entführer entlockt werden soll, wo er das Opfer versteckt hat, das sich möglicherweise in Lebensgefahr befindet, ist sogar die Androhung von Gewalt strafbar und erst recht die Ausübung. Sträubt sich jemand gegen eine Abschiebung, wird die Ausübung von Gewalt hingenommen und von manchen sogar gefordert.Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
Hier steht meine Antwort: Beitrag von Optimist (Seite 2.213)

Aber wie gesagt, müssen wir jetzt nicht ausbauen, ist ja OT.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:btw. wurden die so oft wie möglich und das ist vorschrift entfesselt.Die anderen die brav waren saßen ungefesselt am Fenster mit 1 beamten daneben.
finde ich eben falsch, wenn so jemand gewaltbereit ist.
Bin dafür, dass diese Vorschriften geändert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:12
Zitat von FFFF schrieb:Du meinst wenn ein Profi die Hoden quetscht oder Atmung behindert, dann wird das schon in Ordnung gehen?
Natürlich nicht, aber Du tust so als sei es Methode, sagst aber nicht wie es ohne geht.
Zitat von FFFF schrieb:Da hast Du das mit der Gewaltenteilung nicht verstanden
Ja, und im Gegensatz zu Dir akzeptiere ich sie. Niemand steht über den Staat, kein Polizist, aber auch kein Ex Asylbewerber.

Letztendlich habe ich gar keine Lust auf diese Abschiebungen, sie kosten Geld und Nerven, es gibt Dramas, es gibt Demos, es gibt Gewalt.
Aber warum eigentlich? Weil einer die Entscheidung des Staates nicht akzeptiert und sich an die Ausreiseaufforderung hält.
...aber das geht für Dich in Ordnung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:13
Zitat von FFFF schrieb:Der Vorgang wurde schon zitiert.
nein er wurde nicht zitiert. Nciht aus der Quelle (PDF).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:21
Soweit ich verstanden habe das Problem:
Dennoch hatten sich nur 67 Begleitpersonen (PBL) für den vorliegenden Rückführungsflug gemeldet. Ergänzt wurden sie durch 33 Bundespolizisten aus den Beweissicherungs-und Festnahmeeinheiten (BFE) und einem weiteren Polizeivollzugsbeamten (PVB) der Bundespolizei. Keiner der letztgenannten Beamten, die an der Abschiebungsmaßnahme beteiligt waren, schien die für Begleitkräfte der Bundespolizei vorgesehene Grundausbildung absolviert zu haben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:finde ich eben falsch, wenn so jemand gewaltbereit ist.
Bin dafür, dass diese Vorschriften geändert werden.
Die hälfte des PDF handelt von untersuchungen und Gesprächen und Freiheiten wie rauchen telefonieren usw. und Sicherheitsbewertungen auch ständig während des vorganges.
Wurde von den restlichen Personen auch verstanden und gab eben nur diese zwei wovon einer sich vortags die Arme aufschnitt.

muß man eben alles lesen lohnt sich.
1836.Jeder der sechs Rückzuführenden wurde zum Empfangsbereich gebracht, wo ihnen die Möglichkeit gegebenwurde, einen Telefonanruf zu tätigen. Nach einer vollständigen körperlichen Durchsuchung wurde den Rückzuführenden ihre persönliche Kleidung ausgehändigt, und ihre persönlichen Gegenstände (einschließlich Bargeld und Mobiltelefonen) wurden aus der Aufbewahrung geholt, ihnen gezeigt und in eine durchsichtige Plastiktüte gelegt, für die sie eine Empfangsbestätigung unterschreiben sollten. Im Anschluss wurden sie in einen Warteraum gebracht, wo sie Essen bekamen und Gelegenheit hatten, die Toilette aufzusuchen.Die sechs Rückzuführenden wurden einzeln aus dem Warteraum in den Hof geführt, wo sie in zwei Transportfahrzeugen untergebracht wurden, jeweils mit zwei in Zivil gekleideten Begleitbeamten der Bayerischen Staatlichen Polizei, die für ihren Transport zum Flughafen verantwortlich waren.Der Transport zum Flughafen München, der etwa eineinhalb Stunden dauerte, verlief reibungslos und gibt zu keinen weiteren Anmerkungen Anlass.3937.Nach ihrer Ankunft am Flughafen München wurden alle Rückzuführenden zunächst zu einem gesicherten Parkbereichgebracht, wo sie bis zu mehreren Stunden in den Transportfahrzeugen warten mussten. Es gab unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen: Einigen Rückzuführenden wurde gestattet, die Fahrzeuge für einen kurzen Zeitraum zu verlassen und zu rauchen, andere wiederum mussten in den Fahrzeugen bleiben und waren sogar gefesselt (siehe Rdnr. 50 zum Einsatz von Zwangsmitteln). Während der Wartezeit wurde den Rückzuführenden gestattet, in Begleitung der für sie verantwortlichen Beamten die Toilette aufzusuchen. Die meisten Gefangenen wurden jedoch nicht mit Essen oder Wasser versorgt.40Im Hinblick darauf, dass mehrere Rückzuführende in den frühen Morgenstunden in Gewahrsam genommen worden waren und seitdem weder Essen noch Wasser bekommen hatten, empfiehlt der CPT, inhaftierte Personen mit Essen und Wasser zu versorgen.4.Durchführung der Abschiebung und Übergabe38.Am Flughafen München begann die unter der Verantwortung der Bundespolizei durchgeführte Rückführungsmaßnahme gegen 16 Uhr mit einer Vorbesprechungmit dem Leiter der Begleitkräfte und dem für die Koordinierung der Maßnahme zuständigen Polizeibeamten. Sie instruierten die Begleitkräfte in Bezug auf verschiedene operative und organisatorische Angelegenheiten, u. a. die Phase vor dem Einstieg, Sicherheit und Zwangsmittel.39.Ab 16.30 Uhr wurden die ersten Rückzuführenden in ihren Transportfahrzeugen zum Eingang der Empfangshalle in Terminal F gebracht, einem Sicherheitsgate für Hochrisikoflüge mit eingeschränktem öffentlichem Zugang. Insgesamt waren etwa 30 bis 40 Bundespolizisten an strategischen Standorten im gesamten Terminal positioniert, um für Sicherheit zu sorgen.Die Rückzuführenden wurden von den Begleitbeamten der Landespolizei einzeln zu einem Schalter gebracht, wo sie von der Bundespolizei registriert und abgefertigt wurden. Auch wurden ihnen ihr Gepäck, ihre persönlichen Gegenstände und Dokumente ausgehändigt, und diejenigen, die bei ihrer Rückkehr über keine Mittel verfügen würden, erhielten ein Taschengeld.4139Einer der sechs Gefangenen aus der Justizvollzugsanstalt Eichstätt (Abschiebungshafteinrichtung) wurde nicht an die Bundespolizei übergeben, da seine Abschiebung ausgesetzt worden war.40Nur wenige Rückzuführende waren auf entweder auf Veranlassung ihrer bisherigen Hafteinrichtung oder der landespolizeilichen Begleitbeamten mit einem Imbiss und mit Wasser versorgt worden.41Während dasGepäck gesondert eingecheckt wurde, wurden persönliche Gegenstände (z. B. Bargeld und Mobiltelefone) an die für die jeweilige Person zuständigen Begleitbeamten übergeben. Der Bundespolizei zufolge erhielten 19 Rückzuführende jeweils 50 US-Dollar.
19Zu diesem Zeitpunkt waren mit einer Ausnahme (siehe Rdnr. 53) alle Zwangsmittel, die während des Transports zum Flughafen angewendet worden waren, entfernt, und den Rückzuführenden wurden nach Maßgabe einer individuellen Risikobewertung Begleitbeamte der Bundespolizei zugewies



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10.05.2019 um 20:23
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, und im Gegensatz zu Dir akzeptiere ich sie. Niemand steht über den Staat, kein Polizist, aber auch kein Ex Asylbewerber.
Das ist eine reine (falsche) Unterstellung, dass ich die Gewaltenteilung nicht akzeptieren oder denken würde, jemand würde über dem Staat stehen.

@the_unforgiven
Das ist egal, ob aus der Quelle oder Sekundärquelle. Passt Dir das nicht, wende Dich an die Verwaltung.

Vielleicht solltet ihr beide rechtzeitig eure Argumentation überdenken und was substanzielleres aufführen als Formfragen und Unterstellungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.05.2019 um 20:25
@FF
also hast Du sie selbst nicht gelesen oder ist die Formulierung zu lang?


dann helfe ich Dir, moment.

Bis dahin ein kurzes zwischenfatzit:
Die Delegation nahm positiv zur Kenntnis, dass alle Begleitbeamten während der gesamten Abschiebungsmaßnahme professionell und respektvoll mit den ihnen zugewiesenen Rückzuführenden umgingen. Sie blieben ständig mit ihnen im Gespräch und versuchten, sie während der Wartezeit zu beruhigen. Wenn nötig, griffen sie schnell ein, wobei siezunächst versuchten, die Situation zu deeskalieren. Der CPT begrüßt, dass der Schwerpunkt auf dynamische Sicherheit gelegt wird



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