Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.05.2019 um 11:07Kc schrieb:Merkwürdig finde ich es, dass ein Anti-Folter-Kommitee auch anführt, Abzuschiebende müssten (lange?) im Voraus informiert werden. Das ist doch Quatsch.danke. da sprichst du aus, was vermutlich Millionen von Menschen denken.
Die Polizei ruft auch keinen mit Haftbefehl Gesuchten an und sagt ihm, dass sie ihn nächste Woche Dienstag um 8 abholen. Warum? Weil er sonst zu 99,9% flieht.
Zur Durchsetzung des Rechtes gehört, es durchzusetzen. (logisch, aber nicht für alle)
Es gibt zahlreiche rechtsstaatl. Möglichkeiten, das Asylbegehren zu betreiben.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu gewähren, indem man die anstehende Abschiebung dem erfolglosen Asylbewerber (und seinen Unterstützern) möglichst langfristig ankündigt.
Ohnehin findet nur ein Bruchteil der geplanten Ausschaffungen statt, weil noch immer Asylbewerber untertauchen.
In Deutschland scheitert fast jede zweite Abschiebung. Das geht nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" aus einer internen Auswertung der Bundespolizei hervor. Demnach seien bis Ende Mai rund 12.800 von fast 23.900 Rückführungen gescheitert. Bei etwa 11.500 Abschiebungen hätten die Beamten die Betroffenen zum angekündigten Termin nicht an ihrem Meldeort angetroffen. Häufig seien die Personen dauerhaft untergetaucht.https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/jede-zweite-abschiebung-asylbewerber-scheitert-laut-zeitung-100.html (Archiv-Version vom 17.07.2018)
auch interessant und müsste man genauso diskutieren wie die unzulässige Gewaltanwendung der Polizei in Einzelfällen, ist das hier:
In mehr als 500 Fällen sei die Abschiebung wegen Widerstands abgebrochen worden, das seien über 200 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2017. In 150 Fällen habe der Pilot sich geweigert, die betroffene Person mitzunehmen.ebenfalls
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/jede-zweite-abschiebung-asylbewerber-scheitert-laut-zeitung-100.html (Archiv-Version vom 17.07.2018)
man kann leider kein GEsetz erlassen, dass Menschen zu kooperativ(er)en Wesen machen würde.
Von daher wird es in Einzelfällen wohl auch zu unangemessener Behandlung von abzuschiebenden Strafgefangenen und Asylbewerbern kommen.
ich heiße das nicht für gut, kann aber aus den Umständen heraus verstehen, dass es dazu in Einzelfällen kommt.