Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
08.03.2019 um 00:45@Bone02943
Da sind wir aber sehr schnell bei willkürurteilen.
Du machst da auch einen Denkfehler. Es ist egal, wie gut jemand integriert bei der Frage danach, ob er hier herkommen dürfte oder nicht.
Man sollte niemanden dafür belohnen, ohne Asylberechtigung hier als Flüchtling gelder bekommen zu haben.
Bis da mal entschieden ist, ob der Typ mit mehrfachidentitäten abgeschoben wird (der kann ja auch klagen, klagen, jahrelang klagen) kannst du den kaum in untersuchungshaft behalten.
Dazu hast du keine kapazitäten und auch keine rechtliche handhabe.
Da sind wir aber sehr schnell bei willkürurteilen.
Du machst da auch einen Denkfehler. Es ist egal, wie gut jemand integriert bei der Frage danach, ob er hier herkommen dürfte oder nicht.
Man sollte niemanden dafür belohnen, ohne Asylberechtigung hier als Flüchtling gelder bekommen zu haben.
Bis da mal entschieden ist, ob der Typ mit mehrfachidentitäten abgeschoben wird (der kann ja auch klagen, klagen, jahrelang klagen) kannst du den kaum in untersuchungshaft behalten.
Dazu hast du keine kapazitäten und auch keine rechtliche handhabe.