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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
09.03.2019 um 07:36Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: WENN ein Bürge für einen Asylbewerber eine Bürgschaft geleistet hat, muss er falls nötig auch (dauerhaft) zahlen.
Das steht aber unter Bedingungen:
1. Der Asylbewerber oder Flüchtling kann nicht für sich selbst und seine Angelegenheiten aufkommen.
2. Dem Bürgen ist klar gewesen, dass die Bürgschaft dauerhaft sein könnte.
Das muss von den zuständigen Personen in den Ämtern den Bürgen eindeutig vermittelt werden.
Letzteres ist anscheinend nicht geschehen, wenn es heißt, dass die Länder (einige Länder) davon ausgingen, Bürgschaften würden nur wenige Monate gelten.
Die zuständigen Personen handelten in Unkenntnis der Rechtslage oder waren nachlässig.
Es ist sehr davon auszugehen, dass viele Bürgschaften gar nicht zustande gekommen wären, wenn klar gewesen wäre, dass der Bürge sich dauerhaft in höchste finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Es ist ein gravierender Unterschied, die Verpflichtung einzugehen, für ein paar Monate ein paar hundert Euro zu zahlen oder Jahrzehnte hohe Summen.
Die Mitarbeiter der Behörden haben falsch beraten, also ist es am Staat, daraus entstehende Probleme auszubügeln.
Die Behördenmitarbeiter sind in der Beweispflicht. Vielleicht haben sie ja Schriftstücke, auf denen klipp und klar die Dauerhaftigkeit der Verpflichtung beschrieben ist, unterschrieben von den Bürgen?
Das steht aber unter Bedingungen:
1. Der Asylbewerber oder Flüchtling kann nicht für sich selbst und seine Angelegenheiten aufkommen.
2. Dem Bürgen ist klar gewesen, dass die Bürgschaft dauerhaft sein könnte.
Das muss von den zuständigen Personen in den Ämtern den Bürgen eindeutig vermittelt werden.
Letzteres ist anscheinend nicht geschehen, wenn es heißt, dass die Länder (einige Länder) davon ausgingen, Bürgschaften würden nur wenige Monate gelten.
Die zuständigen Personen handelten in Unkenntnis der Rechtslage oder waren nachlässig.
Es ist sehr davon auszugehen, dass viele Bürgschaften gar nicht zustande gekommen wären, wenn klar gewesen wäre, dass der Bürge sich dauerhaft in höchste finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Es ist ein gravierender Unterschied, die Verpflichtung einzugehen, für ein paar Monate ein paar hundert Euro zu zahlen oder Jahrzehnte hohe Summen.
Die Mitarbeiter der Behörden haben falsch beraten, also ist es am Staat, daraus entstehende Probleme auszubügeln.
Die Behördenmitarbeiter sind in der Beweispflicht. Vielleicht haben sie ja Schriftstücke, auf denen klipp und klar die Dauerhaftigkeit der Verpflichtung beschrieben ist, unterschrieben von den Bürgen?