Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
14.03.2019 um 12:02@lawine
@Atrox
Ich finde es auch beschämend für einen Rechtsstaat, dass nun diese Bürgschaften ganz im Ermessen der Bürgen stehen sollen.
Ihnen war doch klar, dass sie damit etwas ermöglichen würden, das über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht. Andernfalls hätte ja der Staat die Kosten tragen müssen. Im Vertragswerk steht keine Limitation drin, also gibt es keinen Grund zu sagen:
Alles halb so wild, behaltet Euer Geld, das zahlen jetzt die Leute, die überhaupt keine Bürgschaft eingegangen sind. Das ist dann Veruntreuung von Steuergeldern.
Wenn man bei der Beratung eklatante Mängel nachweisen kann, sollte derjenige für die Kosten aufkommen, der mangelhaft beraten hat, nicht immer nur alle anderen.
@Atrox
Ich finde es auch beschämend für einen Rechtsstaat, dass nun diese Bürgschaften ganz im Ermessen der Bürgen stehen sollen.
Ihnen war doch klar, dass sie damit etwas ermöglichen würden, das über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht. Andernfalls hätte ja der Staat die Kosten tragen müssen. Im Vertragswerk steht keine Limitation drin, also gibt es keinen Grund zu sagen:
Alles halb so wild, behaltet Euer Geld, das zahlen jetzt die Leute, die überhaupt keine Bürgschaft eingegangen sind. Das ist dann Veruntreuung von Steuergeldern.
Wenn man bei der Beratung eklatante Mängel nachweisen kann, sollte derjenige für die Kosten aufkommen, der mangelhaft beraten hat, nicht immer nur alle anderen.