Gwyddion schrieb:Diskutiert wird ja, ob Sachleistungen ausreichend sind. Sofern das Taschengeld gezahlt wird finde ich, durchaus.
Finde ich auch. Aber ohne das wirds verfassungswidrig, weil es keinen Schutz mehr für prekäre Lebenslagen bietet. Aber auch ohne prekäre Lebenslagen müsste bei Sachleistungen eben mehr drin sein als bisher, d.h. die Ernährung müsste mindestens Gefängnis-Standard haben, man müsste Gutscheine für alles mögliche Zusätzliche kriegen wie z.B. Friseur (im Knast gibt es einen, den man nach belieben besuchen kann), ÖPNV (im Knast ist alles dicht beieinander, da brauchst du das nicht), Klamotten (im Knast kriegst du deinen "blauen Blazer") etc. Im Knast kriegst du sogar Geld, wenn du arbeitest.
Und wie wir schon feststellten, sind diese Zusatzleistungen "auf Bewilligungsscheinen" teurer als die 135 oder 150 € Taschengekld, um die es hier geht.
Nur Sachleistungen sollen hier also primär strafenden und erzieherischen Charakter haben, aber wer seinen Ausweis nicht einfach weggeschmissen oder verkauft hat, um die ID zu verschleiern, sondern tatsächlich keinen hatte, wird hierdurch genauso schlecht gestellt wir der Trickser/Betrüger. Auch das ist mit einem Rechtsstaat unvereinbar.