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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 15:42
Zitat von lawinelawine schrieb:welche der genannten Voraussetzungen hat nicht vorgelegen?
Obwohl OT würde ich plädieren für
Zitat von lawinelawine schrieb:ein wirksamer Bürgschaftsvertrag
hat nicht vorgelegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:00
Zitat von eckharteckhart schrieb:Obwohl OT würde ich plädieren für
lawine schrieb:
ein wirksamer Bürgschaftsvertrag
hat nicht vorgelegen.
Das ist leider falsch - sie liegen vor, gerichtlich bestätigt, die Rechnungen wurden verschickt, jetzt zahlt sie die Länder (an den Jobcenter & Co.)
Es ist nicht OT wenn hier Bürgen das Asylsystem unterwandern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:02
Zitat von eckharteckhart schrieb:lawine schrieb:
ein wirksamer Bürgschaftsvertrag

hat nicht vorgelegen.
ist das dein GEfühl oder kannst du das rechtssicher begründen?
Gern mit Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:03
@lawine
ach, dann enthielten die Bürgschaftsverträge eben Druckfehler, mir soll es recht sein. nicht recht wäre mir, wenn die Bürgen für etwas bezahlen müssten, dass so nicht kommuniziert worden ist und nicht recht wäre mir, wenn dafür irgendwelche BamF oder sonst welche Mitarbeiter büßen müssten. Ende der Durchsage, mich betreffend.
Ist sowieso obsolet das Thema, es gibt ja seit 2016 ein passendes gültiges Gesetz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:08
Zitat von lawinelawine schrieb:ist das dein GEfühl oder kannst du das rechtssicher begründen?
Gern mit Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Es ist meine Erfahrung, dass sich der Gang zum Anwalt lohnt. Erfahrungsgemäß bekommt der Anwalt gar nichts zu tun, weil so viele grundsätzliche Fehler im Vertragsrecht gemacht werden, erledigen sich diese Fälle gewöhnlich von selbst.
z.B.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:die Rechnungen wurden verschickt, jetzt zahlt sie die Länder (an den Jobcenter & Co.)



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nicht recht wäre mir, wenn die Bürgen für etwas bezahlen müssten, dass so nicht kommuniziert worden ist und nicht recht wäre mir, wenn dafür irgendwelche BamF oder sonst welche Mitarbeiter büßen müssten. Ende der Durchsage, mich betreffend.
bei GEld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Kommt in den besten Gutmenschenfamilien vor.
Menschen zu retten ist moralisch auch deutlich höher zu bewerten als eingegangene Zahlungsverpflichtungen zu begleichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:09
Zitat von lawinelawine schrieb:Kommt in den besten Gutmenschenfamilien vor
Und bei den Schlechtmenschen auch!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:10
Zitat von eckharteckhart schrieb:Und bei den Schlechtmenschen auch!
bei denen sowieso ;)


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14.03.2019 um 16:12
@eckhart
Komm, den Bürgen geht es um Geld...das sagen sie selbst. Bist Du der Meinung dass der Steuerzahler aufkommen sollte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:16
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bist Du der Meinung dass der Steuerzahler aufkommen sollte?
Ja unbedingt!
Schon wegen des Wir-Gefühls.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:16
Zitat von lawinelawine schrieb:bei GEld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Kommt in den besten Gutmenschenfamilien vor.
Menschen zu retten ist moralisch auch deutlich höher zu bewerten als eingegangene Zahlungsverpflichtungen zu begleichen.
ist ja nicht so, dass die Bürgen einfach gar nix bezahlt hätten, aber so kann man es natürlich darstellen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:17
Zitat von eckharteckhart schrieb:Schon wegen des Wir-Gefühls
Na ja, ich kann mit Blöden (Länder und diese Bürgen) nicht recht warm werden, es stellt sich nicht ein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist ja nicht so, dass die Bürgen einfach gar nix bezahlt hätten, aber so kann man es natürlich darstellen
Hast Du Quellen wieviel sie bezahlt haben?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dass die Bürgen einfach gar nix bezahlt hätten
kann mich nicht erinnern, von "die Bürgen" in verallgemeinernder Form geschrieben zu haben
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber so kann man es natürlich darstellen
du kannst es darstellen wie dir beliebt!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:27
@Tussinelda
ich will dir mal was zeigen. steht da, wie lange die Verpflichtungserklärung gilt , also ein Enddatum , ab wann ich von meiner Zahlungspflicht befreit bin?

steht da, dass ich bei einer Zahlungsaufforderung umgehend zum Anwalt meines Vertrauens gehen sollte und der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen muss?

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/13-verpflichtungserklaerung/606492
Informationen zur Verpflichtungserklärung

Wo erhalte ich die Verpflichtungserklärung und welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig und kann sie widerrufen werden?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis darüber, ob durch einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann.. In jedem Fall kann das Auswärtige Amt nicht dafür garantieren, dass eine Visumerteilung nur aufgrund eines Widerrufs einer Verpflichtungserklärung verhindert werden kann.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben.
die Verpflichtungserklärung ist auch nicht soooo eindeutig wie du dir vermutlich wünschen würdest.
sie ist weder zeitl noch betragsmäßig begrenzt -- DAS , meine Gute, ist auch Freiheit.
Man ist frei sich zu entscheiden, einen Menschen bedingslos zu unterstützen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:30
ich weiß nicht genau, ob die Verpflichtungserklärung , die man zB bei Einreise eines Menschen aus zB Equator gleiche ist wie bei der Einreise von Menschen aus Syrien.
ich kann es nur vermuten, dass dem so ist und dies als Bürgschaft bezeichnet wird.

ich kenne einige Menschen, die eine solche Verpflichtungserklärung abgeben haben, um einem Menschen einen vorübergehenden Aufenthalt in D zu ermöglichen .

ALLE (die ich kenne) haben sich nicht blauäugig sondern nach langem und gründlichem Abwägen dafür entschieden.

ich bin nicht überzeugt, dass alle über ausreichend finanzielle Barmittel verfügt hätte im Fall eines Falles.
Ich bin aber überzeugt , dass niemand zum Anwalt gelaufen wäre um sich von der Verpflichtungserklärung und ihren Folgen zu befreien!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:40
Zitat von lawinelawine schrieb:Ich bin aber überzeugt , dass niemand zum Anwalt gelaufen wäre um sich von der Verpflichtungserklärung und ihren Folgen zu befreien!
Dabei renne ich sogar zum Anwalt um eine Autobestellung abzuschütteln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:44
Zitat von lawinelawine schrieb:Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Aus deinem externen Zitat, die nächste Ungereimheit:
wie wurde denn die Bonität geprüft wenn jetzt manche an der Privatinsolvenz stünden?
Germany, das war mal irgendwann...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 16:48
@Tussinelda
was sagst du dazu?
ich würde (Stand 2019) sagen, der Text klärt mich umfassend und ausreichend aus.
§ 68 Haftung für Lebensunterhalt

(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.

(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.

(4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/13-verpflichtungserklaerung/606492

für mich besteht da kein Interpretationsspielraum hinsichtlich zeitl. Begrenzung: die Verpflichtungserklärung gilt zeitlich unbegrenzt und in voller finanzieller Höhe.

ich bin jetzt aber auch nicht so der ultimative Gutmensch, der Menschen aus dem Ausland einlädt und für ihren Unterhalt u. weitere Kosten bürgt.
dazu kenne ich meinen finanziellen Spielraum viel zu gut, der setzt der Moral in diesem Fall enge Grenzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.03.2019 um 17:02
@lawine
es geht um vor 2016


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