Tussinelda schrieb:Denn die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie NRW, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort.
sie war unbefristet. diese Rechtsauffassung vertrat der Bund, und davon wussten einige Länder auch. Bayern hat sich an den Programmen nicht beteiligt (soweit mir bekannt und ohne nachzuschauen; in einigen Ausländerämtern wurde wohl eine andere, zweifelhafte Ansicht vertreten.
Was macht man im Zweifel? man sucht einen Fachman auf, BEVOR man bürgt.Atrox schrieb:Ich halte es halt nicht für unklar, wenn ein Vertrag keine Frist vorsieht und es kein übergeordnetes Gesetz gibt. Dann gibt es schlicht keine zeitliche Begrenzung.
richtig.
@Tussinelda als Betriebsrätin kennt das aus der täglichen Praxis: ein Arbeitsvertag, in dem keine Befristung schriftlich vereinbart wurde, gilt unbefristet .
oder würdest du dem Arbeitgebern Recht geben, wenn sie jetzt reihenweise die mangelnde Befristung beklagen? (ich höre dich schon: falsches Beispiel sagen. Nein , kein falsches Beispiel. Verträge sind Verträge und werden idR von geschäftsfähigen Menschen geschlossen
Abahatschi schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht hat doch bestätigt dass die Gesetzeslage klar war.
so ist es.
Dennoch versucht die Politik nun, dieses Urteil zu umgehen.
Bone02943 schrieb:Weil die Länder anderer Auffassung gewesen sind
es kommt in Rechtsangelegenheiten immer wieder mal zu unterschiedlichen Auffassungen. Die Auffassung des Bundes war den Ländern aber wohl bekannt.
Bone02943 schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Bund dann halt recht.
ne, das hat entschieden, wie das GEsetz auszulegen ist. Da wird nicht "einer Seite Recht gegeben"!
schauen wir uns den alten GEsetzestext (vor der Änderung 2016) an und schauen, ob ein Laie wie
@Tussinelda ,
@lawine oder
@Bone02943 den Inhalt verstehen kann:
lawine schrieb:(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.
verständlich, oder?
Kosten für den Lebensunterhalt - verständlich, oder?
sämtliche öffentlichen Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit[sind] zu erstatten -
Verpflichtung des Bürgen : Essen bezahlen, Miete bezahlen, Arzt und Krankenhaus bei Bedarf, Pflege ebenfalls - das ist soweit verständlich, oder?
auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen welche gesetzl Ansprüche kann ein Ausländer haben?
Wohngeld zum Beispiel, aber auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc pp
das aufnehmende Land/die aufnehmende Kommune soll durch die Verpflichtungserklärung von allen Aufwendungen zur Versorgung freigestellt sein - das ist der Zweck einer solchen Verpflichtungserklärung -- das ist soweit verständlich, oder?
weiter, nächster Absatz:
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.
Schriftform wurde eingehalten, nix mit Handschlag und ich weiß nicht, was da alles gesagt wurde. -- das ist soweit verständlich, oder?
öffentliche Stellen haben einen Erstattungsanspruch --- das ist soweit verständlich, oder?#
die ausgelegten Kosten sind vollstreckbar - - das weiß man also schon beim Unterschreiben, dass Kosten auf einen zukommen werden, falls der, für den ich bürge, seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. --- das ist soweit verständlich, oder?
(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.
es findet ein Datenaustausch zwischen Auslandsvertretung (also Botschaft, Niederlassung, Konsulat, whatever) und Ausländerbehörde der Gemeinde des Bürgen statt -- das ist soweit verständlich, oder?
4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht
unverzüglich und Kenntniserlangung sind die buzzwords dieses Abschnittes:
es wird nix dem Belieben irgendeiner Behörde überlassen, sondern ein unverzügliches Handeln wird in Aussicht gestellt sobald Kenntnis von geleisteten Zahlungen genommen wird. Damit macht man dem Bürgen nochmal klar, dass die Konsequenz aus der Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung ist --das ist soweit verständlich, oder?
erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte.
nochmal: das ist notwendig, weil die öffentliche Hand von allen Kosten durch die Verpflichtungserklärung freigestellt wird.
diese gilt, solange der Eingeladene seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften kann --das ist soweit verständlich, oder?
die einzige Einschränkung, die diese Verpflichtungserklärung (bis 2016) enthält, ist folgende:
Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.
ICH wusste damals (und schon früher) dass ich für die gesamte Zeit bürgen würde, in der der eingeladene Mensch Mittel der öffentlichen Hand zu seinem Lebensunterhalt, für seine Unterkunft, seine ärztliche Versorgung oder als Pflegefall benötigt. Wenn sich die Person aus eigenen finanziellen Mitteln versorgen kann, erlischt die Verpflichtungserklärung nicht! Ich müsste dann nur keine eigenen Mittel zur Versorgung beisteuern.
und nun erkläre mir mal einer , warum ein Mensch, der über ein Mindesteinkommen aus Arbeit verfügen muss und der sich im Stande sieht, eine solche Verpflichtungserklärung abzugeben (man denkt doch über so was nach!! hier meint, die REchtslage sei unklar!
hätte man eine Befristung ins GEsetz schreiben wollen, so hätte eine Befristung im Gesetz gestanden!!!