Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
15.03.2019 um 10:30Zusammendfassend für heute: der Ehrliche ist der Dumme.
habe er dann am gleichen Tage noch beschlossen, um Asyl zu bitten, welches er auch in L. getan habe. Er habe hierbei falsche Personalien angegeben, da ihm alle Asylbewerber im Heim dies geraten hätten. Es sei ihm auch klar gewesen, dass er abgeschoben würde, wenn er seine richtigen Personalien angäbe. Er habe daher den Namen R. B. angegeben. R. habe ihn zu Hause immer seine Mutter genannt, B. sei der Mädchenname seiner Mutter. Er habe bei der Einreise und während seines Aufenthalts in Deutschland einen Pass auf seinen richtigen Namen M. A. [Name redaktionell abgeändert] dabei gehabt. Dieser Pass sei später abgelaufen und er habe von der Botschaft in Berlin einen neuen bekommen. Sein Antrag als Asylbewerber sei mit Bescheid vom 18.03.2010 abgelehnt worden. Er habe dagegen Klage erhoben. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 19.07.2010 habe er seine Personalien richtig gestellt. Am 24.02.2011 sei er sodann aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist und am 28.03.2012 erneut eingereist.“https://openjur.de/u/682818.html
jep.Abahatschi schrieb:Zusammendfassend für heute: der Ehrliche ist der Dumme.
das wär aber zumindest noch theoretisch bestraft worden:Abahatschi schrieb:Ja, OWiG, schon wieder Knieschuss...Strafe bis 1000€...die anderen straffrei.
Merkst was?
4. Schließlich kommt auch eine Verfolgung der Angabe der falschen Personalien als Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG nicht mehr in Betracht. Nach den Feststellungen des Landgerichts erfolgte die falsche Angabe der Personalien im Rahmen der Antragstellung im September 2008 und war damit im Sinne von § 31 Abs. 3 Satz 1 OWiG mit Abschluss der Antragstellung beendet. Damit ist mittlerweile die absolute Verjährung nach §§ 33 Abs. 3 Satz 2, 31 Abs. 2 Nr. 3, 111 Abs. 3 OWiG eingetreten.
So siehts auch Richter Maier, Bundestagsabgeordneter.Atrox schrieb:Aber wenn ich irgendwann, wegen irgendwas vor Gericht stehe, kann ich mich ja vielleicht damit rausreden, dass die Gesellschaft mich kriminell gemacht hat.
Jens Maier, AfD-Bundestagskandidat und Richter, meint, Anders Breivik sei "aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden".Also keine Einzelmeinung.
Dann hör damit auf - ist doch easy:Tussinelda schrieb:Es ist echt zum Kotzen, wie hier alles gedreht und gewendet wird.
Belege mal dass der 111 OWiG nicht aktiv ist.Tussinelda schrieb:Das interessiert doch @Abahatschi nicht.
keine Ahnung, was das bedeuten soll, ich habe außerdem nix zu belegen. Ich habe nix behauptet.Abahatschi schrieb:Belege mal dass der 111 OWiG nicht aktiv ist.
laut Bundestag: NEINKc schrieb:as hat weniger mit Blödheit zu tun, sondern eher mit Datenschutz, Technik und fehlendem Personal.
Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Ämtern und Behörden funktioniert oft sehr schlecht bis gar nicht.
Teils DÜRFEN Ämter und Behörden gar keine Daten austauschen, teils KÖNNEN sie es nicht, weil uralte, kaputte oder nicht kompatible Technik vorhanden ist, teils fehlen ganz einfach die Leute zur Datenaufnahme und -überprüfung.
Deshalb kann jemand ohne weiteres zum entsprechenden Amt in Stadt 1 gehen, einen Asylantrag stellen, dann das Gleiche in Stadt 2 tun usw. - und jedes Mal die Unterstützung kassieren.
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 20.04.2018 (hib 252/2018)und aus dem Lager der Asylrechtsanwälte kommt folgende Meinung:
Berlin: (hib/wid) Anders als der spätere Attentäter Anis Amri in den Jahren 2015 und 2016 können Asylbewerber sich heute nicht mehr unbemerkt von den Behörden unter verschiedenen Identitäten in Deutschland aufhalten. Bei einer Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses ("Breitscheidplatz") zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht äußerten mehrere Sachverständige übereinstimmend diese Überzeugung.
Im Zusammenhang mit der Identitätsklärung gebe es "keinen Handlungsbedarf" mehr, sagte der Frankfurter Asylanwalt Stephan Hocks.
Tussinelda schrieb:@Abahatschi
ja, träum weiter....
ich möchte das mit den Mehrfachidentitäten auch mal ausprobieren (als Test). Hast du einen Tipp, wie ich mich vor Strafverfolgung schützen kann , falls ich auffliege?Tussinelda schrieb:man man man, es kann jeder hier falsche Angaben machen und es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit, genau wie auch bei einer falschen Angabe bei Asylantragstellung. Es hat also jeder das gleiche Recht.
neinlawine schrieb:ich möchte das mit den Mehrfachidentitäten auch mal ausprobieren (als Test). Hast du einen Tipp, wie ich mich vor Strafverfolgung schützen kann , falls ich auffliege?
neinlawine schrieb:oder ist es legitim, sich mehrere Identitäten zuzulegen und ich muss nur befürchten, ein lapidares dududu-mach-das-nicht-wieder (O-Wi) zu kassieren?
Auch du darfst der Polizei falsche Angaben über deine Identität machen. Es ist nicht verboten.Optimist schrieb:In bezug auf Asylbewerber ist man auch bei anderen Themen manchmal anderer Meinung, da wird z.B. die Angabe von falschen Identitäten nach wie vor nicht bestraft.