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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:30
Zusammendfassend für heute: der Ehrliche ist der Dumme.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:32
@Abahatschi

Leider ist das in Deutschland immer häufiger die Schlussfolgerung zu der man kommt. So traurig das auch ist.

Aber wenn ich irgendwann, wegen irgendwas vor Gericht stehe, kann ich mich ja vielleicht damit rausreden, dass die Gesellschaft mich kriminell gemacht hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:32
habe er dann am gleichen Tage noch beschlossen, um Asyl zu bitten, welches er auch in L. getan habe. Er habe hierbei falsche Personalien angegeben, da ihm alle Asylbewerber im Heim dies geraten hätten. Es sei ihm auch klar gewesen, dass er abgeschoben würde, wenn er seine richtigen Personalien angäbe. Er habe daher den Namen R. B. angegeben. R. habe ihn zu Hause immer seine Mutter genannt, B. sei der Mädchenname seiner Mutter. Er habe bei der Einreise und während seines Aufenthalts in Deutschland einen Pass auf seinen richtigen Namen M. A. [Name redaktionell abgeändert] dabei gehabt. Dieser Pass sei später abgelaufen und er habe von der Botschaft in Berlin einen neuen bekommen. Sein Antrag als Asylbewerber sei mit Bescheid vom 18.03.2010 abgelehnt worden. Er habe dagegen Klage erhoben. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 19.07.2010 habe er seine Personalien richtig gestellt. Am 24.02.2011 sei er sodann aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist und am 28.03.2012 erneut eingereist.“
https://openjur.de/u/682818.html

und der geht straffrei aus.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zusammendfassend für heute: der Ehrliche ist der Dumme.
jep.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:39
man man man, es kann jeder hier falsche Angaben machen und es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit, genau wie auch bei einer falschen Angabe bei Asylantragstellung. Es hat also jeder das gleiche Recht.
Aber man kann ja mal - ohne Kenntnis - irgendwas von sich geben, obwohl die Paragraphen in den links stehen, aber egal. Ich sage nur OWiG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:43
@Tussinelda
Ja, OWiG, schon wieder Knieschuss...Strafe bis 1000€...die anderen straffrei.
Merkst was?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:47
@Abahatschi
ja, KANN entsprechend geahndet werden, muss es aber nicht. Spielt auch gar keine Rolle, denn: es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und das gilt für jeden! darum geht es. Also muss man nicht so tun, als hätten hier Asylbewerber Vorteile, es gilt das gleiche Gesetz.
Es ist echt zum Kotzen, wie hier alles gedreht und gewendet wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:47
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, OWiG, schon wieder Knieschuss...Strafe bis 1000€...die anderen straffrei.
Merkst was?
das wär aber zumindest noch theoretisch bestraft worden:
4. Schließlich kommt auch eine Verfolgung der Angabe der falschen Personalien als Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG nicht mehr in Betracht. Nach den Feststellungen des Landgerichts erfolgte die falsche Angabe der Personalien im Rahmen der Antragstellung im September 2008 und war damit im Sinne von § 31 Abs. 3 Satz 1 OWiG mit Abschluss der Antragstellung beendet. Damit ist mittlerweile die absolute Verjährung nach §§ 33 Abs. 3 Satz 2, 31 Abs. 2 Nr. 3, 111 Abs. 3 OWiG eingetreten.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:48
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Aber wenn ich irgendwann, wegen irgendwas vor Gericht stehe, kann ich mich ja vielleicht damit rausreden, dass die Gesellschaft mich kriminell gemacht hat.
So siehts auch Richter Maier, Bundestagsabgeordneter.
https://www.fr.de/meinung/jens-maier-unertraeglicher-richter-11000031.html
bei Anders Behring Breivik.
https://www.tagesspiegel.de/politik/jens-maier-aus-sachsen-afd-politiker-aeussert-verstaendnis-fuer-rechtsterrorist-anders-breivik/19698996.html
Jens Maier, AfD-Bundestagskandidat und Richter, meint, Anders Breivik sei "aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden".
Also keine Einzelmeinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist echt zum Kotzen, wie hier alles gedreht und gewendet wird.
Dann hör damit auf - ist doch easy:
- für die einen straffrei ung ggf Moneten
- für die einen OWiG und Strafe
Deutsche Gleichbehandlung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:50
@eckhart

Manche Ideologien unterschieden sich eben nicht in ihren Argumenten ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:50
@stereotyp
Das interessiert doch @Abahatschi nicht. Solche Details sind unerheblich oder aber es wird dann argumentiert, dass soooo lange Zeit verstrichen ist, weil der Asylbewerber dies und das gemacht, die Gerichtsbarkeit zu langsam blabla....ist jedes Mal das Gleiche.

edit:
was habe ich gesagt? Er besteht auf Ungleichbehandlung......hat er gerade selbst bewiesen, egal, was in einem Urteil steht.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das interessiert doch @Abahatschi nicht.
Belege mal dass der 111 OWiG nicht aktiv ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Belege mal dass der 111 OWiG nicht aktiv ist.
keine Ahnung, was das bedeuten soll, ich habe außerdem nix zu belegen. Ich habe nix behauptet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 11:01
@Tussinelda
Gut, dann interessiert mich dass tatsächlich nicht - falsche Angaben bleiben für Normale unter Strafe.
Findest Du das gut, im Sinne der Gleichbehandlung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 11:12
@Abahatschi
häh? Wie kannst Du das behaupten? Es ist eine Ordnungswidrigkeit, DU müsstest jetzt erst einmal belegen, dass es bei "Normalen" (interessante Bezeichnung in dem Zusammenhang), IMMER ein Bußgeld gibt (nicht Strafe, Bußgeld ;) ) und bei "Unnormalen" nicht. Dann wird ein Schuh draus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 12:03
Zitat von KcKc schrieb:as hat weniger mit Blödheit zu tun, sondern eher mit Datenschutz, Technik und fehlendem Personal.

Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Ämtern und Behörden funktioniert oft sehr schlecht bis gar nicht.
Teils DÜRFEN Ämter und Behörden gar keine Daten austauschen, teils KÖNNEN sie es nicht, weil uralte, kaputte oder nicht kompatible Technik vorhanden ist, teils fehlen ganz einfach die Leute zur Datenaufnahme und -überprüfung.

Deshalb kann jemand ohne weiteres zum entsprechenden Amt in Stadt 1 gehen, einen Asylantrag stellen, dann das Gleiche in Stadt 2 tun usw. - und jedes Mal die Unterstützung kassieren.
laut Bundestag: NEIN

entweder verbreiten die Medien Lügen, wenn sie über Nutzung von Mehrfachidentitäten berichten (hüstel) oder die Bundesregierung weiß nicht was im Land los ist
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 20.04.2018 (hib 252/2018)

Berlin: (hib/wid) Anders als der spätere Attentäter Anis Amri in den Jahren 2015 und 2016 können Asylbewerber sich heute nicht mehr unbemerkt von den Behörden unter verschiedenen Identitäten in Deutschland aufhalten. Bei einer Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses ("Breitscheidplatz") zum Thema Aufenthalts- und Asylrecht äußerten mehrere Sachverständige übereinstimmend diese Überzeugung.
und aus dem Lager der Asylrechtsanwälte kommt folgende Meinung:
Im Zusammenhang mit der Identitätsklärung gebe es "keinen Handlungsbedarf" mehr, sagte der Frankfurter Asylanwalt Stephan Hocks.


https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_04/551252-551252

da denke ich mir meinen Teil, wenn mal wieder ein Asylbewerber mit Mehrfachidentitäten auffliegt oder wenn in der hippen Weltstadt Berlin mal wieder die Einführung von Dokumentenlesgeräten verschoben wird.

Richtig gelesen:

11 der 12 Bürgerämter der 3,5 Millionenstadt verwenden bis zum heutigen Tag keine Dokumentenprüfgeräte bei der Identitätsfesstellung. Ich glaube, da sind zahlreiche Entwicklungs - und Schwellenländer weiter als diese links-grün-regierte Metropole!
in Berlin prüfen SachbearbeiterInnen mit Lesebrille oder Lupe, während auch Experten gefälschte Pässe nicht immer auf den ersten Blick erkennen

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwjDqaeF_4PhAhUNCewKHStyAIYQFjAAegQIBxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.bz-berlin.de%2Fberlin%2Fkolumne%2Fbuergeraemter-koennen-gefaelschte-paesse-immer-noch-nicht-erkennen&usg=AOvVaw2zuOQ6ERxMBwMZ6uXA1Rs5
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@Abahatschi
ja, träum weiter....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man man man, es kann jeder hier falsche Angaben machen und es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit, genau wie auch bei einer falschen Angabe bei Asylantragstellung. Es hat also jeder das gleiche Recht.
ich möchte das mit den Mehrfachidentitäten auch mal ausprobieren (als Test). Hast du einen Tipp, wie ich mich vor Strafverfolgung schützen kann , falls ich auffliege?
oder ist es legitim, sich mehrere Identitäten zuzulegen und ich muss nur befürchten, ein lapidares dududu-mach-das-nicht-wieder (O-Wi) zu kassieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 12:37
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ich möchte das mit den Mehrfachidentitäten auch mal ausprobieren (als Test). Hast du einen Tipp, wie ich mich vor Strafverfolgung schützen kann , falls ich auffliege?
nein
Zitat von lawinelawine schrieb:oder ist es legitim, sich mehrere Identitäten zuzulegen und ich muss nur befürchten, ein lapidares dududu-mach-das-nicht-wieder (O-Wi) zu kassieren?
nein


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 13:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:In bezug auf Asylbewerber ist man auch bei anderen Themen manchmal anderer Meinung, da wird z.B. die Angabe von falschen Identitäten nach wie vor nicht bestraft.
Auch du darfst der Polizei falsche Angaben über deine Identität machen. Es ist nicht verboten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 13:08
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:. Es ist nicht verboten.
Natürlich nicht, aber nicht straffrei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 13:10
@Abahatschi

Es kommt drauf an. Die Polizei zu belügen ist an sich nicht strafbar. Das recht die Polizei zu belügen hat jeder.


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