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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 02:00
Zitat von FFFF schrieb:Wie ist es damit, dass in Gefängnissen größter Wert auf regelmäßige Mahlzeiten gelegt wird, weil die Insassen sonst aggressiv werden?
Ein Gefängnis fliegt nicht. Ein Gefängnis hält einen Gewissen Alltagstrott vor. In einem Flieger sieht die Sache schon ganz anders aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 02:03
Zitat von FFFF schrieb:Steht bei euch eine Sheriff-Wahl an?
Wie meinen?

Bist Du der Meinung vor Randale einzuknicken und den Randalierer nicht weiter zu behelligen?
Möchtest Du das vor eventuellen Opfern der Randalierer näher erläutern? Wärst Du in der Lage dazu? Welche Argumente würdest Du dazu in die Diskussion mit einbringen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 02:05
@sorbetabart
wie oft sie sie wegschmeissen kannst Du gar nicht wissen. Es ist übrigens dem Amt nicht erlaubt um die Identität festzustellen, sich mit Behörden des Herkunftslandes in Verbindung zu setzen, erst
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein anderer Aspekt, glaube es wurde schon mal thematisiert, aber ich habs vergessen:Weshalb wird denn mit normalen Linienflügen abgeschoben und nicht z.B. mit Armeeflugzeugen? Oder wenn das schon nicht gewollt ist oder nicht geht, dann direkt Flüge für die Abzuschiebenden buchen?
das hatte ich Dir schon mal beantwortet. Es gibt auch Charterflüge. Warum Armeeflugzeuge nicht gehen hatte ich Dir lang und breit verlinkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 02:05
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Es gibt durchaus Wege jemanden ohne signifikantes Gesundheitsrisiko ruhigzustellen. Ich wundere mich, dass das scheinbar nicht gemacht wird.
Stuhlkreis? Oder ein injiziertes Präparat? Was genau meinst Du?


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12.05.2019 um 02:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist übrigens dem Amt nicht erlaubt um die Identität festzustellen, sich mit Behörden des Herkunftslandes in Verbindung zu setzen,
Nicht? Also liegt die Beweislast bei deutschen Behörden... die quasi nur die Schultern zucken können?
Der Asylbewerber hat welche Mitwirkungspflicht?

Meiner Meinung nach würde eine ungeklärte Identität eines Asylbewerbers direkt zum Ausschluß im Verfahren führen.
Leider ist meine Meinung nicht stellvertretend für die Gesetzgebung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 04:13
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Arbeiten die kein Essen ermöglichen kennst Du nicht?
Zitat von FFFF schrieb:Die Abzuschiebenden bekommen welchen Lohn?
Zum einen arbeiten sie nicht, zum anderen bekommen sie immerhin Taschengeld (habe ich weiter oben gelesen).
Zitat von FFFF schrieb:Dennoch beschwerten sich einige ..., dass sie... ihre Mobiltelefone nicht mehr hätten nutzen dürfen
was ich auch nachvollziehen kann, dass sie es nicht dürfen, genau deshalb:
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Man weis nicht, wer dann zu welchem Zweck angerufen wird. Aus Sicherheitsrelevanten Gründen ist ein Handybenutzungsverbot wahrscheinlich richtig. Notfalls kann man in seiner Heimat angekommen, dann einen Anruf tätigen.
Zu den schon vorhandenen Problemen möchte man vermutlich nicht noch eventuelle Demos am Flughafen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist übrigens dem Amt nicht erlaubt um die Identität festzustellen, sich mit Behörden des Herkunftslandes in Verbindung zu setzen, ...
dann ist das ein Punkt der mMn geändert gehört.
Wie sonst will denn dann die Behörde die Identität feststellen können, zumal wenn der Flüchtling selbst vielleicht nicht mitwirkt?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:..., sich mit Behörden des Herkunftslandes in Verbindung zu setzen, erst
leider fehlt beim Satzende etwas.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt auch Charterflüge. Warum Armeeflugzeuge nicht gehen hatte ich Dir lang und breit verlinkt.
und ich hatte zugegeben, dass ich dies vergessen hatte, also unnötig, mir das jetzt noch mal vorzuhalten.
FF hatte es mir - vor deinem Post jetzt - gestern schon längst beantwortet dass es Charterflüge gibt, ohne noch mal "nachzutreten" (so kann Diskussion auch entspannt gehen ;) )


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 07:08
@Optimist
benutze doch einfach manchmal die SUFU, da wird Dir geholfen......und wo hat FF das mit den Armeeflugzeugen beantwortet?

Es ist übrigens dem Amt nicht erlaubt um die Identität festzustellen, sich mit Behörden des Herkunftslandes in Verbindung zu setzen, ...
erst wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Was bei notwendigem Asyl durchaus Sinn macht, findest Du nicht? Oder soll man die Behörden des Landes, in dem für den Menschen eine Gefahr besteht auch noch darauf aufmerksam machen, dass dieser geflüchtet ist und somit potentiell die verbliebene Familie in Gefahr bringen, so als Beispiel?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 07:51
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Es gibt durchaus Wege jemanden ohne signifikantes Gesundheitsrisiko ruhigzustellen. Ich wundere mich, dass das scheinbar nicht gemacht wird.
Du wunderst Dich? Darf man denn Menschen ungefragt und ohne Einverständnis Arzneimittel verpassen? Oder ist das auch eine der angestrebten Gesetzesänderungen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 08:43
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Bist Du der Meinung vor Randale einzuknicken und den Randalierer nicht weiter zu behelligen?
Nein.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Meiner Meinung nach würde eine ungeklärte Identität eines Asylbewerbers direkt zum Ausschluß im Verfahren führen.
Das heißt, der junge Mann den ich kenne, hätte kein Asyl bekommen, weil er das Pech hatte, aus Mossul zu stammen wo 3 Jahre lang der IS herrschte, gerade als er nach Deutschland kam um Asyl zu beantragen.
Papiere aus der Stadt galten als hoch verdächtig, da der IS die Behörden übernommen hatte.
Die Beschaffung der Papiere dauerte über ein Jahr.
Du hättest ihn direkt ausgewiesen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zum einen arbeiten sie nicht, zum anderen bekommen sie immerhin Taschengeld (habe ich weiter oben gelesen).
Sie sitzen aber nicht den ganzen Tag irgendwo rum und können sich vom Taschengeld was in der Cafeteria holen, sondern sind zum Teil seit morgens früh in Gewahrsam, zum Teil stundenlang in Handschellen, und warten bis spät nachts auf den Abflug.
Das würde schon Stress bedeuten, wenn man nicht vor einer Abschiebung stünde.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Naja, es gibt schon Forderungen von der Polizei und der Polizeigewerkschaft. Hilft nur nichts.
Und wo fordern die, härtere Maßnahmen anwenden zu dürfen? So im Sinne von "Jedes Mittel erlaubt, bis Ruhe einkehrt", so wie hier gefordert wurde?
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ein Gefängnis fliegt nicht. Ein Gefängnis hält einen Gewissen Alltagstrott vor. In einem Flieger sieht die Sache schon ganz anders aus.
Ich rede von dem ganzen Tag, den sie mit einer "leichten Mahlzeit" verbrachten, bevor sie in den Flieger stiegen und die zwei Stunden Wartezeit, bevor der Flieger abhob.
Ich gehe davon aus, dass die Situation für die Abzuschiebenden eher stressiger ist als ein normaler Tag im Gefängnis, daher auch solche "Kleinigkeiten" sogar stärker ins Gewicht fallen.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:8 stunden sind ein normaler Arbeitstag
Den man nach dem Wecken durch Polizei in Handschellen hierhin und dorthin transportiert wird, um da oder dort stundenlang zu warten.
Sieht so für Dich ein ganz normaler Tag aus?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Der gute einfühlsame deeskalierende Umgang der Beamten mit den Häftlingen lobend hervorgehoben.
Ja, bis auf einige Punkte, die kritisiert werden und die Vorschläge zur Verbesserung.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Das sind nur die bekannten Essensgelegenheiten.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Belege bitte daß diejenigen die in Dienststellen warten mussten dort nichts zu essen bekamen.
Es wird jede Minute des Tages beschrieben, jede Pinkel- und Zigarettenpause aufgelistet Meinst Du, die hätten das Frühstück und Mittagessen übergangen?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Bemangelt wurde lediglich daß diejenigen die ausreisepflichtig aufgegriffen und dann zu Dienststellen inhaftiert wurden und dort nichts bekommen hätten dort nicht zusätzlich unter der REihe versurgt wurden.
Das war ein Großteil der Gruppe, die zum Teil bis nachmittags nichts zu Essen bekamen, so wie es da beschrieben wird
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:8 Stunden sind bei mir kein Tag.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Wenn bei der Personalschlacht und dem Kontakt zu BEtreuern jemand 8 stunden nichts hätte und deswegen leidet dann würde der vor offenem Buffet verhungern.
Toll, wie das vollkommen egal ist, dass die Leute sich in Polizeigewahrsam befanden und damit die Polizei die Verantwortung trägt und nicht der Einzelne, der sich entscheidet, Hunger zu haben oder auf Diät zu sein, oder im Ramadan.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:ROFL und wenn ramadam war dann haben die sogar am vortag nichts gegessen,
Und darum müssen alle aus der Gruppe gewohnt sein, ohne Essen auszukommen.
Übrigens ist bekannt, dass das Hungern von Tagesanbruch bis Abenddämmerung einige aggressiv macht.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Was willst Du denn überhaupt was die ändern soillen?
Ich sollte Vorschläge machen, wie man besser verfahren könnte. Einer davon wäre, dass die Leute vernünftig zu Essen und Trinken bekommen, um den Stress nicht unnötig zu erhöhen.
Toll, was hier für Verrenkungen gemacht werden, um das nicht zu akzeptieren.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:gut, immerhin der zweite massive Belegfail bei einem massiven Vorwurf die tage.
Bitte diskutiere das mit der @Verwaltung aus, "massive Belegfails" sind Verwarnungsgrund.
Ich hätte gerne endlich meine erste Verwarnung in sieben Jahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 08:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du wunderst Dich? Darf man denn Menschen ungefragt und ohne Einverständnis Arzneimittel verpassen? Oder ist das auch eine der angestrebten Gesetzesänderungen?
Naja, ich gehe ja erstmal nicht davon aus, dass die Leute randalieren, weil sie böse sind, sondern weil sie Angst haben. Eine Verabreichung unter Zwang interpretierst du da rein. Vielleicht nimmt der ein oder andere es ja freiwillig, wenn es Richtung Flieger geht.

Oder denkst du da wird randaliert, um sich aktiv gegen Gesetze zu lehnen?
Zitat von FFFF schrieb:Und wo fordern die, härtere Maßnahmen anwenden zu dürfen? So im Sinne von "Jedes Mittel erlaubt, bis Ruhe einkehrt", so wie hier gefordert wurde?
Eine Forderung ist beispielsweise bundesweit die Ankündigung einer Abschiebung zu unterlassen, da viele Abschiebungen abgebrochen werden müssen, bevor sie anfangen, weil die Abzuschiebenden einfach untertauchen, wenn sie wissen, dass ihre Abschiebung ansteht. Das ist zwar keine körperliche Gewalt, aber psychisch stelle ich mir das schon unangenehm vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:02
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Oder denkst du da wird randaliert, um sich aktiv gegen Gesetze zu lehnen?
Das unterstellen einige hier. Unter anderem mit der Verlinkung der Anleitung, wann man sich wie widersetzen solle.
Dass jemand auch aus anderen Gründen ausrasten kann, kann natürlich nicht vorkommen.
Alle Asyl-Abgelehnten sind potentielle Verbrecher. Oder so.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Eine Forderung ist beispielsweise bundesweit die Ankündigung einer Abschiebung zu unterlassen,
Genau das wird getan, in dem Bericht beschrieben - und kritisiert, eben weil es
Zitat von AtroxAtrox schrieb:psychisch (...) unangenehm
ist. B.z.w. den Stress erhöht, weil die Leute teilweise auch nicht mehr dazu kamen, ihre nötigsten Sachen und Papiere zusammen zu packen, den Arbeitgeber zu informieren oder der Familie Bescheid zu sagen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:09
Zitat von FFFF schrieb:Alle Asyl-Abgelehnten sind potentielle Verbrecher. Oder so.
Ich bin ja glücklicherweise nicht für andere Mitdiskutanten verantwortlich.
Zitat von FFFF schrieb:ist. B.z.w. den Stress erhöht, weil die Leute teilweise auch nicht mehr dazu kamen, ihre nötigsten Sachen und Papiere zusammen zu packen, den Arbeitgeber zu informieren oder der Familie Bescheid zu sagen.
Ja, ich sage ja, angenehm ist das nicht. Aber ich denke man muss dann auch damit leben, wenn es anders nicht funktioniert. Es ist leider oft im Leben so, dass bestimmte Dinge zum Schlechteren geändert werden, weil es von einigen ausgenutzt wird. Wenn man freiwillig seine Ausreise antreten würde, würde man ja garnicht erst in diese Situation kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:13
@Atrox
Es wird dabei gerne übersehen, dass viele, die abgeschoben werden, eben nicht die Kriminellen sind, die direkt untertauchen um der Abschiebung zu entgehen oder in verschiedenen Wohnorten abzukassieren. Sonst wären sie ja nicht an ihrer Meldeadresse anzutreffen.
So passiert´s, dass der Bäcker- oder Gärtnerlehrling einfach nicht zur Arbeit erscheint, während der Betrüger nicht abgeschoben werden kann, weil unauffindbar.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Ich bin ja glücklicherweise nicht für andere Mitdiskutanten verantwortlich.
Nein, ich wollte nur den Hergang der Argumentation erklären.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:18
@FF

https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html
Die Abschiebung kann aufgeschoben und eine "Duldung" erteilt werden, wenn:

die Landesbehörde die Abschiebung "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen" für maximal drei Monate aussetzt,
der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert,
Beim Azubi kann die Abschiebung doch ohnehin aufgeschoben werden? Auch ohne im Flugzeug zu randalieren...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Darf man denn Menschen ungefragt und ohne Einverständnis Arzneimittel verpassen? Oder ist das auch eine der angestrebten Gesetzesänderungen?
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Naja, ich gehe ja erstmal nicht davon aus, dass die Leute randalieren, weil sie böse sind, sondern weil sie Angst haben. Eine Verabreichung unter Zwang interpretierst du da rein. Vielleicht nimmt der ein oder andere es ja freiwillig, wenn es Richtung Flieger geht.
Was wäre so schlimm, wenn man also Leute vor sich hat, welche Angst haben, vielleicht sogar Flugangst, wenn man denen ein Beruhigungsmittel geben würde?

So eine einmalige Gabe greift nun nicht gleich irreparabel die Gesundheit an.
Vielleicht wären manche sogar froh, wenn sie ein Mittel bekommen würden, so wie manche mit Flugangst auch von selbst etwas nehmen - so wie es Atrox auch geschrieben hatte:
Vielleicht nimmt der ein oder andere es ja freiwillig
---------------------------------------------
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Oder denkst du da wird randaliert, um sich aktiv gegen Gesetze zu lehnen?
Zitat von FFFF schrieb:Das unterstellen einige hier. Unter anderem mit der Verlinkung der Anleitung, wann man sich wie widersetzen solle.
ja solche Fälle gibts aber eben auch. Und wenn so ein Mittel bei Angst legitm wäre, dann bei absichtlichem Widersetzen und Ausrasten erst recht.
Wie gesagt, es geht ja nicht darum, Mittel zu geben, welche tatsächlich bleibend die Gesundheit beeinträchtigen würden.
Weshalb der Gesetzgeber hier so zartbesaitet ist, verstehe ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:25
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Beim Azubi kann die Abschiebung doch ohnehin aufgeschoben werden?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Vielleicht wären manche sogar froh, wenn sie ein Mittel bekommen würden, so wie manche mit Flugangst auch von selbst etwas nehmen - so wie es Atrox auch geschrieben hatte:
Vielleicht nimmt der ein oder andere es ja freiwillig
Finde ich besonders in der Kombination gut! ;)
Azubis Lehre fertig machen lassen und dann ab! Unter zuhilfenahme von Mitteln gegen Flugangst.!


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12.05.2019 um 09:28
@eckhart
Azubis Lehre fertig machen lassen und dann ab! Unter zuhilfenahme von Mitteln gegen Flugangst.!
großer Quatsch.
Ich hatte mich immer dafür ausgesprochen, nur die "Richtigen" abzuschieben (welche straffällig wurden oder nicht gewillt sind, sich in diese Gesellschaft einzubringen, auch die Sprache nicht zu lernen usw.)

Diejenigen welche sich hier integriert haben, einen Job haben und unbescholten leben, dafür sollte man Sonderegelungen machen.
Über z.B. ein Einwanderungsgesetz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:40
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Die Abschiebung kann aufgeschoben und eine "Duldung" erteilt werden, wenn:

die Landesbehörde die Abschiebung "aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen" für maximal drei Monate aussetzt,
der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert,
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Beim Azubi kann die Abschiebung doch ohnehin aufgeschoben werden?
Trotzdem ist es vorgekommen, dass Azubis abgeschoben wurden.
Außerdem geht es nicht nur um Azubis, sondern alle, die an ihrer Meldeadresse angetroffen werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt, es geht ja nicht darum, Mittel zu geben, welche tatsächlich bleibend die Gesundheit beeinträchtigen würden.
Wie würdest Du denn eine Ausweitung der Befugnisse bei Gewaltanwendung "Mit allen Mitteln, bis Ruhe einkehrt" verstehen, die hier verlangt wurde, wenn Fesseln, Beißschutz, Fixieren am Sitz mit Klebeband, Behinderung der Atmung, Helm u. s w schon erlaubt sind?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb der Gesetzgeber hier so zartbesaitet ist, verstehe ich nicht.
Weil eine Ausweitung der Befugnisse einschließen würde, Folter oder sogar potentiell tödliche Mittel anzuwenden?
Auch an Dich die Frage: Welchem Beamten möchtest Du zumuten, solche Mittel im Ernstfall nach Dienstvorschrift anzuwenden?
(Ich gehe davon aus, dass Notwehr auch bisher schon erlaubt ist.)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 09:49
Zitat von FFFF schrieb:Trotzdem ist es vorgekommen, dass Azubis abgeschoben wurden.
Außerdem geht es nicht nur um Azubis, sondern alle, die an ihrer Meldeadresse angetroffen werden.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber dann müssen entweder triftige Gründe vorliegen oder es wurde nicht gemeldet, dass man eine Ausbildung macht. In beiden Fällen sehe ich jetzt nicht den unverhältnismäßig agierenden Staat, sondern eher ein "selber Schuld"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.05.2019 um 10:00
Ich hab mir mal den gesamten Bericht des CPT zum Abschiebevorgang am 14.4.2018 durchgelesen.

Insgesamt finde ich, dass das CPT den dt. Behörden und allen Beteiligten sehr gute ,,Noten" ausstellt. Die Schilderung der Sachverhalte und Vorgänge finde ich ziemlich neutral und professionell. Es werden für mein Empfinden in den meisten Fällen lediglich kleinere Kritikpunkte geäußert bzw. das CPT stellt einfach seine Position dar.
Nach dem Motto:,,So und so sollte es idealerweise laufen."
Wahrscheinlich weiss das CPT auch, dass es immer eine Diskrepanz zwischen Theorie und Wirklichkeit gibt.

Besonders diskutiert wurde ja dieser Fall, ich zitiere mal die Passage aus dem Bericht:

http://docs.dpaq.de/14814-cpt-bericht.pdf
54. Der zweite Rückzuführende fügte sich dem Einstiegsprozedere bis zu dem Moment, als er in dem Flugzeug hingesetzt wurde. Hierbei geriet er in Erregung, begann zu schreien und in alle Richtungen zu schlagen, und versuchte aufzustehen. Die beiden neben ihm sitzenden Begleitbeamten versuchten, ihn in seinem Sitz zu halten, indem sie seine Arme festhielten. Dabei wurden sie von einem aus vier Begleitpersonen bestehenden Backup-Team unterstützt, wovon sich drei hinter seinem Sitz positionierten. Einer dieser Begleitbeamten legte von hinten seinen Arm um den Hals des Rückzuführenden und zog mit seiner anderen Hand dessen Nase nach oben, sodass sein Kollege einen Beißschutz in den Mund des Rückzuführenden einführen konnte.

In Reaktion hierauf verstärkte der Rückzuführende seinen Widerstand, woraufhin ein zweiter Begleitbeamter des Backup-Teams eingriff und den Kopf des Rückzuführenden auf einen Nebensitz zog und sein Knie auf dessen Kopf platzierte, um Druck auszuüben und kooperatives Verhalten zu erreichen, während die Hände des Rückzuführenden hinter dessen Rücken mit einem Klettband gefesselt wurden. Ein weiterer Begleitbeamter drückte mit seinem Daumen auf die Schläfe des Rückzuführenden. Ein weiteres Klettband wurde unterhalb der Knie des Rückzuführenden angebracht, um seine Beine zusammenzubinden.

Dem Rückzuführenden wurde außerdem ein Helm aufgesetzt und an seinen Armen und Beinen wurden weitere Klettbänder angebracht. Des Weiteren wurde Gewalt angewendet, um ihn mit den Händen festzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Rückzuführende von drei hinter seinem Sitz positionierten Begleitbeamten festgehalten und auf jeder Seite saß ein weiterer Beamter. Ein sechster Beamter kniete auf den Knien und Oberschenkeln des Rückzuführenden, um ihn mit seinem Gewicht in seinem Sitz zu halten.

Nach etwa 15 Minuten griff der sechste Begleitbeamte mit seiner linken Hand die Genitalien des Rückzuführenden und drückte mehrmals länger zu, um den Rückzuführenden dazu zu bringen, sich zu beruhigen. Als das Flugzeug rund zehn Minuten später startete, standen zwei Begleitbeamte immer noch hinter dem Sitz des Rückzuführenden, um sicherzustellen, dass er sitzen blieb.

Kurz darauf beruhigte sich der Rückzuführende, nachdem ihm gesagt wurde, dass die meisten Zwangsmittel entfernt werden würden, sofern er sich kooperativ verhalte. Für etwa eine Stunde blieb er mit den Händen hinter dem Rücken gefesselt. Da er ruhig blieb, wurde die Fesselung gelöst.

55. Im Verlauf dieses Eingriffs beobachtete die Delegation, dass der Rückzuführende Atemschwierigkeiten bekam und noch mehr in Erregung geriet, als der erste Begleitbeamte des Backup-Teams den Arm um seinen Hals legte, da der dort ausgeübte Druck zu einer vorübergehenden Atemwegsbehinderung führte.

Der CPT ist der Auffassung, dass bei jeglicher Anwendung von Gewalt verhindert werden muss, dass bei der betroffenen Person ein Erstickungsgefühl entsteht. Wie aus den einschlägigen internen Anweisungen der Bundespolizei hervorgeht, dürfen begleitende Beamte keine Kontrolltechniken anwenden, bei der die Atemfähigkeit einer Person eingeschränkt wird.

Darüber hinaus beobachtete die Delegation, dass der Rückzuführende jedes Mal, als der sechste Begleitbeamte Druck auf seine Genitalien ausübte, physische Reaktionen zeigte und noch mehr in Erregung geriet.

Der CPT erkennt an, dass es oftmals schwierig sein kann, eine Abschiebungsanordnung gegen einen ausländischen Staatsangehörigen zu vollziehen, der entschlossen ist, auf dem Hoheitsgebiet eines Staates zu bleiben. Die begleitenden Beamten müssen bisweilen sicherlich Gewalt und Zwangsmittel anwenden, um die Abschiebung wirksam durchzuführen.

Allerdings sollte diese Gewalt nicht über das absolut notwendige Maß hinausgehen. Eine Person durch Drücken der Genitalien zu misshandeln, was eindeutig darauf abzielt, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen, ist unverhältnismäßig und unangemessen. Dies umso mehr, als die Person von sechs Begleitbeamten fixiert wurde.

Der CPT empfiehlt, dass die deutschen Behörden sofort Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung dieser beiden Techniken durch begleitende Beamte der Bundespolizei zu unterbinden.
Man erkennt zunächst, dass es sich hier um eine absolute Extremsituation gehandelt hat.
Es ist also nicht Standard, dass es zur beschriebenen und bemängelten Gewaltanwendung bei Abschiebungen kommt. Und auch in diesem Fall war der ,,Eiergriff" offensichtlich allerletztes Mittel der Wahl, nachdem es selbst 6 Bundespolizisten unter Einsatz anderer Techniken und Fesselung nicht gelungen war, den Widerstand des Abzuschiebenden zu beenden.

Er ist, um es kurz zu sagen, völlig ausgerastet.
Das mag einerseits verständlich sein, andererseits muss verstanden werden, dass das begleitende Personal dazu da ist, den Widerstand zu beenden.
Auch hier sollte man erwähnen, dass das CPT in seinem Bericht mehrfach das Verhalten aller Beteiligten der Bundespolizei lobt.
Es erkennt sogar an, dass Gewaltanwendung unter Umständen notwendig ist.

Die Kritik des CPT hat für mich eher den mahnenden Charakter, trotzdem ganz genau drauf zu achten, wieviel und welche angewandt wird.

Sieht man sich den Bericht des CPT mal selbst an, dann kommt man meiner Meinung nach jedenfalls zu einem anderen Ergebnis, als es in der plakativen Darstellung des Spiegels rüberkommt.

Warum der Spiegel das, aus meiner Sicht, so falsch und einseitig darstellt, was das CPT berichtet, ist mir ein Rätsel.


Deutlich wird auch das Problem der Frage, wieviel und welche Gewaltanwendung denn ,,angemessen" und ,,notwendig" sei.
Abgesehen von Leuten, die gnaz grundsätzlich gegen jede Ausweisung sind, gehen die Haltungen ja von ,,alles freundlich-mitfühlend ausdiskutieren" bis hin zu knallharter Autorität. Besonders schwierig ist es, wenn man darüber diskutiert, obwohl man selbst keinerlei Erfahrung mit entsprechenden Situationen hat.
Da wird dann viel vom Sessel aus über den Daumen gepeilt und gesagt:,,So und so müsste man es machen, das müsste doch gehen, so sollte es laufen...".

Aber wie qualifiziert sind solche Einschätzungen überhaupt?
Man sollte zumindest im Kopf behalten, dass die ,,Profis" der Bundespolizei in einer anderen Situation sind und andere Hintergründe haben, als man selbst.
Ohne Verantwortung und vom bequemen Sofa aus ist leicht gesagt, wieviel Gewaltanwendung zu viel sei.


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