geeky schrieb:Kannst du bitte den Beitrag verlinken, auf den du dich beziehst?
Beitrag von the_unforgiven (Seite 2.232)the_unforgiven schrieb:2017 bis sept.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900385.pdf#page=32
30,5% ablehnung
sonst rücknahmen 45,4% 44902
Ausreisen vor abschluß des Asylantrages sind unnötige Arbeit:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900385.pdf#page=17
2017 20516 Fälle.
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geeky schrieb:the_unforgiven schrieb:
Weiterhin würde ich als Sanktion Reisewarnungen aussprechen bei Staaten in denen Menschen flüchten die mehr als 10% der Asylverfahren positiv entschieden wurden
Welchen Zusammenhang siehst du zwischen erfolgreicher Asylgewährung und der Sicherheit von Touristen?
Ich sehe in einem Land in dem Menschen verfolgt werden kein geeignetes Reiseziel für Menschen die nur in Länder reisen vor denen nicht gewarnt wird.
Es wird zwar ständig argumentiert daß die Sicherheit von TOuristen und Bewohnern nicht zusammenhängen aber ich würde sagen diese Trennung ist nicht haltbar, besonders wenn man von Rassismus und Diskriminierung absieht bei der Betrachtung.
Ein türke der nach x Jahren deustscher wurde kann sich nicht auf Reisewarnungen für deutsche verlassen...
In Ländern in denen Menschenrechte nichts wert sind kommt es unweigerlich früher oder später auch bei Touristen zu problemen.
Z.B. wenn es dort Todesstrafe gibt und keine ordentliche Justiz so ist es nur eine Frage von Jahren bis mehrere touristen in der Zelle sitzen.
Ein sicheres Land bekommt keine >10% Asylanerkennungsquoten zusammen.
Das sollte man auch deutlich kommunizieren.
geeky schrieb:the_unforgiven schrieb:
oder mehr als x% subsidiären Schutz bekommen.
Falls du die Richtlinie 2011/95/EU nicht gleich ganz abgeschafft wissen willst würde mich der Wert von x interessieren und warum du ihn prozentual statt absolut bestimmen möchtest. Ein Herkunftsland mit 30 Flüchtlingen, von denen 25 subsidiär geschützt sind, muss mit Sanktionen rechnen, nicht aber eins mit 2000 von 3000? Das klingt nicht gerade nach "moralischen Mindeststandards". ;)
2011/95/EU?
Denke so wie ich das verstehe will ich nicht abschaffen.
Die Quote sollte eine Anerkennungsrate verglichen mit den Anträgen sein die nenneswert ist.
sicherlich habe ich übersehen daß die Menge der Anträge auch reinspielen muß.
Frei formuliert würde ich sagen: sobald eine nenneswerte Anzahl Anträge und Quote zeigen daß in dem Land die Sicherheit für Bürger oder Bevölkerungsgruppen nicht gegeben ist.
Also wenn ich tausenden zugestehe daß sie in ihrer Heimat nicht sicher sind, ohne persöhnlich verfolgt zu sein, ihnen nicht zuzumuten ist zurückzukehren weil ihnen Gefahr für leib und Leben droht dann kann man schwerlich Lebensrisiko außerhalb des Einflussbereiches des Staates dafür gelten lassen.
Da kann man niemanden urlaub oder Geschäfte machen lassen.