Tussinelda schrieb:Deine Wortklaubereien kannste mit Dir selbst ausmachen.
das stimmt schon was corky schreibt.
denn mit deiner Wortwahl implizierst du, dass jede/r Antragstellerin schutzbedürftig sei.
noch vor wenigen Jahren sprach man deswegen von Asylbewerber. und nicht pauschal von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen.
Jede-r hat das REcht, die Grenze zu übertreten und um Asyl nachzusuchen. Im Zuge des Asylverfahrens wird die Schutzbedürftigkeit dargelegt (vom Asylbewerber) und geprüft (vom BAmF).https://www.allmystery.de/themen/pr120118-2131#id24318487
erst danach steht der Schutzstatus fest (der Rechtsweg ist offen).
die OBergrenze von 1000 Famileinnachzügen monatlich bezieht sich auf subsidär geschützte Personen.
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden
kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.....
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/SubsidiaererS/subsidiaerer-schutz-node.htmlda du überall großen Wert auf korrekte Wortwahl legst, solltest du es bei Asylbewerbern ebenso halten.