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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 11:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nix Neues, aber Danke ob der Wiederholung.
deal with it, so ist nun mal die Rechtslage

du kannst ja auch ganz privat, per Bürgschaft sozusagen, Menschen nach D kommen lassen

komisch nur, dass viele der Bürgen nicht zahlen wollen wofür sie sich verbürgt haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 11:03
Zitat von lawinelawine schrieb:du kannst ja auch ganz privat, per Bürgschaft sozusagen, Menschen nach D kommen lassen

komisch nur, dass viele der Bürgen nicht zahlen wollen wofür sie sich verbürgt haben.
das hat jetzt genau was mit der derzeitigen Diskussion zu tun? Es ging um Obergrenze, nicht darum, was wer wie privat kann oder nicht kann. Oder macht oder nicht macht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 11:03
Zitat von lawinelawine schrieb:so ist nun mal die Rechtslage
Ob die allerdings verfassungsmäßig ist, ist ne andere Frage.

Aber ist genauso wie mit der Verfassungsmäßigkeit der NPD oder AfD: Man sondiert und wenn das Ergebnis lautet, dass das Begehr bzw. die Verfassungsklage mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen wird, versucht man es erst gar nicht, um sich Zeit, Kosten, Arbeit und Frust zu ersparen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 11:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:muss man auch nicht, aber könnte man
Ausnahmsweise könnte diese Regierung auch mal etwas einhalten was es beschlossen hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 12:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und? Ich kann das anders sehen und das habe ich erklärt. Deal with it.
Das kannst du ja anders sehen. ICh glaube aber, du hättest auch ein Problem damit, wenn bei sachen, die du wichtig findest, die rechtslage ignoriert werden würde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 12:43
@Realo

Fanden die meisten linken hier im Forum bei dem Burkading weniger schlimm und nahmen die Empfehlung vom wissenschaftlichen Dienst quasi als BEweis für die Verfassungsfeindlichkeit eines eventuellen Verhüllungsverbotes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 14:23
@shionoro
Nur ging es mir gerade gar nicht um die Rechtslage, sondern schlicht um die Anzahl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 14:50
@Tussinelda

Aber warum soll die jetzt relevant sein, mit solchen rechenspielen?
Die Gesetzeslage ist eindeutig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 15:06
@shionoro
Das ist die Auswirkung der Diskussionskultur und Spaltung...ich fände es legitim wenn ein(e) Userin schreibt:
- ich will dass mehr kommen
- man könnte doch eventuell schon vorgehaltene Kapazitäten dafür nutzen
- immerhin können wir der Gruppe X helfen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 15:11
@Abahatschi
Viele (auch einige recht radikale) meinungen sind legitim. Man muss nur kohärent und herlich sein.

Ich sehe nicht ein, dass bei anderen Diskussionen sofort die VErfassungs ins Feld geführt wird und man vorgeworfen bekommt, man wolle gegen das gesetz handeln, aber in anderen diskussionen gesetzesübertretungen richtig findet, oder sie sogar als gesellschaftlichen ungehorsam verklärt.


Die jetzige Regelung ist beschlossen und daran muss mans ich jetzt auch halten. Sie hat auch durchaus ihren sinn: Sie ist dafür gedacht, dass nicht jeder Flüchtling plötzlich zehn leute hinterherzieht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 10:00
@shionoro
wo genau habe ich davon geschrieben, das Gesetz zu übertreten? Und steht es in der Verfassung, das eine bzw. mehrere Obergrenzen einzeln eingehalten werden MÜSSEN, auch wenn es insgesamt so oder so nicht die gesamte Obergrenze erreicht?
Außerdem ist eine Obergrenze mit europäischem Recht nicht vereinbar. Jeder Schutzbedürftige hat ein Recht auf Prüfung seines Antrags.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 10:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Jeder Schutzbedürftige hat ein Recht auf Prüfung seines Antrags.
Wenn er schutzbedürftig ist, braucht er keinen Antrag -> das ergibt die Prüfung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem ist eine Obergrenze mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Es ist auch nicht mit dem europäischen Gedanken vereinbar dass ein Land die Hauptlast trägt.
Schon witzig: man sucht sich die Gesetzesebene die gerade passt.
Und: genau das ist es wie Europaverdrossenheit entsteht ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 10:49
@Abahatschi
es geht aber auch nicht, Recht zu beugen, weil andere es beugen ;)
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn er schutzbedürftig ist, braucht er keinen Antrag -> das ergibt die Prüfung.
wie meinen? Es wird ein Antrag gestellt und dieser dann geprüft. Seit wann muss man keinen Antrag stellen, um eine Asylberechtigung oder einen sonstigen Schutzstatus zu erhalten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 10:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie meinen?
So wie Du das schreibst gehst Du wohl davon aus dass jeder Schutzbedürftigt ist (was sonst nee?).
Fakt ist aber: zuerst sind sie alle Antragsteller, dann werden ihre Anträge geprüft und wer die Kriterien erfüllt ist schutzbedürftigt.
Die Antragsteller die es nicht erfüllen müssten das Land verlassen...aber ich weiss nicht warum Du Dir da Sorgen machst, es darf jeder bei vollen Bezügen bleiben...es gibt nicht mal Sanktionen wie bei Hartz 4.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 10:57
@Abahatschi
nein, gehe ich nicht. Ich schrieb nur, dass jeder Schutzbedürftige ein Recht auf Prüfung seines Antrags hat. Du liest da wieder mal was, das da nicht steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 11:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:jeder Schutzbedürftige ein Recht auf Prüfung seines Antrags hat
Tz tz -> und woher weiss Du vor dem Antrag dass jeder Antragsteller schutzbedürftight ist? Damit sein Recht auf Prüfung gewahrt wird?
Dürfen Nichtschutzbedürftige keinen Antrag stellen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 11:02
@Abahatschi
Deine Wortklaubereien kannste mit Dir selbst ausmachen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 11:06
Immerhin könnte man die Obergrenzen so interpretieren, dass sie sich nicht auf Antragsteller beziehen, sondern auf anerkannte Schutzbedürftige. dann werden es etwas mehr als 200.000 pro Jahr - theoretisch. Es kommen ja viel weniger, so dass es ein rein akademischer Streit ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 11:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deine Wortklaubereien kannste mit Dir selbst ausmachen.
das stimmt schon was corky schreibt.
denn mit deiner Wortwahl implizierst du, dass jede/r Antragstellerin schutzbedürftig sei.

noch vor wenigen Jahren sprach man deswegen von Asylbewerber. und nicht pauschal von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen.
Jede-r hat das REcht, die Grenze zu übertreten und um Asyl nachzusuchen. Im Zuge des Asylverfahrens wird die Schutzbedürftigkeit dargelegt (vom Asylbewerber) und geprüft (vom BAmF).https://www.allmystery.de/themen/pr120118-2131#id24318487
erst danach steht der Schutzstatus fest (der Rechtsweg ist offen).

die OBergrenze von 1000 Famileinnachzügen monatlich bezieht sich auf subsidär geschützte Personen.
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden
kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen.....
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/SubsidiaererS/subsidiaerer-schutz-node.html

da du überall großen Wert auf korrekte Wortwahl legst, solltest du es bei Asylbewerbern ebenso halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.02.2019 um 11:09
@Tussinelda
Machen wir das mit dem Dackel wieder:
Jeder Dackel ist ein Hund, nicht jeder Hund ein Dackel, und nicht jeder Antrasteller ein Schutzbedürftigter.


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