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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
28.02.2019 um 14:38Jeder Schutzbedürftige hat ein Recht auf Prüfung seines Antrags.Ich korrigiere: jeder Asylbewerber, denn es kommen ja nicht nur Schutzbedürftige zwecks Antragsstellung.
Tussinelda schrieb:Außerdem ist eine Obergrenze mit europäischem Recht nicht vereinbar.dann sollte das mal geändert werden, denn wenn man das zu ende weiter denkt, dann würde es bedeuten, ganz egal wie viele eines Tages nach D kämen, sie müssten alle geprüft werden. Ja den Entscheidern solcher Gesetze kann es ja egal sein, ob ein Staat irgendwann bezüglich Integration dann auch mal überfordert wäre? Oder auch nicht:
Abahatschi schrieb:Es ist auch nicht mit dem europäischen Gedanken vereinbar dass ein Land die Hauptlast trägt.------------------------------------
Corky:tja.
Schon witzig: man sucht sich die Gesetzesebene die gerade passt. Und: genau das ist es wie Europaverdrossenheit entsteht