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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.05.2019 um 10:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:So wie du das hier beschrieben hast, klingt das aber schon bissel nach "Industrie"? -> "nicht mehr so viel Geld verdienen können..., profitorientierte"...
"Industrie" ist es sicher nicht, denn hier werden ja keine Geflüchteten hergestellt. Es handelt sich also eher um Dienstleistungen. Warum sollten aber Dienstleistungen, die jemand erbringt, nicht auch bezahlt werden? Warum sollten Unternehmen, die darin investieren, keine Rendite erwirtschaften?

Sollten die Mitarbeiter des BAMF ohne Bezahlung arbeiten? Dann wäre es mit deren Qualifikation wohl noch finsterer.

Sollten Menschen, die Sprachkurse an der VHS oder in anderen Bildungseinrichtungen geben, kein Geld dafür bekommen?

Sollten die Mitarbeiter, die in den Erstaufnahme-Camps arbeiten, nicht finanziell davon profitieren, dass sie arbeiten?

Sollte der Einzelhändler ein Schild in den Laden hängen: Verkauf nur an Deutsche, um nichts an Migranten zu verdienen?

Nach Deinem Verständnis sollten also alle Dienstleistungen kostenlos erbracht werden? Na dann: Fang' in dem Bereich an zu arbeiten!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.05.2019 um 13:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:So wie du das hier beschrieben hast, klingt das aber schon bissel nach "Industrie"? -> "nicht mehr so viel Geld verdienen können..., profitorientierte"...
Zitat von DoorsDoors schrieb:"Industrie" ist es sicher nicht, denn hier werden ja keine Geflüchteten hergestellt. Es handelt sich also eher um Dienstleistungen. Warum sollten aber Dienstleistungen, die jemand erbringt, nicht auch bezahlt werden? Warum sollten Unternehmen, die darin investieren, keine Rendite erwirtschaften?
Von "nicht bezahlt werden" zu "Profit-machen/Gewinn machen" ist sicherlich eine große Spanne möglich.
Wie war oder ist es z.B. mit diesen Vermietern, welche sich an den Flüchtlingen eine goldene Nase verdienten? (wegen Angebot und großer Nachfrage).
Solche Exzesse dürfte es mMn nicht geben, da müsste der Staat dafür sorgen, auch wenn noch so viel gebraucht wird.
Auch so manche private Bildungseinrichtungen sind sicher nicht immer Waisenknaben wenn es um Gewinne geht. Da müsste der Staat mMn mehr drauf schauen, dass die Flüchtlingsnot nicht über Gebühr ausgenutzt werden könnte.
Zitat von DoorsDoors schrieb:Sollte der Einzelhändler ein Schild in den Laden hängen: Verkauf nur an Deutsche, um nichts an Migranten zu verdienen?
Dieses Argument ist doch jetzt Quark, dir müsste klar sein, dass ich das nicht so gemeint haben kann.
Außerdem sind Läden generell was anderes also sonstige Dienstleistungseinrichtungen wie z.B. auch der ASB.

Läden müssen gewinnorientiert sein und können so viel verlangen wie sie wollen. Ob es jemand bezahlen kann, ist dann die andere Frage, also regelt sich das von alleine.
Und es gibt ja auch noch die A+V-Läden, damit müssen ja - außer Flüchtlingen - auch arme Leute allgemein Vorlieb nehmen.
Insofern können staatliche Einrichtungen für Flüchtlinge auch dort einkaufen. Es muss sicher nicht immer die neueste Mode sein, wenn der Staat Kleidung stellt (und ich denke mal, das wird sicher auch nicht gemacht werden)


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Doors ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.05.2019 um 19:43
@Optimist

Zumindest die hier in der Region wie Pilze aus dem Boden geschossenen Einzelhandelsläden, die sich mit ihrem Warenangebot speziell an Migranten aus dem arabisch/afrikanisch/asiatischen Raum wenden leben von den Geflüchteten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Insofern können staatliche Einrichtungen für Flüchtlinge auch dort einkaufen. Es muss sicher nicht immer die neueste Mode sein, wenn der Staat Kleidung stellt
Geflüchtete kriegen hier keine Kleidung von Behörden gestellt. Die kaufen bei Second-Hand-Shops oder KIK.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 11:53
@6.PzGren391

Was gehört denn da angepasst? Kannst du das mal bitte erklären?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 11:56
@6.PzGren391
was hat denn die Asylpolitik nun damit zu tun, dass wir grundsätzlich niemanden ausliefern, wenn die Todesstrafe droht?
https://www.gesetze-im-internet.de/irg/__8.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 14:32
Allein die Tatsache dass sein Fluchtgrund ein Mord war, sollte ausreichen um ihm Asyl zu verwehren!

Aber ich weiß schon, der arme Kerl ist nur traumatisiert...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 14:51
@6.PzGren391

Die Tat ist ja nichtmal nachgewiesen. Die Unterlagen die der Iran bisher geschickt hat reichen ja nichtmal aus um die Ermittlungen gegen ihn abzuschließen. Weswegen ja auch weiteres Material angefordert wurde.
Außerdem ist es richtig das niemand ausgeliefert wird, wo einem die Todesstrafe oder Folter droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 14:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Außerdem ist es richtig das niemand ausgeliefert wird, wo einem die Todesstrafe oder Folter droht.
Das solltest Du bis zum Ende in der Theorie ausführen - angenommen einer ist ein nachgewiesener Mörder und ihm droht die Todesstrafe.
Was soll er hier tun, was soll mit ihm geschehen? Ist das nicht Einmischung in Angelegenheiten anderer Staaten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:01
@Abahatschi

Deutschland lehnt die Todesstrafe ab, also wird auch kein Mensch in Länder ausgeliefert, in denen ihnen die Todesstrafe oder Folter droht.

Wenn jemand in einem anderen Land eine schwere Straftat begangen hat, dann habe ich kein Problem damit ihn dafür in Deutschland anzuklagen und zu verurteilen. Und das natürlich nach deutschem Recht. Dann sollen die Länder eben Beweise liefern, die für eine Anklage reichen.

Ist ja gängiges Gesetz würde ich mal behaupten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:04
@Bone02943
Du willst einem Ausländer für eine tat im Ausland den Prozess hier machen? Sind deutsche Gerichte überhaupt für solche Fälle zuständig ?!
Ich habe da so eine Vorahnung auf was das hinausläuft: Deutschland, ein straffreies Paradies mit Sozialversicherung und ggf. leistungsloses Einkommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:09
@Abahatschi
Der letzte Fall von Auslandstaten, die deutschem Strafrecht unterfallen, sind Taten, die im Ausland von Ausländern begangen werden. Ist die Tat auch am Tatort strafbedroht und wird der Täter im Inland (Bundesrepublik Deutschland) betroffen, so kommt es auf die Frage der Auslieferung an. Das deutsche Strafrecht findet nur Anwendung, wenn das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung grundsätzlich zwar gestattet, der Ausländer aber nicht ausgeliefert wird, weil das erforderliche Auslieferungsersuchen des anderen Staates nicht gestellt oder von deutschen Behörden abgelehnt wird oder aber die Auslieferung nicht ausführbar ist, § 7 S.2. 2.Alt. StGB.

Beispiel: Ein Mexikaner betreibt Menschenhandel zwischen Mexiko und USA. Bei einem anderen Anlass wird er in Deutschland angetroffen und festgenommen. Die Auslieferung nach Mexiko oder in die USA wäre gemäß dem Auslieferungsgesetz möglich, kann aber mangels Auslieferungsersuchen nicht erfolgen.

...

Besonders wichtig: Die Auslieferung erfolgt nicht, wenn dem Straftäter im ersuchenden Staat die Verfolgung wegen seiner politischen Anschauungen, wegen seiner Rasse, Religion o.Ä. droht. Ebenso wird nicht ausgeliefert, wenn dem Täter im ersuchenden Staat die Todesstrafe droht. Hier muss der ersuchende Staat zusichern, dass entweder die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werden wird.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/internationales-strafrecht-das-verbrechen-kennt-keine-grenzen_005605.html

Das deutsche Rechtswesen ist also sehr wohl auf solche Fälle ausgelegt. Du brauchst also keine angst haben das Strafter aller Welt hier in Deutschland einen sicheren Unterschlupf finden, wo sie unbehelligt und ohne angst vor Strafverfolgung ein paradiesisches Leben führen können.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ist das nicht Einmischung in Angelegenheiten anderer Staaten?
Was meinst du denn sind die Sanktionen gegen den Iran? Sind das nicht weit größere Eingriffe in die Angelegenheiten des Iran, als einen mutmaßlichen Mörder nicht auszuliefern?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:13
@Bone02943
Deine Zitate beziehen sich auf die Auslieferung - habe ich verstanden, schon vorher.
Meine Frage war - läuft der dann hier rum? Da steht nur etwas von Festnahme...und dann? Prozess hier, hast da was?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:17
@Abahatschi

Also ich interpretiere das so:
Der letzte Fall von Auslandstaten, die deutschem Strafrecht unterfallen, sind Taten, die im Ausland von Ausländern begangen werden. Ist die Tat auch am Tatort strafbedroht und wird der Täter im Inland (Bundesrepublik Deutschland) betroffen, so kommt es auf die Frage der Auslieferung an.
Wenn es unter das deutsche Strafrecht fällt, dann ist auch eine Anklage und Verurteilung nach deutschem Strafrecht möglich.
In dem besagten Fall wurde ja auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ihren Aussagen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth „die Ermittlungen übernommen und ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts auf Totschlag eingeleitet“.

Das bedeutet für mich man wird, wenn die Beweise ausreichen, ihn in Deutschland anklagen und ggf. auch verurteilen. Man wird ihn aber höchst warscheinlich nicht ausliefern, da im Iran neben der Todesstrafe auch Folterstrafen drohen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:19
@Abahatschi

Und ja, derzeit läuft er hier frei herum, weil kein dringender Tatverdacht vorliegt. Deswegen hat man mehr Beweise und Unterlagen vom Iran angefordert, da die ersten wohl nicht ausreichend gewesen sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:19
@Bone02943
Schauen wir mal - ist trotzdem gut mal hierher zu kommen, auch bei nachgewiesener Tat ist es ein Paradies für Opportunisten.
Unsere Gerichte haben ja sonst nichts zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 15:34
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Schauen wir mal - ist trotzdem gut mal hierher zu kommen, auch bei nachgewiesener Tat ist es ein Paradies für Opportunisten.
Will man der Todesstrafe oder Folter entgehen, ja dann ist Deutschland, neben anderen Staaten, sicher ein Ziel um seine Haut zu retten. Da sehe ich auch nichts verwerfliches dran, wenn der Staat Auslieferungen ablehnt.


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23.05.2019 um 18:37
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn jemand in einem anderen Land eine schwere Straftat begangen hat, dann habe ich kein Problem damit ihn dafür in Deutschland anzuklagen und zu verurteilen.
Die deutsche Regierung sollte sich hüten andere Staaten in ihrer Rechtsprechung zu bevormunden.
Welche Liebe uns durch das ständige Bevormunden z. B. in Griechenland entgegengebracht wird, weist Du selbst.

Wer im Ausland Straftaten begeht und dort entsprechend abgeurteilt wird, muß damit leben. Der Konsequenzen sollte man sich im Vorfeld bewußt sein und nicht nach Mami schreien wenn es dann eng wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 19:06
Die Auslieferung des eben besprochenen Iraners könnte geschehen, wenn die glaubwürdige Zusicherung der iranischen Behörden vorliegt, dass keine Todesstrafe verhängt wird.

Bei schweren Straftaten in Deutschland sieht es das Asylrecht auch ganz offiziell vor, dass der Asylanspruch verloren geht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

23.05.2019 um 19:34
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Die deutsche Regierung sollte sich hüten andere Staaten in ihrer Rechtsprechung zu bevormunden.
Das passiert doch schon in dem man Sanktionen beschließt. Diese greifen weit mehr in die Angelegenheiten der Staaten ein, als ein mumaßlicher Mörder der nicht ausgeliefert wird.

Der Iran selbst arbeitet doch mit den deutschen Behörden zusammen und übermittelt Informationen zur Tat.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Welche Liebe uns durch das ständige Bevormunden z. B. in Griechenland entgegengebracht wird, weist Du selbst.
Auf die "Liebe" die Iraner uns entgegebringen, nur weil sie mal wieder jemand hinrichten durften, darauf kann ich gerne verzichten. Im Hinblick auf die Sanktionen gegen den Iran ist dies auch völlig unwichtig.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Wer im Ausland Straftaten begeht und dort entsprechend abgeurteilt wird, muß damit leben.
Aber nicht wer dort nicht abgeurteilt wird und sich in Deutschland befindet. Wer sich hier befindet wird nunmal nicht ausgeliefert, wenn Folter oder Todesstrafe drohen. So ist das Gesetz.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Der Konsequenzen sollte man sich im Vorfeld bewußt sein und nicht nach Mami schreien wenn es dann eng wird.
Wer hat denn hier nach "Mami" geschrien? Der mutmaßliche Täter?


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