@Bone02943 Das hab ich gelesen, nichtsdestotrotz besteht rechtlich diese Möglichkeit.
Wahrscheinlich wurde das als Kompromiss erfunden zwischen dem Standpunkt, niemanden auszuliefern, wenn ihm Todesstrafe oder menschenrechtswidrige Strafen drohen - was ich befürworte, also die Nichtauslieferung - und dem potenziellen Problem, dass sich dann Kriminelle aus aller Welt in Deutschland niederlassen und Schutz suchen könnten.
Letzteres kann es ja auch nicht sein, logisch.
Frage ist halt immer, ob den fremden Ländern zu trauen ist.
Wir unterhalten beispielsweise diplomatische Beziehungen mit Iran, man kann ganz normal in den Iran zum Urlaub reisen und auch, wenn das Rechtsverständnis sich vom deutschen klar unterscheidet, ist Iran theoretisch ein funktionierender Rechtsstaat.
,,Rechtsstaat" ist ja nicht definiert als ,,Staat nach deutschem Vorbild" oder dergleichen.
Es könnte schon argumentiert werden, dass man der iranischen Versicherung trauen dürfe.
Andererseits wissen wir natürlich alle, dass dort mit vermeintlichen Kriminellen schnell und knallhart umgesprungen wird (sofern sie nicht reich und einflussreich sind).
Diese Frage, Auslieferung oder nicht, müssen Richter entscheiden, dafür sind sie da.