lawine schrieb:du scheints meinen Wunsch nicht verstanden zu haben, daher noch mal:
wie ist die derzeitige rechtliche Regelung im Nachbarland Österreich hinsichtlich Beendigung des Aufenthaltsrechtes bei "Heimaturlaub"?
um diese Frage und nur darum ging es. in dem von dir verlinkten Artikel steht dazu nicht mal ein Halbsatz .
dazu hatte ich hier doch wunschgemäß etwas verlinkt
Beitrag von Tussinelda (Seite 2.228)außerdem wußte ich nicht, dass ich verpflichtet bin, Deine Fragen zu beantworten und das auch noch nur so, wie es Dir passt. Kann ich das irgendwo in den Regeln nachlesen?
lawine schrieb:was bitte sind in Österreich Rechtshilfeanträge?#
ich kenne das nicht.
du scheinst dich damit auszukennen, denn du zitierst gerade diesen Aspekt.
Tussinelda schrieb:Ist zufällig gewählt
das scheinst Du übersehen zu haben.
und es war die Antwort darauf
Optimist schrieb:Worum gehts in dem Link, bzw. worin besteht denn die Menschenrechtsverletzung? Das wäre doch das Interessanteste gewesen, nämlich was denn die UNO als MR-Verletzung ansieht.
Optimist schrieb:Aber ein oder 2 Beispiele hätten schon mal gereicht. Aber schon gut und danke für die Mühe.
Rechtshilfe bedeutet wohl Rechtsberatung. In Österreich gibt es im zugelassenen Asylverfahren keinen Anspruch auf Rechtsberatung.
lawine schrieb:also ich habe beim Einkaufen auch noch keinen Richter gesehen -- bin ich nun grundsätzlich im rechtsfreien Raum wenn ich einkaufen gehe?
Rechtsfreier Raum? Wie kommst Du darauf? Hast Du den Begriff vielleicht falsch angewendet?
Als rechtsfreier Raum wird in den Massenmedien und in der Öffentlichkeit ein zeitlich, räumlich oder thematisch begrenzter Bereich bezeichnet, in dem keine Gesetze wirken, vorhanden sind, beachtet oder durchgesetzt werden. Der Begriff wird häufig von Medien als politisches Schlagwort verwendet.
Wikipedia: Rechtsfreier Raumund wieso vergleichst Du Einkaufen mit dem Leben in Aufnahmezentren?
lawine schrieb:nun, deine sachkundigen Antworten werden die Diskussion sicherlich weiterbringen.
ich muss nicht sachkundig sein, um Kritik hier verlinken zu dürfen. Sachkundig müssen die sein, die prüfen. Aber das hatte ich ja schon corky gegenüber erwähnt.
lawine schrieb:da wäre zB @Tussinelda in der Pflicht., das zu begründen warum sie die Zuständigkeitsprüfung für menschenverachtend (ausweichlich des Berichtes) ansieht.
nein, bin ich nicht, das ist nur eines Deiner Spielchen, auf das ich mich nur so weit einlassen werde, wie es mir Spaß macht
;)lawine schrieb:wenn dem so wäre, müsste der UNHCR ja vor der Flucht in diese beiden Länder warnen.
Da dem nciht so ist, scheint der Menschenrechtsstandard, entgegen anders lautenden Befürchtungen, doch recht hoch zu sein. Die Asylbewerberzahlen sind es ohnehin.
man darf also nicht kritisieren, als dafür eingerichtete Kommission, wenn den Standards nicht entsprochen wird, auch wenn es nicht gleichbedeutend damit ist, vor diesen Ländern warnen zu müssen?
Finde ich alles sehr aufschlussreich, es wird sich also darüber mokiert, dass geprüft wird, das Ganze wird ins Lächerliche gezogen, weil....? Soll alles einfach ungeprüft irgendwie laufen, wozu dann Standards? Wenn die niemand prüfen soll, geschweige denn kritisieren darf?
Wird es euch zu menschenfreundlich, wenn man sich an alle Standards halten würde? Oder ist es nicht beschissen genug, weil ja trotzdem noch so viele Asylbewerber da sind? Was ist das Problem?
Na immerhin fallen durch die Kommentare hier einige Masken, ist ja auch schön.
:D