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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:52
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben nicht, das wurde hier doch schon durchgekaut.......
ich vermute mal, das bezieht sich darauf?:
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Außerdem müßte das doch Urkundenfälschung sein?
Ja, bei Asylbewerber offensichtlich nicht.
Aber wenn ein Einheimischer einen Pass fälscht, dann zählt es doch sicherlich als Urkundenfälschung oder da auch nicht?
Und wenn ja, dann ist das doch zweierlei Maß.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es bleibt die Frage warum dann andere falschen Angaben zur Identität bestraft werden?Von wegen alle gleich behandeln.
genau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:55
@Optimist
es geht nicht um gefälschte Pässe, denn das ist NICHT straffrei, es geht um falsche Angaben, Du warst doch dabei, als wir das alles schon mehrmals durchgekaut haben. Es ist echt unglaublich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:56
Zitat von ErntemondErntemond schrieb:Ich bin langsam dafür, dass Amt Mitarbeiter, die zu blöd sind, Mehrfachidentitäten festzustellen für den daraus entstandenen Schaden selbst haften müssen. Vielleicht sind sie dann beim nächsten Mal ja etwas genauer.
Das hat weniger mit Blödheit zu tun, sondern eher mit Datenschutz, Technik und fehlendem Personal.

Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Ämtern und Behörden funktioniert oft sehr schlecht bis gar nicht.
Teils DÜRFEN Ämter und Behörden gar keine Daten austauschen, teils KÖNNEN sie es nicht, weil uralte, kaputte oder nicht kompatible Technik vorhanden ist, teils fehlen ganz einfach die Leute zur Datenaufnahme und -überprüfung.

Deshalb kann jemand ohne weiteres zum entsprechenden Amt in Stadt 1 gehen, einen Asylantrag stellen, dann das Gleiche in Stadt 2 tun usw. - und jedes Mal die Unterstützung kassieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 08:58
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht nicht um gefälschte Pässe, denn das ist NICHT straffrei, es geht um falsche Angaben
und was ist dann damit, oder stimmt das nicht?:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es bleibt die Frage warum dann andere falschen Angaben zur Identität bestraft werden?
Von wegen alle gleich behandeln.
also er meint hier die Einheimischen bzw. Nicht-Asylbewerber


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na wenn Du es besser weißt als die Länder, Kommunen, und die, die tatsächlich so eine Verpflichtung gesehen haben und als die Gerichte, bitte schön.
Na wenn die Rechtsunsicherheit so groß war, ist es ja auch nicht schwer besser Bescheid zu wissen als die handelnden Akteure :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben nicht, das wurde hier doch schon durchgekaut.......
Dann kauen wir es noch einmal durch, das vorherige Ergebnis war halt Kacke.

Falsche Identitätsangabe erlaubt für alle - oder für keinen.

Desweiteren:
Alle Folgen aus den Falschangaben hat der „Bewerber“ zu tragen. zB:
- Alter zu niedrig, Kostenunterschied von 4000€/Monat (5000€ UMF, 1000€ Asylbewerber)
- falsches Herkunftsland und Udentität, gar kein Anspruch auf Asyl oder subsidären Schutz, alle Kosten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:37
@Abahatschi
ja, träum weiter....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:42
@Tussinelda
Die Träumer sind die, die glauben so etwas kann man machen und es geht gut aus.
Aber bitte, wenn man mit den Folgen leben kann.


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15.03.2019 um 09:43
@Tussinelda
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Falsche Identitätsangabe erlaubt für alle - oder für keinen
mit welchem Recht ist es für die Einen erlaubt und für die Anderen nicht?
Ich entsinne mich, dass hier mal diskutiert wurde, politisch Verfolgte sollen dadurch geschützt werden können.
Das könnten sie doch auch so, wenn sie vom Amt eine Scheinidentität verpasst bekämen.
Aber die Behörde selbst müsste wenigstens die richtige Identität kennen, diese zu belügen müsste eben unerlaubt sein.

Also wieso zweierlei Maß - bei den Einen strafbar und bei den Anderen nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:45
@Optimist
Ich möchte Dir zeigen warum es ein Quatsch ist:
Ich fühle mich politisch verfolgt, eigene Angabe!, deswegen lüge ich bei der Identität.
Und jetzt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:46
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich fühle mich politisch verfolgt, eigene Angabe!, deswegen lüge ich bei der Identität.
Und jetzt?
ja, du hast nen Anreiz, ganz egal ob du tatsächlich ein Verfolgter bist oder nicht. Es wird dir alles schön einfach gemacht, auch x Identitäten anzunehmen und damit abzukassieren...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:51
@Optimist
@Abahatschi
lest euch doch einfach eure posts dazu von letztem Jahr, vorletztem Jahr und dem Jahr davor durch. Ist nämlich immer wieder das Gleiche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ist nämlich immer wieder das Gleiche.
und wenn es 10 Mal das Gleiche ist, das machts nicht besser, wie sich unser Staat auf dem Kopf rumtanzen lässt.

Das hier wurde übrigens noch nicht erörtert (kann mich jedenfalls nicht entsinnen)- das Unterstrichene:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich entsinne mich, dass hier mal diskutiert wurde, politisch Verfolgte sollen dadurch geschützt werden können. Das könnten sie doch auch so, wenn sie vom Amt eine Scheinidentität verpasst bekämen.
Aber die Behörde selbst müsste wenigstens die richtige Identität kennen, diese zu belügen müsste eben unerlaubt sein.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:54
@Tussinelda
Du, wenn Dich das langweilt, schreib halt nichts, das wäre aus meiner Sicht eh besser.
Ich diskutiere gerne was ich will mit wem ich will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 09:55
@Tussinelda
Du hast doch immer alles parat: kannst Du mir mal verlinken, warum das nicht strafbar ist? Ich les nicht jeden Beitrag, wie ich feststellen muß. Ist mir entgangen, als das diskutiert wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Deine Wiederholungen sind einfach nur anstrengend, denkst Du wirklich Du bekommst eine andere Antwort von mir, nur weil Du alles mehrfach wiederholst?
ich finde die Wiederholungen wichtig, damit Sachverhalte richtig und nicht verkürzt dargestellt werden.

es ist auffällig, dass nur einige Bundesländer (darunter Hessen mit der Ausländerbehörde in Gießen und Marburg) eine vom Bund abweichende Rechtsauffassung vertraten.
Die Frage müsste gestellt werden, WARUM sie das taten?

es gibt aus früheren JAhren bereits Gerichtsentscheidungen - denn es steht sicherlich jedem Bürgen frei, die aus der Verpflichtungserklärung entstandenen Rückforderungen der öffentlichen Hand vor Gericht zu bestreiten
wie du selbst verlinkt hast:
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Mittwoch erneut über die Klagen von Flüchtlingsbürgen entschieden, die Verpflichtungserklärungen für Kriegsflüchtlinge unterschrieben haben. Dabei urteilte das Gericht wie bereits in vorherigen Fällen unterschiedlich.
Merke: es gilt der Einzelfall !!



hier ein Urteil aus 2011:
Eine nach nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis beendet die Geltung einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG übernommenen Unterhaltsverpflichtung nur mit Wirkung für die Zukunft. Zu einem rückwirkenden Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bereits zum Zeitpunkt der letztlich erfolgreichen Asylantragstellung kommt es hingegen nicht.

OVG Lüneburg 13. Senat, Urteil vom 13.11.2013, 13 LC 197/11, ECLI:DE:OVGNI:2013:1113.13LC197.11.0A

§ 25 Abs 2 AufenthG 2004, § 68 Abs 1 AufenthG 2004
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?printview=true&feed=bsnd-r-vwg&showdoccase=1&paramfromHL=true&doc.id=MWRE130003167 (Archiv-Version vom 28.08.2017)

Man kann nur hoffen, dass sich Menschen in Zukunft genau überlegen was sie tun, wenn sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Zitat von AtroxAtrox schrieb:Tussinelda schrieb:
na wenn Du es besser weißt als die Länder, Kommunen, und die, die tatsächlich so eine Verpflichtung gesehen haben und als die Gerichte, bitte schön.

Na wenn die Rechtsunsicherheit so groß war, ist es ja auch nicht schwer besser Bescheid zu wissen als die handelnden Akteure :D
Welche Gerichte meinst du mit "die Gerichte"?

wie oben dargelegt, gibt es (mindestens ein) die Klarstellung der Rechtslage schon aus der Zeit vor dem Flüchtlingszustrom ab 2013.

es gibt je nach Einzelfall unterschiedliche Urteile - einige Klagen endeten im Namen des Volkes mit "Zahlen" einige Klagen endeten mt "Nichtzahlen".

DAss die Politik eine Entscheidung getroffen hat, die gegen die Einzelfallbetrachtung gerichtet ist und ALLE Verpflichtungserklärungen nichtig stellt, ist beachtlich. Das diene dem Rechtsfrieden, wird argumentiert.

Merke:
in Deutschland gilt das "Recht der Straße" (überspitzt)
es müssen sich nur genügend Menschen gegen geltendes Recht stellen, dann wird ihnen durch Zurücknahme des geltenden Rechtes Hilfe zu teil -- von der -anstrengenden - Durchsetzung geltenden Rechtes ist man damit längst abgerückt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:18
@Tussinelda
danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:23
Das Asylverfahrensgesetz enthält im Gegensatz zur Vorschrift des § 95 AufenthG keine Strafandrohung hinsichtlich des Asylbewerbers, der die Asylanerkennung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschleicht (Bergmann a.a.O. § 84 AsylVfG Rn. 2; Senge in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 84 AsylVfG Rn. 2 m.w.N.; Senge a.a.O. § 95 AufenthG Rn. 30, 58
m.w.N.). Aufgrund dieser speziellen Regelungen im Asylverfahrensgesetz werden falsche Personalangaben im Zusammenhang mit der Asylantragstellung weder vom Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG noch von dem des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG erfasst. Zwar kann eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung z.B. nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen. Die bloße Angabe falscher Personalien bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch keinen Straftatbestand, sondern kann allenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §
111 OWiG mit einer Geldbuße belegt werden.
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/zur-mangelnden-mittelbaren-falschbeurkundung-bei-asylantragstellern.html

das ist also mehr oder weniger wegen einer Gesetzeslücke straffrei. Das hätte man auch anders auslegen können und § 95 AufenthG anwenden, denke ich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.03.2019 um 10:24
Zitat von lawinelawine schrieb:es gibt je nach Einzelfall unterschiedliche Urteile - einige Klagen endeten im Namen des Volkes mit "Zahlen" einige Klagen endeten mt "Nichtzahlen".

DAss die Politik eine Entscheidung getroffen hat, die gegen die Einzelfallbetrachtung gerichtet ist und ALLE Verpflichtungserklärungen nichtig stellt, ist beachtlich. Das diene dem Rechtsfrieden, wird argumentiert.
Eben. Einzelfallentscheidung fände ich okay. Wenn es um Einzelfallentscheidungen geht, zeigt sich aber auch, dass die Gesetze so in Ordnung und gewollt waren und dass die Leute im Einzelfall eben zu dabbig waren, diese bestehende Gesetzeslage miteinzubeziehen.

Dank der Google-Suche, die man ja zeitlich einschränken kann, habe ich mal geschaut, wie es "früher" war. Da wurde von Anwälten kommuniziert, dass man die Erklärungen sachlich und zeitlich begrenzen kann. Dafür musste man halt aktiv werden.

Alles nichtig für den Rechtsfrieden ist halt ein Tritt für alle, die ihren Verpflichtungen nachkommen. Wer würde seie Verpflichtungen nicht gerne einfach für nichtig erklären lassen?


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