Tussinelda schrieb:Deine Wiederholungen sind einfach nur anstrengend, denkst Du wirklich Du bekommst eine andere Antwort von mir, nur weil Du alles mehrfach wiederholst?
ich finde die Wiederholungen wichtig, damit Sachverhalte richtig und nicht verkürzt dargestellt werden.
es ist auffällig, dass nur einige Bundesländer (darunter Hessen mit der Ausländerbehörde in Gießen und Marburg) eine vom Bund abweichende Rechtsauffassung vertraten.
Die Frage müsste gestellt werden, WARUM sie das taten?
es gibt aus früheren JAhren bereits Gerichtsentscheidungen - denn es steht sicherlich jedem Bürgen frei, die aus der Verpflichtungserklärung entstandenen Rückforderungen der öffentlichen Hand vor Gericht zu bestreiten
wie du selbst verlinkt hast:
Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Mittwoch erneut über die Klagen von Flüchtlingsbürgen entschieden, die Verpflichtungserklärungen für Kriegsflüchtlinge unterschrieben haben. Dabei urteilte das Gericht wie bereits in vorherigen Fällen unterschiedlich.
Merke: es gilt der Einzelfall !!
hier ein Urteil aus 2011:
Eine nach nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnis beendet die Geltung einer nach § 68 Abs. 1 AufenthG übernommenen Unterhaltsverpflichtung nur mit Wirkung für die Zukunft. Zu einem rückwirkenden Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bereits zum Zeitpunkt der letztlich erfolgreichen Asylantragstellung kommt es hingegen nicht.
OVG Lüneburg 13. Senat, Urteil vom 13.11.2013, 13 LC 197/11, ECLI:DE:OVGNI:2013:1113.13LC197.11.0A
§ 25 Abs 2 AufenthG 2004, § 68 Abs 1 AufenthG 2004
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?printview=true&feed=bsnd-r-vwg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=MWRE130003167 (Archiv-Version vom 28.08.2017)Man kann nur hoffen, dass sich Menschen in Zukunft genau überlegen was sie tun, wenn sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Atrox schrieb:Tussinelda schrieb:
na wenn Du es besser weißt als die Länder, Kommunen, und die, die tatsächlich so eine Verpflichtung gesehen haben und als die Gerichte, bitte schön.
Na wenn die Rechtsunsicherheit so groß war, ist es ja auch nicht schwer besser Bescheid zu wissen als die handelnden Akteure :D
Welche Gerichte meinst du mit "die Gerichte"?
wie oben dargelegt, gibt es (mindestens ein) die Klarstellung der Rechtslage schon aus der Zeit vor dem Flüchtlingszustrom ab 2013.
es gibt je nach Einzelfall unterschiedliche Urteile - einige Klagen endeten im Namen des Volkes mit "Zahlen" einige Klagen endeten mt "Nichtzahlen".
DAss die Politik eine Entscheidung getroffen hat, die gegen die Einzelfallbetrachtung gerichtet ist und ALLE Verpflichtungserklärungen nichtig stellt, ist beachtlich. Das diene dem Rechtsfrieden, wird argumentiert.
Merke:
in Deutschland gilt das "Recht der Straße" (überspitzt)
es müssen sich nur genügend Menschen gegen geltendes Recht stellen, dann wird ihnen durch Zurücknahme des geltenden Rechtes Hilfe zu teil -- von der -anstrengenden - Durchsetzung geltenden Rechtes ist man damit längst abgerückt.