Abahatschi schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht hat doch bestätigt dass die Gesetzeslage klar war.
Nur war das den Ländern und Bürgen scheinbar nicht klar.
Abahatschi schrieb:Zu der Änderung: der Staat hat wahrscheinlich von den Problemen gewusst, deswegen kam die Zeitbegrenzung rein (warum sonst?).
Weil die Länder anderer Auffassung gewesen sind und sich mit dem Bund darüber "gestritten" haben. Es waren unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes. Die einen sagten die Bürgschaft gelte bis zur Anerkennung des Asylstatus, die andere Seite hat dies verneint. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Bund dann halt recht.
Da nun aber viele Bürgen in falscher Annahme gebürgt haben, ohne zu wissen wie lange sie bürgen müssen, hatte man nun dieses Problem.
Man hat sich eben entschieden das ganze auf seine Kappe(Länder) zu nehmen und schützt die Bürgen im Einzelfall vor der Privatinsolvenz und übernimmt die Kosten, die nach erster Ansicht nicht hätten entstehen können.