Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
30.01.2019 um 09:37Tussinelda schrieb:bei einer einmaligen Handlung ohne das man Geld genommen hat oder die Person zu Schaden kam, ist niemand ein Schleuser und kann somit auch nicht wegen Schleuserei belangt werden. Das gilt für jeden.@Tussinelda
hast Du dazu mal den juristischen Unterbau? Nach deutschen Gesetzen hört sich das für mich nicht an...