Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.05.2019 um 12:40@Realo
hast meinen Punkt offensichtlich nicht verstanden:
Der falsche Pass ist für die Ausreise also kein Problem.
Wenn sie jedoch ihren richtigen Pass mit hätte, könnte dies ein Problem werden (und dann würden selbstverständlich beide eingezogen werden) - noch vor der EU-Grenze.
Nur ein Gedanke kommt mir gerade in den Sinn: weshalb sollte sie eigentlich mit ihrem falschen Pass derart gefilzt werden (mit diesem ist sie doch gar nicht verdächtig)?
Ergo wenn sie nicht verdächtig und evtl. auch gar nicht so sehr gefilzt würde, könnte man doch den richtigen Pass gar nicht entdecken (also noch vor der europäischen Grenze). Also wäre doch erst mal die Frage, wie hoch wäre überhaupt das Risiko, dass der richtige Pass bzw. dass sie zwei hat, entdeckt werden könnte?
Und wenn dieses gering wäre oder gar nicht bestünde, dann wäre diese Frage berechtigt:
hast meinen Punkt offensichtlich nicht verstanden:
Der falsche Pass ist für die Ausreise also kein Problem.
Wenn sie jedoch ihren richtigen Pass mit hätte, könnte dies ein Problem werden (und dann würden selbstverständlich beide eingezogen werden) - noch vor der EU-Grenze.
Nur ein Gedanke kommt mir gerade in den Sinn: weshalb sollte sie eigentlich mit ihrem falschen Pass derart gefilzt werden (mit diesem ist sie doch gar nicht verdächtig)?
Ergo wenn sie nicht verdächtig und evtl. auch gar nicht so sehr gefilzt würde, könnte man doch den richtigen Pass gar nicht entdecken (also noch vor der europäischen Grenze). Also wäre doch erst mal die Frage, wie hoch wäre überhaupt das Risiko, dass der richtige Pass bzw. dass sie zwei hat, entdeckt werden könnte?
Und wenn dieses gering wäre oder gar nicht bestünde, dann wäre diese Frage berechtigt:
_Alekto_ schrieb:aber sieht sich außer Stande den echten mitzunehmen