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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wir profitieren ja in vielerlei Hinsicht von der Armut. Habe ich hier schon mehrfach ausgeführt.
Und was hat das jetzt damit zu tun, ob die Asylgesetzgebung angepasst werden muss?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:13
@Dennis75
keine Ahnung, ich gehe ja auf Dein Zeug ein, was ja - wie ich schon sagte - nix mit unseren Asylgesetzen zu tun hat. Somit kann die Reaktion auf Deine Aussagen ja dann schlecht was mit dem Thema zu tun haben. Aber ich sehe schon, Du willst nicht diskutieren, Du willst Dich über andere erheben, sie lächerlich machen und Deine "Ideen" loswerden. Mehr isses nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Aber ich sehe schon, Du willst nicht diskutieren, Du willst Dich über andere erheben, sie lächerlich machen und Deine "Ideen" loswerden. Mehr isses nicht.
Ich hab nur deine Aussagen aufgenommen und aufgezeigt wie ......sinnig sie sind.
Kannst mich ja Lügen strafen, indem du sie belegst.
Aber da ist halt Hängen im Schacht.
Wie du dich da jetzt rausstiehlst ist einerlei.
Aber vielleicht versuchst du ja wenigstens mal originell zu sein.
:D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:31
@Dennis75
Du hast aber vergessen, dass meine Aussagen nur Reaktionen auf Deine posts sind. Und Du nichts belegst, bzw. die paar Belegchen nicht das hergeben, was Du in Deinen posts an Schlüssen daraus ziehst. Deshalb ist es tatsächlich sinnfrei, was Du hier veranstaltest, denn Du lenkst ab, belegst aber immer noch nicht. Du kannst dem, der auf sinnfreie, utopische, fragwürdige Beiträge reagiert, sie hinterfragt, anzweifelt nicht vorwerfen, dass die Reaktionen dann entsprechend ausfallen. Du lieferst ja keine Substanz, sondern sonderst nur ab. Deshalb hätte ich gerne etwas Substanz in Form von Belegen zum Beispiel. Damit man etwas hat, was nicht nur persönliche Vorstellung, Idee, Fantasie ist, sondern woran man dann erarbeiten könnte, in wie weit das a) mit der Thematik hier zu tun hat b) alles überhaupt irgendeine realistische Grundlage hat c) sich daraus etwas entwickeln liesse, dass tatsächlich (auch wenn es nix mit Asylgesetzen zu tun hat) umsetzbar wäre und somit die Migrations- und Fluchtursachen verringert werden könnten. Aber das geht ja leider nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du hast aber vergessen, dass meine Aussagen nur Reaktionen auf Deine posts sind.
Deine Aussagen waren halt absoluter Quatsch, aber nett, dass du versucht ihnen nachträglich Leben einzuhauchen,
indem du weiteren unbelegten Quatsch postest.
Nicht jede Reanimation kann funktionieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:46
ach, ich belege nicht?
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1902) (Beitrag von Tussinelda)
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1903) (Beitrag von Tussinelda)
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1903) (Beitrag von Tussinelda)
Beitrag von Tussinelda (Seite 2.087)
Beitrag von Tussinelda (Seite 2.096)
Beitrag von Tussinelda (Seite 2.098)
Du bist nicht einmal auf die Urteile eingegangen, Deine Behauptungen GG §16a betreffend, so viel also dazu. Ich behalte mir vor, auf weitere Absonderungen deinerseits zu reagieren, wobei ich noch einmal darum bitte, Deinen durchaus unterhaltsamen Ausführungen etwas Substanz mitzugeben. Danke schön.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 13:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du bist nicht einmal auf die Urteile eingegangen, Deine Behauptungen GG §16a betreffend, so viel also dazu. Ich behalte mir vor, auf weitere Absonderungen deinerseits zu reagieren, wobei ich noch einmal darum bitte, Deinen durchaus unterhaltsamen Ausführungen etwas Substanz mitzugeben. Danke schön.
Wüsste nicht was irgendwelche angeblichen Aussagen von mir oder dir in einem anderen Thread mit diesem Thema zu tun hätten.
Also mal wieder nix als Ablenkung. Netter Versuch, aber wenig unterhaltsam.
Versuchs noch mal wenn dir was Originelleres eingefallen ist.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wobei ich noch einmal darum bitte, Deinen durchaus unterhaltsamen Ausführungen etwas Substanz mitzugeben. Danke schön.
Frag mich nochmal nachdem du auf jede von mir aufgezählte unbewiesene Tatsachenbehauptung von dir einen vernünftigen argumentativen Beleg geliefert hast, inklusive Quellen usw.
Aber wenn du in der Hinsicht was zu bieten hättest, dann wäre mir das wohl irgendwann aufgefallen.
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Meine Güte, wann habe ich zum letzten Mal so eine Ansammlung von Nullsummenaussagen, Fantasien, Phobien und Halluzinationen gesehen.
Jetzt fällt es mir wieder ein - bei dir natürlich.
:D
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich behalte mir vor, auf weitere Absonderungen deinerseits zu reagieren
Und was hat das jetzt mit der Frage zu tun ob die Asylgesetzgebung angepasst werden muss?
(Ich frag nur um mal wieder so zu tun als wenn ich von dir irgendeinen Themenbeitrag erwarten würde...)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 14:27
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Wüsste nicht was irgendwelche angeblichen Aussagen von mir oder dir in einem anderen Thread mit diesem Thema zu tun hätten.
das wüsstest Du, wenn Du den link angeklickt hättest...
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1903) (Beitrag von Tussinelda)
den hatte ich eben schon gepostet.......ist außerdem lustig, wie Du jetzt so tust, als ob das eine mit dem anderen nix zu tun hätte......wenn dem so wäre, müsstest Du ja noch im anderen thread diskutieren und wärest nicht hierhin gefolgt :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.01.2019 um 14:35
@Tussinelda
Hab ich, und dabei ist mir nichts aufgefallen was irgendeine Art von Beleg für irgendeine deiner zahllosen unbewiesenen Tatsachenbehauptungen herhalten könnte.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist außerdem lustig, wie Du jetzt so tust, als ob das eine mit dem anderen nix zu tun hätte
Ist auch lustig, wie du hier eine Beweislastumkehr an den Mann zu bringen versuchst.
Für deine Verhältnisse fast schon originell.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn dem so wäre, müsstest Du ja noch im anderen thread diskutieren und wärest nicht hierhin gefolgt
Ach, jetzt entscheidest du auch schon dass man in diesem Thread nur diskutieren darf, wenn man dadurch anerkennt dass er was mit anderen Threads zu tun hat? Ich denke nicht.

Ansonsten: Kommt jetzt noch irgendwas inhaltliches zur Frage was dein ganzer Schrott mit der Änderung der Asylgesetzgebung zu tun hat?
Diese ständigen Ablenkungen entlocken einem irgendwann nicht mal mehr ein müdes Grinsen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:07
Eine Asylgesetzgebung die es unmöglich macht Kriminelle und Terroristen abzuschieben die sich dann einen bei vollen Alimentierung ablachrn, kann nicht gut für eine Gesellschaft sein.
Gehört geändert!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:13
@Abahatschi

Naja da ist eben die Frage wie.
Da muss jemand konkret sagen, welche rechtlichen änderungen er anstrebt.
Oft würde es reichen, wenn man eben die kapazitäten hätte.
Einer der angreifer in amberg war ausreisepflichtig, seit FEBRUAR. Rechtlich war da alles klar, nur hätte er eigentlich schon lange abgeschoben sein sollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Eine Asylgesetzgebung die es unmöglich macht Kriminelle und Terroristen abzuschieben die sich dann einen bei vollen Alimentierung ablachrn, kann nicht gut für eine Gesellschaft sein.
Gehört geändert!
das Problem ist, dass sich die Abschiebehindernisse und die Alimentierungen nicht aus dem Asylrecht ergeben. Um deine -ich füge hinzu ein wenig naiven - Forderungen durchzusetzen, müßte unsere Rechtsordnung an einigen Stellen teilweise grundlegend umgeschrieben werden...@Abahatschi


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:17
Um die FAZ zu zitieren:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/angriffe-in-amberg-eine-gewaltnacht-und-ihre-folgen-15971016.html
So ist der Iraner laut Innenministerium seit dem 30. Dezember 2018 volljährig. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, seit Februar 2018 ist er ausreisepflichtig und das Abschiebungsverfahren läuft. Doch nach den Angaben scheitern bislang Rückführungen in den Iran zumeist, weil Pass- oder Passersatzpapiere fehlen. Hier verwies Herrmann dann auch auf Berlin, da der Bund „noch stärkeren Druck auf den Iran“ ausüben müsse, bei der Passbeschaffung mitzuwirken. Zudem solle das „Hindernis“ der fehlenden Passpapiere so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt werden.

Doch nicht nur fehlende Papiere erschweren die Abschiebung, wie der Blick auf einen weiteren Tatverdächtigen zeigt. Für den noch minderjährigen Afghanen hat das Bamf ein Abschiebungsverbot erteilt. Das Innenministerium habe jedoch das Bamf gebeten, dieses Abschiebungsverbot „wegen der abscheulichen Tat“ nach Möglichkeit zu widerrufen. Das Innenministerium verzichtete darauf, auf das Gerichtsverfahren zu verweisen, das in erster Linie darüber zu urteilen hat, welcher Tatverdächtige welche Schuld trägt. Doch laut Innenministerium können die bayerischen Ausländerbehörden den Täter auch nach Afghanistan abschieben, sobald er volljährig ist – sollte das Bamf dem Widerruf des Abschiebungsverbots nachkommen.

Bei dem dritten Tatverdächtigen wiederum, einem volljährigen Afghanen, steht der von ihm beschrittene Rechtsweg der Abschiebung im Wege. Zwar wurde sein Antrag auf Asyl demnach schon im Mai 2017 vom Bamf abgelehnt. Auch das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Ablehnung im August 2018 bestätigt. Doch der Tatverdächtige hat hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Und über diesen Antrag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz noch nicht entschieden. Da also das Asylverfahren noch läuft, „ist die Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich“. Laut Innenministerium will Herrmann jedoch dem Afghanen, der derzeit eine Ausbildung zum Koch macht, „schnellstmöglich“ die Ausbildungserlaubnis entziehen.

Der Afghane soll nach den Angaben nicht von der „3-plus-2-Regel“ profitieren. Diese Vereinbarung soll Asylbewerbern einen Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung sichern, in der Regel für drei Jahre. Die Duldung besteht zudem während der nächsten zwei Jahre, wenn der Beruf dann ausgeübt wird. Während dieser fünf Jahre kann der Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Laut Herrmann soll diese Regel gut integrierten Zuwanderern Chancen eröffnen, „aber sicher keinen Gewalttäter mit einem gesicherten Aufenthalt belohnen“. Daher hat Herrmann demzufolge das Bamf gebeten, auf eine Beschleunigung des Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hinzuwirken. Und sollte die Ablehnung auch in der zweiten Gerichtsinstanz Bestand haben, werde man alles daran setzen, „den Betreffenden schleunigst abzuschieben“.

Auch der vierte Täter ist ein volljähriger Afghane. Sein Asylverfahren läuft zur Zeit, daher ist eine Abschiebung rechtlich ebenso nicht möglich. Doch nach den Angaben des Innenministeriums hat man auch hier dem Bundesamt alles mitgeteilt, was „einer Beschleunigung“ nutzen könnte.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:21
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Bei dem dritten Tatverdächtigen wiederum, einem volljährigen Afghanen, steht der von ihm beschrittene Rechtsweg der Abschiebung im Wege. Zwar wurde sein Antrag auf Asyl demnach schon im Mai 2017 vom Bamf abgelehnt. Auch das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Ablehnung im August 2018 bestätigt. Doch der Tatverdächtige hat hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Und über diesen Antrag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz noch nicht entschieden.
das ist doch einfach nur bekloppt. Ich schrieb das bereits, solche Behördenmarathone wird sich D auf die Dauer nicht leisten können.
1. Ablehnung: Bamf
2. Ablehnung: VG Regensburg
3. Ablehnung: Bayrisches Verwaltungsgerichtshof, 1. Instanz.

WIE OFT DENN NOCH???


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:21
Da haben wir also noch mehr:

Einer wurde abgelehnt und muss ausreisen, wird aber fast ein jahr lang nicht abgeschoben.
Ein anderer wurde auch abgelehnt, auch in zweiter instanz und kann aber nochmal auf berufung klagen. Auch das sollte so nicht möglich sein. Jedem muss der rechtsweg offen stehen, aber so lange zu klagen bis man sich mal mindestens 3 Jahre erstritten hat (und dann kommt ja noch eben dazu, dass die Abschiebung oft monate bis jahre dauert) kann so auch nicht richtig sein.
So wie ich das lese hätte er durch diese 3 plus 2 regelung ja profitiert, nur, weil er lange genug geklagt hätte. Es darf nicht sein, dass man dafür bevorteilt wird, dass man sich quer stellt, während die leute, die ihr urteil akzeptieren und gehen, bestraft werden für ihre Kooperation.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:24
@stereotyp

Wie gesagt, es scheint so zu sein, als hätte er nur lange genug klagen müssen bis seine ausbildung abgeschlossen wäre und dann hätte er sowieso schonmal zwei jahre geduldet sein müssen. Und danach gäbe es vermutlich noch weitere winkelzüge.

Zumindest 5 Jahre in D kann man sich also ohne weiteres erklagen selbst wenn man keinerlei anspruch hat.

Da gibt es wohl wesentlich bedürftigere leute als ihn, die ihr urteil sofort akzeptiert haben und gegangen sind, und das ist eine schande. Man darf nicht dafür belohnt werden, dass man urteile nicht akzeptieren will. Bei normalen verfahren ist das ja kein Problem, auch wenn es lange dauert, weil da dann irgendwann eine strafe kommt. Hier bekommt die person ja aber unabhängig vom urteil, was sie will, weil sie so lange hier bleiben kann, wie sie mag.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:31
@shionoro
Es gab einen ganz einfachen Weg: die Prozesskostenhilfe eindampfen. Dann wär der Spuk vorbei. Was diese ganze juristische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme die Allgemeinheit kostet, haben wir noch nicht mal erwähnt bisher...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:34
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Es gab einen ganz einfachen Weg: die Prozesskostenhilfe eindampfen. Dann wär der Spuk vorbei. Was diese ganze juristische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme die Allgemeinheit kostet, haben wir noch nicht mal erwähnt bisher...
Das stimmt wohl, finde ich aber auch schwierig. Es gibt ja durchaus legitime klagen.
Da sollte zumindest für die erste Instanz hilfe bewilligt werden, sonst würde man automatisch leute vom rechtsweg ausschließen allein aus finanziellen gründen.
Wichtig ist, dass wir gerichte aufstocken, damit sie schneller arbeiten.
Würden solche Fälle innerhalb von 3 Monaten anstatt einem Jahr abgewickelt werden, wäre auch die Lust auf Klagen kleiner.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2019 um 10:35
@shionoro
das Problem ist wohl eher - nach wie vor - die Dauer der jeweiligen Verfahren. Das ist aber dann wiederum UNSER Problem und sollte nicht dazu führen, dass Rechtsmittel nicht mehr genutzt werden sollten/dürfen/können.


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04.01.2019 um 10:36
@Tussinelda

Nur ist dieses Problem nicht so ohne weiteres zu lösen. Und wie gesagt, selbst wenn wir, wie ich oben schrieb, nur 3 monatsprozesse hätten: So lange einer sich zumindest mal 2 Jahre erklagen kann (und es wäre unrealistisch, anzunehmen, dass wir selbst mit stark aufgestockten gerichten schneller als das wären), hat er glasklare vorteile davon, dass er klagewütig ist.


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