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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:07
@Dennis75
Du mißachtest völlig, dass nicht zur Asylflüchtlinge als Migranten nach Deutschland kommen...


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:07
Nein, das missachte ich keineswegs. Aber wenn man zumindest schon mal diejenigen um 99% reduziert die hier in Deutschland entgegen 16a.2 Asyl beanntragen, hätte man weit weniger Probleme. Das heißt nicht dass es GAR KEINE Probleme geben würde. Auch ein chinesischer Austausch-Informatikstudent könnte zum Mörder oder Vergewaltiger werden.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:12
@Dennis75
ok. Noch mal:
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Das ist egal. Wenn die oberste und über allen anderen deutschen Gesetzen stehende Rechtsgrundlage (das Grundgesetz) ihr ausdrückliches Veto einlegt, dann wäre das völlig ausreichend um diese oberste Rechtsgrundlage anzuwenden wenn man sie denn anwenden wollte.
Art 16a Abs. 2 beinhaltet ein Veto, dass das Asyl ausschließt. Und das wird auch angewendet. Auf wen Art. 16a Abs. 2 GG zutrifft, der bekommt kein Asyl nach Art. 16a Abs 1 GG.

Wie Du darauf kommst, aus Art. 16a GG DIE einzig anzuwendende Norm die Migration Deutschland betreffend zu machen, zeugt von juristisch fehlendem Sachverstand. Art. 16 a GG ist ein Grundrecht. Grundrechte werden überall im deutschen Rechtssystem weiter ausgestaltet.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:30
Ich würde sagen, DU verkennst sowohl meine Aussage als auch die Rechtslage.
Konsequente Anwendung von GG16.2a würde bedeuten, dass wer aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreist nicht nur keinen Asylanspruch nach GG16.2 bekommt, sondern überhaupt kein Asyl.

Und zwar aufgrund dieser mehrfach erwähnten Tatsache: Das GG definiert das Asylrecht als Schutz vor politischer Verfolgung.
Politische Verfolgung existiert nicht in den Nachbarländern Deutschlands und den übrigen EU-Ländern.
Und zwar weder aufgrund der Rasse/Ethnie, noch aufgrund der Staatsangehörigkeit, noch aufgrund der Religion oder politischen Überzeugung. Daraus folgt: Wer definitiv NICHT politisch verfolgt wird, hat keinen Asylgrund.

Das kann man z.B. an diesem Zitat erkennen: Wikipedia: Konventionsflüchtling
"Die Verleihung des Status (als Konventionsflüchtling) und damit auch die Interpretation der GFK erfolgt durch das jeweilige nationalstaatliche Asylverfahren inklusive deren gerichtliche Überprüfung, in einigen Ländern auch durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)."

Wenn GG16.2 festschreibt dass niemand sich auf politische Verfolgung als Asylgrund berufen darf wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist, dann gibt es auch keinen Grund ein Asylverfahren durchzuführen infolge dessen die Zuerkennung eines Status als Konventionsflüchtling erfolgt.

So schwer IST das nicht.

Ansonsten: Ich behaupte nicht dass das GG die einzige einzuhaltende Rechtsnorm ist, nur die oberste Rechtsnorm der keine andere Rechtsnorm widersprechen darf. Dass du diese beiden Aussagen nicht voneinander unterscheiden kannst, zeugt von mangelndem syntaktischen Sachverstand.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:33
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Konsequente Anwendung von GG16.2a würde bedeuten, dass wer aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreist nicht nur keinen Asylanspruch nach GG16.2 bekommt, sondern überhaupt kein Asyl.
So ist es ja auch. Die Leute bekommen kein Asyl sondern eine Aufenthaltsgenehmingung.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:34
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:So ist es ja auch. Die Leute bekommen kein Asyl sondern eine Aufenthaltsgenehmingung.
Aber nur infolge des Asylverfahrens - und es gibt keinen zwingenden Grund, dieses überhaupt durchzuführen.
Konsequent wäre: Weder theoretischer noch praktischer Asylgrund -> kein Asylverfahren.
Kein Asylverfahren -> kein Status als Konventionsflüchtling -> keine Aufenthaltsgenehmigung -> Keine potenziellen Probleme mit speziell dieser Person.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:35
@Dennis75
Das funktioniert so aber nicht, auch wenn Du denkst, es sei so. Hast Du da nur Deine Meinung oder noch irgendwas anderes?
Hier:
Prominentes Beispiel für bestenfalls missverstandenes Recht ist der Asylartikel 16a im Grundgesetz. 1993 im „Asylkompromiss“ von Union, FDP und SPD vereinbart, legt er fest, dass keinen Anspruch auf Asyl mehr hat, wer über einen EU-Mitgliedsstaat oder ein „sicheres Drittland“ einreist. Das klingt eindeutig.

Überlesen wird aber gern, dass im gleichen Artikel die Tür für ein europäisches Grenz- und Asylsystem offen gehalten wurde. Dieses System – einerseits die Schengen-Vereinbarung, andererseits die mittlerweile drei Dublin-Verordnungen – existiert heute. Es überschreibt nationale Gesetze, die damit eine Art totes Recht werden. Selbst das Bundesverwaltungsgericht sah es 2017 so, dass EU-Staaten „wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts“ keine Drittstaaten im Sinn des Asylrechts seien. Kurz: „Dublin“ gilt vor deutschem Grund- und Asylgesetz.
und
Bittet ein Ankömmling an der Grenze um Asyl, wird er zum „Dublin“-Fall. Zwar spricht bei Flüchtlingen in Passau oder Rosenheim alles dafür, dass für sie ein anderes EU-Land zuständig ist – nämlich das, in dem sie Europa betreten haben oder wo schon ein Asylverfahren läuft. Aber das Dublin-Regime will verhindern, dass Asylsuchende durch Europa irren. Deshalb lautet das Verfahren: Deutschland muss prüfen, welches EU-Land zuständig ist, dieses Land muss in die Rücknahme einwilligen, und nur dorthin und nicht einfach ins nächstbeste Nachbarland darf zurückgeschickt werden.
https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-in-der-eu-wen-die-bundespolizei-an-der-grenze-abweisen-kann/22710526.html


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:37
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Aber nur infolge des Asylverfahrens
Das ist eigentlich Formulierungsversagen. Das Asylverfahren ist genau betrachtet mit Art. 16a Abs. 2 abgeschlossen. Eigentlich müßte es dann Aufenthaltsbestimmungsverfahren oder so heißen.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:42
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das ist eigentlich Formulierungsversagen. Das Asylverfahren ist genau betrachtet mit Art. 16a Abs. 2 abgeschlossen. Eigentlich müßte es dann Aufenthaltsbestimmungsverfahren oder so heißen.
Genau darauf will ich hinaus: Die konsequente Anwendung von GG16a.2 würde genügen, um das Asylverfahren direkt am Grenzübergang in 5 Sekunden durchzuführen. Hieße es stattdessen "Aufenthaltsrechtsverfahren" oder so, wäre es anders.

An dieser Stelle führt das Gespräch zum Thread "Muss die Asylgesetzgebung geändert werden", aber den gibt es bereits.

Mein Argument bleibt daher: Weniger Migranten = weniger Migrantengewalt, und das wäre durchaus machbar - ist aber politisch nicht gewollt.
Okay, dies ist eine Demokratie und mit der politischen Entscheidung der demokratisch gewählten Regierung muss man leben.
(Oder sterben, wenn man das Gewaltopfer ist.)


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 12:01
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Genau darauf will ich hinaus: Die konsequente Anwendung von GG16a.2 würde genügen, um das Asylverfahren direkt am Grenzübergang in 5 Sekunden durchzuführen.
und das ist deshalb nicht gewollt, weil es nicht dem anerkannten Recht entspricht. Es MUSS geprüft werden, Herrgottnochmal. Weil das deutsche Recht hinter europäische Vorgaben und das Völkerrecht zurücktritt.
Karlsruhe stellte also schon damals ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung hinter europäische Vorgaben „zurücktritt“ und „keine Anwendung mehr findet“. Dies mag heute nach drei Jahren der intensiven Debatte, in der sich sowohl Flüchtlingshelfer als auch die Grenzschließungsfraktion öffentlichkeitswirksam auf das Grundgesetz bezogen, um ihre jeweilige Position zu untermauern, vielen Lesern merkwürdig vorkommen. Aber dennoch: Schon aus der Perspektive des Jahres 1996 galt, dass die europäischen Regeln vorgehen. Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
ich empfehle, den ganzen Artikel zu lesen.....da sind auch links zu Urteilen etc. Viel Spaß

hier gehts weiter, das ist der richtige thread und da steht auch schon ALLES rin
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? (Seite 2087) (Beitrag von Tussinelda)


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 12:32
@Tussinelda
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Aber wenn du das nach 500 Erörterungen noch nicht begriffen hast, wäre es Zeitverschwendung zu erwarten dass der Groschen diesmal fällt.
Macht aber nix.
;)



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02.01.2019 um 13:49
Es gibt jetzt mehr Details und Stellungnahmen zu dem Vorfall in Amberg.

https://www.merkur.de/politik/amberg-opfer-pruegel-orgie-durch-asylbewerber-schildern-details-zr-10940380.html

Verwundert bin ich über die Aussagen der beiden Politikerinnen.
Fietz argumentierte angesichts einer Diskussion darüber, wie diese Vorgänge zu bewerten seien, es sei „wenig sinnvoll“, auf Begrifflichkeiten einzugehen und semantische Debatten zu führen. Jede Art der Gewalt sei zu verurteilen, sagte Fietz. Auf einen Vergleich mit den Vorgängen in Chemnitz wollte sie sich nicht einlassen.
Soso, jetzt ist es auf einmal wenig sinnvoll, begriffliche Debatten zu führen. Bei Chemnitz waren sich Seibert und co nicht zu schade dafür.
Nach den Gewalttaten von Amberg und Bottrop hat CDU-Bundesvize Julia Klöckner zu Besonnenheit aufgerufen und vor pauschalen Verurteilungen gewarnt. „Das eine sind Aggressionen gegen Ausländer, das andere sind Aggressionen von Asylbewerbern“, sagte die rheinland-pfälzische CDU-Landeschefin am Mittwoch dem Radioprogramm SWR Aktuell. „Man muss, glaube ich, Acht geben, dass man selbst nicht in eine Pauschal-Verurteilung kommt, sondern immer wieder differenziert vorgeht.“
Gewalt ist immer Gewalt, vollkommen egal, von wem sie ausgeht. Es ist vollkommen klar, daß der Großteil aller Migranten friedlich ist und das solche Taten nicht dazu benutzt werden sollten, zu pauschalisieren. Nur wer handelt jetzt? Es reicht mit betroffenen, bestürzten oder erschrockenen Politikern, handelnde Politiker wären jetzt gefragt.

Und zum Schluß noch der Herr Wendt:
Rainer Wendt (62), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, fordert via Bild eine Erklärung: „Der Sprecher der Bundesregierung muss sich zu dem Fall erklären. Es kann nicht sein, dass es sich nur dann um eine ‚Hetzjagd‘ handelt, wenn es um rechtsextreme Täter geht.“
Sehr richtig.

Wenn ich weiterhin lese, daß der Größte aus einer Prügeltruppe von "Migranten" einen 13 jährigen Jungen in den Bauch tritt, dann frage ich: Was sind das für Männer, die dabei zugesehen haben? Nicht einer oder 2 mit Mumm in den Knochen? Ich denke da an letzten Sommer, als 4 oder 5 Leute, ich glaube in Berlin war das, einen Messertypen aufgehalten haben, in dem sie den mit allem bewarfen, was zu fassen war. Natürlich will keiner verletzt werden, das ist verständlich. Nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht, aber gut, ich achte auf meine Fitness und bin trotz eines höheren Alters immer noch schnell und gelenkig.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 18:31
@JamieStarr
Ja, für diese 4 Leute gibt es m.M.n. auch nur einen vier Punkte Plan, welchen es zu erwähnen gibt.
Dieser ist auch ganz eindeutig :

1. Abschieben
2. Abschieben
3. Abschieben
4. Abschieben
Zitat von JamieStarrJamieStarr schrieb:Nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht, aber gut, ich achte auf meine Fitness und bin trotz eines höheren Alters immer noch schnell und gelenkig.
Sorry, aber das ist ungefähr das gleiche, was die Brüder da vor Augen hatten...


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 18:38
Zitat von JamieStarrJamieStarr schrieb:Wenn ich weiterhin lese, daß der Größte aus einer Prügeltruppe von "Migranten" einen 13 jährigen Jungen in den Bauch tritt, dann frage ich: Was sind das für Männer, die dabei zugesehen haben? Nicht einer oder 2 mit Mumm in den Knochen? Ich denke da an letzten Sommer, als 4 oder 5 Leute, ich glaube in Berlin war das, einen Messertypen aufgehalten haben, in dem sie den mit allem bewarfen, was zu fassen war. Natürlich will keiner verletzt werden, das ist verständlich. Nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht, aber gut, ich achte auf meine Fitness und bin trotz eines höheren Alters immer noch schnell und gelenkig.
Ich kann das zwar nachvollziehen und der erste Gedanke vom Sofa aus ist auch immer der, dass man selbst da eingeschritten wäre. Aber man sollte hier einfach so schnell wie möglich die Polizei holen und zusehen, dass man alles männliche in der Umgebung aufmerksam macht um wirklich Überzahl zu schaffen.

Alles andere ist gefährlich und ich kann verstehen, dass da keiner alleine oder zu zweit einschreitet. Das ist keine Rauferei beim Kuckuckshausener Zeltfest, wo du die 2 Dorfdeppen vom "Raufen" abhalten kannst und am Ende zwitschert ihr alle ein Bier.

Dieses Klientel hat, das war schon immer so und hat sich offenbar nicht geändert, außergewöhnlich oft Messer bei sich und dabei holt man sich leicht tödliche Verletzungen.
Zitat von KongoAliKongoAli schrieb:1. Abschieben
2. Abschieben
3. Abschieben
4. Abschieben
Genau, so wie den einen Kameruner aus Ellwangen?! Den hat man auch abgeschoben. Schau mal raus, vielleicht triffst ihn wieder, der ist schon wieder hier.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 18:41
Man sollte auch immer bedenken, dass man nur unter bestimmten Voraussetzungen abschieben kann und das ist auch gut so. In einem Rechtsstaat ist Verbannung schließlich kein Strafmittel.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 18:46
@paranomal
Da gibt es meinerseits auch gar nichts zu beanstanden.

Nur sollte man dann auch die Möglichkeit nutzen und nicht irgendwen "Willkommenen" aus dem Klassenzimmer zerren.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 18:48
Die Herkunftsländer wollen die nicht zurück. Da kannst du abschieben, wie du willst.
Es gab da schon syrische Iraner, die nach Afghanistan abgeschoben wurden und weder die Sprache beherrschten, noch wußten, wie sie denn nun von Kabul in den Iran zurück kommen.

Trauerspiel!

Boris Palmer, OB Tübingen, Grüne: »Flüchtlinge machen Deutsche zu Schutzsuchenden!..."


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02.01.2019 um 18:53
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Man sollte auch immer bedenken, dass man nur unter bestimmten Voraussetzungen abschieben kann und das ist auch gut so. In einem Rechtsstaat ist Verbannung schließlich kein Strafmittel.
Hättest Du demnach bei einem Gesetz, das die Abschiebung für wiederholt straffällige Flüchtlinge anordnet, rechtsstaatliche Bedenken?
@paranomal


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 19:11
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Hättest Du demnach bei einem Gesetz, das die Abschiebung für wiederholt straffällige Flüchtlinge anordnet, rechtsstaatliche Bedenken?
Soll die Anschiebung vor oder nach einem Urteil und/oder Verbüßung einer Strafe stattfinden?


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02.01.2019 um 19:14
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Soll die Anschiebung vor oder nach einem Urteil und/oder Verbüßung einer Strafe stattfinden?
nach dem Urteil. Ist das nicht angedacht worden? Von der CSU wenn ich nicht irre. Dieser Punkte-Plan? Bei wiederholter Straffälligkeit wird man, wenn man soundsoviele Punkte zusammen hat, abgeschoben?


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