Migrantengewalt in Deutschland
03.01.2019 um 00:35paranomal schrieb:In einem Rechtsstaat ist Verbannung schließlich kein Strafmittel.Eine Abschiebung ist keine Verbannung. Das ist mal wieder feinstes Framing deinerseits.
paranomal schrieb:In einem Rechtsstaat ist Verbannung schließlich kein Strafmittel.Eine Abschiebung ist keine Verbannung. Das ist mal wieder feinstes Framing deinerseits.
eckhart schrieb:bei allen Asylbewerbern, bei denen das Alter unklar ist, vorbeugend das Alter wissenschaftlich zu bestimmen?Ist absolut unzumutbar, spätestens beim Renteneintrittsalter.
Wäre das mit irgendeinem Rechtsempfinden vereinbar?
Destructivus schrieb:Eine Abschiebung ist keine Verbannung. Das ist mal wieder feinstes Framing deinerseits.Du solltest glaub ich mal google was framing ist. Außerdem ging es ja gerade darum den Unterschied klar zu machen, da einige diesen offensichtlich nicht kennen.
Details zu den Tatverdächtigen
Bei einem Tatverdächtigen handle es um einen seit Ende Dezember volljährigen Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar ausreisepflichtig ist. Seine Abschiebung werde zwar bereits betrieben - bislang scheiterten Rückführungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- bzw. Passersatzpapieren.
Die anderen drei mutmaßlichen Schläger stammen laut Innenministerium aus Afghanistan. Einer ist demnach minderjährig und das Bamf hat ein Abschiebungsverbot erteilt. Bei einem weiteren wurde der Asylantrag zwar abgelehnt. Der Mann macht jedoch eine Koch-Lehre. Ihm soll die Ausbildungserlaubnis nun entzogen werden.
Die vierte Person befinde sich noch im laufenden Asylverfahren, so Herrmann. Damit sei seine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Auch in diesem Fall habe man das Bamf gebeten, rasch Klarheit zu schaffen.
Rechtsextreme versuchen offenbar, die Gewalttat von Amberg zu instrumentalisieren. In der Stadt seien rechte Gruppen bei Patrouillen gesichtet worden, sagte Ambergs Oberbürgermeister Michael Cerny (CSU) der "Mittelbayerischen Zeitung". Er habe bereits die Polizei über den möglichen Aufbau von diversen Bürgerwehren informiert, so das Stadtoberhaupt......
Bei einer durch Amberg patrouillierenden Gruppe scheint es sich um Anhänger der NPD zu handeln. Auf der Facebook-Seite der Nürnberger NPD zeigen sich vier Anhänger der Partei mit roten Warnwesten und der Aufschrift "Wir schaffen Schutzzonen" in der oberpfälzischen Stadt. Ein Foto zeigt die Gruppe offenbar auch vor einer Amberger Asylunterkunft.https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-gewalttat-rechte-patrouille-in-amberg,RE1p8gq (Archiv-Version vom 03.01.2019)
paranomal schrieb:Du solltest glaub ich mal google was framing ist. Außerdem ging es ja gerade darum den Unterschied klar zu machen, da einige diesen offensichtlich nicht kennen.Verbannung ist eindeutig die Verweisung der angestammten Heimat und/oder gewohnten Lebensumgebung. Bestenfalls Zweiteres trifft mit viel Bauchweh und linksdralliger Argumentation zu, wenn sich ein Asylwerber schon lange im Lande aufhält. Ich fürchte du hast eher was nachzuggogeln.
Tussinelda schrieb:so, hier erfährt man, warum das mit der Abschiebung nicht so einfach klappt:Weil man nicht will!
Tussinelda schrieb:aber es muss niemand besorgt sein, für Schutz vor gewalttätigen Asylbewerbern wird gesorgt....Und der Staat macht was? Einen Konzert unterstützten?! In die Kirche gehen?
Abahatschi schrieb:Kriminelle Migranten raus! Soweit meine Meinung, diese Leute bringen dem Land nur Ärger und Kosten.und ich dachte der Artikel hätte aufgezeigt, warum dies so einfach nicht möglich ist. So kann man sich täuschen.
Abahatschi schrieb:Es muss möglich gemacht werdenDazu habe ich doch hier gelesen:
Tussinelda schrieb:Details zu den TatverdächtigenWas genau soll denn im Unterschied:
Bei einem Tatverdächtigen handle es um einen seit Ende Dezember volljährigen Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar ausreisepflichtig ist. Seine Abschiebung werde zwar bereits betrieben - bislang scheiterten Rückführungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- bzw. Passersatzpapieren.
Die anderen drei mutmaßlichen Schläger stammen laut Innenministerium aus Afghanistan. Einer ist demnach minderjährig und das Bamf hat ein Abschiebungsverbot erteilt. Bei einem weiteren wurde der Asylantrag zwar abgelehnt. Der Mann macht jedoch eine Koch-Lehre. Ihm soll die Ausbildungserlaubnis nun entzogen werden.
Die vierte Person befinde sich noch im laufenden Asylverfahren, so Herrmann. Damit sei seine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Auch in diesem Fall habe man das Bamf gebeten, rasch Klarheit zu schaffen.
Abahatschi schrieb:Raus und Tschüssheißen?
eckhart schrieb:Was genau soll denn im Unterschied:Das nennt man Höfflichkeit, wenn man einen wilkommen geheißen hat, muss man auch verabschieden.
Corky schrieb:
Raus und Tschüss
heißen?
Tussinelda schrieb:Seine Abschiebung werde zwar bereits betrieben - bislang scheiterten Rückführungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- bzw. Passersatzpapieren.Das hatten wir öfters...will Iran G€ld? Dann sollen sie mitarbeiten.
Abahatschi schrieb:Das nennt man Höfflichkeit, wenn man einen wilkommen geheißen hat, muss man auch verabschieden.Sehr konstruktiv lustig @Abahatschi !
Abahatschi schrieb:Warst Du nicht eine von denen die sagte diese Generation wird uns pflegen? Ich verzichte!zitiere das doch bitte, wo ich das sagte.....
Destructivus schrieb:Verbannung ist eindeutig die Verweisung der angestammten Heimat und/oder gewohnten Lebensumgebung. Bestenfalls Zweiteres trifft mit viel Bauchweh und linksdralliger Argumentation zu, wenn sich ein Asylwerber schon lange im Lande aufhält.Es gun mir darum, Abschiebung eben nicht als Verbannung zu missbrauchen, für die der erzwungene Verweis aus der vorher gewohnten Umgebung ausschlaggebend ist. Die Person muss dort nicht geboren sein. Aber wir wollen jetzt doch auch keine Nonsense-Diskussion über den Begriff führen. Abschiebung ist ein Verwaltungsakt und damit an das Aufenthaltsrecht geknüpft, kein Ersatz für eine reguläre Strafe. Nur darum ging es in meinem Kommentar.
paranomal schrieb:Abschiebung ist ein Verwaltungsakt und damit an das Aufenthaltsrecht geknüpft, kein Ersatz für eine reguläre Strafe.So ist es de lege Lata. Seehofer kann sich das (s. u.) durchaus auch anders vorstellen. Deshalb fragte ich Dich schonmal, ob Du bei der Koppelung von Abschiebung an wiederholte Straffälligkeit staatsrechtliche Bedenken hast. @paranomal Würd mich immer noch interessieren.
eckhart schrieb:In Innenminister Seehofer wird doch nun so sehr viel Vertrauen gesetzt.
Was genau soll Seehofer machen?
Dass er Gesetze ändern wird, hat Seehofer bereits angekündigt.
Die Innenminister von Bund und Ländern begrüßen das vom Bundeskriminalamt vorgelegte Konzept, ein bundesweit abrufbares Punktesystem für mehrfach straffällige Flüchtlinge zu erstellen. Die Idee werde unterstützt, auch wenn es noch viele Fragen gebe, sagte am Freitag der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), beim Abschluss der Herbsttagung der Innenministerkonferenz (IMK) in Magdeburg. Caffier ist auch Sprecher der Länderinnenminister von CDU und CSU. Sein Pendant bei der SPD, Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, sagte, das Konzept „klingt plausibel und vernünftig“. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der als Gast zur IMK gekommen war, regte sogar an, künftig auch deutsche Intensivtäter über ein Punktesystem zu erfassen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen von Polizei, Jugendämtern und weiteren Behörden einleiten zu können.https://www.tagesspiegel.de/politik/abschiebung-von-intensivtaetern-innenminister-begruessen-punktesystem-fuer-straffaellige-fluechtlinge/23703494.html
BKA-Präsident Holger Münch hatte in Magdeburg das polizeiliche Konzept vorgestellt, das unter Federführung seiner Behörde erarbeitet wurde und im November bekannt geworden war. Straffällige Zuwanderer sollen für jedes Delikt je nach Schwere Punkte aufgelistet werden. Bei 60 Punkten wäre eine Abschiebung ins Heimatland fällig.
sacredheart schrieb: Besser wäre es, dass eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Gewalttat eine Asylprüfung automatisch beendet. Wer wegen einer Gewaltstraftat rechtskräftig verurteilt ist, hätte damit selbst sein Asylbegehren letztinstanzlich entschieden. Das würde Sinn ergeben.@sacredheart
frauZimt schrieb:Aber ein Asylgesuch ist etwas Anderes.Da hast Du völlig Recht mit. Für die 16%, die die Anerkennung als Flüchtling erhalten -> Quelle: https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland#Entscheidungen
Asyl gewährt Schutz vor Verfolgung, solange die Gefahr im Heimatland droht.
stereotyp schrieb:BKA-Präsident Holger Münch hatte in Magdeburg das polizeiliche Konzept vorgestellt, das unter Federführung seiner Behörde erarbeitet wurde und im November bekannt geworden war. Straffällige Zuwanderer sollen für jedes Delikt je nach Schwere Punkte aufgelistet werden. Bei 60 Punkten wäre eine Abschiebung ins Heimatland fällig.verfassungswidrig sein...https://www.tagesspiegel.de/politik/abschiebung-von-intensivtaetern-innenminister-begruessen-punktesystem-fuer-straffael...
stereotyp schrieb:Deshalb fragte ich Dich schonmal, ob Du bei der Koppelung von Abschiebung an wiederholte Straffälligkeit staatsrechtliche Bedenken hast.In Form einer Strafe ja. Unabhängig davon, dass das praktisch eh kaum umsetzbar sein wird, weil dann erstmal entsprechende Abkommen mit den jeweiligen Herkunftsländern her müssten.