@Tussinelda das wird in Teilen der SPD ganz anders gesehen.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hält die Abschiebung von schweren Straftätern und terroristischen Gefährdern nach Syrien für grundsätzlich sinnvoll, falls die Lage im Land dies erlaubt. "Es ist zweifellos wichtig, diese Personen möglichst in ihre Heimatländer abzuschieben"
https://www.deutschlandfunk.de/geheimbericht-auswaertiges-amt-warnt-vor-abschiebungen-nach.1939.de.html?drn:news_id=947698 (Archiv-Version vom 20.11.2018)heißt aber nicht, dass sofort abgeschoben werden soll.
Hintergrund:
Der derzeit geltende Abschiebestopp für Syrien endet im Dezember.
Der Bericht wurde von der Innenministerkonferenz Anfang Dezember 2017 angefordert und jetzt den Behörden übersandt, die in Asyl- und Aufenthaltsfragen zuständig sind. Die Länderinnenminister diskutieren bereits seit Tagen, ob Abschiebungen von Urhebern schwerer Straftaten und terroristischen Gefährdern nach Syrien vertretbar sind.
Die Ressortchefs von Bayern und Sachsen, Joachim Herrmann (CSU) und Roland Wöller (CDU), sprachen sich dafür aus. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will den geltenden Abschiebestopp hingegen bis Ende Juni verlängern. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) plädierten für eine Prüfung.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Pistorius-Abschiebungen-nach-Syrien-pruefen,abschiebung860.htmldie Meinungen der Innenminister der Länder sind also unterschiedlich.
du willst doch hoffentlich nicht grundsätzlich ausschließen, dass der Krieg in Syrien irgendwann (lieber heute als morgen) vorbei sein wird? Du willst doch hoffentlich nicht ausschließen, dass in Syrien wieder normale Verhältnisse einkehren, so dass Hunderttausende entwurzelte Menschen in ihre Heimat zurückkehren können?
wer meint, Syrien bliebe auf immer und ewig ein Land, indem jede/r Mensch unmittelbar von Tod, Folter, Grausamkeiten gegen Leib und Leben bedroht bleiben wird, hat ein seltsames Welt/Menschenbild.
Selbstverständlich ist von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob die Lage in Syrien bzw in Landesteilen (wie in jedem LAnd, aus dem Asylbewerber und Flüchtlinge nach GFK kommen) es erlaubt, Straftäter dahin abzuschieben.
Laut unserer geltenden Rechtslage haben Ausländer, die sich einer schweren Straftat schuldig gemacht haben, ihr Aufenthaltsrecht verwirkt.
siehe dazu §53 Aufenthaltgesetz