@RealoDir ist schon aufgefallen, dass meine Überlegungen bezüglich des Grenzübertritts auf einen vorigen Thread bezog mit der Frage, wie man das verhindern könne und dass meine Ausführungen eine ironische Verdichtung waren, die erklären soll, dass das vor oder bei der Einreise praktisch unmöglich ist?
Wie ich für simple Gemüter dazuschrieb, geht es in diesem Thread nicht nur um Flüchtlinge. Im Fall von Flüchtlingen wird ein Führungszeugnis logischerweise eine Ausnahme sein. Niemand flieht aus einem Staat, weil dieser so nett ist und dann auch ein nettes Führungszeugnis ausstellt. Und es reisen ja nicht nur Menschen aus Staaten mit derart prekären staatlichen Strukturen wie Somalia hier ein. Es gibt einige Ex Sowjetstaaten, aus denen Menschen hier einreisen, die durchaus staatliche Strukturen aufweisen. Weiterhin habe ich nicht eine Forderung erhoben, sondern lediglich auf die Frage eines anderen Teilnehmers reagiert 'Wie könnte man?' und habe Überlegungen zusammengestellt.
Mechanismen, die eine Wiederholungstat erschweren, kann zB eine Unterbringung an ziemlich abgelegenen Orten sein. Wenn jemand auf eine staatliche Unterkunft angewiesen ist, kann der Staat auch bestimmen, wo sich diese befindet. Und das ist dann vielleicht nicht neben der nächsten Jugenddisco. Auch der Ersatz von Geld durch Gutscheine kann eine Wiederholungstat schon erschweren. Eine Sicherungsverwahrung kann natürlich bei Deutschen und Migranten nur unter gleichen Bedingungen angeordnet werden. Allerdings wäre - bei einer zeitlich begrenzten Dauer - eine Abschiebhaft vorstellbar, bis eine Abschiebung möglich ist, wenn vorher ersichtlich ist, dass es eben nur ein begrenzter Zeitraum ist.
Den Beleg, dass man das schon bei der Einreise wusste, erbringen ich Dir nicht, weil es ja gerade das Problem ist, dass man diese bei der Einreise nicht wusste, obwohl man es zumindest zum Zeitpunkt einer Registrierung hätte wissen können.
Wenn man grundsätzlich Gemeinschaftsunterkünfte und Sachleistungen für rechtmäßig hält, dann wird dies auf Straftäter doch auch zutreffen, oder nicht? Wenn man dann anderen, nicht Straffälligen, dennoch Geld auszahlt, wird dadurch kein rechtlicher Grundsatz verletzt.