Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
29.04.2019 um 12:54@SergeyFärlich
Danke für deine Aufklärung, gut zu wissen wie das alles ist.
Allerdings finde ich, dass solch ein Betrug generell zu lasch gehandhabt wird - jetzt mal ganz unabhängig von der Staatsbürgerschafts-Anerkennung.
Für alle Einheimischen gilt in diesem Land, wer betrügt hat mit Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis zu rechnen.
Aber bei diesem Identitätsbetrug gibts lediglich - falls man sich nicht nach einer Frist selbst anzeigt - eine Aberkennung der Staatsbügerschaft (wenn ich das vorhergehende alles richtig verstanden hatte).
Danke für deine Aufklärung, gut zu wissen wie das alles ist.
Allerdings finde ich, dass solch ein Betrug generell zu lasch gehandhabt wird - jetzt mal ganz unabhängig von der Staatsbürgerschafts-Anerkennung.
Für alle Einheimischen gilt in diesem Land, wer betrügt hat mit Geldstrafen oder sogar mit Gefängnis zu rechnen.
Aber bei diesem Identitätsbetrug gibts lediglich - falls man sich nicht nach einer Frist selbst anzeigt - eine Aberkennung der Staatsbügerschaft (wenn ich das vorhergehende alles richtig verstanden hatte).
SergeyFärlich schrieb:Das zu prüfen obliegt der Anerkennungsbehörde. Wenn diese nicht richtig prüft, trägt sie eine gewisse Mitschuld.Wenn jemand ohne Ausweis bei der Behörde auftaucht, wie soll sie da richtig prüfen, wenn sie auch dies und jenes gar nicht darf? (weiß jetzt nicht, inwieweit Handys inzwischen verwertet werden dürfen oder nicht, nur als Beispiel). Sie muss dann den Lügen desjenigen vertrauen.