insideman schrieb:da das Opfer sonst Ansprüche an den Täter verliert.
ist nachvollziehbar im Ergebnis aber förderung des Zustandes.
Der Haken ist daß man durch den Staatsbürgerschaftswechsel "trick" strafrechtlich schlechte Karten hat wie bei einem deutschen gleichzeitig Ansprüche und Strafe geltend zu machen.
Als wären Wir hier in Syrien eben.
Tussinelda schrieb:Die Kinder sind ja trotzdem deren Kinder, ob eine rechtmäßige Ehe oder nicht.
Und daher haben sie untrerhaltsanspuch und sind erbberechtigt wie bei jeder anderen ledigen Mutter.
Was auch imemr bei Grundsicherung zu erben gibt.
Tussinelda schrieb:er ist doch auch nicht eingebürgert, also worauf willst Du hinaus?
Natürlich nicht, vorher muß er noch schnell ne 4. 13 jährige...
;)Sarkasmus beiseite.
So wie ich es schrieb, daß das Gesetz eine klare Linie gebracht hätte die eben das was ich schrieb fordert und bis dahin eben die Einbürgerung verzögert.
Nicht den Nachzug, der schon diskussionswürdig war in der Form, nicht die Schutzbedürftigkeit die in der Konstellation auch nicht unstrittig wäre und nicht die Versorgung.
Nur die Bürgerrechte in sachen Freizügigkeit, Wahlrecht usw.