Kc
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2008
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
29.01.2019 um 08:12Asyl wird individuell erteilt. Aufgrund der spezifischen Verfolgungssituation nach den geltenden Asylkriterien.
Daher ist es auch notwendig, die Identität des Antragsstellers festzustellen.
Bitte keine Haarspaltereien, dass doch jeder Mensch eine Identität habe, auch ohne Ausweispapier...das sind nur Nebelkerzen zur Ablenkung.
,,Ich bin Ahmad aus Kabul und werde von den Taliban verfolgt, ich bitte um Asyl", kann und darf nicht ausreichend sein, um sofort Asyl mit allen Konsequenzen zu erlangen.
Es gibt Unterschiede zwischen Böswilligkeit und Misstrauen auf der einen Seite, Unvorsichtigkeit und Dummheit auf der anderen.
Wir leben nunmal in Zeiten internationalen Terrorismus und es ist bekannt, dass nicht nur nette, freundliche, ehrliche Leute rumlaufen.
Es hat nichts mit böswilligem Misstrauen zu tun, wenn eine Prüfung erfolgt, wer dieser ,,Ahmad aus Kabul" überhaupt ist und inwiefern bei ihm eine Verfolgungssituation vorliegt, welche die Erteilung von Asyl rechtfertigt.
Aus deutscher Sicht halte ich es auch vertretbar, die Mitwirkung einer Identitätsfestellung zu fordern.
Der Antragssteller will ja etwas vom dt. Staat. Dann sollte er sich auch zu erkennen geben. Der dt. Staat hat definitiv das Recht, sich durch Vorsicht zu schützen.
Daher ist es auch notwendig, die Identität des Antragsstellers festzustellen.
Bitte keine Haarspaltereien, dass doch jeder Mensch eine Identität habe, auch ohne Ausweispapier...das sind nur Nebelkerzen zur Ablenkung.
,,Ich bin Ahmad aus Kabul und werde von den Taliban verfolgt, ich bitte um Asyl", kann und darf nicht ausreichend sein, um sofort Asyl mit allen Konsequenzen zu erlangen.
Es gibt Unterschiede zwischen Böswilligkeit und Misstrauen auf der einen Seite, Unvorsichtigkeit und Dummheit auf der anderen.
Wir leben nunmal in Zeiten internationalen Terrorismus und es ist bekannt, dass nicht nur nette, freundliche, ehrliche Leute rumlaufen.
Es hat nichts mit böswilligem Misstrauen zu tun, wenn eine Prüfung erfolgt, wer dieser ,,Ahmad aus Kabul" überhaupt ist und inwiefern bei ihm eine Verfolgungssituation vorliegt, welche die Erteilung von Asyl rechtfertigt.
Aus deutscher Sicht halte ich es auch vertretbar, die Mitwirkung einer Identitätsfestellung zu fordern.
Der Antragssteller will ja etwas vom dt. Staat. Dann sollte er sich auch zu erkennen geben. Der dt. Staat hat definitiv das Recht, sich durch Vorsicht zu schützen.