Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
18.07.2019 um 08:54@Tussinelda
Auf Deinen vorigen Post zurückkommend:
Es gibt ein Selbsteintrittsrecht. Nachdem können wir unsere massive Übererfüllung unserer staatlichen Pflichten tatsächlich noch weiter auf die Spitze treiben. Eine Pflicht hingegen beinhaltet dieses Recht keineswegs. Damit ist auch das Gewinsel von Alternativlosigkeit eine dreiste Lüge. Wir dürfen und wir müssen sind keine Synonyme.
Es ist also tatsächlich erlaubt, wenn Bürger sich fragen: 'Wollen wir das denn?' Und es ist weiterhin erlaubt, auch wenn dies von vielen in Abrede gestellt wird, auf diese recht simple Frage sehr unterschiedliche Antworten zu finden..
Alternativlosigkeit wird uns bloß vorgegaukelt und es ist ein Leichtes, jeden, der diese Alternativlosigkeit bezweifelt, einfach in extreme politische Ecken zu stellen, in die er / sie deswegen gar nicht hingehört. Das passiert in der Politik, in der Presse und auch besonders hier im Forum, das eigentlich mal einem offenen Meinungsaustausch dienen sollte.
Auf Deinen vorigen Post zurückkommend:
Es gibt ein Selbsteintrittsrecht. Nachdem können wir unsere massive Übererfüllung unserer staatlichen Pflichten tatsächlich noch weiter auf die Spitze treiben. Eine Pflicht hingegen beinhaltet dieses Recht keineswegs. Damit ist auch das Gewinsel von Alternativlosigkeit eine dreiste Lüge. Wir dürfen und wir müssen sind keine Synonyme.
Es ist also tatsächlich erlaubt, wenn Bürger sich fragen: 'Wollen wir das denn?' Und es ist weiterhin erlaubt, auch wenn dies von vielen in Abrede gestellt wird, auf diese recht simple Frage sehr unterschiedliche Antworten zu finden..
Alternativlosigkeit wird uns bloß vorgegaukelt und es ist ein Leichtes, jeden, der diese Alternativlosigkeit bezweifelt, einfach in extreme politische Ecken zu stellen, in die er / sie deswegen gar nicht hingehört. Das passiert in der Politik, in der Presse und auch besonders hier im Forum, das eigentlich mal einem offenen Meinungsaustausch dienen sollte.